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Ausschreibung: Straßenbauarbeiten - DE-Heidelberg
Straßenbauarbeiten
Stromversorgungsanlagen
Grabenaushub
Straßenbaumaterialien
Pflastermaterialien
Pflasterplatten
Pflastersteine
Schotter
Bitumen und Asphalt
Verbauarbeiten
Sicherungen
Straßenmobiliar
Barrierekomponenten
Sicherheitsbarrieren
Stadtmobiliar
Verkehrsüberwachungseinrichtung
Sicherheitsvorrichtungen
Installation von Verkehrsleiteinrichtungen
Dokument Nr...: 353194-2020 (ID: 2020072809030472067)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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  DE-Heidelberg: Straßenbauarbeiten
   2020/S 144/2020 353194
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Amt für Verkehrsmanagement
   und SWH-N- Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
   Postanschrift: Gaisbergstraße 11
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69115
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
   E-Mail: [6]vergabeabteilung@heidelberg.de
   Telefon: +49 62215823325/4/7
   Fax: +49 6221584623326
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.heidelberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
   ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1737084ba8e-187e1417450d9817
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Rechtsamt -Vergabeabteilung
   Postanschrift: Kornmarkt 1
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabeabteilung@heidelberg.de
   Telefon: +49 62215823326/7
   Fax: +49 6221584623326
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.heidelberg.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]www.auftragsboerse.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pollersystem Altstadt Heidelberg- 1.BA
   Referenznummer der Bekanntmachung: 66-81-2020-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45233120 Straßenbauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   A1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen (Stadt HD-Amt für
   Verkehrsmanagement),
   A2: Polleranlagen (Stadt HD-Amt für Verkehrsmanagement),
   A3: Sicherung Bestandsleitungen (SWH-N).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45315300 Stromversorgungsanlagen
   45112100 Grabenaushub
   44113000 Straßenbaumaterialien
   44113100 Pflastermaterialien
   44113120 Pflasterplatten
   44113130 Pflastersteine
   44113140 Schotter
   44113600 Bitumen und Asphalt
   45262212 Verbauarbeiten
   31211300 Sicherungen
   34928000 Straßenmobiliar
   34928120 Barrierekomponenten
   34928300 Sicherheitsbarrieren
   34928400 Stadtmobiliar
   34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
   35113300 Sicherheitsvorrichtungen
   45316213 Installation von Verkehrsleiteinrichtungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erwartet wird im 1. Bauabschnitt die Lieferung, Montage und vollständig
   betriebsbereite Installation und Konfiguration ausgereifter
   hochwertiger Polleranlagen mit versenkbaren, feststehenden und
   feststehend-demontierbaren Metall-Pollern in Hochsicherheitsausführung
   sowie zugehörigen Bediensäulen mit Kommunikations-, Steuerungs- und
   Bedientechnik an 3 Pollerquerschnitten im Bereich der Altstadt von
   Heidelberg.
   Die zugehörigen Tiefbau- und Fundamentarbeiten einschl. Aufbruch und
   Wiederherstellung der Oberflächen sowie einschl. der erforderlichen
   Verrohrungs- und Verkabelungsarbeiten zur Datenkommunikation und
   Energieversorgung sind vollständig zu erbringen.
   Erwartet werden Pollerausführungen mit Aufhaltestufen für Fahrzeug
   mind. 7,5 to mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Die entsprechende
   Zertifizierung der Poller gemäß mind. eines der Verfahren IWA
   14-1:2013, PAS68:2013 oder M30 ist vorgegeben und nachzuweisen.
   Im 1. Bauabschnitt sind in 3 Baubereichen die Pollerquerschnitte in der
   Altstadt von Heidelberg zu errichten (in Klammern Standortnummern):
    Baubereich Hauptstraße bei Sofienstraße (01-HAU);
    Baubereich Grabengasse bei Plöck (11-GRA);
    Baubereich Hauptstraße bei Kornmarkt (18-KOR).
   Die Gesamtbaumaßnahme beinhaltet für den 1. Bauabschnitt im
   Wesentlichen nachfolgend aufgeführte Arbeiten.
   LV-Abschnitt 1  Gewerkübergreifende Maßnahmen, Amt für
   Verkehrsmanagement, Stadt Heidelberg:
    Baustelleneinrichtung;
    Verkehrssicherung.
   LV-Abschnitt 2  Polleranlagen, Amt für Verkehrsmanagement, Stadt
   Heidelberg:
    Lieferung und Montage versenkbare Pollerkomplettsysteme
   (Hochsicherheitsausführung, elektro-hydraulisch, einschl. Bodenhülsen
   etc.) 7 St.;
    Lieferung und Montage feststehende demontierbare
   Pollerkomplettsysteme (Hochsicherheitsausführung, einschl. Ankerkorb
   und arretierbare Bodenplatten) 14 St.;
    Lieferung und Montage Bedien- und Steuersäulen mit Erfassungs- und
   Bedieneinbauten 6 St.;
    Montage/Installation und Konfiguration der Anlagentechnik, Schulung;
    Instandhaltungsvertrag (Wartung und Instandsetzung) über 10 Jahre;
    Tiefbauarbeiten mit Aushub und Fundamentarbeiten für unterirdische
   Absenk-Pollerkästen, feststehende Pollersockel, Verrohrung, Gründung
   Bedien- und Steuersäule, Bodenhülsen für Hinweisschilder;
    Tiefbau zu Aufbruch und Wiederherstellung der Oberflächen in Asphalt
   oder Natursteinpflaster;
    Tiefbau für Erfassungs-/Kontaktschleifen im Boden;
    Tiefbau zur Verlegung von Kabelschutzrohren und ca. 3 Kabelschächten;
    Tiefbau für Sockel und KSR-Zuführung von ca. 3
   Zähleranschlussschränken;
    Lieferung und Montage von Zähleranschlussschränken 3 St.;
    Ausbau und Umbau von 3 Sandsteinpollern mit Fußplatten (Kornmarkt).
