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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Erfurt
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 303274-2020 (ID: 2020063009072220124)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
  DE-Erfurt: Softwarepaket und Informationssysteme
   2020/S 124/2020 303274
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GFAW  Gesellschaft für Arbeits- und
   Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
   Postanschrift: Warsbergstraße 1
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99092
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@gfaw-thueringen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.gfaw-thueringen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: beliehene Landesgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Unterstützung des Freistaats Thüringen bei der
   Verwirklichung der arbeitsmarkt-, wirtschafts-, bildungs-, umwelt- und
   sozialpolitischen Ziele, insbesondere durch Wahrnehmung von
   Verwaltungsaufgaben
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung einer Standardsoftware zum Management von Fördermitteln
   Referenznummer der Bekanntmachung: IT 2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung, Implementierung, Inbetriebnahme und Pflege eines
   IT-Systems zur Verwaltung von Förderprogrammen
   (Fördermittelmanagementsoftware).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Erfurt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vorweg erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, dass in dieser
   Leistungsbeschreibung grundsätzlich das generische Maskulinum verwendet
   wird. Gemeint sind immer männliche, weibliche und diverse Personen.
   Bei der nachfolgenden Beschreibung der Beschaffung handelt es sich um
   eine verkürzte Leistungsbeschreibung. Diese soll dem Bewerber lediglich
   eine Prüfung ermöglichen, ob die Beschaffung in sein Leistungsspektrum
   fällt. Die folgende Beschreibung ist nicht verbindlich und keinesfalls
   einem noch zu erstellenden Angebot zu Grunde zu legen. Bewerber, die
   geeignet sind, erhalten im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines
   Angebotes eine detaillierte Leistungsbeschreibung als Teil der
   Vergabeunterlagen.
   Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates
   Thüringen mbH (GFAW) ist eine Landesgesellschaft des Freistaates
   Thüringen und Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank. Die GFAW
   ist mit der Umsetzung von Aufgaben im Bereich von Zuwendungen beliehen.
   Darüber hinaus ist sie als unselbstständiger Verwaltungshelfer für
   mehrere Thüringer Ministerien tätig.
   Die GFAW ist ein wichtiger Ansprechpartner in Thüringen, wenn es
   beispielsweise um die Umsetzung der Thüringer Arbeitsmarkt-,
   Berufsbildungs- und Sozialpolitik geht. Im Auftrag von derzeitig sechs
   zuständigen Landesministerien setzt die GFAW Förderprogramme des
   Europäischen Sozialfonds (ESF), des Freistaats Thüringen sowie des
   Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
   Raumes (ELER) um.
   Die Umsetzung der jeweiligen Förderprogramme erfolgt insbesondere gemäß
   §§ 23, 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (und den hierzu
   erlassenen Verwaltungsvorschriften), dem Thüringer
   Verwaltungsverfahrensgesetz sowie den Europäischen
   Strukturfondsverordnungen und den dazu erlassenen delegierten
   Rechtsakten.
   Auf Grund der Vielzahl an Förderprogrammen, der hohen Anzahl an
   Anträgen und zu erlassenden Verwaltungsakten in Verbindung mit einem
   komplexen Rechtsrahmen wird eine ganzheitliche, webbasierte
   Fördermittelmanagementsoftware (Standardsoftware) benötigt. Die
   Software hat die Anforderungen der DSGVO sowie der Thüringer
   Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung zu erfüllen.
   Der Bieter muss zumindest den IT-Sicherheitsstandard ISO 27001
   einhalten.
   Die Bereitstellung, Implementierung, Herbeiführung der
   Betriebsbereitschaft und Pflege des IT-Systems zur Verwaltung der
   Förderprogramme sollen auf der Grundlage der EVB-IT Verträge erbracht
   werden.
   Die zu beschaffende Fördermittelmanagementsoftware hat die gesamte
   Fördermittelverwaltung unter Beachtung der oben genannten Vorschriften
   in mindestens folgenden Punkten abzubilden:
    Verwaltung von Stammdaten von Förderprogrammen;
    Verwaltung von Stammdaten von
   Antragstellern/Zuwendungsempfängern/Begünstigten und den dazugehörigen
   Förderprojekten/Vorhaben;
    Abbildung der Verfahrensschritte aus dem Zuwendungsverfahren wie
   vorgeschaltetes Antragsverfahren, Antragserfassung, -einreichung und
   -prüfung, Bewilligung bzw. Ablehnung, Mittelabruf, Zahlungsgeschehen
   und Forderungsmanagement, Begleitung und Kontrolle,
   Verwendungsnachweiserstellung und -prüfung, Widerspruchs- und
   Klagebearbeitung bis hin zur Archivierung und Kassation;
    Dokumentation von Prüfungsergebnissen in den unterschiedlichen
   Verfahrensschritten und Erzeugung von (Druck-)Dokumenten;
    Abwicklung des Zahlungsgeschehens über Treugutkonten bzw.
   Schnittstellenanbindung an diese;
    Abbildung von externen Prüfungen;
    Bedarfsgerechte Datenauswertungen und Reportingfunktionen.
   Darüber hinaus sind für den Bereich der EU-Strukturfonds folgende
   weitere Funktionalitäten zu gewährleisten:
    Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der entsprechend von der
   Europäischen Kommission geforderten Monitoringdaten (Teilnehmer-,
   Projekt-, Unternehmens- und Indikatorendaten);
    Abbildung und Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen nachgelagerter
   Prüfinstanzen/Prüfbehörden;
    Generierung und Übermittlung von Zahlungsanträgen an die Europäische
   Kommission unter Beachtung der erforderlichen Informationen der
   Haushaltsordnung;
    Erstellung und Übermittlung der Rechnungslegung gemäß
   Haushaltsordnung.
