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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Wilhelmshaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 302439-2020 (ID: 2020062909160319050)
Veröffentlicht: 29.06.2020
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  DE-Wilhelmshaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2020/S 123/2020 302439
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Container Terminal Wilhelmshaven
   JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Pazifik 1
   Ort: Wilhelmshaven
   NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 26388
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Andreas Bullwinkel
   E-Mail: [6]vergabe@jadeweserport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.jadeweserport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verhandlungsverfahren GVZ JadeWeserPort 2020-2
   Referenznummer der Bekanntmachung: 94-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige
   Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das
   Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das
   trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal
   Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden:
   JWP-M) als Güterverkehrszentrum (GVZ JadeWeserPort") entwickelt und
   betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn
   inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr
   (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das
   europäische Verkehrsnetz angebunden.
   Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen
   Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha
   sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für
   gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von
   Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen vergeben
   werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   JadeWeserPort Wilhelmshaven Pazifik 1
   26388 Wilhelmshaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen
   Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha
   sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für
   gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von
   Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen
   (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben
   werden.
   Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung
   von ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung
   und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen
   beschäftigen (hafenaffine Ansiedlung). Als hafenaffin gilt für einen
   bestimmten Bereich der Fläche auch der Betrieb eines Servicecenters
   (Autohof, Gastronomie, Spielhalle, Beherbergungsbetriebe) rund um den
   LKW-Bereich". Nur in diesem Bereich wären solche Nutzungen
   bauplanungsrechtlich zugelassen. Die Grundstücksverträge sollen im
   Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
   Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss
   eines Grundstücksvertrages interessieren, unabhängig vom
   Verfahrensstand im Folgenden zusammenfassend Bieter" genannt. Dies
   gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   Dessen Ablauf stellt sich wie folgt dar:
   1.Teilnahmewettbewerb
   JWP-M führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen
   die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
   2. Indikatives Angebot
   Soweit nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der
   geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die Mindestanforderungen
   erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter
   zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. In dem indikativen
   Angebot können auch bereits Wünsche bzgl. der Lage der
   Ansiedlungsfläche geäußert werden.
   Im Zuge dieser Aufforderung wird JWP-M den Bietern die
   diskriminierungsfreien, anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M
   ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter
   Erbbaurechtsvertrag und/oder der Bestbieter Mietvertrag ermittelt
   werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes wird mit diesen Bietern
   nachverhandelt und erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die
   dargestellten Mindestbedingungen wie Mindestentgelte etc. sind nicht
   verhandelbar.
   Es wird klargestellt, dass indikative Angebote zum Abschluss eines
   Erbbaurechtsvertrages stets vorrangig behandelt werden. Sollten sowohl
   indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages als auch
   indikative Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages eingehen, werden
   daher 2 verschiedene Wertungsgruppen (Erbbaurechtsvertrag//Mietvertrag)
   gebildet. Nur falls die Verhandlungen mit dem oder den Bietern, die ein
   Angebot auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages eingereicht haben,
   nicht zum Erfolg führen, wird mit den Bietern, die ein Angebot auf
   Abschluss eines Mietvertrages eingereicht haben, (entsprechend der gem.
   den in den Vergabeunterlagen dargestellten Kriterien ermittelten)
   verhandelt.
   3. Verhandlungen
   Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit
   dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird und die für diesen
   Bieter zu reservierende Fläche festgelegt. Über die verbliebenen
   Flächen wird entsprechend des durch Wertung festgestellten Ranges der
   verbliebenen Bieter mit diesen verhandelt. Für die jeweilige
   Verhandlung wird ein Zeitraum festgelegt, während dessen die jeweilige
   Fläche nicht anderweitig durch JWP-M vermarktet wird
   (Reservierungsfrist). JWP-M wird, u. a. ausgehend von der Komplexität
   des Ansiedlungskonzeptes des Bestbieters (und ggf. dem/den Bieter/n
   Restfläche), eine angemessene Reservierungsfrist festlegen.
   Üblicherweise beträgt diese ca. 6 Monate. JWP-M behält sich vor, die
   Reservierungsfrist nach Ermessen angemessen zu verlängern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
   und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch
    bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren  nach § 3 KonzVgV und hängt
   von verschiedenen Faktoren ab. Die angegebene Laufzeit ist daher nur
   als exemplarisch zu verstehen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
   1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs.
   4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen
   vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren
   rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit
   Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in
   den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie
   2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen
   zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie
   2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M
   ggf. anfordern.
   2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des
   Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
   Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen:
   5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft.
   6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum
   Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des
   Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
   z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von
   Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft einzureichen. Auf Anforderung von JWP-M sind
   vorzulegen:
   2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für
   sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist.
   4. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate zu
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich vor,
   im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
   Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.
   JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   Der Eignungsnachweis kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
   Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
   werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
   (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
   Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spätestens mit
   Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens
   einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter wird auf seine Eignung zur Realisierung (technische
   Leistungsfähigkeit) geprüft.
   Hierzu hat der Bieter seine bisherigen Erfahrungen mit mindestens einer
   vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden
   Anlage darzulegen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem
   Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen
   Nutzungszweck.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich vor,
   im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
   Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.
   JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   Der Eignungsnachweis kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
   Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
   werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
   (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
   Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spätestens mit
   Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist
   bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
   (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
   Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters/einer Bietergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist,
   dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die
   Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine
   zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist,
   dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
   beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
   Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von JWP-M eine Vollmacht zur
   Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss
   schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
   Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
   Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss davon abhängig zu machen,
   dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung,
   Bürgschaften etc.) gestellt werden.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von JWP-M vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/07/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge
   wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen
   Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben
   der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start diese
   Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der
   Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal" ([10]www.dtvp.de) nicht zur
   Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung
   unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular
   gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
   Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der
   Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
   2. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten
   Projektraum endet um 14.00 Uhr am 31. Tag nach Versand der
   Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
   (vgl. Ziff. IV 2.2). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder
   Feiertag handelt, endet die Frist um 14.00 Uhr des nächsten
   darauffolgenden Werktags.
   JWP-M behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal zu verlängern,
   wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein
   Teilnahmeantrag eingegangen ist. Der Zeitraum der Verlängerung(en) wird
   im Rahmen einer Berichtigungsbekanntmachung veröffentlicht werden.
   3. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
   4. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
   Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
   5. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
   Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
   6. JWP-M behält sich die schrittweise Verringerung der zu vergebenden
   (Teil-) Flächen anhand der (ggf. zeitlich gestaffelten) Ergebnisse des
   Verhandlungsverfahrens vor.
   7. JWP-M behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren
   betroffenen Flächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird JWP-M gezielt
   Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von JWP-M für eine Ansiedlung
   im GVZ JadeWeserPort in Betracht kommen.
   8. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der
   Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag/die
   Grundstücksverträge unter anderem anhand der in den Vergabeunterlagen
   abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen
   mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden
   keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
   9. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch
   angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDNZ9
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:vergabe@jadeweserport.de?subject=TED
   7. http://www.jadeweserport.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9
  10. http://www.dtvp.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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