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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Wilhelmshaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 302439-2020 (ID: 2020062909160319050)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Wilhelmshaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2020/S 123/2020 302439
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Container Terminal Wilhelmshaven
JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pazifik 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Andreas Bullwinkel
E-Mail: [6]vergabe@jadeweserport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.jadeweserport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verhandlungsverfahren GVZ JadeWeserPort 2020-2
Referenznummer der Bekanntmachung: 94-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige
Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das
Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das
trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal
Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden:
JWP-M) als Güterverkehrszentrum (GVZ JadeWeserPort") entwickelt und
betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn
inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr
(KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das
europäische Verkehrsnetz angebunden.
Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen
Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha
sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für
gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von
Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen vergeben
werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
JadeWeserPort Wilhelmshaven Pazifik 1
26388 Wilhelmshaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen
Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha
sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für
gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von
Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen
(nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben
werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung
von ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung
und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen
beschäftigen (hafenaffine Ansiedlung). Als hafenaffin gilt für einen
bestimmten Bereich der Fläche auch der Betrieb eines Servicecenters
(Autohof, Gastronomie, Spielhalle, Beherbergungsbetriebe) rund um den
LKW-Bereich". Nur in diesem Bereich wären solche Nutzungen
bauplanungsrechtlich zugelassen. Die Grundstücksverträge sollen im
Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss
eines Grundstücksvertrages interessieren, unabhängig vom
Verfahrensstand im Folgenden zusammenfassend Bieter" genannt. Dies
gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Dessen Ablauf stellt sich wie folgt dar:
1.Teilnahmewettbewerb
JWP-M führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen
die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2. Indikatives Angebot
Soweit nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der
geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die Mindestanforderungen
erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter
zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. In dem indikativen
Angebot können auch bereits Wünsche bzgl. der Lage der
Ansiedlungsfläche geäußert werden.
Im Zuge dieser Aufforderung wird JWP-M den Bietern die
diskriminierungsfreien, anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M
ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter
Erbbaurechtsvertrag und/oder der Bestbieter Mietvertrag ermittelt
werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes wird mit diesen Bietern
nachverhandelt und erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die
dargestellten Mindestbedingungen wie Mindestentgelte etc. sind nicht
verhandelbar.
Es wird klargestellt, dass indikative Angebote zum Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages stets vorrangig behandelt werden. Sollten sowohl
indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages als auch
indikative Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages eingehen, werden
daher 2 verschiedene Wertungsgruppen (Erbbaurechtsvertrag//Mietvertrag)
gebildet. Nur falls die Verhandlungen mit dem oder den Bietern, die ein
Angebot auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages eingereicht haben,
nicht zum Erfolg führen, wird mit den Bietern, die ein Angebot auf
Abschluss eines Mietvertrages eingereicht haben, (entsprechend der gem.
den in den Vergabeunterlagen dargestellten Kriterien ermittelten)
verhandelt.
3. Verhandlungen
Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit
dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird und die für diesen
Bieter zu reservierende Fläche festgelegt. Über die verbliebenen
Flächen wird entsprechend des durch Wertung festgestellten Ranges der
verbliebenen Bieter mit diesen verhandelt. Für die jeweilige
Verhandlung wird ein Zeitraum festgelegt, während dessen die jeweilige
Fläche nicht anderweitig durch JWP-M vermarktet wird
(Reservierungsfrist). JWP-M wird, u. a. ausgehend von der Komplexität
des Ansiedlungskonzeptes des Bestbieters (und ggf. dem/den Bieter/n
Restfläche), eine angemessene Reservierungsfrist festlegen.
Üblicherweise beträgt diese ca. 6 Monate. JWP-M behält sich vor, die
Reservierungsfrist nach Ermessen angemessen zu verlängern.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch
bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 3 KonzVgV und hängt
von verschiedenen Faktoren ab. Die angegebene Laufzeit ist daher nur
als exemplarisch zu verstehen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs.
4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen
vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren
rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit
Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in
den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie
2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen
zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie
2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M
ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des
Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen:
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum
Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des
Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen
z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von
Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft einzureichen. Auf Anforderung von JWP-M sind
vorzulegen:
2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für
sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist.
4. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate zu
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich vor,
im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.
JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
(z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spätestens mit
Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens
einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter wird auf seine Eignung zur Realisierung (technische
Leistungsfähigkeit) geprüft.
Hierzu hat der Bieter seine bisherigen Erfahrungen mit mindestens einer
vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden
Anlage darzulegen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem
Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen
Nutzungszweck.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich vor,
im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.
JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis kann auch durch Drittunternehmer" (verbundene
Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht
werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
(z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des
Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spätestens mit
Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist
bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters/einer Bietergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist,
dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die
Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine
zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist,
dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von JWP-M eine Vollmacht zur
Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss
schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss davon abhängig zu machen,
dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung,
Bürgschaften etc.) gestellt werden.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von JWP-M vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge
wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen
Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben
der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start diese
Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der
Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal" ([10]www.dtvp.de) nicht zur
Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung
unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular
gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche)
Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der
Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
2. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten
Projektraum endet um 14.00 Uhr am 31. Tag nach Versand der
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
(vgl. Ziff. IV 2.2). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder
Feiertag handelt, endet die Frist um 14.00 Uhr des nächsten
darauffolgenden Werktags.
JWP-M behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal zu verlängern,
wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein
Teilnahmeantrag eingegangen ist. Der Zeitraum der Verlängerung(en) wird
im Rahmen einer Berichtigungsbekanntmachung veröffentlicht werden.
3. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
5. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
6. JWP-M behält sich die schrittweise Verringerung der zu vergebenden
(Teil-) Flächen anhand der (ggf. zeitlich gestaffelten) Ergebnisse des
Verhandlungsverfahrens vor.
7. JWP-M behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren
betroffenen Flächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird JWP-M gezielt
Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von JWP-M für eine Ansiedlung
im GVZ JadeWeserPort in Betracht kommen.
8. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der
Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag/die
Grundstücksverträge unter anderem anhand der in den Vergabeunterlagen
abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen
mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden
keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
9. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch
angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDNZ9
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:vergabe@jadeweserport.de?subject=TED
7. http://www.jadeweserport.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDNZ9
10. http://www.dtvp.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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