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Ausschreibung: Tablettcomputer - DE-Bonn
Tablettcomputer
Dokument Nr...: 482454-2020 (ID: 2020101309090711063)
Veröffentlicht: 13.10.2020
*
DE-Bonn: Tablettcomputer
2020/S 199/2020 482454
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
Postanschrift: Bertha-von-Suttner Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [6]referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 22877-2600
Fax: +49 22877-3602
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bonn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
40-354638, Lieferung von 3 870 iPads für Lehrkräfte in den städtischen
Bonner Schulen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213200 Tablettcomputer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 3 870 iPads für Lehrkräfte in den städtischen Bonner
Schulen
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 612 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 3 870 iPads für Lehrkräfte in den städtischen Bonner
Schulen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Um den Lehrkräften, auch für das Unterrichten auf Distanz, dienstliche
Endgeräte zur Verfügung zu stellen, hat das Land NRW ein Förderprogramm
zur Beschaffung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte
verabschiedet. Auf dieser Grundlage sowie unter Hinzuziehung
städtischer Mittel sollen 3 870 iPads beschafft werden. iPads stellen
den bestehenden Standard in den städtischen Bonner Schulen im Bereich
mobile Endgeräte dar.
Damit diese iPads lauffähig sind, müssen sie vorab mit umfangreicher
Software ausgestattet werden. Hinzu kommen Schutzhüllen mit Tastaturen.
Die Bundesstadt Bonn bedient sich für die Lieferung von
Apple-Komponenten grundsätzlich eines Rahmenvertrages über die
Genossenschaft ProVitako mit der Firma Cancom. Ein Bezug der iPads in
der nunmehr benötigten Stückzahl ist aus dem laufenden Rahmenvertrag
aufgrund des ursprünglich geplanten Mengengerüstes nicht möglich.
Grundsätzlich ist die Firma Cancom aber bereit, die Apple-Komponenten
zu liefern. Da die Geräte wie zuvor beschrieben aber besonders
konfiguriert und ausgestattet werden müssen, empfiehlt es sich, auch
diese zusätzlich benötigten Dienst- und Lieferleistungen mit zu
vergeben.
Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um eine pandemiebedingte
Beschaffung handelt, die sicherstellen soll, dass bei einem weiteren
Lockdown oder sonstigen Einschränkungen einen Unterrichten der
Lehrkräfte auch auf Distanz möglich ist, sind die nachfolgenden
Hinweise des Landes einschlägig:
Die aktuelle Situation im Zuge der Ausbreitung von COVID-19 führt zu
kurzfristigen Beschaffungsbedarfen, bei denen aufgrund der bestehenden
Gefährdungen fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit) Aufträge
zügig vergeben und ausgeführt werden müssen. Zusätzlich wesentlich
erschwert wird die Situation durch Marktverknappung und zunehmenden
Mangel an verfügbaren Leistungen (primär bei medizinischem Material).
In dieser Situation sind die Voraussetzungen des § 14 Absatz 4 Nummer 3
VgV für den Einkauf von Leistungen gegeben, die der Eindämmung und
kurzfristigen Bewältigung der Corona-Pandemie und/oder der
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der öffentlichen Verwaltung
dienen. Hierzu gehören beispielsweise und nicht abschließend die
Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln (beispielsweise
Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel,
Verbandsmaterialien, Tupfer, Bauchtücher und medizinisches Gerät wie
etwa Beatmungsgeräte), mobile Geräte der Informationstechnik,
Videokonferenztechnik und Leistungskapazitäten für die
Informationstechnik.
Zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Absatz 4
Nummer 3 VgV:
Angebote können im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb formlos und ohne Beachtung konkreter Fristvorgaben
eingeholt werden. Aufgrund des besonderen Ausnahmecharakters in § 14
Absatz 4 Nummer 3 VgV sind damit beim Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nach Würdigung der Gesmtumstände auch sehr kurze
Fristen (bis hin zu 0 Tagen) denkbar.
Diese Auslegung deckt sich mit der der Europäischen Kommission (vgl.
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat vom 9. September 2015 zu den Vorschriften für die öffentliche
Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Flühtlingsproblmatik
((205) 454 final).
Die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen
der Europäischen Kommission dann möglich, wenn nur ein Unternehmen in
der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende
Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu
erfüllen.
Im vorliegenden Fall ist beabsichtigt, auf Grundlage der Konditionen
des Rahmenvertrages die Firma Cancon unmittelbar über die Gesamtsumme
gemäß § 14 Absatz 4 Nummer 3 zu beauftragen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Cancom GmbH
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]www.bonn.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1 612 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 612 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §
160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/10/2020
References
6. mailto:referatvergabedienste@bonn.de?subject=TED
7. http://www.bonn.de/
8. http://www.bonn.de/
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