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Ausschreibung: Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung - DE-München
Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch
Dokument Nr...: 884377-2020 (ID: 2020073018585979744)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
VERGABEUNTERLAGEN
2020FUB000001
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern)
Theresienhöhe 11, 80339 München, Deutschland
24.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Erganzende Bewerbungsbedingungen Spulmaschine
.................................................................................. 11
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 14
Leistungsbeschreibung
Bandspulmaschine.................................................................................................... 15
Vertrag Erneuerung
Spülbereich....................................................................................................................
.. 32
Wartungsvertrag Spülmaschine
....................................................................................................................... 39
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 47
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 47
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 47
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 48
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 48
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 49
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 49
Gewerbezentralregister..........................................................................................................
.......................... 51
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 51
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 51
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 51
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 52
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 53
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 56
i
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 58
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
24.07.2020
Verfahren: 2020FUB000001 - Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020FUB000001
Auftragsbezeichnung Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
VERFAHREN
Auftraggeber Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern)
Liefer-/Ausführungsort 80339 München
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
42959000-3 Geschirrspülmaschinen, nicht für den Hausgebrauch
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 24.07.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 17.08.2020 12:00
Angebotsfrist 24.08.2020 12:00:00
Bindefrist 29.01.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Die Lieferung der Spülmaschine hat bis Anfang Dezember 2020 zu erfolgen, unmittelbar danach
erfolgt der Einbau. Nach Inbetriebnahme beginnt die Laufzeit des Wartungsvertrages.
Verfahrensinformationen - 1/2
1
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
 https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 17.08.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Die Staatliche Lotterieverwaltung (LOTTO Bayern) beabsichtigt Erneuerung des
Spülbereichs in der hauseigenen Kantine, insb. den Kauf, Montage und Wartung einer
industriellen Bandspülmaschine
24.08.2020 12:00:00 29.01.2021 17.08.2020 12:00 2020FUB000001
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
7
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
24.03.2020
STAATLICHE LOTTERIEVERWALTUNG Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Erneuerung Spülbereich
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Ausschreibung  Spülmaschine
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24.03.2020
STAATLICHE LOTTERIEVERWALTUNG Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Erneuerung Spülbereich
1. Allgemeines
Die Beschaffung des neuen Spülbereichs wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
ausgeschrieben.
2. Rahmenbedingungen
Jeder Bieter muss sich vor Angebotsabgabe die räumlichen Gegebenheiten in einem VorOrt-Termin ansehen. Für diesen
Vor-Ort-Termin ist es erforderlich, dass sich der Bieter für
die Absprache und Terminvereinbarung an LOTTO Bayern und weiterer Koordination mit
dem Planer spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung wenden
muss. Der Bieter kann sich telefonisch an LOTTO Bayern Haustechnik 089-28655-453; die
Hausverwaltung -211 oder Zentrale für Rückrufwunsch 089-28655-0 wenden. Der
Auftragnehmer kann sich später nicht darauf berufen, die örtlichen Gegebenheiten nicht
gekannt zu haben. Nachforderungen, die aufgrund der Unkenntnis der örtlichen
Gegebenheiten erhoben werden, werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für die
Möglichkeiten der Materiallagerung, Transportwege, Transportwegsicherung,
Einbringmöglichkeiten der Materialien in das Gebäude und der Montage vor Ort.
3. Angebotsabgabe / Bewertung
Das Angebot muss zwingend über die E-Vergabe abgegeben werden.
Etwaige Anlagen, die durch den Bieter nicht eindeutig zugeordnet wurden, werden in der
Angebotswertung nicht berücksichtigt.
4. Ermittlung des wirtschaftlichsten Preises
 Für sämtliche Positionen im Preisblatt sind Einzelbeträge anzugeben. Am Ende ist eine
Gesamtsumme anzugeben.
In dem Angebotspreis muss u.a. die Anlieferung frei Verwendungsstelle bzw. Einbauort
(Kantine), Fracht und Verpackung, Abladen, Einbringen, Aufstellen und Montieren der
Geräte / Vertragsgegenstände sowie eine Wartungspauschale für vier Jahre enthalten
sein. Bezüglich der Wartungspauschale ist der Jahreswert unter Berücksichtigung der
Wartungsvorgaben des Herstellers anzugeben. Dieser wird mit dem Faktor 4
multipliziert.
 In dem Angebot sind sämtliche zum ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen Teile und
Betriebsstoffe, auch wenn diese nicht extra aufgeführt sind, einzurechnen und eventuell
aufzulisten.
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24.03.2020
STAATLICHE LOTTERIEVERWALTUNG Ergänzende Bewerbungsbedingungen
Erneuerung Spülbereich
 Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das Angebot
mit dem niedrigsten Preis erteilt. Es erfolgt ein reiner Preiswettbewerb.
5. Stundenlohnarbeiten
Weitere Stundenlohnarbeiten, die über die in Ziffer 4 genannten Dienstleistungen bzw.
Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden nur abgerechnet, wenn diese gesondert vom
Auftraggeber oder Fachplaner des AG angewiesen worden sind. Die Abrechnung erfolgt dann
nach tatsächlichem Aufwand. Im Preisblatt ist der Stundensatz für eine Vorarbeiter-,
Facharbeiter-, Obermonteur-, Monteur- und Helferstunde anzugeben.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende
Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie
werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet.
6. Angebotsunterlagen
Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Angebotsunterlagen einschließlich
solcher Unterlagen oder Gegenstände, die mit dem Angebot eingereicht wurden, in das
Eigentum von LOTTO Bayern übergehen.
7. Zeitplan
Terminierungen im Rahmen des Vergabeverfahrens stehen unter den Vorbehalt der weiteren
Entwicklungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).
Bewerber/Bieter sind zur Einhaltung der geltenden Maßnahmen, Entscheidungen und Vorgaben
der Bundes- und Landesregierung verpflichtet.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
2020FUB000001 24.08.2020 12:00:00 29.01.2021 birgit.fuchs@lotto-bayern.de 24.07.2020 Birgit Fuchs
14
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Leistungsbeschreibung Erneuerung Spülbereich
______________________________________________________________________________
Seite 1 von 17
Leistungsbeschreibung
1.1 Objektbeschreibung/Gegenstand der Auftragsvergabe:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Werklieferungsvertrags
über die Erneuerung des Spülbereichs in der Kantine der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern).
Der Spülbereich befindet sind im Erdgeschoss der hauseigenen Kantine am
Standort Theresienhöhe 11, 80339 München.
1.2 Leistungsumfang:
- Eine vorhandene Korb-Transportspülmaschine ist zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
- Ein vorhandenes Doppelspülbecken ist am alten Standort zu demontieren, an
der gegenüberliegenden Wand zu montieren und an die Medienleitungen anzuschließen.
- Eine vorhandene Gläserspülmaschine ist zu demontieren, an der neuen Position
zu montieren und an die Medienleitungen anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschließlich Anschluss an die Medienleitungen einer Bandspülmaschine inkl.
Zubehör, nachfolgend mit Bandspülmaschine bezeichnet
- Lieferung und Montage von Regalen
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschließlich Anschluss an die Medienleitungen eines Handwaschbeckens mit
Unterbauschrank
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines fahrbaren Sortiertisches
- Einweisung in den Betrieb der Bandspülmaschine
- Wartung der Bandspülmaschine
Angaben über Bauart, Bauteile, Materialien und Abmessungen und andere Eigenschaften zu den geschuldeten Leistungen sind im
Einzelpositionsbeschrieb (ab Seite 11) beschrieben.
Mit der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteile,
und Abmessungen gelten auch der Herstellerstellungsablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln
der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das
Herstellen durch Zusammenfügen der Materialien und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Werden in der Beschreibung der einzelnen Leistungen, insbesondere bei kompakten Anlagen wie Bandspülmaschine und Sortiertisch,
zum ordentlichen Betrieb gehörende Teile und die für die Funktion der Geräte notwendigen Steuer- und Regeleinrichtungen
nicht besonders erwähnt, so gehören diese dennoch zum Angebots- bzw. Ausführungsumfang.
Die geforderte Leistung umfasst die komplette betriebsfertige Erstellung.
15
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Leistungsbeschreibung Erneuerung Spülbereich
______________________________________________________________________________
Seite 2 von 17
1.3 Eintransport:
Für den Eintransport der Bandspülmaschine, Sortiertisch, Regale und Handwaschbecken vom Abladeplatz zum Aufstellungsort
werden vom Auftraggeber keine Hilfskräfte zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Anlieferungen sind ausschließlich vom Auftragnehmer selbst, oder einem
von diesem Bevollmächtigten auf dem Aufstell-/Einbauort in Empfang zu nehmen
und an den bestimmungsgemäßen Ort zu transportieren.
1.4 Überprüfung der bauseits erbrachten Leistungen:
Der Auftragnehmer hat die bereits bauseits erstellten Vorinstallationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
1.5 Koordination mit anderen Gewerken:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit allen Auftragnehmern von Nebengewerken, besonders mit den Installationsfirmen für
Elektro, Sanitär und Trockenbau abzustimmen. Siehe hierzu auch Ziffer 2.2.
1.6 Projektleiter:
Für die Montage ist außer den Monteuren auch ein der deutschen Sprache mächtiger Projektleiter zu benennen.
