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Ausschreibung: Mobiltelefondienste - DE-Kamenz
Mobiltelefondienste
Mobilfunkgeräte
Lokales Netz
Dokument Nr...: 303889-2020 (ID: 2020063009103720550)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
DE-Kamenz: Mobiltelefondienste
2020/S 124/2020 303889
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED SACHSEN
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@sid.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.sid.sachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?
function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172db1d70e6-1ded5ae17d7d0b4e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabeverfahren SIMA Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0
Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-07a DR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64212000 Mobiltelefondienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabeverfahren SIMA Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0 (II).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64212000 Mobiltelefondienste
32250000 Mobilfunkgeräte
32410000 Lokales Netz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:
Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und
öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur
Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen
zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500
Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des
Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale
Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN
2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven
Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden
verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang,
Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes
E-Government.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den
Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im
Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die
Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation
unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll
den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das
SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk
sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und
Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den
Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung
von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation
zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene
Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder
dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden
Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können,
stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können
grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch
genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und
Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht Unterliegenden Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
b) Hochschulen im Freistaat Sachsen,
c) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische
E-Government-Gesetz Anwendung findet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 8 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate
möglich.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums
Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung
von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
(Referenzen).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder sofern
zutreffend das/die andere(n) Unter-nehmen, ggf. unter Verwendung des
Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und
Erklärungen zu machen bzw.
Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber
niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
sofern zutreffend das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter
Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B),
folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw.
Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Erklärung über den Umsatz (brutto) des Unternehmens bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
(vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV);
Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung,
Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität,
Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung
mit dem Bewerber (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz (brutto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss
mindestens 4 000 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften
genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten
Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von
anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die
Bewerbergemeinschaft beruft.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der
Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder sofern
zutreffend das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des
Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und
Erklärungen zu machen bzw.
Abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie
des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1
VgV).
Die Angaben zu jeder Referenz müssen über die Angabe des Werts und des
Erbringungszeitpunkts hinaus mindestens noch folgende Informationen
enthalten:
Beschreibung des Projekts;
Name des Referenzgebers inkl. vollständiger Anschrift;
Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt;
Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im
Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen;
sowie:
Angaben zur Anzahl der Einzelverträge (SIM-Karten), die durch den
Referenzgeber im Rahmen des Projekts geschlossen wurden;
Angaben zur Anzahl der exklusiven Zugangspunkte für mobile
Datenkommunikation, die dem Referenzgeber im Rahmen des Projekts zur
Verfügung gestellt wurden;
Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz
umfassten Dienste (z.B. MDM/EMM, RADIUS, SMS-Gateway) sowie Anzahl der
Nutzer dieser Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der
öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten
Auftraggebern.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche
Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder
ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit
abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete
Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei
nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig
demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem
zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht
erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der
gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene
Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das
Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen.
Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung
der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren
ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV,
Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE),
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV,
Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die
jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach-
und Datenkommunikationsleistungen beinhalten sowie die exklusive
Bereitstellung von Zugangspunkten für den Referenzgeber;
Die Referenz muss einen Umfang von mindestens 8 000 gleichzeitig
unter Vertrag befindlichen mobilen Anschlüssen/Einzelverträgen
beinhalten;
Die Referenz muss Dienste des Bewerbers, wie MDM/EMM und RADIUS in
Anspruch genommen haben.
Hinsichtlich des Kriteriums b) bestehen folgende Mindestanforderungen:
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den
letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen.
Hinsichtlich des Kriteriums c) bestehen folgende Mindestanforderungen:
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung
von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten;
Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security
Management System (ISMS) nach dem ITSicherheitsgesetz (IT-SiG);
Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die
den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU
geschieht;
Bestätigung, dass die als Anlage 7 bereitgestellte
Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen
bei Erhalt des Zuschlags für dieses Vergabeverfahren unterzeichnet
werden wird;
der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland ein eigenes
Mobilfunknetz betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und
Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen
kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen
Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten
für SLAs und Monitoring-Prozesse. Der Bewerber muss zudem in der Lage
sein, Bevorrechtigungen auf begründete Anforderung einrichten zu
können;
bei einer Bewerbung muss der Bewerber seine Bereitschaft erklären, an
priorisierten Behördenstandorten, an denen keine ausreichende
Mobilfunkversorgung vorliegt, über Verbesserungsmaßnahmen zu
verhandeln.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum
Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der
"regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen
Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber
gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium
nicht erfüllt oder bei dem
Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018
ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot
(einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung
der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform
[10]www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die
Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen
Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei
bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite
weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
Der Bewerber versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 6
Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur
Vertraulichkeit einhalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: [12]https://www.lds.sachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Ort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabestelle@sid.sachsen.de
Internet-Adresse: [14]https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@sid.sachsen.de?subject=TED
7. http://www.sid.sachsen.de/
8. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172db1d70e6-1ded5
ae17d7d0b4e
9. https://evergabe.sachsen.de/
10. http://www.evergabe.sachsen.de/
11. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
12. https://www.lds.sachsen.de/
13. mailto:vergabestelle@sid.sachsen.de?subject=TED
14. https://www.sid.sachsen.de/
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