Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020072809131773717" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Bautzen
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Glasfaserverbindungen
Dokument Nr...: 354851-2020 (ID: 2020072809131773717)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
  DE-Bautzen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2020/S 144/2020 354851
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen
   Postanschrift: Bahnhofstraße 9
   Ort: Bautzen
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Postleitzahl: 02625
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Marquardt
   E-Mail: [6]vergabe3@lra-bautzen.de
   Telefon: +49 3591-5251-23300
   Fax: +49 3591-5250-23300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.landkreis-bautzen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2288950/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 10  Gewerbegebiete (GWG)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20 180 4
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
   Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
   Gewerbegebieten im Landkreis Bautzen mit schnellen und zukunftsfähigen
   Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen).
   Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der
   Gewerbetreibenden in den ausgewiesenen Gewerbegebieten mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten im zur
   Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für die gewerblichen
   Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s symmetrisch
   zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt
   Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte);
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen 4
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte);
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte);
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über 3 Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [10]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [11]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [12]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [13]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [14]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [15]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [16]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau
   (etwa 28 Unternehmen)
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [17]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [18]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [19]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [20]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [21]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000 Kommunikationsinfrastruktur
   32561000 Glasfaserverbindungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2C Bautzen
   Hauptort der Ausführung:
   Bautzen, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
   von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
   Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
   des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
   Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
   Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
   in der baulichen Umsetzung.
   In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
   10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
   Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
   in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
   Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
   Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
   gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
   Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
   Gewerbestandorten geschaffen:
    Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
   Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
   Unternehmen)
    Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
   Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
   Unternehmen)
    Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
   Unternehmen)
    Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
   Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
    Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
   Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
   Unternehmen)
    Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
   Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
    Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
   Unternehmen)
    Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
   Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
    Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
   Unternehmen)
    Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
   Unternehmen)
    Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
   Unternehmen)
    Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
   Unternehmen)
    Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
   Unternehmen)
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
   den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
   mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
   Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
   Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
   Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
   ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
   Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
   Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
   möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
   Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
   Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
   beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
   Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
   die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
   Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
   und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
   10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
    Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
   Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte  Ausschluss wegen
   Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
   Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
   gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
   Anschlussnehmer: 50 Punkte),
    Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
   in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
   Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
   Punkte).
   Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 125 Punkte vergeben werden.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
   geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
   durch Losentscheid statt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
   Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
   Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
   vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
   nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
   Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
   den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
   Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht abschließend
   akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
   staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
   (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
   beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
   mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
   deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
   Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
   Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
   NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
   Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
   durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
   Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
   folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
   Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
   (ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
    Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
   (ANBest-P), Stand 13.06.2019,
    Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
   Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
   (BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
    GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
    Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
   passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
   Version 4.1. vom 02.04.2019,
    Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
   Version 2.0 vom 01.08.2018,
    Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
   12.09.2018)
    Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
    Dokument Hinweisblatt für Informations- und
   Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
    Merkblatt Zwischennachweis  Infrastrukturmaßnahmen  mit der Option
   einer Mittelanforderung
    Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
   Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
   [22]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
   Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
   Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
   Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
   zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
   der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
   Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
   Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
   touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
   zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen  RL DiOS).
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
   abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
   zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
   gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
   bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
   über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
   diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
   passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
   sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
   Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
   Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
   höchste Punktzahl erhält.
   Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
   Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
   machen  und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
   Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
   oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
   sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
   VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
   in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
   wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
   Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
   (unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
   beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
   rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
   erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
   Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
   ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
   einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
   die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
   Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
   Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
   (2013/C 25/01).
    Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
    Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
   erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
   zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt.
    Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
   Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
   ordnungsgemäß bezahlt sind.
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
   (TKG).
    Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
   Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) vorliegen.
    Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
   98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen.
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen
   betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem
   Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen). Die
   Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der
   Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen.
    Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
   Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
   (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
   Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5
   Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 1,5 Mio. EUR.
    Absichtserklärung  auch unter Gremienvorbehalt  eines
   Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
   finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
   Eigenmittel finanziert wird.
    Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
    Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 0,75 Mio.
   EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
   (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie
   Telekommunikationsdienstleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann
   dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze,
   nachgewiesen werden.
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
   Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen.
    Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
   der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
   beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren,
   die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen  Eigenausbau
   oder geförderter Ausbau) unter Angabe der Anzahl der dadurch
   erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur
   Referenzen, die nicht länger als 4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf
   der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern
   und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für
   jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die
   Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch
   weitergehende Nachweise zu verlangen.
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zur
   Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf
   Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und
   Tele-fonnummern auf Auftraggeberseite, in den vergangenen 4
   Kalenderjahren. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen.
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zu öffentlich
   geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren, unter
   Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
   Auftraggeberseite. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen.
    Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den
   vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die
   mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4 Jahreszeitraum
   abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend  geförderte Projekte
   oder Eigenausbau) mit einem Volumen von insgesamt mindestens 30
   erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmern. Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch
   Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer,
   nachgewiesen werden.
    Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
   Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Vgl. Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag ist elektronisch unter der Webadresse
   [23]https://www.evergabe.de einzureichen. Die postalische Übersendung
   oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Teilnahmefrist nicht. Auch
   inhaltliche Nachfragen zum Ausschreibungsverfahren/Teilnahmewettbewerb
   richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form über die
   Vergabeplattform an die Vergabestelle. Sofern es technische Probleme
   mit der Vergabeplattform evergabe geben sollte, können Sie sich direkt
   an die Hotline unter 0049 +351 41093-1422.
   Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und
   Nachweise bei. Formblätter stehen nicht zur Verfügung. Es findet eine
   elektronische Vergabe statt. Teilnahmeanträge und Angebote werden in
   Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen
   Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen
   eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um
   sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch
   über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die
   Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten
   sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren
   (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer,
   durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das
   bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich
   überwacht wird.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
   beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
   Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
   Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der
   Teilnahmeunterlagen und Angebote sowie für die Verfahrensteilnahme.
   Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
   Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung der Bewerbungen sowie
   der Angebote ist ausgeschlossen.
   Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
   Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
   (Konzessions-)Vergabeverordnung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [24]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 341-9771040
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse: [25]www.lds-sachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer des Freistaates Sachsen aufgrund der
   Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein
   typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig
   erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die
   Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin:
   Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom
   17.7.2019 (1/SVK/017-19) festgestellt, dass es sich bei einer
   Ausschreibung nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes
   (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) um eine Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession handelt. Die Vergabekammer steht jedoch
   sodann auf dem Standpunkt, sie sei sachlich nicht zuständig, weil eine
   Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliege. Bleibt es bei dieser
   Position, müssten Sie ordentlichen Rechtsschutz im Wege einer
   einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Görlitz, Postplatz 10,
   02826 Görlitz, + 49 3581 4690 ersuchen. Wir weisen gleichwohl darauf
   hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner
   unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der
   Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und
   Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist
   der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [26]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 341-9771040
   Fax: +49 341-9771049
   Internet-Adresse: [27]www.lds-sachsen.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:vergabe3@lra-bautzen.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-bautzen.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2288950/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  11. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  12. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  13. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  14. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  15. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  16. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  17. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  18. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  19. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  20. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  21. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  22. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
  23. https://www.evergabe.de/
  24. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
  25. http://www.lds-sachsen.de/
  26. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
  27. http://www.lds-sachsen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau