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Ausschreibung: Dolmetscherdienste - DE-Münster
Dolmetscherdienste
Dokument Nr...: 301876-2020 (ID: 2020062909120918453)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
  DE-Münster: Dolmetscherdienste
   2020/S 123/2020 301876
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
   Postanschrift: Klemensstraße 10
   Ort: Münster
   NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 48143
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): 8. Etage
   E-Mail: [6]vergaben@stadt-muenster.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYR9E/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYR9E
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dolmetscherdienstleistungen für die Stadt Münster  Rahmenvereinbarung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0440-50
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79540000 Dolmetscherdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen durch verschiedene
   Ämter der Stadt Münster (insbesondere für das Sozialamt, das Amt für
   Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
   das Gesundheits- und Veterinäramt und das Jobcenter der Stadt Münster)
   als Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer nach § 21 VgV.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Münster 48143 Münster Ausführungsorte sind neben den
   Dienstgebäuden der Stadt Münster (Übersicht siehe
   [11]www.stadt-muenster.de) ggfls. auch Arztpraxen, Krankenhäuser,
   Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet Münster.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Angesichts der gestiegenen Zuwanderung aus Drittstaaten werden die
   Sozial- und Beratungsleistungen verschiedener Ämter der Stadt Münster
   deutlich mehr durch Hilfeempfänger/-innen mit keinen oder nur geringen
   Deutschkenntnissen in Anspruch genommen. Grundsätzlich können Kosten
   für Dolmetscherdienstleistungen im Einzelfall übernommen werden, wenn
   in der Regel vorrangige kostenlose Alternativen nicht zur Verfügung
   stehen.
   Dolmetscher/-innen werden u. a. bei den folgenden Aufgaben benötigt:
    bei der Aufnahme von Grundanträgen, Klärung grundlegender Fragen,
   Beratung zur freiwilligen Ausreise und bei Arztbesuchen, die ohne den
   Einsatz von Dolmetscher/innen nicht möglich sind;
    bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und
   ausländischen Familien;
    in der Bildungsberatung und bei der Klärung schulrechtlich relevanter
   Themen;
    Infektionsschutz, frühe Hilfen, sozialpsychiatrischer Dienst.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2020
   Ende: 31/08/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
    3. Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz,
   keine Liquidation vor. (Eigenerklärung " liegt bei),
    4. Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
   vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
   Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen
   auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die
   Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung
   (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
   mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt
   derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist
   nach Aufforderung belegen. (Eigenerklärung zur Eignung" liegt bei)
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
    1. Gewerbegenehmigung - Berufsregister (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und
   Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister),
   soweit vorhanden (Eigenerkärung zur Eignung" liegt bei).
   Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen
   auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die
   Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und
   Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der gesetzten
   Frist nach Aufforderung belegen.
    2. Beschäftigte (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
   Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei);
    9. Referenzen der letzten 3 Jahre (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen
   in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen,
   die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben
   über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen,
   Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
   (Eigenerklärungsformular der Stadt Münster liegt bei)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einzureichende Unterlagen:
    5. Angaben über den Umfang des Sprachenangebotes (mit dem Angebot
   mittels Eigenerklärung vorzulegen);
    7. Angaben über die Erreichbarkeit des Büros (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen);
    8. Angaben zur flexiblen Reaktion bei kurzfristiger Beauftragung (mit
   dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen);
    6. Angaben über die fachliche Qualifikation der Dolmetscher/-innen
   (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/07/2020
   Ortszeit: 06:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/07/2020
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Juni/Juli 2022
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten
   beantwortet. Diese Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per
   E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig
   registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert,
   regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene
   Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen,
   um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
   Die elektronische Angebotsabgabe ist von der Stadt Münster seit dem
   1.1.2020 bei allen Vergabeverfahren die alleinige zugelassene Form der
   Angebotsabgabe.
   Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem
   Verfahren geblieben.
   Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform
   gewählt, die von vielen Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die
   Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern einheitlich darstellt.
   Auf dieser Internetseite, die wird ringend empfehlen, sind zahlreiche
   Tipps und Hinweise nachzulesen:
   [12]https://support.cosinex.de/unternehmen/
   Die Video-Tutorials" bieten eine gute Hilfestellung bei den ersten
   Schritten hin zur elektronischen Angebotsabgabe.
   Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die
   Installation eines Bietertools" auf Ihrem Computer notwendig. Das
   Bietertool wird Ihnen im Zuge Ihrer Angebotslegung auf dem
   Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung Ihres
   Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation
   Unterstützung Ihres Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher
   die Installation des Bietertools bereits einige Tage vor der
   Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei
   erstmaliger Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf
   der Frist einzustellen.
   Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte
   Signatur in Textform unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens
   erforderlich und zulässig. Dies stellt keine Einschränkung hinsichtlich
   der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten
   Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie
   bitte keine Dokumente ein zweites Mal in eingescannter Version mit
   Originalunterschrift hinzu.
   Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es
   jederzeit bis zum genannten Abgabetermin wieder zurückziehen und bei
   Bedarf auch wieder neu einstellen.
   Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem
   Hochsicherheitsserver des Landes NRW mit einem Zeitschloss,
   verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht einmal von
   den Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung
   kann es entschlüsselt und geöffnet werden. Die Vertraulichkeit Ihres
   Angebotes ist also gewährleistet.
   Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben
   Sie uns eine Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt
   aber spätestens binnen eines Werktages zurück.
   Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen
   verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX)
   sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten
   für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und
   Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt
   anzubieten. Ist das Angebot der anerkannten Einrichtungen ebenso
   wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden
   Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu
   erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung
   den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 %
   übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote
   wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem
   Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage
   der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des
   Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie,
   des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums
   für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der
   Finanzen vom 29. Dezember 2017
   [13]https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=8062018011613114
   7466
   Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14
   Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
   Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt
   Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127
   Münster, E-Mail: [14]Vergaben@stadt-muenster.de
   Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche
   Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen
   unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter
   [15]datenschutz@stadt-muenster.de
   Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher
   Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die
   gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des
   günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder
   Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der
   Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu
   verwenden.
   Datenkategorien und Datenherkunft:
    Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung;
    ggf. gültige E-Mail-Adresse;
    Anschrift;
    Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
   Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
    Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres
   Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
   Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es
   kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem
   die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
   Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden
   Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen
   Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter
   in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz
   1 a) DSGVO eingewilligt haben.
   Rechte der betroffenen Person:
   Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter
   bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
   1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von
   Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer
   verarbeiten,
   2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder
   unvollständig sein sollten,
   3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern
   sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von
   Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur
   Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der
   Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich
   ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die
   Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
   4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO
   verlangen,
   5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden,
   in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu
   erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
   6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des
   Art. 21 DSGVO einlegen.
   Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
   Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht
   rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die
   zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
   Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde
   lauten:
   Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes
   Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
   (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel.
   0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [16]poststelle@ldi.nrw.de
   Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR9E
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Internet-Adresse:
   [18]http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index
   .html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
   Postanschrift: Klemensstr. 10
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48143
   Land: Deutschland
   E-Mail: [19]vergaben@stadt-muenster.de
   Internet-Adresse:
   [20]https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/06/2020
References
   6. mailto:vergaben@stadt-muenster.de?subject=TED
   7. https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
   8. http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYR9E/documents
  10. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYR9E
  11. http://www.stadt-muenster.de/
  12. https://support.cosinex.de/unternehmen/
  13. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
  14. mailto:Vergaben@stadt-muenster.de?subject=TED
  15. mailto:datenschutz@stadt-muenster.de?subject=TED
  16. mailto:poststelle@ldi.nrw.de?subject=TED
  17. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  18. http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
  19. mailto:vergaben@stadt-muenster.de?subject=TED
  20. https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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