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Ausschreibung: Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der Büros - DE-Neuendettelsau
Reinigung von Unterkünften
Dokument Nr...: 884348-2020 (ID: 2020073018585579716)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der
Flure, des Speisesaals und der Büros
VERGABEUNTERLAGEN
06/2020RDLND
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des
Speisesaals und der Büros
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung von Mittelfranken
Rothenburger Str. 31, 90513 Zirndorf, Deutschland
20.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
....... 3
2.2. Form des Angebots
................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform.......................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften..................................................................................................... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Leistungsbeschreibung ANKER-Dependance Neuendettelsau ....................................................................... 18
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 28
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 31
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 34
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 06/2020RDLND - Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der
Büros
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 06/2020RDLND
Auftragsbezeichnung Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im Unterkunftsbereich sowie die
Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der Büros
VERFAHREN
Auftraggeber Regierung von Mittelfranken
Liefer-/Ausführungsort 91564 Neuendettelsau
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
90911100-7 Reinigung von Unterkünften
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 30 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 20.07.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 14.08.2020 12:00
Angebotsfrist 21.08.2020 12:00:00
Bindefrist 28.12.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 25.10.2020
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Ende 24.10.2021
Anmerkungen Das Vertragsverhältnis ist vom 25.10.2020 bis zum 24.10.2021 befristet und verlängert sich um ein
weiteres Jahr bis zum 24.10.2022 sofern es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende
gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis kann jedoch maximal bis 24.10.2024 verlängert werden.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 14.08.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im Unterkunftsbereich sowie die
Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der Büros
21.08.2020 12:00:00
28.12.2020
14.08.2020 12:00
06/2020RDLND
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals
und der Büros
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
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Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
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Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
7
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
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Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
des Vorliegens von Ausschlussgründen,
Eignung der Bieter,
Angemessenheit der Preise sowie
Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2 G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
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5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals
und der Büros
06/2020RDLND
21.08.2020 12:00:00
28.12.2020
25.10.2020
24.10.2021
wolfgang.sun@reg-mfr.bayern.de
20.07.2020
Wolfgang Sun
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem. 7 Abs. 1 AGG
und 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
06/2020RDLND
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals
und der Büros
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Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AEntG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und
98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 wegen Verstoßes gegen eine
in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
06/2020RDLND
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals
und der Büros
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
06/2020RDLND
Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals
und der Büros
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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1
ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Unterhaltsreinigung der ANKER-Dependance Neuendettelsau
Heilsbronner Straße 1, 91564 Neuendettelsau
Vertragsbedingungen 02.07.2020
Inhaltsverzeichnis
1. Leistungsbeschreibung
1.1. Hauptpflichten
1.1.1. Vertragsgegenstand
1.1.2. Umfang der Reinigungsplicht
1.1.3. Rahmenzeiten, Pflichten bei Beendigung der täglichen Arbeiten
1.1.4. Nachunternehmer
1.1.5. Mitwirkung des Auftraggebers
1.1.6. Vom Auftragnehmer zu stellende Gegenstände
1.2. Nebenpflichten
1.2.1. Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit
1.2.2. Anforderungen an das Reinigungspersonal
1.2.3. Anforderungen an Objektleiter bzw. Vorarbeiter
1.2.4. Meldung von Schäden, Mängeln
1.2.5. Verschwiegenheit und Sicherheit
1.2.6. Beaufsichtigung der Reinigungsarbeiten
2. Vertragsbedingungen
2.1. Haftung
2.1.1. Umfang
2.1.2. Nachweis von Versicherungen
2.1.3. Freistellen von Ansprüchen Dritter
2.2. Entgelt
2.2.1. Auskömmlichkeit, Zahlungsweise
2.2.2. Anpassung bei tariflichen und gesetzlichen Änderungen
2.2.3. Steigerung sonstiger Kosten
2.2.4. Änderungen des Aufmaßes, der Reinigungs- bzw. Desinfektionsturni oder der
Reinigungsgruppe
2.3. Schriftform von Vertragsänderungen, Inkrafttreten der Anpassung
2.4. Vertragsdauer, Kündigung
2.5. Außerordentliche Kündigung
2.6. Gerichtsstand, Abtretungen
2.7. Schlussbestimmungen
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Im Folgenden wird der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Mittelfranken,
ANKER Mittelfranken, als Auftraggeber (AG) und der Dienstleister als Auftragnehmer (AN)
bezeichnet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird darüber hinaus auf die gleichzeitige
Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
1. Leistungsbeschreibung
1.1. Hauptpflichten
1.1.1. Vertragsgegenstand, Gebäudebeschreibung
Auszuführen ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung in der ANKERDependance
Neuendettelsau, Heilsbronner Straße 1, 91564 Neuendettelsau.