1.7 Ausführungsunterlagen:
Der Auftragnehmer erstellt, innerhalb von 3 Wochen nach dem Zuschlag folgende
Ausführungsunterlagen und übergibt sie dem Auftraggeber und Fachplaner des Auftraggebers, 2-fach in Papierform (s/w) sowie
digital auf einem USB-Stick:
Werkstatt- und Montagepläne für Raumeinrichtungen, als Grundriss- und Ansichtspläne einschließlich Ver- und
Entsorgungsanschlüsse, mit Eintragung der geforderten Geräte, usw. im Maßstab 1:20.
Die Montagepläne haben alle technischen Daten, sowie Leitungsverlegungswege
und Abmessungen der einzubauenden Bauteile und der Spülmaschine zu enthalten.
Aus den vom Auftragnehmer zu liefernden Montagezeichnungen müssen auch die
Rohr -, Kanal- und Kabelführungen anderer Gewerke hervorgehen, wenn diese für
die Gesamtbeurteilung in kritischen Bereichen notwendig werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die von ihm gelieferten Werkstatt- und Montagepläne.
Falsch vom Auftragnehmer angegebene Maße, Werte usw., die bauseitig auszuführende Arbeiten verursachen, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Dies gilt auch,
wenn vom Auftragnehmer nach Ausführung der bauseitigen Arbeiten (auch Teilleistungen) Änderungen vorgenommen werden.
In die Kosten sind nur die Leistungen einzukalkulieren, die gemäß VOB keine
Nebenleistungen sind (s. auch Ziffer 2.0).
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Diese Unterlagen werden geprüft und freigegeben und gelten erst dann als
Montagegrundlage. Ein Exemplar erhält der Auftragnehmer freigegeben zurück.
2.0 Nebenleistungen:
Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, die mit den Einheitspreisen abgegolten
sind:
- Protokolle mit Mess- und Einstellwerten über Funktionsprüfungen und Einstellungen.
- Die nach VDE 0100 vorgeschriebene Prüfung der Schutzmaßnahmen und der
Isolationswiderstände ist vor Inbetriebnahme durchzuführen und ein Protokoll
darüber aufzustellen.
- Lieferung der für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb notwendigen Stoffe.
- Eigenverantwortlicher Probebetrieb und Überwachung der in Betrieb genommenen Bandspülmaschine zum Zwecke der
Funktionsprüfungen, sonstige Abnahmeprüfungen z.B. Sortiertischjustierung, sowie Einstellen der Maschine bis zur
Abnahme durch den Auftraggeber und Einweisung des Bedienungs- und Küchenpersonals (s. auch Ziffer 2.4 und 2.6 dieser
Leistungsbeschreibung).
- Mitwirken bei der Abnahme und Abnahmeprüfungen des Auftraggebers.
2.1 Vorschriften / Beschreibungen:
Für die Berechnung und Ausführung der Arbeiten gelten in den jeweils neuesten
Fassung, insbesondere:
- die einschlägigen, technischen und gesetzlichen Vorschriften der Baubehörden, der Gewerbeaufsicht, der Gesundheitsbehörde
bzw. des Veterinäramtes, der Feuerwehr, der örtlichen Energielieferanten;
- die geltenden Sicherheitsvorschriften, sowie die Bestimmungen der Fachverbände/Berufsgenossenschaften, VDE, VDI, TÜV, DVGW
usw..
- Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten nach DIN 18381
- Anforderungen an das hygienische Spülergebnis gemäß der DIN 10534.
Für die Herstellung der Geräte und Verarbeitung der Materialien gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften.
Alle Geräte mit CE-, GS- und DVGW Zeichen und EN.
Bei ausländischen Geräten oder Bauteilen sind diese Bedingungen im Rahmen des
Angebotes mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen.
Jedes angebotene Gerät (insb. die Bandspülmaschine) darf mit seinem Gewicht die
nach DIN 1055 angegebene Verkehrslast von 300 kg/m nicht überschreiten.
Die angebotenen Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und
allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf Hygiene, Unfallschutz und Reinigung genügen.
Ändern sich während der Bauausführung / Herstellung der Bandspülmaschine, die
der Beauftragung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften, technischen Vorschriften,
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Hersteller- oder Verbandsrichtlinien, Erlasse und Gesetze, so ist der Auftragnehmer
verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
2.2 Schnittstellen und Übergabepunkte zu bauseitigen Medien:
Elektroversorgung:
Durch das gesonderte Gewerk Elektro wird die Installation ausgeführt. Übergabepunkt ist eine Klemmdose an der Wand.
Wasserversorgung:
Durch das gesonderte Gewerk Sanitär wird die Rohinstallation für Trinkkalt- und
Warmwasser, sowie bei höherem Bedarf auch Weichwasser ausgeführt. Wasserversorgungsleitungen enden an den Wänden oder über
dem Fußboden mit Eckventil.
Entwässerung:
Durch das gesonderte Gewerk Sanitär wird die Rohinstallation vorgenommen. Die
Leitung endet mit einer Anschlussmuffe ca. 300 mm ü. OKFF oder aus der Wand.
Anschluss der Geräte:
Der Anschluss der Geräte, bzgl. der Gewerke der Elektro- und Wasserversorgung
und der Entwässerung (Bandspülmaschine und Handwaschbecken, vorhandene
Gläserspülmaschine und Doppelwaschbecken) einschl. dem erforderlichen Material,
erfolgt durch den Auftragnehmer.
2.3 Revisionsarbeiten
Anschlüsse an Maschinen, Armaturen und Wärmetauschern müssen für Revisionsarbeiten ohne Zerstörung von Bauteilen de- und
wieder montierbar sein.
2.4 Funktionsprüfung, Einstellung der Bandspülmaschine, Probebetrieb
Der Auftragnehmer hat vor Erklärung seiner Abnahmebereitschaft die Bandspülmaschine auf Betriebsfähigkeit zu prüfen,
eigenverantwortlich die Inbetriebnahme der
Bandspülmaschine und ihrer zugehörigen Anlagenteile vorzunehmen und den Probebetrieb einschließlich Überwachung
durchzuführen.
Im Rahmen des Probebetriebes, d.h. unter den Bedingungen des späteren Küchenbetriebes hat der Auftragnehmer
Funktionskontrollen, Funktionsprüfungen sowie Einregulierung bzw. Einstellung der Bandspülmaschine durchzuführen. Die
Prüfung der Verkabelung einschließlich der Anschlüsse ist hierbei nach VDEBestimmungen und vor Inbetriebnahme vorzunehmen.
Die durchgeführten Funktionsprüfungen und Einstellungen sind durch Protokolle mit
Mess- und Einstellwerten zu belegen. Die Funktionsprüfungen müssen eine einwandfreie Funktion ergeben, die Einstellwerte
müssen den Sollwerten entsprechen.
Die Protokolle sind dem Auftraggeber zu übergeben (s. Ziffer 2.5).
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Der Auftragnehmer hat den Probebetrieb einschließlich Überwachung bis zum Abschluss der Abnahmeprüfungen in Anwesenheit des
Auftraggebers durchzuführen.
2.5 Abnahme/ Bestandsunterlagen
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich beim Auftraggeber zu beantragen
und dabei schriftlich zu erklären, dass die Anlage dem vertraglich vereinbarten Ausrüstungs- und Funktionsstand entspricht.
Durch notwendig werdende Nachabnahmen ausgelöste Kosten gehen zu Lasten
des Verursachers.
Mit der Fertigstellung bzw. spätestens eine Woche vor der Abnahme sind vom Auftragnehmer folgende Bestandsunterlagen zu
übergeben, jeweils in Ordnern eingeordnet mit Kundendienstadressen, Inhaltsverzeichnis und Trennblättern, sowie einem Blatt
über Abnahmedatum und Datum des Gewährleistungsendes:
- Geräteaufstellungs- und Montagepläne (s. auch Ziffer 1.7)
- Elt -Schaltpläne
- Leitungspläne
- Protokoll der Dichtheitsprüfung
- Bedienungs- und Wartungsunterlagen
- Ersatzteillisten und -pläne
- Abnahmebescheinigung inkl. der Protokolle der Meß- und Einstellwerte
- Eingehende technische Beschreibungen zu allen Geräten und Einrichtungsgegenständen in deutscher Sprache (s. Ziffer 2.1)
- Protokolle über die Einweisung (s. Ziffer 2.6)
- Bescheinigung der sachgemäßen Ausführung von Anlagen (VBG 420,
VGB 4)
- Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die
einer Zulassung oder Prüfung unterliegen
- Prospekte
- Maßblätter
- Prüfzeichen
- Kundendienst: Adresse und Telefonnummer und E-mail
Sind mehrere Ordner erforderlich, so sind diese auf Rücken und Deckblatt deutlich
zu nummerieren. Der Rücken der Ordner ist eindeutig mit Projektangabe, Anlagenbeschreibung zu beschriften.
Bestandsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung in Papierform, sowie 1 x in digitaler Form auf einem USB-Stick zu übergeben.
Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen sind nur in 1-facher Ausfertigung in Papierform oder in digitaler Form auf einem
USB-Stick zu übergeben.
Die Bestandsunterlagen geben den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme wieder.
Das Fehlen der Unterlagen führt zur Verweigerung der Abnahme.
Jeder Satz Bestandsunterlagen besteht aus den folgenden Rubriken, die durch beschriftete Trennblätter deutlich unterteilt sind:
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- Deckblatt:
Das Deckblatt enthält die Anlagenbenennung mit Ortsbestimmung, das Gerät und
die ausführende Kundendienstadresse mit allen erforderlichen Daten des Ansprechpartners.
