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Ausschreibung: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung - DE-Braunschweig
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Dokument Nr...: 357767-2020 (ID: 2020072909115776675)
Veröffentlicht: 29.07.2020
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  DE-Braunschweig: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
   2020/S 145/2020 357767
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Braunschweig, Fachbereich Bauordnung und
   Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Wendenring 1
   Ort: Braunschweig
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 38114
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Braunschweig, Fachbereich Bauordnung und
   Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]julia.domhardt@braunschweig.de
   Telefon: +49 5314702986
   Fax: +49 5314703553
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.braunschweig.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abwasserentsorgungsvertrag
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Braunschweig und Umgebung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Im Rahmen der Privatisierung der Stadtentwässerung der Stadt
   Braunschweig ist ein Abwasserentsorgungsvertrag mit der
   Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) geschlossen worden. Im
   Rahmen des Abwasserentsorgungsvertrages hat die Stadt die Erfüllung der
   ihr obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf die SE|BS
   übertragen.
   Insoweit hat die SE|BS insbesondere den technischen Betrieb und die
   laufende Unterhaltung aller abwassertechnischer Einrichtungen der Stadt
   übernommen. Ein wesentlicher Bestandteil des
   Abwasserentsorgungsvertrages ist ferner die Verpflichtung der SE|BS,
   sämtliche für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung in Braunschweig
   erforderlichen Investitionen, insbesondere Kanalerneuerungen, zu
   planen, durchzuführen und zu finanzieren.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2006
   Ende: 31/12/2035
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Abwasserentsorgungsvertrag
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   23/12/2005
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Braunschweig GmbH
   Postanschrift: Taubenstraße 7
   Ort: Braunschweig
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 38106
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]service@se-bs.de
   Telefon: +49 53138345000
   Fax: +49 53138345001
   Internet-Adresse: [9]www.stadtentwaesserung-braunschweig.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 653 100 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr  Regierungsvertretung Lüneburg-
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nur festgestellt werden, wenn die
   Unwirksamkeit im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Hat
   der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Braunschweig und Umgebung
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen der Privatisierung der Stadtentwässerung der Stadt
   Braunschweig ist ein Abwasserentsorgungsvertrag mit der
   Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) geschlossen worden. Im
   Rahmen des Abwasserentsorgungsvertrages hat die Stadt die Erfüllung der
   ihr obliegenden Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf die SE|BS
   übertragen.
   Insoweit hat die SE|BS insbesondere den technischen Betrieb und die
   laufende Unterhaltung aller abwassertechnischer Einrichtungen der Stadt
   übernommen. Ein wesentlicher Bestandteil des
   Abwasserentsorgungsvertrages ist ferner die Verpflichtung der SE|BS,
   sämtliche für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung in Braunschweig
   erforderlichen Investitionen, insbesondere Kanalerneuerungen, zu
   planen, durchzuführen und zu finanzieren.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2035
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 739 300 000.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stadtentwässerung Braunschweig GmbH
   Ort: Braunschweig
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Gemäß dem am 23. Dezember 2005 geschlossenen Abwasserentsorgungsvertrag
   hat die Stadt Braunschweig die Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben
   der Abwasserbeseitigung auf die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH
   (SE/BS) im Wesentlichen übertragen. Die SE/BS hat im Rahmen des
   Vertrages als Erfüllungsgehilfe der Stadt die Planung, Finanzierung und
   Durchführung von Investitionsmaßnahmen in sämtliche abwassertechnischen
   Einrichtungen der Stadt (einschließlich Betriebs- und
   Geschäftsausstattung) übernommen.
   Dabei gingen beide Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Abwasserentsorgungsvertrages davon aus, dass das vertraglich
   vorgesehene und der SE|BS für Investitionen gem. Investitionskonzept
   maximal zur Verfügung stehende jährliche Planbudget Stadt ausreicht, um
   ein leistungsfähiges, qualitativ hochwertiges Öffentliches
   Abwasserentsorgungsnetz zu erhalten und durch geeignete
   Investitionsmaßnahmen die Netzqualität stetig zu verbessern sowie den
   Substanzwert des Netzes zu erhalten oder zu verbessern.
