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Ausschreibung: Bauarbeiten für Tunnel - DE-Stuttgart
Bauarbeiten für Tunnel
Dokument Nr...: 361953-2020 (ID: 2020073109112281180)
Veröffentlicht: 31.07.2020
*
  DE-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel
   2020/S 147/2020 361953
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE11
   Postanschrift: Räpplenstraße 17
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG  Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
   E-Mail: [6]einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
   Fax: +49 69-265-21939
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.deutschebahn.com
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   S 21, PFA 1.2 und 1.6a, Los 1B, Tunnel Ober- und Untertürkheim
   Referenznummer der Bekanntmachung: TEC 5/10/239044
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45221240 Bauarbeiten für Tunnel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vertrag: Tunnel Ober- und Untertürkheim  Los 1B.
   Vertragsänderung: Verlängerung zweigleisiger Tunnel (Gleisröhre 61 und
   62) in Richtung Obertürkheim um ca. 342 m.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der
   Veröffentlichung einverstanden? ja)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim
   soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der
   für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des
   bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los
   1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen
   Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige
   innerstädtische und daher räumlich begrenzte
   Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt
   wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige
   Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem
   Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den
   Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig
   konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des
   Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu
   führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in
   den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in
   erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen
   könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen
   (z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der
   bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren
   Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche
   Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine
   Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn
   sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B.
   hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von
   Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb
   von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den
   Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche
   Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im
   Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein
   Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung
   erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer
   Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können
   daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den
   bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung
   vergeben werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze" (TEN)
   Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt
   Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU
   in den Jahren 2014 bis 2021 durch die Anschlussfinanzierung Connecting
   Europe Facility (CEF) fortgeführt.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim
   soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der
   für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des
   bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los
   1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen
   Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige
   innerstädtische und daher räumlich begrenzte
   Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt
   wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige
   Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem
   Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den
   Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig
   konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des
   Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu
   führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in
   den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in
   erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen
   könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen
   (z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der
   bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren
   Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche
   Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine
   Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn
   sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B.
   hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von
   Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb
   von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den
   Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche
   Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im
   Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein
   Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung
   erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer
   Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können
   daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den
   bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung
   vergeben werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2012/S 216-356149
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: TEC 5/10/239044
   Los-Nr.: 1B
   Bezeichnung des Auftrags:
   S21, PA 1.2 u. 1.6; Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   29/03/2012
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21 c/o PORR AG
   Nationale Identifikationsnummer: AT130
   Postanschrift: Absberggasse 47
   Ort: Wien
   NUTS-Code: AT130 Wien
   Postleitzahl: 1100
   Land: Österreich
   E-Mail: [10]tunnelbau@porr.at
   Telefon: +43 506260
   Fax: +43 999971
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.
   Postanschrift: Bergerbräuhofstrasse 27
   Ort: Salzburg
   NUTS-Code: AT323 Salzburg und Umgebung
   Postleitzahl: 5020
   Land: Österreich
   E-Mail: [11]ghs@hinteregger.co.at
   Telefon: +43 66288980
   Fax: +43 6628898030
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Östu-Stettin Hoch-und Tiefbau GmbH
   Postanschrift: Münzenbergstraße 38
   Ort: Leoben
   NUTS-Code: AT223 Östliche Obersteiermark
   Postleitzahl: 8700
   Land: Österreich
   E-Mail: [12]leoben@oestu-stettin.at
   Telefon: +43 3842425230
   Fax: +43 384242523133
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.
   Postanschrift: Edlbacherstraße 10
   Ort: Linz
   NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
   Postleitzahl: 4020
   Land: Österreich
   E-Mail: [13]office@swietelsky.at
   Telefon: +43 73269710
   Fax: +43 73269717410
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 1.00 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB.
   Der Vertrag zur Vergabe der zusätzlichen Leistungen wird nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
   werden. Das in Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der
   Absendung dieser Bekanntmachung und gibt nicht den Tag der
   beabsichtigten Zuschlagserteilung (des Vertragsschlusses) an.
   Gemäß § 135 GWB kann die Vergabekammer die Unwirksamkeit eines
   öffentlichen Auftrags darstellen. Die Vorschrift hat folgenden
   Wortlaut:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [17]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
   Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach
   Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs.
   2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
   dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
   1 Nr. 1  3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten
   Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 52123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [18]info@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   Internet-Adresse: [19]http://www.bundeskartellamt.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   28/07/2020
References
   6. mailto:einkauf-s21nbs@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:356149-2012:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:tunnelbau@porr.at?subject=TED
  11. mailto:ghs@hinteregger.co.at?subject=TED
  12. mailto:leoben@oestu-stettin.at?subject=TED
  13. mailto:office@swietelsky.at?subject=TED
  14. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  15. http://www.bundeskartellamt.de/
  16. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  17. http://www.bundeskartellamt.de/
  18. mailto:info@bundeskartellamt.de?subject=TED
  19. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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