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Ausschreibung: Kantinen- und Verpflegungsdienste - DE-Hannover
Kantinen- und Verpflegungsdienste
Dienstleistungen von Kantinen
Dokument Nr...: 354684-2020 (ID: 2020072809123773605)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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DE-Hannover: Kantinen- und Verpflegungsdienste
2020/S 144/2020 354684
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]daniel.maniak@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYVLU/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYVLU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Vergabestelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verpflegung der Asylbegehrenden und Mitarbeiterkantine für den Standort
Bramsche - Außenstelle Oldenburg - der Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen (LAB NI)
Referenznummer der Bekanntmachung: 0030-DLG/2020-03.220
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die
Verpflegung von Asylbegehrenden und Mitarbeiterkantine für den Standort
Bramsche Außenstelle Oldenburg vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu
entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der
Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht
erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Klostermark 70-80
26135 Oldenburg Standort Bramsche
Außenstelle Oldenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die LAB NI soll die Verpflegung von Asylbegehrenden und
Mitarbeiterkantine für den Standort Bramsche Außenstelle Oldenburg
vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu
entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der
Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht
erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis endet 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der
Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben
stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des
Vertrages Gebrauch macht. Die Ausübung des
Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der
Schriftform und wird spätestens 4 Monate vor Ablauf des Vertrages
ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des
Vertrages. Die maximalen Vertragslaufzeiten sowie die
Verlängerungsoptionen können der nachstehenden Auflistung entnommen
werden:
Vertragsbeginn, maximale Laufzeit, erste Vertragslaufzeit und Angabe
der Verlängerungsoptionen:
1. November 2020 maximal bis 31. Oktober 2026 (2 Jahre + 1 Jahr + 1
Jahr + 1 Jahr + 1 Jahr)
Der Vertrag läuft zunächst 2 Jahre und verlängert sich durch aktives
Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Es besteht viermal die
Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur
Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
Einzelnen:
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen;
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
Dritten;
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil);
Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten
Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B.
per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr
rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für
diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYVLU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber []
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[16]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:daniel.maniak@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYVLU/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYVLU
10. https://vergabe.niedersachsen.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
16. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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