- Inhaltsverzeichnis:
Das Inhaltsverzeichnis gibt Aufschluss über den gesamten Inhalt eines Satz Bestandsunterlagen, auch wenn dieser aus mehreren
Ordnern bestehen sollte. Es ist
in Form einer Tabelle ausgeführt mit den Spalten: Zeichnungs-Pos. Nummer des
Bestandplanes in der Reihenfolge des Einzelpositionsbeschreibung, Bezeichnung
der Position und Beschriftung des Trennblatts.
- Allgemeine Hinweise:
Hier sind wichtige Hinweise, Sicherheitshinweise, einzuhaltende Bestimmungen
usw. für den Betrieb und Nutzung der Anlage und Kurzanleitungen abzuheften. Des
weiteren wird hier eine Herstellertabelle eingeordnet mit folgenden Spalten:
 Zeichnungs-Pos. Nummer des Bestandplanes in der Reihenfolge der Einzelpositionsbeschreibung
 Bezeichnung der Position
 Hersteller mit Fabrikat- und Typbezeichnung.
- Unterlagen zu den einzelnen Positionen:
Die Unterlagen sollen soweit vorhanden folgende Gliederung haben:
1. Vorblatt mit Anlagenbezeichnung ggf. Leistungsangabe bei Maschinen, genaue
Typangabe der Position, Baujahr, Herstellerangabe und falls abweichend vom Hersteller die Kundendienstadresse mit
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-mail.
2. Technisches Datenblatt
3. Fehlersuchanweisungen und Fehlersuchtabellen
4. Bedienungsanleitungen und Funktionsbeschreibungen
5. Anlagenbedienungsanleitungen einschl. Bedeutung und Ortsangabe von Bedienungs-, Regel- und Steuerangaben,
Bedienungsreihenfolge, Sicherheitseinrichtungen, Ver- und Entriegelungen
6. Wartungsanleitungen und Checklisten, Schmier- und Dichtungsarbeiten, Spezialwerkzeuge, Eigenschaften von Ölen und
Hilfsstoffen, vorgeschriebene Kontrollen zu
Überwachungen in Art und Zeitfolge, Wartungsintervalle
7. Ersatzteillisten mit Angaben wie Typbezeichnung, Stückzahl, Bestell- oder Identifikationsnummer, Hersteller Hauptwerk,
Auslieferungslager bzw. Servicestützpunkt,
Größe, Leistung und weitere Bestelldaten, Bestandszeichnungen, Montagezeichnungen.
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8. Schalt- Verkabelungs- Belegungs- und Klemmplan mit Angaben von Klemmstellen/Kästen in Anlagenzeichnungen, Stromlaufpläne.
Außer den Klemmstelle/Kästen
sind in der bzw. einer zusätzlichen Anlagendarstellung wichtige Bauteile einzuzeichnen und zu kennzeichnen. Dies sind z.B.
Pneumatikteile, Sensoren, Ventile, Endschalter, Fühler und weitere für die Funktion der Anlage wichtige Bauteile, die nicht
sichtbar im Anlagen- bzw. Maschinenkörper montiert sind.
9. Herstellerbescheinigungen, wichtige Zertifikate, Protokolle über durchgeführ-te
Messungen, behördliche Prüfbescheinigungen und Werkstattests.
10. Bestandszeichnungen die zur Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers angefertigten Zeichnungen werden mit den
technischen und funktionalen Angaben
versehen. Sie erfassen den Zustand der aufgeführten Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Zeichnungen sind einmal als Plot und
je Satz Bestandsordner als gefaltete Kopie oder Papierzeichnung den Bestandsunterlagen beizufügen.
2.6 Einweisung des Bedienungs- und Küchenpersonals und Wartungspersonals
Sofort nach Fertigstellung und Terminabstimmung muss mit dem Küchenpersonal
eine Einweisung in die Funktion, Bedienung und Steuerung der Bandspülmaschine
erfolgen.
Einweisungszeit beträgt: 1 x 1/2 Werktag
Bei der Einweisung hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass das Küchenpersonal mit dem Bedienen, Reinigen und
Pflegen der Anlagenteile intensiv
vertraut gemacht wird. Hilfsgeräte, Werkzeuge etc., die erforderlich sind, um die
Funktion der Bandspülmaschine aufrecht zu halten, sind zu erklären und deren Benutzung einprägsam zu demonstrieren.
Diese Teile sind am Gerät oder in dessen direkter Nähe unterzubringen, Halterungen, soweit erforderlich, sind vorzusehen.
Die erfolgte Einweisung muss durch den Nutzer/Küchenpersonal bestätigt werden.
Zudem hat der Auftragnehmer das technische Wartungspersonal des Auftraggebers
eingehend über Wartung, Störungssuche und Störungsbeseitigung zu informieren
und zwar anhand der Wartungs-, Bedienungs- und Bestandsunterlagen.
Die erforderlichen Einweisungen hat der Auftragnehmer durch entsprechende Protokolle zu belegen. Diese Protokolle hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber zu
übergeben (s. Punkt 2.5).
2.7 Ersatzteilbeschaffung:
Die gebräuchlichsten Ersatzteile müssen auf Lager vorrätig sein. Nicht vorhandene
Teile müssen innerhalb von zehn Werktagen beschafft werden können.
3.0 TECHNISCHE VORGABEN:
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3.1 GERÄTEAUSFÜHRUNG:
Alle angebotenen Geräte und Einbauteile müssen ein einheitliches Erscheinungsbild
der Gesamtanlage ergeben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Schliffart der
Geräte, Auf- und Abkantungen, Griffmulden, Füße usw.. Alle Geräte haben, soweit
technisch möglich, den deutschen Gastronorm-Abmessungen zu entsprechen. Bei
ausländischen Erzeugnissen ist die Gleichwertigkeit mittels Prüfbescheinigung
nachzuweisen. Alle Geräte und Einbauteile sind fabrikneu zu liefern.
3.2 GRUNDKONSTRUKTION:
Grundkonstruktion sowie alle Verkleidungsteile sind aus CRNI 1.4301 herzustellen.
Korpus, d. h. Boden, Decke und Seitenwände sind doppelwandig auszuführen.
3.3 OBERFLÄCHEN:
Oberflächen sind aus CRNI 1.4301 in Ra 1,0 - 2,2 m Schliff auszuführen.
Alle Schnittkanten müssen einwandfrei entgratet sein. Alle sichtbaren Flächen müssen matt geschliffen sein (Korn 320).
3.4 SCHRAUBEN:
Alle Schrauben müssen aus nichtrostendem Stahl sein;
Mindestanforderung Werkstoff-Nr.: DIN 1.4301 (CNS).
3.5 WANDANSCHLUSS:
Bei Wandstellungen sind die Abdeckplatten (Arbeitsplatten), auch Borde, mit Aufkantungen zu versehen. Sie sind mit
demontierbaren Profilen, welche mit säurebeständigen Kunststofflippen unterlegt sind, im gesamten Wandbereich anzuschließen.
Fertigungsbedingte Abstände unter 5 mm sind mit Silikonverfugungsmaterial (lebensmittelecht) an die jeweils anschließenden
Bauwerke anzufugen. Dies gilt auch
für Füße und Seitenwände.
Durch fertigungsbedingte Konstruktionsmerkmale entstehende Abstände von Geräten zur Wand über 5 mm sind mit
Chromnickelstahl-U-Profilen zu verschließen.
Alle Übergänge zu eingebauten Bauteilen mit anderen Ausdehnungskoeffizienten
sowie Dehnungs- und Gebäudedehnfugen sind mit geeigneter Dichtungsmasse (lebensmittelecht) dauerelastisch auszufugen
3.6 SCHRANKINNENRÄUME BEI UNTERBAUTEN:
Sie sind nach der DIN 18865 in Hygieneausführung H1 auszuführen.
Die Bauart der Schrankinnenräume ist schriftlich und durch Zeichnung nachzuweisen. Geschlossene Schrankräume sind immer mit
Wänden, Böden und Rückwand
anzubieten und laut Beschreibung auszustatten. Für den Spültisch gilt abweichend
von hier Ziffer 3.11.
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3.7 ARBEITSTISCHE UND UNTERBAUTEN:
Diese sind mit Versteifung aus CRNI 1.4301  Profilen auszuführen. Abdeckplatten -
wenn nicht anders genannt  müssen an allen nicht an den Wänden anliegenden
Seiten 50 mm abgekantet und mit allen notwendigen Aussparungen versehen sein.
Abkantungen sind mit Tropfkante auszubilden.
Konsolen sind ebenfalls aus CRNI 1.4301 zu liefern.
Für die Fertigung ist die DIN 18860 zu beachten und einzuhalten. Ablageborde sind
auf Auflagen nach DIN 18865, welche in die Seitenwände geprägt sind, aufzulegen.
Materialstärke:
Abdeckungen (Tischplatten): min. 2,0 mm
Seitenwände: min. 1,0 mm
Zwischenborde: min. 1,5 mm
Bodenborde: min. 1,5 mm
Tragegestell: min. 1,5 mm
Sockelblenden: min. 1,0 mm
3.8 ARBEITSPLATTEN - ABDECKPLATTEN:
Diese sind schalldämmend zu unterfüttern (nicht mit Spanplatten oder ähnlichen
Holzwerkstoffen), z. B. mit großflächigen aufgeklebten Profilen in Alu-Legierung mit
hoher Hitzeaufnahmefähigkeit und Torsionsresistenz. Gute Schalldämmung und
leichte Bearbeitung der Arbeitsplatten (z. B. für nachträgliche Bohrungen) und mit
CRNI 1.4301- Blech - vollflächig geschlossen - d. h. allseitig umkleidet, auszuführen. Material der Verkleidung CRNI 1.4301,
mindestens 1 mm stark. Arbeitsplatten
sind immer durchgehend an einem Stück zu liefern.
