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Ausschreibung: Bauarbeiten für Tunnel - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Tunnel
Dokument Nr...: 361953-2020 (ID: 2020073109112281180)
Veröffentlicht: 31.07.2020
*
DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel
2020/S 147/2020 361953
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: [6]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S 21, PFA 1.2 und 1.6a, Los 1B, Tunnel Ober- und Untertürkheim
Referenznummer der Bekanntmachung: TEC 5/10/239044
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221240 Bauarbeiten für Tunnel
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertrag: Tunnel Ober- und Untertürkheim Los 1B.
Vertragsänderung: Verlängerung zweigleisiger Tunnel (Gleisröhre 61 und
62) in Richtung Obertürkheim um ca. 342 m.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim
soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der
für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des
bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los
1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen
Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige
innerstädtische und daher räumlich begrenzte
Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt
wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige
Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem
Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den
Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig
konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des
Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu
führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in
den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in
erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen
könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen
(z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der
bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren
Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche
Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine
Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn
sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B.
hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von
Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb
von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den
Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche
Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im
Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein
Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung
erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer
Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können
daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den
bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung
vergeben werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze" (TEN)
Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt
Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU
in den Jahren 2014 bis 2021 durch die Anschlussfinanzierung Connecting
Europe Facility (CEF) fortgeführt.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim
soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der
für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des
bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los
1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen
Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige
innerstädtische und daher räumlich begrenzte
Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt
wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige
Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem
Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den
Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig
konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des
Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu
führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in
den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in
erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen
könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen
(z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der
bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren
Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche
Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine
Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn
sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B.
hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von
Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb
von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den
Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche
Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im
Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein
Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung
erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer
Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können
daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den
bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung
vergeben werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2012/S 216-356149
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: TEC 5/10/239044
Los-Nr.: 1B
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.2 u. 1.6; Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/03/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21 c/o PORR AG
Nationale Identifikationsnummer: AT130
Postanschrift: Absberggasse 47
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: [10]tunnelbau@porr.at
Telefon: +43 506260
Fax: +43 999971
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Bergerbräuhofstrasse 27
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT323 Salzburg und Umgebung
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich
E-Mail: [11]ghs@hinteregger.co.at
Telefon: +43 66288980
Fax: +43 6628898030
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Östu-Stettin Hoch-und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Münzenbergstraße 38
Ort: Leoben
NUTS-Code: AT223 Östliche Obersteiermark
Postleitzahl: 8700
Land: Österreich
E-Mail: [12]leoben@oestu-stettin.at
Telefon: +43 3842425230
Fax: +43 384242523133
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Edlbacherstraße 10
Ort: Linz
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
E-Mail: [13]office@swietelsky.at
Telefon: +43 73269710
Fax: +43 73269717410
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
(Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag zur Vergabe der zusätzlichen Leistungen wird nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
werden. Das in Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
Absendung dieser Bekanntmachung und gibt nicht den Tag der
beabsichtigten Zuschlagserteilung (des Vertragsschlusses) an.
Gemäß § 135 GWB kann die Vergabekammer die Unwirksamkeit eines
öffentlichen Auftrags darstellen. Die Vorschrift hat folgenden
Wortlaut:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [17]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [18]info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: [19]http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020
References
6. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:356149-2012:TEXT:DE:HTML
10. mailto:tunnelbau@porr.at?subject=TED
11. mailto:ghs@hinteregger.co.at?subject=TED
12. mailto:leoben@oestu-stettin.at?subject=TED
13. mailto:office@swietelsky.at?subject=TED
14. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
15. http://www.bundeskartellamt.de/
16. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
17. http://www.bundeskartellamt.de/
18. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
19. http://www.bundeskartellamt.de/
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