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Ausschreibung: Straßenbauarbeiten - DE-Heidelberg
Straßenbauarbeiten
Stromversorgungsanlagen
Grabenaushub
Straßenbaumaterialien
Pflastermaterialien
Pflasterplatten
Pflastersteine
Schotter
Bitumen und Asphalt
Verbauarbeiten
Sicherungen
Straßenmobiliar
Barrierekomponenten
Sicherheitsbarrieren
Stadtmobiliar
Verkehrsüberwachungseinrichtung
Sicherheitsvorrichtungen
Installation von Verkehrsleiteinrichtungen
Dokument Nr...: 353194-2020 (ID: 2020072809030472067)
Veröffentlicht: 28.07.2020
*
DE-Heidelberg: Straßenbauarbeiten
2020/S 144/2020 353194
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Amt für Verkehrsmanagement
und SWH-N- Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH
Postanschrift: Gaisbergstraße 11
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail: [6]vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon: +49 62215823325/4/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.heidelberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1737084ba8e-187e1417450d9817
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg, Rechtsamt -Vergabeabteilung
Postanschrift: Kornmarkt 1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon: +49 62215823326/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.heidelberg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pollersystem Altstadt Heidelberg- 1.BA
Referenznummer der Bekanntmachung: 66-81-2020-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen (Stadt HD-Amt für
Verkehrsmanagement),
A2: Polleranlagen (Stadt HD-Amt für Verkehrsmanagement),
A3: Sicherung Bestandsleitungen (SWH-N).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45315300 Stromversorgungsanlagen
45112100 Grabenaushub
44113000 Straßenbaumaterialien
44113100 Pflastermaterialien
44113120 Pflasterplatten
44113130 Pflastersteine
44113140 Schotter
44113600 Bitumen und Asphalt
45262212 Verbauarbeiten
31211300 Sicherungen
34928000 Straßenmobiliar
34928120 Barrierekomponenten
34928300 Sicherheitsbarrieren
34928400 Stadtmobiliar
34970000 Verkehrsüberwachungseinrichtung
35113300 Sicherheitsvorrichtungen
45316213 Installation von Verkehrsleiteinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erwartet wird im 1. Bauabschnitt die Lieferung, Montage und vollständig
betriebsbereite Installation und Konfiguration ausgereifter
hochwertiger Polleranlagen mit versenkbaren, feststehenden und
feststehend-demontierbaren Metall-Pollern in Hochsicherheitsausführung
sowie zugehörigen Bediensäulen mit Kommunikations-, Steuerungs- und
Bedientechnik an 3 Pollerquerschnitten im Bereich der Altstadt von
Heidelberg.
Die zugehörigen Tiefbau- und Fundamentarbeiten einschl. Aufbruch und
Wiederherstellung der Oberflächen sowie einschl. der erforderlichen
Verrohrungs- und Verkabelungsarbeiten zur Datenkommunikation und
Energieversorgung sind vollständig zu erbringen.
Erwartet werden Pollerausführungen mit Aufhaltestufen für Fahrzeug
mind. 7,5 to mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Die entsprechende
Zertifizierung der Poller gemäß mind. eines der Verfahren IWA
14-1:2013, PAS68:2013 oder M30 ist vorgegeben und nachzuweisen.
Im 1. Bauabschnitt sind in 3 Baubereichen die Pollerquerschnitte in der
Altstadt von Heidelberg zu errichten (in Klammern Standortnummern):
Baubereich Hauptstraße bei Sofienstraße (01-HAU);
Baubereich Grabengasse bei Plöck (11-GRA);
Baubereich Hauptstraße bei Kornmarkt (18-KOR).
Die Gesamtbaumaßnahme beinhaltet für den 1. Bauabschnitt im
Wesentlichen nachfolgend aufgeführte Arbeiten.
LV-Abschnitt 1 Gewerkübergreifende Maßnahmen, Amt für
Verkehrsmanagement, Stadt Heidelberg:
Baustelleneinrichtung;
Verkehrssicherung.