   Es hat sich jedoch gezeigt, dass während der Vertragslaufzeit die
   Baukosten aufgrund der Baukonjunktur und zusätzlicher Anforderungen so
   erheblich gestiegen sind, dass die tatsächlichen Herstellungskosten von
   der vertraglich zur Abdeckung von Kostenrisiken vorgesehenen
   Indexanpassung auf der Grundlage des vom Statistischen Bundesamt
   amtlich festgelegten Baupreisindex für den Neubau sonstiger Bauwerke,
   Ortskanäle, der für Investitionen zur Sanierung der Kanalisation
   maßgebend ist, signifikant abwichen. Diese starke Steigerung der
   Baukosten für Kanalsanierungen war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
   nicht vorhersehbar. Sie führte aufgrund der vertraglich vorgesehenen
   betragsmäßigen Begrenzung des der SE/BS für Investitionen zur Verfügung
   stehenden Planbudgets dazu, dass trotz indexgestützter Budgetanpassung
   die tatsächliche Investitionstätigkeit wesentlich hinter der
   ursprünglich bei Vertragsschluss angenommenen Investitionstätigkeit
   zurückblieb. Insbesondere die vertraglich vorgesehene Sanierungsrate
   konnte vor diesem Hintergrund seit Jahren nicht mehr erreicht werden.
   Das aufgrund der Indexanpassung für das Jahr 2020 für Investitionen in
   das Abwasserentsorgungsnetz zur Verfügung stehende Planbudget Stadt
   beträgt 11 327 220 EUR ohne USt. Im Rahmen der abzuschließenden
   Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung soll das jährliche Planbudget
   Stadt ab dem Jahr 2020 für die Zukunft auf 24 327 220 EUR ohne USt.
   angehoben werden.
   Neben der Anhebung des Planbudgets haben sich während der
   Vertragslaufzeit Auslegungsfragen und vereinzelte Anpassungsbedarfe
   insbesondere im Rahmen der technischen Betriebsführung ergeben, die
   ebenfalls in der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung geregelt
   worden sind.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   In der Vertragslaufzeit hat sich gezeigt, dass die Baukosten aufgrund
   der Baukonjunktur und zusätzlicher Anforderungen (z. B. bei der
   Kampfmittelsondierung oder Verkehrssicherungspflichten) erheblich
   gestiegen sind. Die tatsächlichen Herstellungskosten weichen von der
   vertraglichen Indexanpassung auf der Basis des vom Statistischen
   Bundesamt festgelegten Baupreisindex signifikant ab. Während der
   mittlere Preis für die Sanierung eines Kanalmeters z. Zt. mehr als
   dreimal so hoch liegt wie bei Vertragsbeginn, ist der Baupreisindex in
   der gleichen Zeit nur um ca. 45 % gestiegen. Diese starke
   Kostensteigerung für Kanalsanierungen war bei Vertragsschluss nicht
   vorhersehbar. Sie führte aufgrund der vertraglich vorgesehenen
   betragsmäßigen Begrenzung des der SE|BS für Investitionen zur Verfügung
   stehenden Planbudgets dazu, dass trotz indexgestützter Budgetanpassung
   die tatsächliche Investitionstätigkeit wesentlich hinter der bei
   Vertragsschluss festgelegten Investitionstätigkeit zurückblieb.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 678 300 000.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 739 300 000.00 EUR
References
   6. mailto:julia.domhardt@braunschweig.de?subject=TED
   7. http://www.braunschweig.de/
   8. mailto:service@se-bs.de?subject=TED
   9. http://www.stadtentwaesserung-braunschweig.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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