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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Bautzen
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Kommunikationsinfrastruktur
Glasfaserverbindungen
Dokument Nr...: 354851-2020 (ID: 2020072809131773717)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Bautzen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2020/S 144/2020 354851
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Bautzen
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Marquardt
E-Mail: [6]vergabe3@lra-bautzen.de
Telefon: +49 3591-5251-23300
Fax: +49 3591-5250-23300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.landkreis-bautzen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2288950/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Breitbandausbau Landkreis Bautzen Cluster 10 Gewerbegebiete (GWG)
Referenznummer der Bekanntmachung: 20 180 4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
Gewerbegebieten im Landkreis Bautzen mit schnellen und zukunftsfähigen
Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen).
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden Versorgung der
Gewerbetreibenden in den ausgewiesenen Gewerbegebieten mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten im zur
Ausschreibung gekommenen Fördergebiet. Dabei sind für die gewerblichen
Anschlussnehmer zuverlässige Bandbreiten von einem Gbit/s symmetrisch
zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt
Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen
DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte);
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen 4
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte);
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte);
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen 4 Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 3
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über 3 Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[10]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[11]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122 Unternehmen)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[12]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[13]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[14]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[15]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35 Unternehmen)
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[16]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und Wittichenau
(etwa 28 Unternehmen)
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[17]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78 Unternehmen)
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[18]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106 Unternehmen)
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[19]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[20]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28 Unternehmen)
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[21]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89 Unternehmen)
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32561000 Glasfaserverbindungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:
Bautzen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Bautzen beabsichtigt die Förderung des weiteren Ausbaus
von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen
Breitbandinfrastrukturen mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 28.11.2019. Es liegen hierzu bereits Zuwendungsbescheide
des Bundes in vorläufiger Höhe vom 13.07.2020 vor.
Die erste große vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach o.g.
Förderrichtlinie mit 9 getrennten Gebietsclustern befindet sich derzeit
in der baulichen Umsetzung.
In der Ausschreibung zu den aktuellen Förderanträgen der Gebietscluster
10-A bis 10-C (Grundanträge und Institutionen) ist der
Teilnahmewettbewerb abgeschlossen und die Ausschreibung befindet sich
in der Verhandlungsphase mit den ausgewählten Bietern.
Bei den nunmehr zur Ausschreibung kommenden Clustern 10 GWG 1 bis
Cluster 10 GWG 13 handelt es sich um Gewerbestandorte, die sich auf das
gesamte Kreisgebiet verteilen. Der Landkreis hat im Rahmen dieser
Ausschreibung daher folgende 13 rechtlich selbständige Gebietslose mit
Gewerbestandorten geschaffen:
Los GWG 1: Förderungen in den Kommunen Cunewalde, Großdubrau,
Großpostwitz/O.L., Hochkirch, Kubschütz, Malschwitz (etwa 89
Unternehmen)
Los GWG 2: Förderungen in den Kommunen Doberschau-Gaußig,
Schirgiswalde-Kirschau, Sohland a. d. Spree, Wilthen (etwa 34
Unternehmen)
Los GWG 3: Förderungen in der Kommune Bautzen 1 (etwa 122
Unternehmen)
Los GWG 4: Förderungen in den Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda,
Demitz-Thumitz, Göda, Rammenau (etwa 52 Unternehmen)
Los GWG 5: Förderungen in den Kommunen Elstra, Haselbachtal,
Nebelschütz, Neschwitz, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Kamenz (etwa 79
Unternehmen)
Los GWG 6: Förderungen in den Kommunen Königsbrück, Laußnitz,
Ottendorf-Okrilla, Wachau, Großröhrsdorf (etwa 80 Unternehmen)
Los GWG 7: Förderungen in der Kommune Radeberg 1 (etwa 35
Unternehmen)
Los GWG 8: Förderungen in den Kommunen Bernsdorf, Lauta und
Wittichenau (etwa 28 Unternehmen)
Los GWG 9: Förderungen in der Kommune Spreetal 1 (etwa 78
Unternehmen)
Los GWG 10: Förderungen in der Kommune Bautzen 2 (etwa 106
Unternehmen)
Los GWG 11: Förderungen in der Kommune Hoyerswerda (etwa 31
Unternehmen)
Los GWG 12: Förderungen in der Kommune Radeberg 2 (etwa 28
Unternehmen)
Los GWG 13: Förderungen in der Kommune Spreetal 2 (etwa 89
Unternehmen)
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass in
den kommenden drei Jahren mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau
mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet nicht zu rechnen ist. Ziel der
Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung dieses Marktversagens durch
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im Wege der Gewährung von
Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die Wirtschaftlichkeitslücke
ist definiert als der Differenzbetrag zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau und Betrieb des
Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Fördermittel sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es gleichwohl, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine
möglichst umfassende und hochwertige Versorgung von allen
Gewerbetreibenden im ausgewiesenen Gewerbegebiet mit
Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit den zuvor
beschriebenen Mindestbandbreiten zu erreichen. Die Qualität des
Erschließungskonzeptes, der Netzstruktur, der Upgradefähigkeit sowie
die Zukunftssicherheit der Technik sind daher neben der Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke dem Einsatz von alternativen Verlegemethoden
und der Endabnehmerpreise maßgebliche Zuschlagskriterien.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Personalausstattung im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen (unter 10 Mitarbeiter: 0 Punkte; 10-30 Mitarbeiter:
10 Punkte: 30-50 Mitarbeiter: 20 Punkte, ab 50 Mitarbeiter: 25 Punkte),
Anzahl der angeschlossenen Anschlussnehmer in den vergangenen vier
Jahren (bis 30 gewerbliche Anschlussnehmer: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; bis 50 gewerbliche
Anschlussnehmer: 10 Punkte; bis 100 gewerbliche Anschlussnehmer: 20
Punkte; bis 200 gewerbliche Anschlussnehmer: 30 Punkte; bis 400
gewerbliche Anschlussnehmer: 40 Punkte; ab 400 gewerbliche
Anschlussnehmer: 50 Punkte),
Referenzen zu öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Referenzen zur Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung
in Bezug auf Breitbandprojekte in den vergangenen vier Jahren (Keine
Referenzen: 0 Punkte; 1-3 Referenzen: 10 Punkte; ab 4 Referenzen: 20
Punkte).
