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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Wiesbaden
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 303917-2020 (ID: 2020063009104020559)
Veröffentlicht: 30.06.2020
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DE-Wiesbaden: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 124/2020 303917
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [6]miglena.brehl@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611 / 366-3309
Fax: +49 611 / 366-3435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-172ebb59a68-658ae689d3fa5bd8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A 67, ÜF A 672 Hähnchenkurve bei DA-Griesheim, Ersatzneubau
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2020-0031
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das westlich von Darmstadt gelegene Bestandsbauwerk (ASB-Nr. 6117-542)
schließt an die A 67 bei km 23+0,050. Es stellt eine Verbindung von
Darmstadt zur BAB A67 in Fahrtrichtung Wiesbaden, Mainz und Köln, sowie
in südlicher Fahrtrichtung nach Mannheim und Basel sicher.
Im Zuge der oben genannten Maßnahme wird der Ersatzneubau des
Brückenbauwerks am AD Darmstadt durchgeführt.Der Neubau des
Brückenbauwerkes berücksichtigt den geplanten Ausbau des Darmstädter
Kreuzes. Das neue 2-feldrige Bauwerk wird in Seitenlage nordöstlich der
vorhandenen alten 4-feldrigen Brücke vorab errichtet. Die neuen
Verbindungsrampen im Bereich der sog. Hähnchenkurve sowie der
abschließende Abriss des Altbauwerkes werden im Nachgang gesondert
ausgeschrieben und vergeben. Nach erfolgter Umlegung des Verkehrs auf
das neue Bauwerk erfolgt der Abbruch der alten Brücke und die
Rekultivierung der außer Betrieb genommenen Verkehrsflächen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind
im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff., HOAI, Lph. 8
Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 ff., HOAI, Lph. 8;
Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung;
SiGeKo als besondere Leistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/09/2020
Ende: 29/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen
pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten
Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des
Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz
auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem
Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
§ 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen (der für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmer/des anderen Unternehmers (Eignungsleihe)).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2)
wird als Mindeststandard gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw.
Unterlagen vorzulegen.
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5
Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche müssen die Bieter
Referenzprojekte benennen.
Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 10,0 Mio.EUR;
Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 5,0 Mio. EUR;
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der
Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich
Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die
Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr.
1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des
jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie
ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den
Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten
Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht
werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen
die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen
Unterauftragnehmer/anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern
(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen
Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder
in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen
gleichzeitig erfüllt sind:
Für die folgenden Aufgabenbereiche müssen die Bieter
Referenzprojekte benennen.
Bauüberwachung Verkehrsanlage mit Baukosten > 10,0 Mio. EUR;
Bauüberwachung Ingenieurbauwerke mit Baukosten > 5,0 Mio. EUR.
Die Referenzprojekte aus den beiden vorgenannten Aufgabenbereichen
müssen jeweils bestimmten Mindestanforderung gemäß der Eigenerklärung
zur Eignung
Genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten
Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/07/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/07/2020
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind
(z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind
in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den
Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam
mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [11]post@mobil.hessen.de
Telefon: +49 611366-0
Fax: +49 611366-3435
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2020
References
6. mailto:miglena.brehl@mobil.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172ebb59a68-658ae689d3f
a5bd8
10. https://vergabe.hessen.de/
11. mailto:post@mobil.hessen.de?subject=TED
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