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Ausschreibung: Abfallsammelbehälter - DE-Cuxhaven
Abfallsammelbehälter
Dokument Nr...: 358776-2020 (ID: 2020073009054077754)
Veröffentlicht: 30.07.2020
*
  DE-Cuxhaven: Abfallsammelbehälter
   2020/S 146/2020 358776
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Cuxhaven
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Cuxhaven
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Postleitzahl: 27472
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Cuxhaven  Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabe@cuxhaven.de
   Telefon: +49 4721/700583
   Fax: +49 4721/700901
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.cuxhaven.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E89449584
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E89449584
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung und Verteilung von Kunststoffsammelbehältern (MGB) für die
   Einsammlung von Bioabfällen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-600.1-02
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   44613700 Abfallsammelbehälter
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Cuxhaven vergibt die Lieferung von Kunststoffsammelbehältern
   (MGB) für die Einsammlung von Bioabfällen verschiedener Größen (60 l,
   80 l, 120 l und 240l) und deren Verteilung im Stadtgebiet von Cuxhaven.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung und Verteilung von Kunststoffsammelbehältern (MGB) für die
   Einsammlung von Bioabfällen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2020
   Ende: 28/02/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt wird, sind
   daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der
   Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV
   vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die
   Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich
   sind. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten
   Eignungskriterien erfüllt werden (Globalvermerk).
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Angebot
   sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   123 GWB;
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
   124 GWB;
    Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
   Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen nachzureichen:
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
   Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft;
    aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH
   (Komplementär));
    die Gewerbeanmeldung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters für den Bereich der
   Kunststoffsammelbehälterproduktion (MGB) in den Jahren 2017 bis 2019
   für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mind. 3 Referenz-/en (als Eigenerklärung) über die Lieferung und
   Verteilung von vergleichbaren Behältern in Zeitraum 2017  2019 mit
   Angabe zum Auftraggeber, Anzahl der Behälter und des
   Leistungszeitpunktes/-zeitraums.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern,
   sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche
   Informationen auf dem o. g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das
   Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die
   Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die
   Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder
   Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
   Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe
   auch Punkt I.3) bis zum 26.08.2020 Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist
   ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform
   einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie
   Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die
   Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
   Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie
   sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform,
   protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die
   Vergabestelle.
   Für Bietergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bietergemeinschaft,
   2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
   3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich
   vertritt,
   4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften,
   6. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer
   Bietergemeinschaft.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer
   und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
   sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen
   (NTVergG) einzuhalten.
   Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
   Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
   regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie
   vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle
   zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt
   wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: [10]https://www.subreport.de/E89449584 Eine
   Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und
   für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse: [12]www.mw.niedersachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
   160 Abs. 3 GWB verwiesen. Dieser lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die
   §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht
   berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB
   darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
   dieser Informationen durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber
   geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt
   diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Cuxhaven
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Cuxhaven
   Postleitzahl: 27472
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabe@cuxhaven.de
   Telefon: +49 4721700583
   Fax: +49 4721700901
   Internet-Adresse: [14]www.cuxhaven.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
References
   6. mailto:vergabe@cuxhaven.de?subject=TED
   7. https://www.cuxhaven.de/
   8. https://www.subreport.de/E89449584
   9. https://www.subreport.de/E89449584
  10. https://www.subreport.de/E89449584
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. http://www.mw.niedersachsen.de/
  13. mailto:vergabe@cuxhaven.de?subject=TED
  14. http://www.cuxhaven.de/
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