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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Neuwied
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 302533-2020 (ID: 2020062909164119151)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
  DE-Neuwied: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 123/2020 302533
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neuwied
   Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9
   Ort: Neuwied
   NUTS-Code: DEB18 Neuwied
   Postleitzahl: 56564
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Neuwied, Frau Helga Zoltowski
   E-Mail: [6]Helga.Zoltowski@Kreis-Neuwied.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Interimsvertrag Stadtverkehr Neuwied
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Notvergabe einer Dienstleistungskonzession betreffend die Durchführung
   von öffentlichen Personenbeförderungsleistungen im Stadtverkehr Neuwied
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB18 Neuwied
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Neuwied
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionsgeber ist Aufgabenträger für den straßengebundenen
   öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). In dieser Funktion ist er u. a.
   für den ÖPNV im Stadtgebiet Neuwied zuständig.
   Das Stadtgebiet Neuwied wird durch die Linien 50, 51, 52, 53, 54, 55,
   56, 58, 67, 70, 71, 73, 74, 75 und 76 verkehrlich erschlossen. Diese
   Linien wurden in der Vergangenheit auf eigenwirtschaftlicher Basis, d.
   h. auf Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Betriebsrisiko eines
   Verkehrsunternehmens bedient. Die bestehenden Linienkonzessionen laufen
   am 3.7.2020 aus. Neue Genehmigungsanträge wurden nicht gestellt und es
   findet sich auch kein Verkehrsunternehmen, welches bereit wäre, die
   genannten Linien auf eigenwirtschaftlicher Basis zu betreiben. Es droht
   daher eine Unterbrechung der Verkehrsbedienung ab dem 4.7.2020.
   Solange kein eigenwirtschaftliches Verkehrsangebot existiert, ist es
   Aufgabe des Auftraggebers, als zuständige Behörde die ÖPNV-Bedienung
   auf gemeinwirtschaftlicher Basis gemäß den Voraussetzungen der
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden VO 1370) über öffentliche
   Verkehrsdienste auf Schiene und Straße sicherzustellen.
   Dazu wird der Auftraggeber ein wettbewerbliches Verfahren durchführen,
   welches bereits im EU-Amtsblatt angekündigt wurde. Dieses Verfahren
   kann jedoch voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 2020
   abgeschlossen werden. Um eine drohende Unterbrechung der ÖPNV-Bedienung
   im Zeitraum vom 4.7.2020 bis zum 31.12.2020 (Interimszeitraum)
   abzuwenden, wird eine Dienstleistungskonzession über die
   Verkehrsbedienung im Interimszeitraum vergeben.
   Der Konzessionsgeber verpflichtet sich dabei zur Zahlung eines festen
   Zuschussbetrages für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen
   Linienverkehrsleistungen auf Basis eines Nettovertragsmodells, dabei
   werden Corona bedingte Effekte  unter Berücksichtigung eines möglichen
   staatlichen ÖPNV-Rettungsschirms  auf Nachweis berücksichtigt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Leistungsfähigkeit des Betreibers
     * Kriterium: Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabe einer Konzession ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
     * Keine Bewerbungen, keine Angebote oder keine geeigneten
       Angebote/Teilnahmeanträge nach einem vorherigen Vergabeverfahren
       für eine Konzession
   Erläuterung:
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich bei der beabsichtigten
   Vergabe um eine Konzession handelt, weil das Betriebsrisiko beim
   Unternehmen verbleibt, und damit der Anwendungsbereich der VO (EG)
   1370/2007 eröffnet ist. Rechtsgrundlage für die geplante
   Interimsvergabe ist Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007, der die
   Direktvergabe einer Konzession im Falle einer drohenden Unterbrechung
   der Verkehrsdienste für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten
   ermöglicht. Da vom Altbetreiber keine neuen Genehmigungsanträge
   gestellt wurden und auch kein anderes Unternehmen bereit ist, den ÖPNV
   im Stadtgebiet weiterhin eigenwirtschaftlich zu bedienen, kann nur
   durch die geplante Notvergabe einer bezuschussten
   Dienstleistungskonzession die ÖPNV-Bedienung sichergestellt werden.
   Für die Zeit ab 1.1.2021 hat der Auftraggeber bereits die Durchführung
   eines wettbewerblichen Verfahren gemäß Art. 7 II VO (EG) Nr. 1370/2007
   im EU-Amtsblatt angekündigt. Dieses Verfahren kann jedoch schon allein
   mit Blick auf die Stillhaltepflicht in Art. 7 II VO (EG) Nr. 1370/2007
   und das Genehmigungserfordernis nach § 2, 13 PBefG nicht vor Ende des
   Jahres 2020 abgeschlossen werden. Um eine drohende Unterbrechung der
   ÖPNV-Bedienung im Zeitraum vom 4.7.2020 bis zum 31.12.2020
   (Interimszeitraum) abzuwenden, ist daher eine Notvergabe gemäß Art. 5
   VO (EG) 1370/2007 erforderlich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Interimsvertrag Stadtverkehr Neuwied
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   22/06/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Mittelrheinischer Verkehrsbetrieb GmbH
   Postanschrift: Hafenstraße 90
   Ort: Neuwied
   NUTS-Code: DEB18 Neuwied
   Postleitzahl: 56564
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [8]https://mvb-mobil.de/
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 120 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben
   werden
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
   Anteil: 60 %
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Rheinland-Pfalz.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Frist von 10 Kalendertagen
   gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB hin. § 135 GWB lautet wie folgt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/06/2020
References
   6. mailto:Helga.Zoltowski@Kreis-Neuwied.de?subject=TED
   7. https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/
   8. https://mvb-mobil.de/
   9. http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Rheinland-Pfalz.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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