3.9 GERÄTEKONSTRUKTION:
Die Geräte sind komplett aus CRNI 1.4301 gefertigt. Die Geräte sind in einer selbsttragenden Bauweise und werden
untereinander und miteinander verbunden.
Offene U-Profil oder Winkelprofilkonstruktion sind nicht zugelassen (Hygieneproblem). Wenn aus fertigungstechnischen Gründen
solche Konstruktionen nicht
umgehbar sind, so müssen die entstehenden Hohlräume und Schmutzablagerungsrinnen mit Chromnickelstahlprofilen aus mind. 1 mm
starkem Material geschlossen
werden. Schmutzablagerungsmöglichkeiten wie z. B. in nach oben offenen URinnen werden aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Offene Profile aller Art sind ebenfalls nicht erlaubt, auch z. B. nicht bei Griffleisten.
Wenn diese aus umgekanteten Blech gefertigt sind, sind die Enden der Griffleisten
zu schließen.
3.10 SCHRANKTÜREN DER UNTERBAUTEN:
Diese sind immer doppelwandig auszuführen. Schranktüren sind mit eingearbeiteter,
vertiefter, geschlossener vertikaler oder horizontaler Griffleiste oder Griffmulde zu
versehen.
Bei Ausführung als Schiebetüren müssen selbige so konstruiert sein, dass die Türen in geschlossenen Zustand nicht mehr von
alleine aufgehen können. Dies gilt
ebenso für ggf. angebotene Schwenk-, Dreh- oder Flügeltüren. Schubladenfront23
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blenden dürfen nicht vor die Vorderkante der Schrankkorpusse auskragen (Siehe
DIN 18860). Schwenk/Drehtüren müssen immer 180 Grad aufschlagen können.
Die Schließung aller Türen darf nicht durch Magnete erfolgen. Die Türen müssen
mit Stift und Schnapper gegen unbeabsichtigtes "Selbstöffnen" gesichert sein. Bei
Doppeltüren ist die Fuge zwischen den Türblättern mit einer Anschlagleiste aus
CRNI 1.4301 zu verdecken.
3.11 SPÜLTISCH UND BECKEN:
Der Spültisch ist mit umlaufendem Wulstrand auszuführen.
Becken sind naht- und fugenlos eingeschweißt, mit Überlaufsicherung zu fertigen.
Ablaufventile sind mitzuliefern. Becken sind mit Antidröhnbeschichtung auszustatten. Abtropfflächen sind mit geeigneten
wasserresistenten Materialien zu unterfüttern und auszusteifen. Die abgesenkten Flächen sind gerillt oder glatt auszuführen.
Der Anschluss der Abläufe und Wasserarmaturen ist einzukalkulieren (einschl. Materialgestellung bis zum Anschlusspunkt).
Materialstärken von Spülbecken:
Spülbecken bis 300 mm Tiefe: min. 1 mm
Der Spültischunterbau ist hinten offen auszuführen. Der untere Boden ist jedoch mit
H1 Aufkantung 100 mm hochzukanten und mit Wandanschraubzarge an die bauseitige Wandscheibe anzuschließen. Zweck dieser
Ausführung ist, dass die Rückwand
für die Wasser - und Abwasserdurchführung nicht ausgeschnitten werden muss.
3.12 MISCHBATTERIEN FÜR HANDWASCHBECKEN:
Handwaschbecken sind komplett mit Mischbatterie.
Handwaschbecken ausgestattet mit:
Einlochmischbatterie , Gehäuse verchromt mit Langarmhebel.
3.13 DURCHFÜHRUNG VON MEDIENLEITUNGEN:
Für Abwasser, Wasser, Elektrokabel:
Alle Geräte, welche aus technischen Gründen mit oben angesprochenen Medienleitungen durchfahren werden müssen, sind mit
Bohrungen oder Ausschnitten für diese Leitungen auszustatten. Kabel müssen durch geeignete Verschraubungen geführt und dicht
installiert werden. Die durchgeführten Leitungen sind fachtechnisch
richtig abzudichten und gegen Beschädigung zu schützen.
4.0 Wartung und Gewährleistung
Wartungsarbeiten jährlich, spätestens aber nach 500 Betriebsstunden bzw. nach
Vorgabe des Herstellers. Bezüglich des genauen Inhalts der erforderlichen Wartungsarbeiten gilt der Wartungsvertrag.
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Einzelpositionsbeschrieb
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Position Beschreibung Menge
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01 Spülbereich
01.0001 Demontage und Entsorgung vorhandene Spülmaschine
Eine vorhandene Korbtransport-Spülmaschine ist von den Medienleitungen zu trennen, zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
01.0002 Umsetzarbeiten Doppelspülbecken
Ein vorhandenes Doppelspülbecken ist von den Medienleitungen zu trennen und an
die gegenüberliegende Wand aufzustellen, zu montieren und wieder an die Medienleitungen anzuschließen und in Betrieb zu
nehmen.
01.0003 Umsetzarbeiten Gläserspülmaschine
Eine vorhandene Gläserspülmaschine ist von den Medienleitungen zu trennen und
an die gegenüberliegende Wand aufzustellen, zu montieren, an die Medienleitungen
anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
01.0004 Zwei Schwerlastregale 1000 mm
Ausführung:
Schwerlastregal aus Edelstahl CRNI 1.4301
Regal ausgestattet mit 5 geschlossenen Regalauflagen.
Feldlast: max: 2000 kg
Jedes Einzelregal mit 2 Regalständern aus Rund- oder Viereckrohr, unten höhenverstellbar, oben geschlossen. Regalauflagen in
Stufen verstellbar mit Spezialklemmprofilen oder mit fest eingebauten Sprossen. Einzukalkulieren sind evtl. erforderliche
Diagonalverbindungen. Regalständer sind stabil mit der Aufstellwand zu
verbinden. Ggf. ist das Regal zusätzlich durch geeignete Befestigungen an der
Wand zu fixieren.
Abmessungen:
Breite: 1000 mm
Tiefe: 500 mm
Höhe: 1800 mm
Im Anschreiben zum Angebot sind das Fabrikat, die Typbezeichnung sowie die
Fachlast/kg bei 1.000 mm anzugeben.
01.0005 Handwaschbecken
aus CRNI 1.4301
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Ausführung:
Eingeschweißtes Handwaschbecken ca. B 240 x L 370 x T 150 mm
mit Schwallrand, dreiseitige Beckenblende. Komplett ausgestattet mit Ablaufventil
und einer Einhebel-Waschtischbatterie mit langem Hebel und Keramikscheibentechnik, Auslaufmenge und Temperatur stufenlos
einstellbarer Temperatur- und
Mengenbegrenzung.
Armatur für Kalt- und Warmwasseranschluss, Stehbolzenbefestigung, flexible Anschlussschläuche mit 3/8" Überwurfmutter. Die
Armatur ist so zu wählen, dass der
Wasserauslauf mittig in das Becken trifft.
Unterbau auf Füßen mit Sockelblenden.
Unter dem Becken im Unterbauschrank eingebaut eine Abwurfklappe für Papierhandtücher. Unterbau mit Flügeltüre, an der innen
liegend ein Drahtkorb für Papierhandtücher befestigt ist.
Wandanschluss mit Aufkantung und Aufschraubzarge.
Deckplattenaufkantung mm: ca. 70 mm
Deckplatte aufgekantet mit r = 20 mm hinten und links
Deckplatte abgekantet: vorne und links
Deckplatte mit Tropfkante: vorne und links
Anschluss zur Gläserspülmaschine ist zu verfugen.
Abmessungen Korpus:
Breite: ca. 450 mm
Länge: ca. 500 mm
Höhe: 900 mm
Im Anschreiben zum Angebot sind das Fabrikat sowie die Typbezeichnung des
Handwaschbeckens und der Armatur anzugeben.
01.0006 Sortiertisch fahrbar
aus CRNI 1.4301
Ausführung:
Tisch mit umlaufenden Profilrand 45 mm, Wanne 4 mm tief mit leichtem Gefälle zum
 Kugelhahn.
2 x Tropfblecheinsatz, leicht herausnehmbar.
4 CNS Rollen Ø = 125 mm (2 mit Feststeller).
Unterbau mit 2 Längsprofilen zur Lagerung von Körben, teilunterfahrbar für
Abfalltonnen und mit 2 Tellerabstreifer.
Aufsatzbord zur waagerechten, bzw. schrägen Auflage von Körben.
Das Aufsatzbord ist stabil an der Rückseite zu befestigen.
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Abmessungen:
Länge: ca. 1100 mm
Breite: ca. 700 mm
Höhe Tisch: ca. 800/900 mm
Höhe Korbbord: ca. 1550 mm
Im Anschreiben zum Angebot sind das Fabrikat sowie die Typbezeichnung des Sortiertisches anzugeben.
01.0007 Bandspülmaschine
aus CRNI 1.4301
Ausführung:
Die Maschine zum Reinigen von Geschirr, Besteck, Gläsern und Utensilien muss
bei ordnungsgemäßem Betrieb die Anforderungen an das hygienische Spülergebnis
gemäß der DIN10534 erfüllen.
