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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-Potsdam
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 301690-2020 (ID: 2020062909104318275)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
  DE-Potsdam: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
   2020/S 123/2020 301690
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Brandenburger Straße 72
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Nordost
   mit den Indikationen Herzinsuffizienz und/oder Chronisch obstruktive
   Lungenerkrankung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-06-25-NO-PLO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
   Versicherten der AOK Nordost durch den Auftragnehmer im Rahmen eines
   Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
   Versicherten der AOK Nordost mit Herzinsuffizienz und/oder Chronisch
   obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) im Rahmen eines Vertrages der
   Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die Versorgung erfolgt
   in allen Regionen der AOK Nordost: Berlin, Brandenburg und
   Mecklenburg-Vorpommern.
   Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und
   Beschwerden der behandlungsführenden Indikation bzw. Indikationen.
   Dafür werden die Versicherten mit indikationsspezifischen
   telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden
   kontinuierlich und automatisch an den Auftragnehmer übermittelt und
   dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Alarm beim Auftragnehmer
   ausgelöst und der Versicherte durch den Auftragnehmer kontaktiert, um
   die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu
   beheben. Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen
   Abständen die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten
   zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations-
   und gesundheitsbezogenen Schulungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dieser Vertrag ist auf eine Laufzeit von 4 Jahren befristet.
   Dieser Vertrag kann im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere
   zwei Jahre verlängert werden.
   Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende
   schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach einjähriger
   Vertragslaufzeit.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern vor, werden
   die 3 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzprojekten
   entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot
   abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
   Ist die Anzahl der Referenzprojekte bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern
   gleich, erfolgt eine weitere Staffelung der Bewerberauswahl
   entsprechend der weiteren Mindestkriterien an die Referenzprojekte (in
   der Reihenfolge: Teilnehmerzahl, Anzahl betreuter Indikationen,
   Projektlaufzeit, Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen
   Betreuung) sowie hinsichtlich der Erfahrung in der Einbindung
   niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben
   einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer
   aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch
   Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je
   Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR);
   Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der
   Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
   Mindestdeckungssummen und in der geforderten Ausgestaltung abschließt
   und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes
   nachweisen wird.
   Hinweise:
   (a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des
   Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen.
   (b) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die zuvor genannte
   Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Der Bewerber weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit
   bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung nach Art
   und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich
   Krankenversicherte in den letzten 3 Jahren nach. Die AOK betrachtet
   lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens ein
   entsprechendes Referenzprojekt nachweisen können.
   Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 5
   000 GKV-Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz über einen
   Zeitraum von mindestens 12 Monaten telemedizinisch hinsichtlich
   mindestens einer chronischen Erkrankung  der Herzinsuffizienz 
   betreut wurden. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 20 Mitarbeitern
   in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
   Liegen darüber hinaus Erfahrungen in der Einbindung niedergelassener,
   ärztlicher Leistungserbringer bei der Durchführung des o.g.
   Referenzprojektes vor, sind diese (mit Art der Einbindung, Rolle der
   Leistungserbringer und Anzahl der Leistungserbringer) mit einzureichen.
   2. Erklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur
   elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V.
   3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Angaben
   in Anlage A0 der Ausschreibungsunterlagen.
   Hinweis zu den Anforderung 1 bis 3
   (a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor
   genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die
   Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das
   jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
   (b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
   Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die
   vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
   4. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes in Kopie, welches den
   Bestimmungen der DSGVO entspricht.
   5. Der Bieter hält ein zertifiziertes
   Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001) vor.
   Hinweis zu den Anforderungen 4 und 5
   (a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen die zuvor
   genannten Nachweisn von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   erbracht werden.
   (b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
   Erklärungen für Nachunternehmer
   Insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu
   übernehmende Leistung anwendbar sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Bewerber muss zum berechtigten Personenkreis nach § 140a Abs. 3
   Punkt 6 SGB V (Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes
   über Medizinprodukte) gehören.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die
   Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre
   betragen. Ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter
   Sonderfall liegt nicht vor.
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/08/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
   AOK-Bundesverband durchgeführt.
   (II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich
   elektronisch über die E-Vergabelösung
   Abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und
   Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
   (III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines
   Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
   Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin
   aber  im Rahmen des gesetzlich zulässigen  vorbehält.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDNES
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/06/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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