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Ausschreibung: Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers - DE-Rohstorf an der Rott
Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Dokument Nr...: 884344-2020 (ID: 2020073018585479712)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
VERGABEUNTERLAGEN
20-0078
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38, 85354 Freising, Deutschland
20.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 12
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
.......................... 18
Datenschutzhinweise zur
Vergabe................................................................................................................... 24
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 26
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 29
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 31
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 20-0078 - Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 20-0078
Auftragsbezeichnung Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
VERFAHREN
Auftraggeber Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Liefer-/Ausführungsort 94099 Rohstorf an der Rott
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
16600000-1 Maschinen für besondere land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 20.07.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 11.08.2020 10:00
Angebotsfrist 18.08.2020 10:00:00
Bindefrist 18.09.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen Liefertermin spätestens 30.11.2020
Verfahrensinformationen - 1/2
1
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 11.08.2020 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
18.08.2020 10:00:00
18.09.2020
11.08.2020 10:00
20-0078
20-0078
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
7
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
20-0078
20-0078
18.08.2020 10:00:00
18.09.2020
beschaffungsstelle@lfl.bayern.de
20.07.2020
Susanne Wüst
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
werden
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
wird
gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
20-0078
20-0078
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
12
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
20-0078
20-0078
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
14
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
20-0078
20-0078
Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
16
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
17
Seite 1
Vertragsbedingungen
Projekt Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
LV Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
Vergabestelle Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Vöttinger Straße 38
85354 Freising
Vertragsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Ausgabe 2003.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B). Eigene Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen
des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
1.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen,
Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.2 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Leistung abgegolten.
1.3 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu
beseitigen.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
3 Änderungen der Leistung ( 2 Nr. 3)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen.
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Vertragsbedingungen
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3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber zur Ausführung freigegeben und entsprechend gekennzeichnet sind.
5 Ausführung der Leistung ( 4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne
besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
5.3 Soweit eine Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer gemäß  4 Nr. 4
VOL/B zulässig ist, verfährt der Auftragnehmer hierbei nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten und beteiligt kleine und mittlere Unternehmen in angemessenem
Umfang. Bei Anforderung von Unterauftragnehmerangeboten setzt der
Auftragnehmer diese davon in Kenntnis, dass ein öffentlicher Auftrag zu Grunde liegt
und benennt auf Verlangen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf mit
Unterauftragnehmern insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere
hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  vereinbaren, als zwischen
ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem
Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15
v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2, bleiben unberührt.
8 Güteprüfung ( 12 Nr. 2)
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Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden
dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
9 Abnahme ( 13 )
9.1 Die Gefahr geht - wenn nichts anderes vereinbart ist - bei Lieferleistungen mit der
Übernahme an der Anlieferungsstelle auf den Auftraggeber über
9.2 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)
aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt
der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
 das Datum,
 die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
 die Art der Leistung,
 die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
 die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz
nicht enthaltenen Erschwernissen und
 die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
12 Zahlung ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet.
12.2 Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, werden Abschlagsrechnungen kurzfristig
nach Zugang geprüft. Soweit in den besonderen Vertragsbedingungen keine
Regelung über die Prüfungsfrist getroffen wird, gilt ein Zeitraum von zwei Wochen als
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Auftraggeber : Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Vertragsbedingungen
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kurzfristig. Nach der Prüfung wird entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen
in vertretbarer Höhe die Zahlung veranlasst.
12.3 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder
Absendung des Auftrags an ein Geldinstitut.
12.4 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter
der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
14 Abtretung ( 17)
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können o h n e
Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf
alle Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich
aller etwaiger Nachträge erstreckt.
Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn
wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
 wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger
unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags
schriftlich angezeigt worden ist und
 wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat:
lch erkenne an,
 dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen beansprucht werden kann,
 dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden
können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet
waren,
 dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB
zulässig ist,
 dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem
Auftraggeber nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
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Vertragsbedingungen
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lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Zahlungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf
dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4  354a HGB bleibt unberührt.
15 Sicherheitsleistung ( 18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
16 Bürgschaften ( 17 und 18)
16.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Union, im Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem Mitgliedstaat des WTODienstleistungsabkommens
(GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder
Kreditversicherer zu stellen.
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
 "Der Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die
selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
 Auf die Einreden der Aufrechnung, der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Hauptschuldners.
 Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
 Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde
zu stellen.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach vorbehaltloser
Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
 die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
 etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat und
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Auftraggeber : Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
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Vertragsbedingungen
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 eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Bürgschaft für Mängelansprüche wird auf Verlangen
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und
die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben,
wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen abgerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Ergänzende Vertragsbedingungen
Ansprüche aus dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)
Der Auftragnehmer sichert zu, allen Arbeitnehmern, die in den Anwendungsbereich des
Mindestlohngesetzes fallen und die von ihm im Rahmen der Durchführung von Aufträgen für
den Freistaat Bayern, hier vertreten durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
eingesetzt werden, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Er verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass er die von ihm im Rahmen der
Vertragsbeziehungen mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft als
Auftraggeberin eingesetzte Nachunternehmer oder ggf. deren Nachunternehmer vertraglich
dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich des
Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu
zahlen.
Erfüllt der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer die vorstehenden Verpflichtungen
nicht, so ist er verpflichtet, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft als
Auftraggeberin von der Haftung auf den Mindestlohn freizustellen.
Liefertermin: spätestens 30. November 2020
Rechnungsadresse:
Die Rechnung ist an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Landtechnik und Tierhaltung
Arbeitsgruppe Agrarrobotik
Kleeberg 14
94099 Ruhstorf an der Rott
23
Datenschutzhinweise der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier:
http://www.lfl.bayern.de/datenschutz
1. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten -und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Bestandsverwaltung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben
genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Art.
6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c, und e DSGVO iVm Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
2. Quelle der Daten
Soweit Sie Ihre Daten nicht selbst zur Verfügung gestellt haben, wurden Ihre Daten
bei der Recherche des Bieterkreises erhoben.
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich - weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/
Vorliegen von Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Teilnehmer am Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung
4. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/ eine internationale
Organisation übermittelt.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der LfL so lange gespeichert, wie diese für
die Durchführung des Vergabeverfahrens bzw. eine Vertragsabwicklung benötigt
werden und spätestens nach Ablauf der im Aktenplan des Bayerischen
Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) festgelegten
Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gem  8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis
zum Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenverinbarung aufzubewahren,
mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Soweit die LfL verpflichtet ist, Unterlagen dem Bayerischen Staatsarchiv zur
Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem
die Unterlagen dem öffentlichen Archiv angeboten wurden und von diesem nicht als
24
archivwürdig übernommen worden sind oder über die Übernahme nicht fristgerecht
entschieden worden ist (Art. 26 Abs. 6 BayDSG).
6. Hinweis
Werden personenbezogene Daten anderer betroffener Personen (z. B. Mitarbeiter)
an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft weitergegeben, verpflichtet sich
der Weitergebende als Teilnehmer am Vergabeverfahren, das Merkblatt der
betroffenen Person auszuhändigen.
25
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 20-0078 - Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Autonomer robotischer Werkzeugträger
Artikelnummer: 20-0078
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Autonomer robotischer Werkzeugträger
Mindestanforderungen:
- Marktverfügbarer Roboter
- Diesel-Hydraulischer Fahrantrieb mit mindestens 55 kW
- Fahrerloser Betrieb
- Diesel-Hdraulischer Antrieb eines Anbaugeräts mit mindestens 55 kW
- RTK-GPS gesteuertes autonomes Fahren
- 3-Punkt Kraftheber cat. 3
- Zapfwelle
- Hydraulikanschluss
- Arbeitswerkzeuge mit 3 m Breite und bis 740 kg sollen angebaut werden können
- Maximalgeschwindigkeit > 5km/h
- Fähigkeit, auch auf Feldern mit Hangneigung zu arbeiten
- Training für 3 Personen für die Benutzung des Geräts inklusive
- 2 Jahre Produktgarantie
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
26
Lieferadresse / -Termine
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Landtechnik und Tierhaltung
Arbeitsgruppe Agrarrobotik
Kleeberg 14
94099 Ruhstorf an der Rott
Liefertermin: 30.11.2020
Preisangabe
Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung
der zum Zeitpunkt der Angebotswertung
gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung wird die dem bei der Leistungserbringung jeweils geltenden
Steuerrecht zugrunde gelegt.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
27
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 20-0078 - Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
28
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 20-0078 - Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
29
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
20.07.2020
Verfahren: 20-0078 - Lieferung eines autonomen robotischen Werkzeugträgers
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
30
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
31
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/a7106364-3a12-407a-b060-c444f69839bc.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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