Zu dieser Dependance ist in der Anlage ein Aufmaß beigefügt.
1.1.2. Umfang der Reinigungsleistung
1.1.2.1 Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Decken
und Wände, der nichttextilen und textilen Bodenbeläge, der Fensterbänke
(innen) und Türen, der sanitären Anlagen sowie der Gegenstände der
Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände
(z. B. Tische, Stühle) mit Ausnahme der schwer zu bewegenden Gegenstände
(z. B. Schreibtische, Schränke, größere Regale) zu reinigen.
1.1.2.2. Im Einzelnen bestimmen sich Umfang und Turnus der Arbeiten nach
dem Aufmaß der zu reinigenden Flächen in der Dependance Neuendettelsau
sowie dem ebenfalls beigefügten Aufgabenkatalog, aus dem die
Aufgabenbeschreibung und der Turnus der auszuführenden
Reinigungsarbeiten abzulesen sind.
1.1.3. Rahmenzeiten; Pflichten bei Beendigung der täglichen Arbeiten
1.1.3.1. Rahmenzeiten: täglich (auch an Feiertagen); der Turnus und die
Rahmenzeit richten sich nach dem jeweiligen Aufgabenkatalog (siehe Anlage)
-der Auftragnehmer gewährleistet die Ausführung der übernommenen
Reinigungsarbeiten auch bei Ausfällen des Firmenpersonals durch Krankheit,
Urlaub usw.
-der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen
- der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dem Auftraggeber gemeldete Anzahl
an eingesetzten Mitarbeitern am Objekt einzusetzen.
-der Auftraggeber ist bei nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus
einem sonstigen Grund unzureichender Leistung des Auftragnehmers
berechtigt, für die Tage der unzureichenden Reinigung eine entsprechende
Minderung des Entgelts vorzunehmen
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
-der Auftraggeber ist ferner berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit
Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des
Auftragnehmers durch einen Dritten vornehmen zu lassen.
Die sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Auftraggebers
(z. B. vorzeitige Kündigung) bleiben unberührt.
1.1.3.2. Bei Beendigung der Arbeiten sind in den gereinigten Räumen die
Fenster zu schließen und das Licht zu löschen. Die Türen sind abzuschließen,
wenn kein Mitarbeiter mehr anwesend ist.
1.1.4. Nachunternehmer
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter
nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an
die Zuverlässigkeit und Fachkunde gemäß dem Vergabeverfahren gelten für
sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer entsprechend.
Der Unterauftragnehmer hat sämtliche vom AN geforderte Zertifizierungen in
der aktuellen Fassung nachzuweisen (DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO
14001), diese müssen wie beschrieben über den kompletten Leistungszeitraum
hinweg gültig sein. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist
deren Gültigkeit für den verlängerten Zeitraum nachzuweisen. Zertifikate
nach DIN ISO 9001 einer älteren Fassung behalten bis zum Ende der Übergangsfrist
ihre Gültigkeit.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die ihm
obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag (= der Leistungsbeschreibung)
und dessen Anlagen bzw. den Leistungsverzeichnissen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße, wie der AG dies beim
AN tun würde.
Die Einschaltung nicht im Vergabeverfahren benannter Unterauftragnehmer
durch den AN bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung
des AG. Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf
Rechnung des AN. Der AN steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus
diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer ein, soweit dieser nicht auf
schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde.
1.1.5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer unentgeltlich Strom und
Wasser. Er trägt die für das Reinigungsobjekt anfallenden Kosten der Abwasserbeseitigung
und Abfallverwertung.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich einen Putz- und
Umkleideraum zur Verfügung. Der Auftraggeber haftet nicht für das
Abhandenkommen oder die Beschädigung der im Putz-/Umkleideraum
abgestellten, aufbewahrten und abgelegten Geräte, Kleidung,
Reinigungsmittel und sonstiger Gegenstände.
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Der Auftraggeber stellt das Toilettenpapier, die Papierhandtuchrollen und die
Seife zur Bestückung der Toiletten und anderen Räumen mit
Waschgelegenheiten.
1.1.6. Vom Auftragnehmer zu stellende Gegenstände
Der Auftragnehmer stellt und verwendet die zur Reinigung bzw.
desinfizierenden Reinigung erforderlichen und geeigneten Reinigungs- und
Desinfektionsmittel (müssen VAH- bzw. bei Ausbruch von Krankheiten (z.B.
Influenza) RKI- gelistet sein), das erforderliche Werk- und Rüstzeug, die
erforderlichen Geräte und Maschinen. Diese müssen den geltenden
Sicherheitsstandards entsprechen. Dies wird ausgewiesen durch
entsprechende GS oder CE- Zeichen und die notwendige Schutzkleidung beim
Einsatz vom Desinfektionsmitteln.
1.2. Nebenpflichten
1.2.1. Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat eine aktuell gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001
(Qualitätsmanagement) und DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder
gleichwertige Zertifizierungen einzureichen.
1.2.2. Anforderungen an das Reinigungs- bzw. Desinfektionspersonal
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich,
nur eigenes, fachkundiges Personal einzusetzen. Er versichert, nur
sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder 450-EUR-Minijobber
einzusetzen, die einen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen, der ihren
Anspruch auf Lohnfortzahlung in Krankheitsfall und auf Urlaub gemäß den
geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sichert. Der
Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise (z. B. monatliche
Stundenabrechnungen) der im Reinigungsobjekt eingesetzten Arbeitskräfte
zeigen zu lassen.
Das Personal hat zuverlässig und ordentlich zu sein. Um eine gute
Kommunikation zu gewährleisten, müssen die Reinigungskräfte der deutschen
Sprache mächtig sein. Sie sollen durch einheitliche Arbeitskleidung als Personal
des Auftragnehmers erkennbar sein und sich auf Verlangen als Personal des
Auftragnehmers ausweisen können.
1.2.3. Anforderungen an Objektleiter bzw. Vorarbeiter
Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein und über die erforderliche
Sachkenntnis zum Einsatz von Desinfektionsmitteln nach VAH -und RKI-Liste
verfügen. Die desinfizierenden Reinigungsarbeiten müssen durch diesen
überwacht, die Reinigungskräfte entsprechend angeleitet werden. Nach
Beendigung der Arbeiten hat eine explizite Freigabe zur Benutzung der
Sanitärräume durch diesen zu erfolgen. Die durchgeführten Arbeiten sind zu
protokollieren, hier ist das angewandte Desinfektionsmittel mit der jeweiligen
Konzentration, sowie der Zeitpunkt der Freigabe der einzelnen Sanitärräume
anzugeben, dies ist mit Unterschrift zu bestätigen. Das erstellte Protokoll ist
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
dem jeweiligen Wachhabenden an der Pforte der ANKER-Dependance zu
übergeben.
1.2.4. Meldung von Schäden, Mängeln, Fundsachen
Mängel und Schäden an Böden und Fenstern und sonstigen zu reinigenden
Gegenständen sind den vor Ort anwesenden Sicherheitskräften unverzüglich
mitzuteilen. Soweit Mängel und Schäden zu einer Gefährdung des
Reinigungspersonals führen könnten, sind die Reinigungsarbeiten an der
betreffenden Stelle bis zur Behebung der Mängel bzw. des Schadens
auszusetzen.
Fundsachen sind unverzüglich bei der anwesenden Sicherheitskraft
abzugeben.
1.2.5. Verschwiegenheit und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet die im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte
gegen schriftlichen Nachweis und Unterschrift:
-über ihnen bekannt gewordene amtliche Vorgänge und Angelegenheiten des
Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren.
-keinen Einblick in Schriftstücke, Akten und Computerdarstellungen zu
nehmen
-ohne Erlaubnis keine Schränke und Schubladen zu öffnen oder
Telefonapparate sowie Fax- und Kopiergeräte des Auftraggebers zu benutzen
-keine betriebsfremden Personen (wie z. B. Verwandte, Bekannte oder Kinder)
zur Arbeit mitzubringen und sie die Diensträume betreten zu lassen.
1.2.6. Beaufsichtigung der Reinigungsarbeiten
Der Auftragnehmer hat einen Objektleiter einzusetzen, der dem Auftraggeber
schriftlich zu benennen ist. Der Objektleiter hat einmal wöchentlich
Revierkontrollen durchzuführen, das Ergebnis schriftlich festzuhalten und
dieses Protokoll dem AG zukommen zu lassen. Der Objektleiter hat sich zudem
einmal wöchentlich während der Dienstzeiten des AG mit dem für das Objekt
zuständigen Mitarbeiter des AG in der Dependance zu treffen.
2. Vertragsbedingungen
2.1. Haftung
2.1.1 Umfang
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter zu
vertreten haben. Schadensersatz ist in Geld zu leisten; Reparaturen und
Ersatzbeschaffungen lässt der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers
durchführen.
