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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Erfurt
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 303274-2020 (ID: 2020063009072220124)
Veröffentlicht: 30.06.2020
*
DE-Erfurt: Softwarepaket und Informationssysteme
2020/S 124/2020 303274
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GFAW Gesellschaft für Arbeits- und
Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Postanschrift: Warsbergstraße 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@gfaw-thueringen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.gfaw-thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: beliehene Landesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Unterstützung des Freistaats Thüringen bei der
Verwirklichung der arbeitsmarkt-, wirtschafts-, bildungs-, umwelt- und
sozialpolitischen Ziele, insbesondere durch Wahrnehmung von
Verwaltungsaufgaben
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer Standardsoftware zum Management von Fördermitteln
Referenznummer der Bekanntmachung: IT 2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Implementierung, Inbetriebnahme und Pflege eines
IT-Systems zur Verwaltung von Förderprogrammen
(Fördermittelmanagementsoftware).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Erfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vorweg erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, dass in dieser
Leistungsbeschreibung grundsätzlich das generische Maskulinum verwendet
wird. Gemeint sind immer männliche, weibliche und diverse Personen.
Bei der nachfolgenden Beschreibung der Beschaffung handelt es sich um
eine verkürzte Leistungsbeschreibung. Diese soll dem Bewerber lediglich
eine Prüfung ermöglichen, ob die Beschaffung in sein Leistungsspektrum
fällt. Die folgende Beschreibung ist nicht verbindlich und keinesfalls
einem noch zu erstellenden Angebot zu Grunde zu legen. Bewerber, die
geeignet sind, erhalten im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes eine detaillierte Leistungsbeschreibung als Teil der
Vergabeunterlagen.
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates
Thüringen mbH (GFAW) ist eine Landesgesellschaft des Freistaates
Thüringen und Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank. Die GFAW
ist mit der Umsetzung von Aufgaben im Bereich von Zuwendungen beliehen.
Darüber hinaus ist sie als unselbstständiger Verwaltungshelfer für
mehrere Thüringer Ministerien tätig.
Die GFAW ist ein wichtiger Ansprechpartner in Thüringen, wenn es
beispielsweise um die Umsetzung der Thüringer Arbeitsmarkt-,
Berufsbildungs- und Sozialpolitik geht. Im Auftrag von derzeitig sechs
zuständigen Landesministerien setzt die GFAW Förderprogramme des
Europäischen Sozialfonds (ESF), des Freistaats Thüringen sowie des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raumes (ELER) um.
Die Umsetzung der jeweiligen Förderprogramme erfolgt insbesondere gemäß
§§ 23, 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (und den hierzu
erlassenen Verwaltungsvorschriften), dem Thüringer
Verwaltungsverfahrensgesetz sowie den Europäischen
Strukturfondsverordnungen und den dazu erlassenen delegierten
Rechtsakten.
Auf Grund der Vielzahl an Förderprogrammen, der hohen Anzahl an
Anträgen und zu erlassenden Verwaltungsakten in Verbindung mit einem
komplexen Rechtsrahmen wird eine ganzheitliche, webbasierte
Fördermittelmanagementsoftware (Standardsoftware) benötigt. Die
Software hat die Anforderungen der DSGVO sowie der Thüringer
Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung zu erfüllen.
Der Bieter muss zumindest den IT-Sicherheitsstandard ISO 27001
einhalten.
Die Bereitstellung, Implementierung, Herbeiführung der
Betriebsbereitschaft und Pflege des IT-Systems zur Verwaltung der
Förderprogramme sollen auf der Grundlage der EVB-IT Verträge erbracht
werden.
Die zu beschaffende Fördermittelmanagementsoftware hat die gesamte
Fördermittelverwaltung unter Beachtung der oben genannten Vorschriften
in mindestens folgenden Punkten abzubilden:
Verwaltung von Stammdaten von Förderprogrammen;
Verwaltung von Stammdaten von
Antragstellern/Zuwendungsempfängern/Begünstigten und den dazugehörigen
Förderprojekten/Vorhaben;
Abbildung der Verfahrensschritte aus dem Zuwendungsverfahren wie
vorgeschaltetes Antragsverfahren, Antragserfassung, -einreichung und
-prüfung, Bewilligung bzw. Ablehnung, Mittelabruf, Zahlungsgeschehen
und Forderungsmanagement, Begleitung und Kontrolle,
Verwendungsnachweiserstellung und -prüfung, Widerspruchs- und
Klagebearbeitung bis hin zur Archivierung und Kassation;
Dokumentation von Prüfungsergebnissen in den unterschiedlichen
Verfahrensschritten und Erzeugung von (Druck-)Dokumenten;
Abwicklung des Zahlungsgeschehens über Treugutkonten bzw.
Schnittstellenanbindung an diese;
Abbildung von externen Prüfungen;
Bedarfsgerechte Datenauswertungen und Reportingfunktionen.
Darüber hinaus sind für den Bereich der EU-Strukturfonds folgende
weitere Funktionalitäten zu gewährleisten:
Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der entsprechend von der
Europäischen Kommission geforderten Monitoringdaten (Teilnehmer-,
Projekt-, Unternehmens- und Indikatorendaten);
Abbildung und Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen nachgelagerter
Prüfinstanzen/Prüfbehörden;
Generierung und Übermittlung von Zahlungsanträgen an die Europäische
Kommission unter Beachtung der erforderlichen Informationen der
Haushaltsordnung;
Erstellung und Übermittlung der Rechnungslegung gemäß
Haushaltsordnung.