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 125 Punkte vergeben werden.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) drei
geeignete Bewerber pro Los zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über drei Bewerbern pro Los findet eine Auswahl
durch Losentscheid statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Umsetzung des Gesamtprojekts steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch der Landkreis zum
Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe bleibt
vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich
nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen
Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch
den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich notwendigen
Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht abschließend
akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
(2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4 NGA-Rahmenregelung. Zu
beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu begünstigenden Bieters
mit dem Geist und den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinien und dem
deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang stehen.
Es kommen insoweit zunächst folgende Regelungen zur Anwendung:
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015, Stand 28.11.2019
Rahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden
NGA-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung)
Die Vergabestelle ist ferner gehalten, bestimmte Pflichten, die ihr
durch Fördermittelbescheide auferlegt werden, an den auszuwählenden
Bieter weiterzugeben. Wir weisen daher bereits an dieser Stelle auf
folgende, jedoch nicht abschließend aufgezählte Regelungen hin:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
(ANBest-Gk), Stand 13.06.2019,
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P), Stand 13.06.2019,
Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die
Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes
(BNBest-Breitband), Stand 10.07.2019,
GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.1 vom 16.03.2020,
Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung
passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus,
Version 4.1. vom 02.04.2019,
Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus,
Version 2.0 vom 01.08.2018,
Merkblatt zur Mittelanforderung für Infrastrukturmaßnahmen (Stand:
12.09.2018)
Dokument Hinweis zu Vorleistungspreisen,
Dokument Hinweisblatt für Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen, Stand Version 2.0 vom 02.07.2019,
Merkblatt Zwischennachweis Infrastrukturmaßnahmen mit der Option
einer Mittelanforderung
Hinweise zu Messungen im Projektgebiet (V.1.01 Stand: 12.09.2017)
Die Vorschriften lassen sich unter folgender Internetadresse abrufen:
[22]www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads.
Sie sind vom Bieter zu beachten und einzuhalten.
Da für die Gesamtfinanzierung zudem auf Ko-Finanzierungsmittel des
Freistaates Sachsen aus dem Programm Digitale Offensive Sachsen (DiOS)
zurückgegriffen werden soll, gelten ferner die Regelungen aus Teil C
der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr zur Förderung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von
touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich
zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 18.09.2018, Teil C (Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen RL DiOS).
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein Vertrag
abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung auch die Verpflichtung
zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die Versorgung der
gewerblichen Anschlussnehmer im Ausbaugebiet während der Zweckbindungs-
bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren enthalten wird. Ferner wird
über entsprechende Regelungen im Vertrag der offene und
diskriminierungsfreie Netzzugang auf Vorleistungsebene sowie zur
passiven Infrastruktur gemäß den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung
sichergestellt. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Den Zuschlag wird der Bieter erhalten, die anhand der in den
Verfahrensbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung mit
Wertungsmatrix festgelegten Zuschlagskriterien nach Endauswertung die
höchste Punktzahl erhält.
Der Landkreis Bautzen behält sich vor, von der Möglichkeit des § 30
Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) für einzelne Losgruppen Gebrauch zu
machen und zwar schon jetzt für die Losgruppen Lose 3, 10 (Bautzen),
Lose 7, 12 (Radeberg) und Lose 9, 13 (Spreetal); weitere Losgruppen
oder auch eine Gesamtvergabe aller Lose, sofern wirtschaftlich, behält
sich der Landkreis ebenfalls vor. Der Landkreis ist nach § 30 Abs. 3
VgV berechtigt, einen Bieter zu bezuschlagen, der über die in den Losen
in der Losgruppe oder auf die Gesamtausschreibung zusammengesehen das
wirtschaftlichste Gesamtangebot vorlegt.