   Die übergreifenden Anforderungen an die zu beschaffende
   Fördermittelmanagementsoftware sind:
    Verwendung von Schnittstellen nach aktuellem Standard;
    Rollenbasiertes Berechtigungssystem;
    Mehrstufige Genehmigungsverfahren;
    Termin- und Aufgabenverwaltung.
   Die Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen sind vom
   Auftragnehmer in ausreichendem Umfang zu schulen. Darüber hinaus wird
   für die Fördermittelmanagementsoftware eine Supportleistung zur
   Verfügung gestellt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge bilden die in der
   Anlage 8 (Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb) genannten Kriterien und
   deren Gewichtung.
   Der Bewerber muss die in der oben genannten Anlage aufgeführten
   Anforderungen/Fragen ausführlich beantworten.
   Die Bewertung der Kriterien durch die GFAW kann diesem Fragebogen
   entnommen werden.
   Die nach Punkten Bestplatzierten, maximal 5 Bewerber, mindestens aber 3
   Bewerber, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
   Auf die unter III.1.3. genannten Eignungskriterien wird ausdrücklich
   Bezug genommen.
   Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Summe der Punkte aus den
   angegebenen Referenzprojekten (Anlage Eignungsmatrix
   Teilnahmewettbewerb, C.1), dann die Summe der Punkte aus der
   gegenwärtigen Anzahl der Mitarbeiter mit Kenntnissen bzgl
   Programmierung zur Anpassung der Anwendung (Anlage Eignungsmatrix
   Teilnahmewettbewerb, C. 5.1). Ist auch nach den vorgenannten Ziffern
   die Punktzahl gleich, entscheidet das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gilt nur für III.1.1.und III.1.3.:
   Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung
   auszufüllen und mindestens in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen.
   Die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen
   Eigenerklärungen abgeben. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
   Nachweise von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen, in
   deutscher Sprache bzw. unter Beifügung einer beglaubigten oder von
   einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher
   angefertigte Übersetzung im pdf-Format; ihnen obliegt der Nachweis der
   Gleichwertigkeit. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
   Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind alle
   geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
   Für alle gilt:
    Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige
   Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format
   einzureichen (entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit);
    Mit dem Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§
   123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten
   Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem
   Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5
   GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
   bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu
   ermöglichen.
    Bewerber müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer
   Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 1.3.2020 im
   pdf-Format.
    Bewerber müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
   Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch
   Vorlage
   Einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 1.3.2020 im
   pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse,
   bei der die meisten
   Beschäftigten versichert sind.
   Alternativ kann der Nachweis durch eine gültigen Präqualifizierung oder
   -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) erbracht werden,
   Sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
   Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten
   der EU-Sanktionsverordnung zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
   Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie
   (EG) Nr. 2580/2001 ([10]www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis) keine
   Eintragung vorliegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber hat im Rahmen der Eignung anzugeben, ob eine
   Betriebshaftpflicht besteht. Auf Verlangen der GFAW wird das Bestehen
   der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines o. ä.
   nachgewiesen.
   Anzugeben ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens des
   Bewerbers für die Jahre 2018 und 2019 (Umsatzrendite und
   Umsatzwachstum, jeweils getrennt für jedes Jahr).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Eignungskriterien gelten:
    Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter im Unternehmen;
    Angabe zu Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre ab
   Bekanntgabe dieser Bekanntmachung, die mit der Aufgabenstellung dieses
   Vergabeverfahrens in Verbindung stehen, dazu insbesondere Angaben zu
   Name und Adresse des Auftraggebers, Zeitraum des Projekts;
    Auswahl von mindestens einem, höchstens aber 3 Referenzprojekten, die
   mittels der Anlage Darstellung der Referenzprojekte näher erläutert
   werden sollen;
    Angabe, ob eine Zertifizierung des Unternehmens und der angebotenen
   Software vorliegt;
    Angabe der Anzahl der geplant eingesetzten Mitarbeiter und deren
   Berufserfahrung mit:
   a) Kenntnissen bezüglich der Programmierung zur Anpassung der
   angebotenen Software auf den Bedarf der GFAW,
   b) Kenntnissen bezüglich Customizing der angebotenen Software,
   c) Kenntnissen bzgl. Bearbeitung von Förderprogrammen der
   EU-Strukturfonds (ESF, EFRE, ELER).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 29/07/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Teilnahmeanträge sind:
    mindestens in Textform ausschließlich und vollständig elektronisch
   über die eVergabe-Plattform des Bundes unter [11]www.evergabe-online.de
   abzugeben;
    mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in
   deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder
   Erklärungen ist eine
   Beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
   Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung des jeweiligen
   Dokuments in deutscher
   Sprache einzureichen;
    soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich
   unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und
   einzureichen.
   Wenn in den Unterlagen die Textform gefordert wird, so muss eine
   lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf
   einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
   Das bedeutet, dass bei elektronisch übersandten Dokumenten in Textform
   der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung
   abgibt, erkennbar sein muss
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat
   250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 361-573321254
   Fax: +49 361-573321059
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Folgende Fristen sind zu beachten:
    die Frist von 10 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB für
   die Einlegung der Rüge;
    die Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nach
   Zurückweiseung einer Rüge durch den Auftraggeber sowie
    die Fristen gemäß § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung
   der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
   Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
   Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
    gegen § 134 verstoßen hat oder
    den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen
   Nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
   Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   26/06/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@gfaw-thueringen.de?subject=TED
   7. https://www.gfaw-thueringen.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
  10. http://www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis
  11. http://www.evergabe-online.de/
  12. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
  13. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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