LV-Abschnitt 2 Polleranlagen, Amt für Verkehrsmanagement, Stadt
Heidelberg:
Lieferung und Montage versenkbare Pollerkomplettsysteme
(Hochsicherheitsausführung, elektro-hydraulisch, einschl. Bodenhülsen
etc.) 7 St.;
Lieferung und Montage feststehende demontierbare
Pollerkomplettsysteme (Hochsicherheitsausführung, einschl. Ankerkorb
und arretierbare Bodenplatten) 14 St.;
Lieferung und Montage Bedien- und Steuersäulen mit Erfassungs- und
Bedieneinbauten 6 St.;
Montage/Installation und Konfiguration der Anlagentechnik, Schulung;
Instandhaltungsvertrag (Wartung und Instandsetzung) über 10 Jahre;
Tiefbauarbeiten mit Aushub und Fundamentarbeiten für unterirdische
Absenk-Pollerkästen, feststehende Pollersockel, Verrohrung, Gründung
Bedien- und Steuersäule, Bodenhülsen für Hinweisschilder;
Tiefbau zu Aufbruch und Wiederherstellung der Oberflächen in Asphalt
oder Natursteinpflaster;
Tiefbau für Erfassungs-/Kontaktschleifen im Boden;
Tiefbau zur Verlegung von Kabelschutzrohren und ca. 3 Kabelschächten;
Tiefbau für Sockel und KSR-Zuführung von ca. 3
Zähleranschlussschränken;
Lieferung und Montage von Zähleranschlussschränken 3 St.;
Ausbau und Umbau von 3 Sandsteinpollern mit Fußplatten (Kornmarkt).
LV-Abschnitt 3 Sicherung Bestandsleitungen, SWHN-Stadtwerke
Heidelberg Netze GmbH:
Teilabschnitt 3.1: Elektrizitätsverteilung;
Teilabschnitt 3.2: Gas-/Wasserverteilung;
Tief- und Rohrbauarbeiten.
Die hier angegebenen Mengen sind unverbindlich.
Die exakten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Baubeginn: 1.BA 28.9.2020, Bauende: 1.BA 13.11.2020
Freigabe der Polleranlage: 1.BA 26.11.2020
Bauzeit der Polleranlage: 2.BA 2021
Im Rahmen eines später aus zuschreibenden 2. Bauabschnittes werden
weitere ca. 27 Polleranlagen sowie eine Bedienzentrale für alle
Polleranlagen der Altstadt errichtet. Es ist aus stadtgestalterischen
Vorgaben (Denkmalschutz) vorgesehen, alle Polleranlagen im Bereich der
Altstadt von 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt mit den gleichen
Poller-Modellen auszuführen. So kommen die Poller- Modelle die im
Rahmen vorliegender Ausschreibung des 1. Bauabschnittes ausgewählt
wurden auch im 2. Bauabschnitt zur Anwendung. Diese Poller-Modelle
bilden also die Basis für die folgende Ausschreibung (offenes EU
Verfahren) des 2. Bauabschnittes in der Altstadt Heidelberg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/09/2020
Ende: 13/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Im Rahmen eines später auszuschreibenden 2. Bauabschnittes werden
weitere ca. 27 Polleranlagen sowie eine Bedienzentrale für alle
Polleranlagen der Altstadt errichtet. Es ist aus stadtgestalterischen
Vorgaben (Denkmalschutz) vorgesehen, alle Polleranlagen im Bereich der
Altstadt von 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt mit den gleichen
Poller-Modellen auszuführen. So kommen die Poller- Modelle die im
Rahmen vorliegender Ausschreibung des 1. Bauabschnittes ausgewählt
wurden auch im 2. Bauabschnitt zur Anwendung. Diese Poller-Modelle
bilden also die Basis für die folgende Ausschreibung (offenes EU
Verfahren) des 2. Bauabschnittes in der Altstadt Heidelberg.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben
Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und
Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von
mindestens 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je
Schadensfall.
Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung
Für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung'' (Formular KEV 179)
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie und
Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in Deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen Einschließen; Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung''
(Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die Bauleistungen betreffen, welchemit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
Unternehmenausgeführten Leistungen einschließen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3
Referenzen;
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3
Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung, nicht
präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179
zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen).
Für Schweißarbeiten und Leitungsverlegung muss der AN im Besitz einer
jeweils gültigen DVGW-Bescheinigung laut den Unterlagen sein. Für jeden
eingesetzten Schweißer ist vor dessen Arbeitsaufnahme eine gültige
Schweißer-Prüfbescheinigung entsprechend, wie in den Unterlagen
genannt, vorzulegen. Ebenso muss vor Beginn der Arbeiten ein Zertifikat
für geprüfte Muffenmonteure für die Muffenmontage an
Kunststoffmantelrohren (KMR) nach AGFW-Arbeitsblatt FW 603 vorgelegt
werden. Für das Anbohrverfahren ist das Zulassungsverfahren nach FW 432
nachzuweisen. Alle Zertifikate sind bei Auftragserteilung vorzulegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a
STPO), wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten 2 jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A
genannten Vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung''
(Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen
auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowie
Freistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und
Sozialabgaben]). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 11:00
Ort:
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU
VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1
Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur
Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die
Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie
§ 16c EU Absatz 3) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.heidelberg.de/
8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1737084ba8e-187e141745
0d9817
9. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
10. http://www.heidelberg.de/
11. http://www.auftragsboerse.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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