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Ausschreibung: Gleisbettbauarbeiten - DE-Berlin
Gleisbettbauarbeiten
Dokument Nr...: 360232-2020 (ID: 2020073009145279179)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  DE-Berlin: Gleisbettbauarbeiten
   2020/S 146/2020 360232
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich
   Einkauf/Materialwirtschaft (FEM)
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf.se3@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17390411588-3e328604c7c0edd1
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17390411588-3e328604c7c0edd1
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Langhansstraße, Gleis- und Haltestellenbau
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0319-2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45234130 Gleisbettbauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Langhansstraße von Gustav-Adolf-Straße bis Antonplatz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Wesentliche Ausbauleistungen:
    ca. 2 250 m Rahmengleis;
    2 St. Zweifache Abzweige als Rahmengleis;
    1 St. Einfacher Abzweig als Rahmengleis;
    ca. 2 750 m^3 Betontragschichtaufbruch;
    ca. 1 450 m^3 Asphalttragschicht;
    ca. 900 m^3 Straßenaufbruch;
    ca. 500 m^2 Fräsen;
    ca. 2 000 m^2 Ausbau Deckenschluss (Gehwegplatten, Betonpflaster,
   Mosaik, Kleinsteinpflaster);
    ca. 700 m Hoch- und Tiefborde;
    ca. 1 500 m^3 Bodenaushub Z<=2;
    ca. 6 500 t Entsorgung Beton;
    ca. 5 300 t Entsorgung Asphalt;
    ca. 2 700 t Entsorgung Boden und Steine.
   Wesentliche Einbauleistungen:
    ca. 1 100 m^2 Planum herstellen;
    ca. 300 m^3 Füllboden;
    ca. 2 000 m^2 Recyclingtragschicht;
    ca. 1 200 m Schutzrohr DN 110;
    ca. 400 m Schutzrohr DN 63;
    10 St. Kabelschacht;
    3 St. Schlammfangschacht;
    ca. 550 m^2 Unterschottermatten;
    ca. 300 St. Schienenstoßschweißungen;
    ca. 2 250 m NBS-Gleis;
    3 St. Zweifache Abzweige in NBS-Bauweise;
    ca. 6 750 m^2 NBS-Beton C 35/45;
    ca. 8 500 m^2 Asphaltdeckenschluss;
    ca. 3 000 m^2 Haltestellen- und Gehwegbefestigung;
    ca. 300 m^3 Rohrgraben;
    ca. 1 150 m Borde.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/02/2021
   Ende: 14/08/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
   einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
   Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
   gelegt:
   1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge Summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
   prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
   oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und
   Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
   Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
   Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
   anzufordern.
   3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
   Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
   Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
   gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
   geregelten Voraussetzungen
   Abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei
   Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach
   § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
   nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, §
   126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender
   Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der
   aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) Bis
   III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung
   Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
   4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
   Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
   Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
   berücksichtigen.
   5. Alle Bewerber die die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben,
   werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
   Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   nachzuweisen.
   Der Nachweis der Eignung kann entweder:
    durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des
   Formblattes Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2;
    durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für
   Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage
   des Formblattes Eigenerklärung zur Eignung Variante 3";
    für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken
   eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes Eigenerklärung zur
   Eignung Variante 1" erfolgen.
   Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) liegt den
   Vergabeunterlagen bei.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Eigenerklärung:
    zum Korruptionsregister;
    Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung;
    Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
    über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB;
    über die Zahlung von Steuern;
    über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige
   Sozialversicherungsträger;
    zum Gewerbezentralregister;
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
    dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5
   BZRG);
    Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder
   Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und
   Handelskammer.
   Die Erklärungen;
    über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für
   Berlin vom 16.6.2012);
    über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner
   Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010,
   geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012);
    die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV;
   Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind
   den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
   für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1
   bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
   Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
   Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu
   verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
   Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
   Eignung; Variante 1-3):
    zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
   sind erforderlich:
   Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
   Eignung; Variante1-3):
    Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
    Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen.
   Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt
   (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot
   vorzulegen:
    Eigenerklärung Fachkundenachweis;
    Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die
   Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleisbau-, Straßen- und
   Haltestellenbau hervorgeht und die Schnittstellen zu am Bau beteiligten
   Dritten (z. B. Leitungsbaufirmen) beinhalten, nachzuweisen. Die
   Gliederung hat nach Art der Leistung, Objektörtlichkeit, der jeweiligen
   Bausumme, Leistungszeitraum und Benennung des Ansprechpartners zu
   erfolgen;
    Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der SL-Hannover entsprechend
   der DB AG Rili 826.1020 mindestens Klasse;
    Nachweis gültige Eignungsbescheinigung der DB Netz AG entsprechend
   der DB AG Rili 826.1030 zur Durchführung von Schlussschweißungen und
   zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung
   lückenloser Gleise und Weichen;
    Die Schweißarbeiten müssen nach Ril 824 und VDV 809 durchgeführt
   werden;
    Bei Bedarf muss der Einsatz von 3 Kolonnen gleichzeitig gewährleistet
   werden können;
   Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
   Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
   Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des
   jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
   vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
   Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
    Eigenerklärung zur Eignung;
    Fachkundenachweis;
    Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
    Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
    Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
   Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich
   unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
   Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten
   gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als
   Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
   Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
   ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
   vorzunehmen.
   Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
   rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
   elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
   zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
   Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
   sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
   Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
   über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
   verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
   Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
   Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
   Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
   Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagenunterlagen müssen bis
   zum 16.10.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer
   I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
   Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die
   der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige
   Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
   Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail,
   Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist
   unzulässig.
   Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
   Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
   sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
   vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
   auf Verhandlung besteht nicht.
   Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will
   (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
   und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in
   Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem
   Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem
   muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
   Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden
   (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche
   Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §
   47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen
   erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
   Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und
   dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
   Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
   geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7
   und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und
   sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
   die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
   Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
   Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die
   Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
References
   6. mailto:einkauf.se3@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17390411588-3e3
28604c7c0edd1
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17390411588-3e3
28604c7c0edd1
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