Die Bieter haben alle für die Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen
(unter anderem das TKG) und sonstige rechtlich verbindliche Vorgaben zu
beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc.
rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt (Eigenerklärung), dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle
erforderlichen Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den
Infrastrukturatlas zur Verfügung gestellt hat, um es anderen Bietern zu
ermöglichen, die betreffende Breitbandinfrastruktur in ihr Angebot
einzubeziehen. Ferner muss der Bewerber schriftlich bestätigen, dass er
die Einsichtnahmegewährung erteilt hat bzw. allen Bietern in diesem
Ausschreibungsverfahren erteilen wird. Diese Bedingung dient der
Umsetzung der Vorgabe aus Rn. 78 lit. f) der Breitbandleitlinien der EU
(2013/C 25/01).
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt sind und Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage auch noch
zur Zeit des Teilnahmeantrags gilt.
Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der
Beschäftigten (nicht älter als 12 Monate), dass die Beiträge
ordnungsgemäß bezahlt sind.
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
(TKG).
Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, §
98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und des SchwarzarbG vorliegen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen
betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem
Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen). Die
Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der
Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
(nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende
Deckungssummen umfassen: für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5
Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens 1,5 Mio. EUR.
Absichtserklärung auch unter Gremienvorbehalt eines
Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
Eigenmittel finanziert wird.
Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 0,75 Mio.
EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
(Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie
Telekommunikationsdienstleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann
dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze,
nachgewiesen werden.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen.
Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 4 Kalenderjahren,
die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen Eigenausbau
oder geförderter Ausbau) unter Angabe der Anzahl der dadurch
erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur
Referenzen, die nicht länger als 4 Kalenderjahre (gerechnet bis Ablauf
der Bewerbungsfrist) zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern
und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Erläuterungen sind für
jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die
Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch
weitergehende Nachweise zu verlangen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zur
Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf
Breitbandprojekte, unter Benennung von Ansprechpartnern und
Tele-fonnummern auf Auftraggeberseite, in den vergangenen 4
Kalenderjahren. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Referenzen zu öffentlich
geförderten Breitbandprojekten, insbesondere von
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 4 Jahren, unter
Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
Auftraggeberseite. Die Angaben sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den
vergangenen 4 Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die
mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im 4 Jahreszeitraum
abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend geförderte Projekte
oder Eigenausbau) mit einem Volumen von insgesamt mindestens 30
erschlossenen, gewerblichen Anschlussnehmern. Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Nach-weis insgesamt, also durch
Addition von durch mehrere Projekte erschlossener Anschlussnehmer,
nachgewiesen werden.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vgl. Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch unter der Webadresse
[23]https://www.evergabe.de einzureichen. Die postalische Übersendung
oder die Übersendung per E-Mail wahrt die Teilnahmefrist nicht. Auch
inhaltliche Nachfragen zum Ausschreibungsverfahren/Teilnahmewettbewerb
richten Sie bitte ausschließlich in elektronischer Form über die
Vergabeplattform an die Vergabestelle. Sofern es technische Probleme
mit der Vergabeplattform evergabe geben sollte, können Sie sich direkt
an die Hotline unter 0049 +351 41093-1422.
Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und
Nachweise bei. Formblätter stehen nicht zur Verfügung. Es findet eine
elektronische Vergabe statt. Teilnahmeanträge und Angebote werden in
Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen
Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen
eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus. Um
sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch
über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die
Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten
sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren
(freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer,
durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das
bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich
überwacht wird.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der
Teilnahmeunterlagen und Angebote sowie für die Verfahrensteilnahme.
Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Öffnung der Bewerbungen sowie
der Angebote ist ausgeschlossen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
(Konzessions-)Vergabeverordnung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [24]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-9771040
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: [25]www.lds-sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer des Freistaates Sachsen aufgrund der
Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein
typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig
erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die
Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin:
Die Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschluss vom
17.7.2019 (1/SVK/017-19) festgestellt, dass es sich bei einer
Ausschreibung nach Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes
(Wirtschaftlichkeitslückenförderung) um eine Vergabe einer
Dienstleistungskonzession handelt. Die Vergabekammer steht jedoch
sodann auf dem Standpunkt, sie sei sachlich nicht zuständig, weil eine
Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliege. Bleibt es bei dieser
Position, müssten Sie ordentlichen Rechtsschutz im Wege einer
einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Görlitz, Postplatz 10,
02826 Görlitz, + 49 3581 4690 ersuchen. Wir weisen gleichwohl darauf
hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ferner
unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der
Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf. Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist
der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [26]wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-9771040
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: [27]www.lds-sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:vergabe3@lra-bautzen.de?subject=TED
7. http://www.landkreis-bautzen.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2288950/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
11. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
12. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
13. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
14. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
15. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
16. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
17. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
18. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
19. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
20. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
21. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
22. http://www.atenekom.eu/projekttraeger-breitband/downloads
23. https://www.evergabe.de/
24. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
25. http://www.lds-sachsen.de/
26. mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de?subject=TED
27. http://www.lds-sachsen.de/
--------------------------------------------------------------------------------
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