Ausstattung:
Modularer, verschraubter Maschinenaufbau.
Inspektionstüren doppelwandig und 40 mm dick schaumisoliert.
Untergestell der Anlage mit abnehmbaren Seitenverkleidungen.
Werkstoffe:
Sämtliche Blechteile und metallische Bauteile wie Siebsysteme, Gestell, Gehäuse,
Tanks, Türen, Verkleidungen aus CRNI Stahl 1.4301, Kunststoffteile aus recycelbarem, waschmittelfesten Polypropylen.
Kunststoffteile mit erhöhter mechanischer Belastung aus PP 30% glasfaserverstärkt.
Zulaufstrecke:
Die Zulaufstrecke mit Abstellplatte zur Reinigung hochklappbar. Wanne mit starkem
Gefälle zum zentralen Ablauf sowie flächendeckendem großflächigem Siebkorb für
Speisereste.
Modullänge/Zulaufstrecke ca. 800 mm
Aufgabestrecke ca. 750 mm
Abstellplatte ca. 200 mm
Spritzschutzhaube ca. 60 mm
Vorabräumzone mit aktivem Schmutzaustrag:
Zur Verhinderung starker Verschmutzungen der Vorwasch- und Waschzonen der
Bandspülmaschine muss der Pumpenvorabräumung eine Vorabräumzone mit automatischem, zyklischem Schmutzaustrag vorgeschaltet
werden.
Die Zone ist mit einer Inspektionstür über die gesamte Länge auszustatten.
Der Tank muss von einem einteiligen Edelstahlsieb so abgedeckt sein, dass der
Grobschmutz direkt in den Siebkorb gespült werden kann. Der herausnehmbare
Siebkorb, aus welchem automatisch der Grobschmutz ausgetragen wird, muss aus
Edelstahl gefertigt sein.
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Gesamtlänge der Zone ca. 900 mm
Tankinhalt ca. 125 l
Anzahl der Wascharme oben ca. 4
Anzahl der Wascharme unten ca. 3
Zur einfacheren Reinigung sind die Wascharme mit einer schiebbaren Verschlussleiste zu versehen.
Hauptwaschzone:
Zum gründlichen Reinigen des Waschgutes. Ein großflächiges Sieb mit Gefälle zum
tiefen Siebkorb hin muss den Waschtank vollständig abdecken.
Modullänge ca. 950 mm
Tankinhalt ca. 105 l
Anzahl der Spülarme oben ca. 5
Anzahl der Spülarme unten ca. 4
Seitliches Waschsystem
Umschaltbare Frequenz gesteuerte Waschpumpe
Klarspülzone:
Eine 3-fach-Klarspülung bestehend aus Vorspüldüse, Pumpenspülung und
Frischwasserspülung.
Modullänge ca. 650 mm
Tankinhalt ca. 14 l
Anzahl der Spülarme oben ca. 3
Anzahl der Spülarme unten ca. 2
Benutzerfreundlichkeit des Waschsystems:
Die Wascharme sind mit einem Schiebesystem zu versehen und somit ohne
Wascharmspfropfen. Sicheres Herausnehmen und Einsetzen der Waschsysteme
durch Schubladenführung. Kodierte Wascharme und Vorhänge, sodass diese eindeutig je Waschzone zugeordnet werden können.
Reiniger-Sparsystem:
Ein Reinigersparsystem leitet Frischwasser zur Regeneration der Waschlauge in
den Waschtank. Dabei muss über eine Vorspüldüse Reinigerlauge vom Waschgut
abgespült und in den Waschtank zurückgeführt werden.
Transport und Antrieb:
Das Transportsystem muss von einem Getriebemotor mit Überlastungsschutz
angetrieben werden.
Trockenzone:
In der Trocknung muss die Luft von oben und über eine Umlenkschublade mit
integrierten Luftklingen von unten, wie auch über Düsen von der Seite an das
Spülgut geführt werden, so dass auch bei Hohlkörpern ein einwandfreies Trocknungsergebnis erzielt wird. Trocknung von allen
Seiten.
Modullänge/Trockenzone ca. 1.400 mm
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Auslaufstrecke:
Auslaufstrecke mit Abstellplatte zum Entladen von sauberem Waschgut. Mit
Endschalter für automatisches Abschalten des Transportbandes, wenn Geschirrteile
nicht abgenommen werden.
Durchgehende Wanne mit Tropfwasserablauf und zur Reinigung abnehmbare
Seitenverkleidungen
Modullänge/Auslaufstrecke ca. 800 mm
Nutzbare Auslaufstrecke ca. 600 mm
Abstellplatte ca. 200 mm
Wärmerückgewinnung:
Das kalte Frischwasser wird vorgeheizt und als Klarspülwasser verwendet.
Die Einsparung durch die Wärme-Rückgewinnung muss bei ca.7,5 kWh liegen.
______________________________12
Energiesparsystem:
Beheizung der Waschtanks direkt durch Wärmetauscher
Aufheizen des Klarspülwassers
Beheizung der Trocknung
Abluftmenge gesamte Maschine bei Voll-Auslastung max. 350 m/h
Abluftsystem mit Ventilator:
Eine Abluftöffnung zur zentralen Abführung der gesamten Maschinenabluft
Pressung des Ventilators ca. 0 Pa
Ablufttemperatur ca. 17 C
relative Luftfeuchtigkeit ca. 90 - 98%
Heizleistung des Energiesparsystems ca. 17,0 kWh
Schaltschrank mit Speicherprogrammierbarer Steuerung:
Geräumiger Schaltschrank, die Vorderfront als Flügeltür über die gesamte
Fläche, gegen Strahlwasser nach IP X5 geschützt. Schaltschrank innen nach VDE
berührungssicher verdrahtet, mit Sicherungsautomaten und Schutzschalter für alle
Verbraucher. Bedienungsfeld in Augenhöhe mit Funktionsanzeigen und Schaltelementen zur Steuerung der Maschine. Zur
individuellen Anpassung an Kundenerfordernisse und Ausbaumöglichkeiten wird eine frei programmierbare Steuerung für alle
Steuer- und Kontrollfunktionen gefordert.
Die Funktionsanzeige muss über eine farbige Klarschrift- und Symbolanzeige erfolgen. Die Bedienung kann sowohl über einen
Touch-Screen als auch über Tasten für
die Hauptfunktionen erfolgen. Die Überwachung der Hygieneparameter muss durch
folgende Funktionen gewährleistet sein:
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- Grafische Darstellung der Maschine im Display
- Zonengenaue Visualisierung der Temperaturen und Störungsanzeigen
- Automatische Betriebsbuchführung nach DIN
- Lebenslange Datenspeicherung in der Steuerung möglich
- Nachrichten-Management-System
- Visualisierung der Bedienungsanleitung und direkte Abspielung von Schulungsvideos
- Permanente Temperaturanzeige der Waschtanks, Frischwasserspülung,
Pumpenspülung und Trocknung
- Klarschriftanzeige von Betriebszuständen Wartung, Betriebsstunden,
Störmeldungen, Wasserverbräuchen, Statusmeldungen
- Zugriffsrechte für Menü-Ebenen frei programmierbar
- Störmeldung über Warnleuchten und Symbole im Display
- Statusmeldung über Betriebsbereitschaft
- 3 frei wählbare Bandgeschwindigkeiten
- Hauptschalter in der Schaltschranktür
- Schnittstellenkommunikation TCP/IP RJ45 (RFC1006)
- Ein-Aus-Schalter für den Bandtransport am Zulauf der Maschine
- NOT-AUS-Taster am Auslauf
- Abfrage der korrekten Lage der Siebe
- Visualisierung falsch eingesetzter oder fehlender Siebe u. Körbe in der
Maschine über die Steuerung
Geschirrband:
Zur Aufnahme und dem Transport des Spülgutes durch die Maschine.
Bandfinger aus PP, Strömungstechnisch optimiert.
Kettenglieder aus CRNI und 3 mm dick.
Bandachsen 8 mm
Laufrollen durch Spannringe gehalten.
Seitl. Geschirrführungen aus CRNI 3 mm dick und 120 mm hoch.
Selbstreinigungssystem:
Zur Gewährleistung der notwendigen Hygienesicherheit, ist ein automatisches System zur regelmäßigen
Maschineninnenraumreinigung notwendig. Dieses System
muss geeignet sein, die Klarspülung, die Wascharme, die Zulaufhaube sowie die
Wasch- und Vorwaschzone und das Wärmerückgewinnungssystem automatisch zu
reinigen. Während des Reinigungsprogramms muss das Selbstreinigungssystem,
aus Hygienegründen, alle Tanks der Maschine vollständig entleeren.
30
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Leistungsbeschreibung Erneuerung Spülbereich
______________________________________________________________________________
Seite 17 von 17
Leistungsdaten:
Anschlusswert: ca. 29,3 kW
Spannung: 400 V
Beheizungsart elektrisch
Laufrichtung: links/rechts
Frischwasserverbrauch/h
gesamte Maschine ca. 160 l/h
Tankvolumen bei
Erstbefüllung ca. 264 l
Befüllung der Maschine: KWW
Tankablauf DN50
Abmessungen:
Maschinen-Baulänge: ca. 5450 mm
Durchlaufbreite: min. 612 mm
Durchlaufhöhe: ca. 440 mm
Korpusbreite. ca. 865 mm
Inkl. Schaltschrank: ca. 980 mm
Korpushöhe: ca. 1410 mm
incl. Aufbauten: ca. 2150 mm
Im Anschreiben zum Angebot sind die genauen Leistungsdaten und Abmessungen
sowie das Fabrikat und die Typbezeichnung anzugeben.
