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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Birkenfeld
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 355845-2020 (ID: 2020072809184474676)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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DE-Birkenfeld: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2020/S 144/2020 355845
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Birkenfeld
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Schneewiesenstr. 25
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Birkenfeld
E-Mail: [5]M.Klatt@landkreis-birkenfeld.de
Telefon: +49 6782-15221
Fax: +49 6782-155221
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.landkreis-birkenfeld.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
E-Mail: [7]hezinger@rnn.info
Telefon: +49 61327896-15
Fax: +49 61327896-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.rnn.info/
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖSPV in der Stadt
Idar-Oberstein - Linienbündel Stadtverkehr Idar-Oberstein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Hauptort der Ausführung:
Stadt Idar-Oberstein, Landkreis Birkenfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Birkenfeld beabsichtigt, einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von
Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von zehn Jahren ab
Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der ÖDA umfasst das
Linienbündel Stadtverkehr Idar-Oberstein mit den Linien 801, 802,
803, 804, 805, 806, 812, 813 und 889. Das vorgenannte Linienbündel hat
einen Umfang von ca. einer Million Nutzwagenkilometer.
Die Fahrpläne der vorgenannten Linien sind auf der Homepage des
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) unter:
[9]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren veröffentlicht.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und
der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder
infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen
kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung)
verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche
Dienstleistungsauftrag.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/08/2022
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards werden gemäß §
8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG in einem
separaten Dokument (Leistungsanforderungen) festgelegt. Das Dokument
Leistungsanforderungen steht als Download unter folgendem Link zur
Verfügung: [10]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren.
Ferner sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und der Nahverkehrspläne des Landkreises
Birkenfeld und der Stadt Idar-Oberstein in der jeweils gültigen Fassung
zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
Angebotskonzeption zu beachten. Die Nahverkehrspläne sind unter
[11]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des
Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und
Beförderungsentgelte des RNN Anwendung. Diese können unter
[12]https://www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden.
Sämtliche der vorgenannten Dokumente, einschließlich deren Anlagen,
enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
B) Soziale Standards:
Der/die zukünftige(n) Betreiber muss/müssen sich gemäß § 4 Abs. 3 LTTG
schriftlich dazu verpflichten:
seinen/ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens
das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und
repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten
Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen
nachzuvollziehen. Des Weiteren muss er/müssen sie sich verpflichten;
seine/ihre Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere
deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der
anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife kalkuliert sein können;
im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder
Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des
beauftragten Nachunternehmens sowie für alle weiteren Nachunternehmen
des Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG durch die
Nachunternehmer bzw. die Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen
Auftraggeber Tariftreueerklärungen der Nachunternehmer und der
Verleiher vorzulegen;
vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen
Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von
Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Der/die zukünftige(n) Betreiber werden/wird ferner gemäß § 1 Abs. 4
Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) i. V. m. Art. 4 Abs. 5
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden,
ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu
unterbreiten.
C) Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind
spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6
Satz 1 PBefG);
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz;
Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle
der unter Abschnitt II.2.4. genannten Linienbündel beziehen.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen
oder die die in dieser Vorabbekanntmachung aufgestellten Anforderungen
nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
versagen.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
5. mailto:M.Klatt@landkreis-birkenfeld.de?subject=TED
6. http://www.landkreis-birkenfeld.de/
7. mailto:hezinger@rnn.info?subject=TED
8. https://www.rnn.info/
9. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
10. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
11. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger
12. https://www.rnn.info/downloads#tarifinformationen
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