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Ausschreibung: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude - DE-Berlin
Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude
Dokument Nr...: 353189-2020 (ID: 2020072809030172056)
Veröffentlicht: 28.07.2020
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DE-Berlin: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude
2020/S 144/2020 353189
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
Postanschrift: Mauerstraße 83/84
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@f-v-v.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.flucht-vertreibung-versoehnung.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342151
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342151
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung,
Versöhnung
Referenznummer der Bekanntmachung: Medientechnik SFVV_2020_612-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212310 Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erstausstattung im Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung,
Versöhnung
Einbringung von Medientechnik.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde als
unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet.
Deren Zweck ist es, im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das
Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen
Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen
Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten. Als
Kulturinstitution hat die Stiftung einen Bildungsauftrag. Mit
Ausstellungen, Recherchemöglichkeiten, Veranstaltungs- und
Bildungsprogrammen präsentiert und vermittelt sie Ursachen, Ablauf und
Folge der Zwangsmigrationen. Die Räumlichkeiten für die Arbeit der
Stiftung werden sich zukünftig im sanierten Deutschlandhaus in der
Stresemannstraße 90 in Berlin-Kreuzberg befinden. Die Sanierung wird
2020 fertiggestellt und das Gebäude der Stiftung übergeben. Im Sommer
2021 wird das Dokumentationszentrum als einzigartiger Lern- und
Erinnerungsort zur Flucht, Vertreibung und Zwangsmigration in
Geschichte und Gegenwart eröffnet werden wird. Auf 6 000 Quadratmetern
bietet das Dokumentationszentrum ab Sommer 2021 großzügige Flächen für
Ausstellungen, Bibliothek & Zeitzeugenarchiv, Bildung & Vermittlung,
Veranstaltungen, ein Raum der Stille zum Innehalten sowie einen Shop
und ein Restaurant.
Das Gebäude Deutschlandhaus an der Stresemannstraße/Anhalter Straße
besteht aus einem generalsanierten Altbauteil und einem damit
verbundenen innenliegenden Neubau, in das die Stiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung in Teilen einzieht. Die anzutreffenden
Anlagenteile, die unmittelbar mit dem Gebäude verbunden sind, sind neu.
Die Projektierung der medientechnischen Erstausstattung setzt auf die
so vorgegebenen Schnittstellen, wie Installationsorte, mechanische,
elektromechanische Vorrüstungen, Kabel- Leitungen und
Versorgungssysteme auf.
Der Leistungsteil Ausstattung Medientechnik ist im Wesentlichen
beschränkt auf den Veranstaltungssaal EG 042, den zugehörigen Regieraum
EG 044/045, sowie die 2 Seminarräume (Museumspädagogik) im EG 009 /
012. Zusätzlich werden nach dem fortgeschriebenen Möblierungs- und
Funktionskonzept für den Eingangsbereich (EG019) medientechnische
Elemente vorgesehen. Andere, typisch medientechnische
Ausstattungselemente, wie Bildschirme, Touchpanels oder Tablets,
Projektoren, Hörstationen etc. sind im Eingangsbereich des
Deutschlandhauses, ansonsten im Nutzungsbereich Stiftung Bestandteil
der separat vergebenen Ausstellungsplanung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/10/2020
Ende: 10/03/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Mit dem Angebot sind zunächst nur die Eigenerklärungen bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auf
dem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formular VHB 124
abzugeben oder der Eignungsnachweis wird durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V geführt.
Mit dem Angebot ist zudem das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe nachzuweisen. Im
Übrigen wird auf die Festlegungen in den Teilnahmebedingungen (VHB 212
EU) und im Formblatt VHB 124 verwiesen, die auch dann gelten, wenn ein
Bieter den Eignungsnachweis durch Eintragung in die
Präqualifikationsliste führt.
2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der
Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese
namentlich zu benennen (Formblatt VHB 235), wenn sich der Bieter auf
deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 6 d EU VOB/A). Der
Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bieter selbst
(s. vorstehende Ziffer 1). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine
Verpflichtungserklärung des Dritten abzugeben. Hierfür ist das
Formblatt VHB 236 zu verwenden.
Bei Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis
der Eignung beruft, ist eine namentliche Benennung bereits im Angebot
noch nicht erforderlich. Mit dem Angebot ist in diesem Fall das
Formblatt VHB 233 einzureichen. Die Vergabestelle ist berechtigt, von
den in die engere Wahl kommenden Bietern die namentliche Benennung, die
Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB 236) sowie den Eignungsnachweis
gemäß vorstehender Ziffer 1 zu verlangen.
Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also
insbesondere Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder
Gesellschafter des Bieters. Der Bieter hat in jedem Fall zu erklären,
welche Leistungen durch Dritte erbracht werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019). Gefordert ist die Angabe des
Umsatzes pro Geschäftsjähr.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Drei Referenzen über Leistungen, die nach Inhalt und Umfang
vergleichbar sind aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt
dieser Bekanntmachung;
Angaben zu Arbeitskräften.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in den Teilnahmebedingungen (VHB
212 EU) und im Formblatt VHB 124 verwiesen, die auch dann gelten, wenn
ein Bieter den Eignungsnachweis durch Eintragung in die
Präqualifikationsliste führt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung nach
Maßgabe des vom Auftraggeber beigefügten Musters (Formblatt VHB 234)
vorzulegen;
Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom
Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese
Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte
Anlagen sind beizufügen;
Ein Bieter darf jeweils nur ein Angebot abgeben. Gibt ein Bieter ein
eigenes Angebot ab und ist dieser zugleich Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier oder mehrerer
Bietergemeinschaften, können die Angebote ausgeschlossen werden, wenn
ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen ist.
Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren
Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die
jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden
und dem betroffenen Bieter / Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/07/2020
References
6. mailto:vergabe@f-v-v.de?subject=TED
7. https://www.flucht-vertreibung-versoehnung.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342151
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342151
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