   LV-Abschnitt 3  Sicherung Bestandsleitungen, SWHN-Stadtwerke
   Heidelberg Netze GmbH:
    Teilabschnitt 3.1: Elektrizitätsverteilung;
    Teilabschnitt 3.2: Gas-/Wasserverteilung;
    Tief- und Rohrbauarbeiten.
   Die hier angegebenen Mengen sind unverbindlich.
   Die exakten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
   Baubeginn: 1.BA 28.9.2020, Bauende: 1.BA 13.11.2020
   Freigabe der Polleranlage: 1.BA 26.11.2020
   Bauzeit der Polleranlage: 2.BA 2021
   Im Rahmen eines später aus zuschreibenden 2. Bauabschnittes werden
   weitere ca. 27 Polleranlagen sowie eine Bedienzentrale für alle
   Polleranlagen der Altstadt errichtet. Es ist aus stadtgestalterischen
   Vorgaben (Denkmalschutz) vorgesehen, alle Polleranlagen im Bereich der
   Altstadt von 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt mit den gleichen
   Poller-Modellen auszuführen. So kommen die Poller- Modelle die im
   Rahmen vorliegender Ausschreibung des 1. Bauabschnittes ausgewählt
   wurden auch im 2. Bauabschnitt zur Anwendung. Diese Poller-Modelle
   bilden also die Basis für die folgende Ausschreibung (offenes EU
   Verfahren) des 2. Bauabschnittes in der Altstadt Heidelberg.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 28/09/2020
   Ende: 13/11/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im Rahmen eines später auszuschreibenden 2. Bauabschnittes werden
   weitere ca. 27 Polleranlagen sowie eine Bedienzentrale für alle
   Polleranlagen der Altstadt errichtet. Es ist aus stadtgestalterischen
   Vorgaben (Denkmalschutz) vorgesehen, alle Polleranlagen im Bereich der
   Altstadt von 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt mit den gleichen
   Poller-Modellen auszuführen. So kommen die Poller- Modelle die im
   Rahmen vorliegender Ausschreibung des 1. Bauabschnittes ausgewählt
   wurden auch im 2. Bauabschnitt zur Anwendung. Diese Poller-Modelle
   bilden also die Basis für die folgende Ausschreibung (offenes EU
   Verfahren) des 2. Bauabschnittes in der Altstadt Heidelberg.
   Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben
   Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und
   Mindestlohngesetz abzugeben.
   Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-
   Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von
   mindestens 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je
   Schadensfall.
   Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
   Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung
   Für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
   haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
   ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung'' (Formular KEV 179)
   vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
   Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
   Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie und
   Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
   der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in Deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen Einschließen; Angabe zu Insolvenzverfahren und
   Liquidation; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
   Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
   präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
   mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung''
   (Formular KEV 179) vorzulegen.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines vereidigten
   Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
   Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
   Verlustrechnungen). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   die Bauleistungen betreffen, welchemit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
   Unternehmenausgeführten Leistungen einschließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3
   Referenzen;
   Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3
   Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
   technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung, nicht
   präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179
   zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der
   Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen).
   Für Schweißarbeiten und Leitungsverlegung muss der AN im Besitz einer
   jeweils gültigen DVGW-Bescheinigung laut den Unterlagen sein. Für jeden
   eingesetzten Schweißer ist vor dessen Arbeitsaufnahme eine gültige
   Schweißer-Prüfbescheinigung entsprechend, wie in den Unterlagen
   genannt, vorzulegen. Ebenso muss vor Beginn der Arbeiten ein Zertifikat
   für geprüfte Muffenmonteure für die Muffenmontage an
   Kunststoffmantelrohren (KMR) nach AGFW-Arbeitsblatt FW 603 vorgelegt
   werden. Für das Anbohrverfahren ist das Zulassungsverfahren nach FW 432
   nachzuweisen. Alle Zertifikate sind bei Auftragserteilung vorzulegen.
   Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
   die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames
   Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
   STPO), wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil
   innerhalb der letzten 2 jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A
   genannten Vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Präqualifizierte
   Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
   Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
   gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
   oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
   präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
   mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung''
   (Formular KEV 179) vorzulegen.
   Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
   Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
   unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
   Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen
   auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowie
   Freistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und
   Sozialabgaben]). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens 3 Referenzen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Stadt Heidelberg Rechtsamt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU
   VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1
   Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur
   Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die
   Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie
   § 16c EU Absatz 3) gestattet.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 Absatz 3 GWB
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/07/2020
References
   6. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.heidelberg.de/
   8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1737084ba8e-187e141745
0d9817
   9. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
  10. http://www.heidelberg.de/
  11. http://www.auftragsboerse.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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