02 Stundenlohnarbeiten
Die Verrechnungssätze für Vorabeiterstunden sowie Facharbeiterstunden für jeweils
5 Stunden sind anzubieten.
Diese Stundenlohnarbeiten, die über die in der Leistungsbeschreibung bzw. Ergänzenden Bewerbungsbedingungen geforderten
Dienstleistungen hinausgehen und
die vom Auftraggeber oder Fachplaner des Auftraggebers angefordert worden sind,
werden gesondert nach den angegebenen Stundensätzen und Aufwand vergütet.
31
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
1
Vertrag
zwischen dem
FREISTAAT BAYERN
vertreten durch die
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern,
vertreten durch deren Präsidentin Friederike Sturm
Theresienhöhe 11
80339 München
- nachfolgend LOTTO Bayern, Auftraggeber oder AG -
und der Firma
wird nach Vertragsschluss ergänzt
(dem Bieter, der im Vergabeverfahren Erneuerung Spülbereich den Zuschlag
erhalten hat)
- nachfolgend Auftragnehmer oder AN -
zusammen nachfolgend: die Parteien
über die Erneuerung des Spülbereichs in der Kantine des AG, insb. Kauf,
Montage und Installation einer Bandspülmaschine (BSM) und Sortiertisch,
Demontage und Entsorgung der alten Spülmaschine
32
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
2
Präambel
Die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern) ist eine staatliche Einrichtung
(Behörde) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für
Heimat und führt das staatliche Glücksspielangebot in Bayern durch. Dazu gehören
Lotterien, Sofortlotterien sowie die neun bayerischen Spielbanken in Bayern. In der Küche
der hauseigenen Kantine am Standort Theresienhöhe 11 in 80339 München soll der
Spülbereich erneuert werden, insb. soll eine neue Bandspülmaschine zur Reinigung von
Geschirr und sonstigem Spülgut sowie ein fahrbarer Sortiertisch, ein Handwaschbecken
sowie Regale gekauft, montiert und in Betrieb genommen werden. Eine vorhandene KorbTransportspülmaschine ist zu demontieren
und fachgerecht zu entsorgen.
 1 Vertragsgegenstand
1. Insbesondere sind folgende Leistungen zu erbringen:
 Eine vorhandene Korb-Transportspülmaschine ist zu demontieren und fachgerecht zu
entsorgen.
 Ein vorhandenes Doppelspülbecken ist am alten Standort zu demontieren, an der
gegenüberliegenden Wand zu montieren und an die Medienleitungen anzuschließen.
 Eine vorhandene Gläserspülmaschine ist zu demontieren, an der neuen Position zu
montieren, an die Medienleitungen anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschließlich Anschluss an Medienleitungen
einer Bandspülmaschine (BSM) inkl. Zubehör.
 Lieferung und Montage von Regalen.
 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschließlich Anschluss an Medienleitungen
eines Handwaschbeckens mit Unterbauschrank.
 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines fahrbaren Sortiertisches.
 Einweisung in den Betrieb der Bandspülmaschine.
 Wartung der Bandspülmaschine.
Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung
beschrieben. Diese sind als Mindestanforderungen einzuhalten.
2. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich vorrangig aus diesem
Vertrag inkl. der Anlage Wartungsvertrag sowie dessen weiteren nachfolgend
dargestellten Bestandteilen. Diese sind in nachgeordneter Reihenfolge:
a. die Vergabeunterlagen Bandspülmaschine (insbesondere die
Leistungsbeschreibung) in der Form, die diese Unterlagen durch die Beantwortung
etwaiger präzisierender oder abändernder Antworten auf Bieterfragen erhalten
haben,
b. das Angebot (Preisblatt) des AN,
c. die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in
der zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltenden Fassung
in dem oben genannten Vergabeverfahren nebst allen gegebenenfalls
nachgeforderten bzw. nachgereichten Unterlagen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie anderslautende Liefer- und
Zahlungsbedingungen des AN sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des
Vertrags.
33
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
3
 2 Lieferung
Die Verpflichtung zur Lieferung beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die genauen
Liefer- und Montagezeiten, Termine der Fertigstellung und zur Abnahme sind durch den
Planer und AG mit dem AN abzustimmen, festzulegen und zu protokollieren.
Der AN hat für eine einwandfreie und sach- und fachgemäße Verpackung aller Lieferteile zu
sorgen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche Verpackungen kostenlos zurückzunehmen.
Lieferadresse ist Kantine des AG, Theresienhöhe 11, 80339 München.
 3 Wartung
Bezüglich der Wartung der Bandspülmaschine wird auf den Wartungsvertrag verwiesen, der
als Anlage zu diesem Vertrag beigefügt ist.
 4 Zahlung und Rechnung
1. Grundlage für die von dem AG zu bezahlende Vergütung ist der Gesamtpreis gemäß
Angebot des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnung ist per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
www.rechnungseingang@lotto-bayern.de mit dem Hinweis Referat 14.
2. Weitere Stundenlohnarbeiten, die über die in der Leistungsbeschreibung bzw.
Ergänzenden Bewerbungsbedingungen geforderten Dienstleistungen hinausgehen und
die vom AG oder Fachplaner des AG angefordert worden sind, werden gesondert nach
den angegebenen Stundensätzen und Aufwand vergütet.
3. Für die in  3 vereinbarte Wartungsleistungen erstellt der AN nach der jeweiligen
Wartung jährlich eine gesonderte Rechnung.
4. Werden Einfuhrzölle, Steuern und Gebühren für Lieferteile erhoben, gehen diese zu
Lasten des AN. Für Teile, die auf Grund von Gewährleistungs- bzw.
Garantieverpflichtungen vom AN kostenlos zu ersetzen sind, hat dieser ebenfalls die
Kosten für Zölle, Steuern und Gebühren zu tragen.
5. Die Zahlung an den AN erfolgt ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer
prüfbaren Rechnung bei dem AG. Alle Rechnungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang gewährt
der Auftragnehmer dem Auftraggeber 2 % Skonto.
Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich geregelten
Höhe zu verlangen.
6. Überzahlungen und ohne Rechtsgrund erlangte Vergütungen sind zurückzuerstatten. Der
Rückzahlungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der AN mit der Rückzahlung in Verzug, ist
der Zahlungsbetrag mit 8 % über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben
davon unberührt.
7. Die Abtretung von Forderungen gegen den AG an Dritte ist nur mit Zustimmung des AG
statthaft, die dieser lediglich aus wichtigem Grund verweigern darf. Eine Aufrechnung ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
34
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
4
 5 Haftung und Gewährleistung
1. Bezüglich der Haftung und Gewährleistung verbleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen der VOL/B. Entgangener Gewinn ist als Schaden nicht ausgeschlossen.
2. Der AN muss sicherstellen, dass die Hersteller der einzelnen Vertragsgegenstände jeweils
eine Herstellergarantie für die Haltbarkeit für die Dauer von mindestens 24 Monaten
übernehmen. Ansprechpartner für LOTTO Bayern in Garantiefällen ist i.d.R. der AN.
Der AN muss insbesondere sicherstellen, dass die Hersteller mit der Herstellergarantie
garantierten, dass die einzelnen Vertragsgegenstände während der Dauer der Garantie
die vertragsgemäße Beschaffenheit behalten. Während der Dauer der Herstellergarantie
wird vermutet, dass ein auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet
( 443 Abs. 2 BGB).  439 Abs. 2 BGB findet entsprechende Anwendung. Insbesondere
haben die Hersteller im Garantiefall ihre Fahrt- und Arbeitskosten selbst zu tragen.
Die Herstellergarantie beginnt jeweils mit Übergabe des jeweiligen
Geräts/Liefergegenstands. Im Garantiefall haben die Hersteller Ersatzteile innerhalb von
10 Werktagen durch ein vollfunktionsfähiges Ersatzteil auszutauschen, so dass die
Geräte/Vertragsgegenstände wieder funktionieren und eingesetzt werden können.
3. Ansprüche des AG gegen den AN aus dem gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht
( 437 ff. BGB) werden durch die Herstellergarantie nicht berührt.
 6 Vertragsstrafen
1. Bei jeder Überschreitung der vereinbarten und protokollierten Liefer- und
Montagetermine, Fertigstellungstermin sowie Abnahmetermin hat der AN für jeden der
darauffolgenden Werktage (= Montag bis Samstag mit Ausnahme der am Sitz des AG
geltenden Feiertage) eine auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch nicht
anrechenbare Vertragsstrafe in Höhe von 0,12 % des Gesamtauftragswertes pro
Werktag zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass er die Verzögerung nicht zu
verschulden hat.
2. Die Summe aller anfallenden Vertragsstrafen ist beschränkt auf max. 8 % des
Gesamtauftragswertes.
3. Der Anspruch auf Ersatz weitergehender Schäden des Auftraggebers bleibt unberührt.
 7 Kündigung und Rücktritt
1. Für die vorzeitige Vertragsbeendigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie
 8 und 9 VOL/B.
2. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Der Auftraggeber kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten bzw. außerordentlich
kündigen, wenn insbesondere
- der AN trotz zweimaliger Mangelrüge die Leistung mangelhaft ausführt;
- der AN in Verzug gerät und seine Liefer-, Gewährleistungs- oder Garantiepflichten
trotz angemessener Nachfrist innerhalb dieser nicht erfüllt;
- der AG aufgrund von Vorschriften, Gesetzen, Anweisungen o.ä. diesen Vertrag nicht
35
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
5
aufrechterhalten kann;
4. Beide Parteien können außerdem vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag aus
wichtigem Grund kündigen, wenn Vertragserzeugnisse aus zwingenden Sach- und
Rechtsgründen nicht mehr hergestellt werden können oder wenn wegen zwingend
geänderter Anforderungen an die Vertragserzeugnisse der Auftragnehmer nicht mehr in
der Lage ist, diese überhaupt oder zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
herzustellen.
5. Die Partei, die die Beendigung des Vertrages durch außerordentliche Kündigung oder
durch Rücktritt zu vertreten hat, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der
anderen Partei auf Grund der außerordentlichen Kündigung oder Rücktritts entsteht.
 8 Vertraulichkeit
Der AN ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es dabei um
den AG selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der AG ihn
von dieser Schweigepflicht entbindet. Bei Einschaltung Dritter hat der AN deren
Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
 9 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und
Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass
Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während
der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert
dem Vertragspartner zurückzugeben.
 10 Antikorruptionsklausel
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, von dem Vertrag zurück zu treten oder außerordentlich
zu kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die für den Auftraggeber mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, oder
ihnen nahe stehende Personen, wozu insbesondere Angehörige im Sinne des  11
Abs. 1 Satz 1 des StGB zählen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar
angeboten, versprochen oder gewährt hat oder beabsichtigt, dies zu tun. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder mit seinem Wissen und Willen für ihn tätig sind.
2. Unter Vorteil im Sinne des vorstehenden Absatzes 1 sind unentgeltliche Zuwendungen
zu verstehen, auf die der Empfänger keinen rechtlich begründeten Anspruch hat und die
ihn materiell oder immateriell objektiv besser stellen.
3. Unentgeltlich ist eine Zuwendung auch dann, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt,
diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht. Als
sonstige Vorteile gelten auch Entgelte für die Nebentätigkeit eines Beschäftigten des
Auftraggebers beim Auftragnehmer, wenn die Nebentätigkeit nicht genehmigt ist und der
Auftragnehmer es unterlässt, sich bei dem Auftraggeber über das Vorliegen einer
Genehmigung Gewissheit zu verschaffen. Nicht zu den Vorteilen gehört die Zuwendung
geringwertiger Werbeartikel oder von Leistungen, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr
mit öffentlichen Auftragnehmern den Gepflogenheiten eines ehrbaren Kaufmanns
entsprechen.
36
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
6
4. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall eines Rücktritts oder einer Kündigung
gem. Absatz 1 allen Schaden zu ersetzen, der unmittelbar oder mittelbar durch den
Rücktritt vom Vertrag entsteht, sofern der Auftraggeber keinen höheren Schaden
nachweist sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 % der Auftragssumme zu zahlen. Im
Falle einer Kündigung kann der AN eine Vergütung nur für bereits erbrachte und nicht
zurückgewährte Teilleistungen verlangen.
5. Das gleiche gilt, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen die
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten über zu fordernde Preise, über die
Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben)
sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat.
 11 Nichtanwendung der Lehren von L. Ron Hubbard (Scientology-Erklärung)
1. Der Auftragnehmer versichert,
 dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Lehre /
Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise
verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Lehre / Technologie besucht
und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine
Kurse oder Seminare nach dieser Lehre / Technologie besuchen lässt;
 dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen die Lehre / Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in
sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Lehre /
Technologie besucht.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die
während der Vertragsdauer die Lehre / Technologie von L. Ron Hubbard anwenden,
lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Lehre /
Technologie besuchen.
3. Die Abgabe dieser wissentlich falschen Erklärung nach Absatz 1 sowie ein Verstoß
gegen die Verpflichtung nach Absatz 2 berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt von
diesem Vertrag. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
 12 Unterauftragnehmer
1. Der Auftragnehmer ist befugt, für die Herstellung der Spülmaschine einen Dritten /
Unterauftragnehmer einzuschalten. Der Auftraggeber ist aber befugt, den Einsatz des
Dritten aus wichtigen Gründen abzulehnen; die Gründe sind dem Auftragnehmer auf
Verlangen schriftlich darzulegen.
2. Es darf nur ein zuverlässiger, fachkundiger und leistungsfähiger Unterauftragnehmer
eingesetzt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftragnehmer aufzufordern,
einen Unterauftragnehmer, der nicht den Anforderungen entspricht, unverzüglich
auszutauschen.
3. Ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers ist der Auftragnehmer. Der
Auftragnehmer haftet und leistet Gewähr für alle von ihm selbst sowie seinem
Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen und gesetzlichen Ansprüchen.
37
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Vertrag Erneuerung Spülbereich
7
4. Der Auftraggeber wird sich nicht - auch nicht durch schlüssiges Handeln - an irgendeiner
Gestaltung der Vertragserfüllung beteiligen, die den Unterauftragnehmer von
Auftragnehmer in den Status eines Vertragspartners des Auftraggebers erheben würde.
5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vom Auftragnehmer eingeschalteten
Unterauftragnehmer die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten bindend
weiterzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, diesbezüglich Nachweise zu fordern.
6. Bei der Übertragung der Ausführung von Teilen der Leistung auf einen
Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer nach wettbewerbsrechtlichen
Gesichtspunkten zu verfahren. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten
für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu
beteiligen. Mit dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine ungünstigeren
Bedingungen vereinbart werden als zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer gelten. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den
Unterauftragnehmer mit dem Teil der von diesem zu erbringenden Leistung zu
benennen. Dem Unterauftragnehmer ist auf dessen Verlangen der Auftraggeber als
Auftraggeber zu benennen.
 13 Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen dieses Vertrags  auch dieser Klausel  können nur schriftlich erfolgen.
Dem Schriftlichkeitserfordernis dieser Klausel wird nicht durch Fax, E-Mail oder in
elektronischer Form genüge getan.
2. Im Übrigen steht Telefax schriftlichen Dokumenten gleich. Mündliche Nebenansprachen
sind unwirksam.
3. Der Vertrag und seine Erfüllung unterstehen deutschem Recht unter Ausschluss des
internationalen Privatrechts und den UN-Kaufrechts.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags einschließlich der Anlagen ungültig sein oder
ungültig werden, so bleibt die Wirksamkeit übriger Bestimmungen unberührt. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon
jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst
nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrags. Im Zweifel treten an deren
Stelle die gesetzlichen Regelungen.
5. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung wird, soweit nicht
gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand München (Stadt)
vereinbart.
38
Vertrag Wartung und Inspektion
1
Vertrag für Wartung und Inspektion
für eine Bandspülmaschine
zwischen
FREISTAAT BAYERN
vertreten durch die
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern,
vertreten durch deren Präsidentin Friederike Sturm
Theresienhöhe 11
80339 München
-nachstehend Auftraggeber (AG) oder LOTTO Bayern genanntund der Firma
wird nach Vertragsschluss ergänzt
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genanntzusammen nachfolgend: die Parteien
Präambel
Der Auftraggeber hat die Vergabe einer über die Erneuerung des Spülbereichs in der
Kantine der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern) am Standort
Theresienhöhe 11, 80339 München öffentlich ausgeschrieben, insbesondere muss eine
neue Bandspülmaschine (BSM) geliefert, montiert und in Betrieb genommen werden. Die
Parteien wollen zusätzlich einen Wartungsvertrag über diese Bandspülmaschine schließen.
Nutzer der Anlage ist der Mieter der Kantine von LOTTO Bayern.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion der Bandspülmaschine (BSM),
nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den
technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet.
Maßgebend, was alles zur BSM gehört, ist die Leistungsbeschreibung Erneuerung
Spülbereich (Anlage 1, Einzelpositionsbeschrieb Ziffer 01.0007).
39
Vertrag Wartung und Inspektion
2
2. Leistungen des Auftragnehmers
2.1. Der AN verpflichtet sich zur Wartung der Bandspülmaschine während der
Vertragslaufzeit, siehe Ziff. 8. Die Wartungsarbeiten müssen einmal jährlich, erstmals
12 Monate nach der vertraglich vereinbarten Abnahme, spätestens aber nach
500 Betriebsstunden oder 12 Monate nach der letzten Wartung bzw. nach Vorgabe des
Herstellers erfolgen. Diese umfassen insbesondere:
 Prüfen der korrekten Aufstellung, Befestigung von Anbauteilen wie
Zusammenbauten, Bezeichnungsschildern
 Prüfen von Scharnierbefestigungen, Deckelaufzug, Verschlussabdeckung,
Federabdeckung
 Mischbatterien prüfen auf Dichtheit, Schwenkarmfunktion
 Prüfung der elektrischen Einrichtungen auf sichere Funktion, lose Klemmstellen,
Unversehrtheit von Isolierungen, Hitzeschäden an Drähten und Kabeln
 Prüfen von Einbau der Regel- und Schaltelemente, Befestigung und Abdichtung,
Intervall- Druckschalter und Lampen
 Temperatursteuergerät überprüfen auf genaue Funktion
 Prüfung aller Motoren auf Gängigkeit, Unwucht, Laufruhe, und elektrischer
Aufnahmeleistung
 Belastung der einzelnen Phasen bei eingeschaltetem Gerät prüfen
 Schaltfunktionen von Betriebsschaltern und Schützen sowie von Schutzschaltern
prüfen
 Temperaturregelfunktionen von Thermostaten und Reglern prüfen
 Kontrollleuchten und Dioden auf Funktion prüfen
 Isolationsmessung durchführen mit Prüfung der Funktion von Erdungsmaßnahmen,
Null und Schutzleiterfunktion prüfen
 Kipp- und Sicherheitsschalter auf Funktion und Zustand prüfen
 Heizleistung von Geräteheizkörpern prüfen
 Prüfen von Dichtheit der Geräteanschlussleitungen und Begutachtung des Zustandes
mit Prüfung von Geräteabsperrvorrichtungen
 Prüfen des Gesamtzustandes des Gerätes mit Begutachtung
 Funktionsprobe nach Prüfung und Erstellung eines Prüfprotokolls
40
Vertrag Wartung und Inspektion
3
2.2. Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist
auszuführen. Hierfür wird nach Angebotsabgabe ein gesonderter Auftrag erteilt. Das
Angebot muss Fahrtkosten, Zeitaufwand und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B.
Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe
gesondert ausweisen.
2.3. Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine
verpflichtet, Störungen und Defekte, die beim Betrieb der BSM auftreten, nach
Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der
betriebsüblichen Arbeitszeit in Absprache mit dem AG auszuführen. Dabei ist die
betriebsübliche Arbeitszeit wie folgt zu verstehen: Durchführung der Wartung am
Vormittag. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Wartungsarbeiten bis 11:00 Uhr
abgeschlossen sein müssen. Durchführung der Wartung am Nachmittag Beginn der
Wartungsarbeiten ab 15:00 Uhr.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der BSM
erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu
erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind
zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der
Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist
verpflichtet, entsprechend qualifizierte, fachkundige und zuverlässige Fachkräfte
einzusetzen und die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten bindend
weiterzugeben. Der Auftraggeber ist aber befugt, den Einsatz des Dritten aus wichtigen
Gründen abzulehnen oder den AN aufzufordern, einen Unterauftragnehmer, der nicht
den Anforderungen entspricht, abzulehnen; die Gründe sind dem Auftragnehmer auf
Verlangen schriftlich darzulegen.
Ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers ist und bleibt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer haftet und leistet Gewähr für alle von ihm selbst sowie seinem
Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen und gesetzlichen Ansprüchen.
3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten
Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und
Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder
Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle
(Anschrift, Telefon)
41
Vertrag Wartung und Inspektion
4
LOTTO Bayern, Haustechnik: 089-28655-453
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu
veranlassen. Er hat mündliche / telefonische Benachrichtigungen schriftlich oder per
E-Mail zu bestätigen.
Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und
deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen
gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenfalls unverzüglich schriftlich
hinzuweisen.
3.4. Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach
einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle
notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
4. Dokumentation der Leistung
4.1. Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang
festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit
notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls
ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
4.2. Die Durchführung der Arbeiten wird vom Auftraggeber bestätigt. Die Bestätigung
erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.
5. Vergütung
5.1. Grundlage für die vom AG zu bezahlende Vergütung ist die angegebene
Wartungspauschale per anno gemäß Angebot des Auftragnehmers zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit dieser Vergütung sind abgegolten:
 die Wartung nach Nr. 2.1,
 die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe,
 alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 ergebenden Nebenkosten, z.B.
Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder,
Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden.
42
Vertrag Wartung und Inspektion
5
5.2. Etwaige über die Wartung hinausgehende Instandsetzungsarbeiten und Leistungen
nach Ziff. 2.3 werden nach den angegebenen Stundensätzen und nach Aufwand
abgerechnet. Solche Leistungen werden dem Preisblatt entsprechend vergütet.
Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
Vertragslaufzeit von zwei Jahren Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Danach kann der AN eine angemessene Erhöhung der Wartungspauschale und der
Stundenverrechnungssätze verlangen. Die Erhöhung darf dabei nicht entgegen der für
die Leistung relevanten Markttendenz sein und maximal 3 % der zum Zeitpunkt der
Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen.
5.3. Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung
des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.
5.4. Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.3 benötigten
Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.5. Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur
Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
6. Zahlung und Rechnung
6.1. Der Auftragnehmer erstellt für die jährliche Wartungsleistung sowie für die übrigen
Leistungen gem. Ziff. 2.2 und 2.3 nach erfolgter Leistungserbringung eine Rechnung an
folgende Adresse:
LOTTO Bayern, Theresienhöhe 11; 80339 München
Der Versand erfolgt ausschließlich elektronisch an rechnungseingang@lotto-bayern.de.
6.2. Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.2 sind außerdem Zeitaufwand
und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie
verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
6.3. Die Zahlung an den AN erfolgt ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Eingang
einer prüfbaren Rechnung bei dem AG. Alle Rechnungen verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungseingang gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber 2 % Skonto.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich geregelten
Höhe zu verlangen.
43
Vertrag Wartung und Inspektion
6
6.5. Überzahlungen und ohne Rechtsgrund erlangte Vergütungen sind zurückzuerstatten.
Der Rückzahlungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der AN mit der Rückzahlung in
Verzug, ist der Zahlungsbetrag mit 8 % über dem geltenden Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des
AG bleiben davon unberührt.
6.6. Die Abtretung von Forderungen gegen den AG an Dritte ist nur mit Zustimmung des AG
statthaft, die dieser lediglich aus wichtigem Grund verweigern darf. Eine Aufrechnung ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
7. Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt zwei Jahre.
Abweichend hiervon verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn
der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist endet in
diesem Fall jedoch nicht vor den Fristen gem. Satz 1.
8. Haftung
8.1. Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an
der BSM oder den sonstigen Anlagen des AG verursacht, hat der Auftragnehmer die
Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.
8.2. Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
Vermögens- und Personenschäden in marktüblicher und angemessener Höhe abdeckt
und die auf Verlangen nachzuweisen ist. Der AN hat diesen Versicherungsschutz bis
zum Ende des Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher
Mängelansprüche aufrechtzuerhalten.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
9.1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem Tag der Abnahme der BSM folgenden Tag
und läuft bis 31.12.2024. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein
weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor
Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
9.2. Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt
insbesondere, wenn
a) die BSM verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden
soll,
b) der Auftragnehmer seine Leistung trotz zweimaliger Rüge nicht oder nicht
vertragsgemäß erbracht hat ( 323 BGB),
44
Vertrag Wartung und Inspektion
7
c) der Auftragnehmer mit seinen Leistungspflichten in Verzug gerät und diese trotz
angemessener Nachfrist nicht erfüllt,
d) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
eingerichtet ist,
e) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt
ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,
f) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt
g) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten,
die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere
Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates
Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom
8. November 2004.
h) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten
strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB
(Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),  333 StGB
(Vorteilsgewährung),  334 (Bestechung),  17 UWG (Verrat von Geschäfts- und
Betriebsgeheimnissen) oder  18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
9.3. Wird die BSM oder Teile davon vorübergehend oder gänzlich außer Betrieb gesetzt,
entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem
Umfang.
10. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom,
Wasser) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und
Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Vertrag und seine Erfüllung unterstehen deutschem Recht unter Ausschluss des
internationalen Privatrechts und den UN-Kaufrechts.
45
Vertrag Wartung und Inspektion
8
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung wird, soweit nicht
gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand München (Stadt)
vereinbart.
12. Schriftform und salvatorische Klausel
12.1. Änderungen dieses Vertrags  auch dieser Klausel  können nur schriftlich erfolgen.
Dem Schriftlichkeitserfordernis dieser Klausel wird nicht durch Fax, E-Mail oder in
elektronischer Form genüge getan.
Im Übrigen steht Telefax schriftlichen Dokumenten gleich. Mündliche Nebenansprachen
sind unwirksam.
12.2. Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der
Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen
sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen,
die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
46
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020FUB000001
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
48
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
 werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
 wird gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2020FUB000001
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
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 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
50
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020FUB000001
Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
52
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
24.07.2020
Verfahren: 2020FUB000001 - Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Bandspülmaschine USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Gesamt
 Die Anforderungen an die Leistung entnehmen Sie bitte den Ergänzenden Bewerbungsbedingungen.
Bitte füllen Sie das Preisblatt "Preisblatt Bandspülmaschine" (Excel-Datei im Arbeitsschritt "Anlagen")
vollständig aus, laden Sie das ausgefüllte Preisblatt als Excel-Datei im Vergabemanagementsystem
(e-Vergabe) im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Bitte tragen Sie hier die Gesamtsumme aus dem Preisblatt ein.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamt
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (LOTTO Bayern)
Theresienhöhe 11 80339 München
Anforderungen Bandspülmaschine
Die Anforderungen an die Bandspülmaschine entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung unter dem Arbeitsschritt
Vertragsbedingungen/Formulare.
ANGEBOTSSUMME(N)
Leistungsverzeichnis - 1/3
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Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
24.07.2020
Verfahren: 2020FUB000001 - Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
24.07.2020
Verfahren: 2020FUB000001 - Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
24.07.2020
Verfahren: 2020FUB000001 - Bandspülmaschine - Lieferung; Montage; Wartung
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
57
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Preisblatt Bandspülmaschine.xlsx 14,65 KB xlsx
58
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/f857d058-132f-467a-92fa-e040a773ced9.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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