Die übergreifenden Anforderungen an die zu beschaffende
Fördermittelmanagementsoftware sind:
Verwendung von Schnittstellen nach aktuellem Standard;
Rollenbasiertes Berechtigungssystem;
Mehrstufige Genehmigungsverfahren;
Termin- und Aufgabenverwaltung.
Die Mitarbeiter/innen inkl. der Systemverantwortlichen sind vom
Auftragnehmer in ausreichendem Umfang zu schulen. Darüber hinaus wird
für die Fördermittelmanagementsoftware eine Supportleistung zur
Verfügung gestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Grundlage für die Bewertung der Teilnahmeanträge bilden die in der
Anlage 8 (Eignungsmatrix Teilnahmewettbewerb) genannten Kriterien und
deren Gewichtung.
Der Bewerber muss die in der oben genannten Anlage aufgeführten
Anforderungen/Fragen ausführlich beantworten.
Die Bewertung der Kriterien durch die GFAW kann diesem Fragebogen
entnommen werden.
Die nach Punkten Bestplatzierten, maximal 5 Bewerber, mindestens aber 3
Bewerber, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Auf die unter III.1.3. genannten Eignungskriterien wird ausdrücklich
Bezug genommen.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet die Summe der Punkte aus den
angegebenen Referenzprojekten (Anlage Eignungsmatrix
Teilnahmewettbewerb, C.1), dann die Summe der Punkte aus der
gegenwärtigen Anzahl der Mitarbeiter mit Kenntnissen bzgl
Programmierung zur Anpassung der Anwendung (Anlage Eignungsmatrix
Teilnahmewettbewerb, C. 5.1). Ist auch nach den vorgenannten Ziffern
die Punktzahl gleich, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gilt nur für III.1.1.und III.1.3.:
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung
auszufüllen und mindestens in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen
Eigenerklärungen abgeben. Ausländische Bewerber haben gleichwertige
Nachweise von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen, in
deutscher Sprache bzw. unter Beifügung einer beglaubigten oder von
einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher
angefertigte Übersetzung im pdf-Format; ihnen obliegt der Nachweis der
Gleichwertigkeit. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Bei Einsatz von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern sind alle
geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Für alle gilt:
Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige
Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format
einzureichen (entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit);
Mit dem Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§
123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten
Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5
GWB, eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu
ermöglichen.
Bewerber müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer
Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 1.3.2020 im
pdf-Format.
Bewerber müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch
Vorlage
Einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 1.3.2020 im
pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse,
bei der die meisten
Beschäftigten versichert sind.
Alternativ kann der Nachweis durch eine gültigen Präqualifizierung oder
-vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) erbracht werden,
Sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten
der EU-Sanktionsverordnung zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie
(EG) Nr. 2580/2001 ([10]www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis) keine
Eintragung vorliegt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bewerber hat im Rahmen der Eignung anzugeben, ob eine
Betriebshaftpflicht besteht. Auf Verlangen der GFAW wird das Bestehen
der Versicherung durch Vorlage des Versicherungsscheines o. ä.
nachgewiesen.
Anzugeben ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens des
Bewerbers für die Jahre 2018 und 2019 (Umsatzrendite und
Umsatzwachstum, jeweils getrennt für jedes Jahr).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Eignungskriterien gelten:
Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter im Unternehmen;
Angabe zu Referenzprojekten innerhalb der letzten 10 Jahre ab
Bekanntgabe dieser Bekanntmachung, die mit der Aufgabenstellung dieses
Vergabeverfahrens in Verbindung stehen, dazu insbesondere Angaben zu
Name und Adresse des Auftraggebers, Zeitraum des Projekts;
Auswahl von mindestens einem, höchstens aber 3 Referenzprojekten, die
mittels der Anlage Darstellung der Referenzprojekte näher erläutert
werden sollen;
Angabe, ob eine Zertifizierung des Unternehmens und der angebotenen
Software vorliegt;
Angabe der Anzahl der geplant eingesetzten Mitarbeiter und deren
Berufserfahrung mit:
a) Kenntnissen bezüglich der Programmierung zur Anpassung der
angebotenen Software auf den Bedarf der GFAW,
b) Kenntnissen bezüglich Customizing der angebotenen Software,
c) Kenntnissen bzgl. Bearbeitung von Förderprogrammen der
EU-Strukturfonds (ESF, EFRE, ELER).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/07/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Teilnahmeanträge sind:
mindestens in Textform ausschließlich und vollständig elektronisch
über die eVergabe-Plattform des Bundes unter [11]www.evergabe-online.de
abzugeben;
mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in
deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder
Erklärungen ist eine
Beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten
Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung des jeweiligen
Dokuments in deutscher
Sprache einzureichen;
soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich
unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und
einzureichen.
Wenn in den Unterlagen die Textform gefordert wird, so muss eine
lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf
einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
Das bedeutet, dass bei elektronisch übersandten Dokumenten in Textform
der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung
abgibt, erkennbar sein muss
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat
250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse:
[13]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Folgende Fristen sind zu beachten:
die Frist von 10 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB für
die Einlegung der Rüge;
die Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB nach
Zurückweiseung einer Rüge durch den Auftraggeber sowie
die Fristen gemäß § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung
der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
gegen § 134 verstoßen hat oder
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen
Nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@gfaw-thueringen.de?subject=TED
7. https://www.gfaw-thueringen.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=334346
10. http://www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis
11. http://www.evergabe-online.de/
12. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
13. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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