2.1.2. Nachweis von Versicherungsabschlüssen
Der Auftragnehmer weist mindestens folgende Versicherungssummen nach:
Für Personenschäden 3.000.000,00 EUR
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Für Sach- und Umweltschäden 1.500.000,00 EUR
Für Schlüsselverlust 300.000,00 EUR
2.1.3. Freistellen von Ansprüchen Dritter
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen
Schadensersatzansprüchen Dritter frei zu stellen, wenn die Schadensursache
auf mangelhafte Durchführung oder Absicherung der Reinigungsarbeiten
zurückzuführen ist.
2.2 Entgelt
2.2.1. Auskömmlichkeit, Zahlungsweise
2.2.1.1 Auskömmlichkeit. Der Auftragnehmer klärt den Auftraggeber über die
Berechnungsbestandteile des Entgelts auf (Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes) und versichert, dass seine Angebotspreise
auskömmlich im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind.
Auf 2 Abs.4 VOL/A wird verwiesen.
2.2.1.2 Entgeltentrichtung
Das Entgelt wird monatlich zu zwölf gleichen Raten des Gesamtentgelts für das
geprüfte Angebot des Auftragnehmers (= des bezuschlagten Bieters)
entrichtet.
Rechnungsempfänger ist die:
Regierung von Mittelfranken
ANKER Mittelfranken
Rothenburger Str. 31
90513 Zirndorf
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlungsfrist
beginnt erst dann zu laufen, wenn die Leistung erfüllt wurde und der AN dem
AG eine ordnungsgemäße und prüfbare Rechnung übergeben hat.
Die Rechnung hat die Bestell- beziehungsweise Abrufnummer, den
Leistungszeitraum, die Leistungsart sowie das Objekt mit Adresse zu enthalten.
2.2.2. Anpassung bei tariflichen und gesetzlichen Änderungen
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und
Lohnnebenkosten durch Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung
berechtigt, eine entsprechende Anpassung zu verlangen, jedoch nur für den
in der Kalkulation ausgewiesenen Lohnkostenanteil am
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Stundenverrechnungssatz (SVS).
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* am SVS (in Prozent) x SVS x Änderungssatz (Prozentwert)
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu befüllenden Formblatt
Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil am
Stundenverrechnungssatz an Werktagen. Dieser ist in der entsprechenden
Mappe orange markiert.
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN,
bei Preisermäßigungen dem AG. Preisänderungen (Erhöhungen
beziehungsweise Ermäßigungen) sind dem jeweils anderen Vertragspartner
schriftlich anzuzeigen; dabei sind die Änderungen nachzuweisen und die
neue Vergütung ist mitzuteilen.
Die Preisänderungen werden im Folgemonat der schriftlichen Anzeige der
Änderung wirksam.
Die Preisänderung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in
dem die tariflichen/ gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Rückwirkende
Preisänderungen sind ausgeschlossen, d.h. eine Berechnung für
zurückliegende bereits abgerechnete Zeiträume ist nicht möglich. Maßgeblich
für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehrund
Minderaufwendungen abgegolten.
2.2.3. Steigerung sonstiger Kosten
Eine Preisanpassung wegen einer Steigerung sonstiger Kosten (siehe Unterlage
Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes) kann der Auftragnehmer nur
verlangen, wenn sich der Preisindex dieser Kosten seit Auftragsbeginn bzw.
der letzten Anpassung dieser Kosten um mehr als 15% verändert hat. Die
Anpassung bedarf der Vereinbarung.
2.2.4. Änderung des Aufmaßes bzw. der Turni der Reinigungs- bzw. desinfizierenden
Reinigungsarbeiten
Eine Anpassung des Entgelts erfolgt auch, wenn
sich das Flächenaufmaß (Grundfläche) ändert (z.B. durch Bau- oder
Renovierungsarbeiten) oder zu korrigieren ist
für bestimmte Flächen ein neuer Turnus der Reinigung- bzw. der
desinfizierenden Reinigung einvernehmlich festgelegt wird
2.3. Schriftform der Geltendmachung, Inkrafttreten der Anpassung
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
Die Anpassungen sind schriftlich geltend zu machen. Das neue Entgelt gilt ab
dem Monat, welcher der Geltendmachung der Anpassung folgt. Soweit
vorstehend nichts anderes bestimmt, bedürfen alle Änderungen des Vertrags
der Schriftform.
2.4. Vertragsdauer
Der Leistungszeitraum beginnt am 25.10.2020 und endet am 24.10.2021.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dreimal jeweils um ein weiteres
Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der bis dahin aktuellen
jeweiligen Vertragsdauer durch den AG die Kündigung des Vertrages erklärt
wird. Die Ausübung des Kündigungsrechts hat schriftlich (per E-Mail oder
Briefpost) zu erfolgen.
Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist somit der 24.10.2024. Zu diesem
Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollte zum 24.10.2024 trotz laufenden Vergabeverfahrens kein neuer AN bei
den jeweils vergebenen Losen gefunden sein, hat der AG das Recht, den
laufenden Vertrag mit dem Unternehmen, das für das betreffende Los den
Zuschlag erhalten hatte, zweimal um je sechs Monate zu verlängern.
Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit, während
der eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Monats gilt. Die
Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Für die
Berechnung der Kündigungsfrist genügt der Zugang der
Kündigungserklärung bis zum dritten Werktag des Kalendermonats der
Kündigungsfrist.
Bei Schließung der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von
einem Monat zum Ende des Monats gekündigt werden.
2.5. Außerordentliche Kündigung
Der Auftraggeber kann abgesehen von den sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
kündigen, wenn
- der Auftragnehmer den Bestimmungen des Vertrages zuwiderhandelt.
- der Auftragnehmer in Konkurs gerät oder wenn die Voraussetzungen zur
Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gegeben sind
- für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem
in der Person des Auftragnehmers liegenden Grund unzumutbar ist
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ANKER Mittelfranken, Rothenburger Straße 31, 90513 Zirndorf; öffentliche Ausschreibung der
Reinigungsleistungen in der Dependance Neuendettelsau; Beginn der Reinigungsarbeiten:
25.10.2020; Aktenzeichen/ Vergabenummer: 06/2020RDLND
2.6. Gerichtsstand, Abtretungen
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz des für die Regierung von
Mittelfranken zuständigen Landesamtes für Finanzen (derzeit Ansbach).
Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
2.7. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Vertragspartner werden jedoch unwirksame
Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem
Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 06/2020RDLND - Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im Unterkunftsbereich sowie die
Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der Büros
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
30 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Reinigung und desinfizierende Reinigung in den
Sanitären Einrichtungen im Unterkunftsbereich sowie
die Unterhaltsreinigung der Flure, des Speisesaals und
des Wachbüros (Reinigung nach Aufmaß) der
Dependance Neuendettelsau, Heilsbronner Str. 1, 91564
Neuendettelsau.
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
In der Dependance Neuendettelsau müssen die o.g. Räumlichkeiten nach Leistungsverzeichnis (Aufmaß
Neuendettelsau) gereinigt werden.
Bitte geben Sie hier den Gesamtpreis pro Jahr in netto an (Dokument "Preisblatt Neuendettelsau" ->
Zusammenfassung-> Feld B16). Bitte füllen Sie dennoch das Preisblatt aus und laden dieses bei
Angebotsabgabe wieder mit hoch.
Bitte beachten Sie, dass angegebene Preise bindend sind.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
28
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
29
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 06/2020RDLND - Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der
Büros
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
30
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 06/2020RDLND - Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der
Büros
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach 31 UVgO i.V.m. 123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 statistische Angaben
Gewichtung: 0,00%
3.1 Ausfüllhinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
3.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 1/3
31
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
4 Referenzen für die Unterhaltsreinigung Sanitär [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Haben Sie in den letzten drei Jahren bereits vergleichbare Aufträge (Unterhaltsreinigung von Sanitären Einrichtungen (z.B.
Sanitärbereich in Asylunterkünften, öffentliche Toiletten, Sanitärbereiche in Schulen etc.))ausgeführt?
Sollten Sie die Frage mit "ja" beantworten, laden Sie bitte drei Referenzen bei der Angebotsabgabe mit hoch. Benutzen Sie
hierfür bitte
das in den Anlagen zu findende Blankoformular. Nur diese Formulare werden von der Vergabestelle anerkannt.
Bitte bedenken Sie, dass es sich hier um ein Ausschlusskriterium handelt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
32
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 06/2020RDLND - Reinigung und desinfizierende Reinigung der Sanitärräume im
Unterkunftsbereich sowie die Unterhaltreinigung der Flure, des Speisesaals und der
Büros
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 3/3
33
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Leistungsbeschreibung ANKER-Dependance Neuendettelsau.pdf 385,17 KB pdf
Dateianlage Aufgabenkatalog Neuendettelsau.xlsx 14,39 KB xlsx
Dateianlage Aufmaß Neuendettelsau.xlsm 24,73 KB xlsm
Dateianlage Preisblatt Neuendettelsau.xlsx 25,55 KB xlsx
Dateianlage Referenzbescheinigung.docx 27,66 KB docx
Dateianlage wichtige Hinweise -aktuell-.pdf 351,39 KB pdf
34
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/772106f0-a471-474a-b088-42229e303c5a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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