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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-Potsdam
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 301690-2020 (ID: 2020062909104318275)
Veröffentlicht: 29.06.2020
*
DE-Potsdam: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2020/S 123/2020 301690
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Nordost
mit den Indikationen Herzinsuffizienz und/oder Chronisch obstruktive
Lungenerkrankung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-06-25-NO-PLO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
Versicherten der AOK Nordost durch den Auftragnehmer im Rahmen eines
Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von
Versicherten der AOK Nordost mit Herzinsuffizienz und/oder Chronisch
obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) im Rahmen eines Vertrages der
Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V. Die Versorgung erfolgt
in allen Regionen der AOK Nordost: Berlin, Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern.
Die Betreuung umfasst ein tägliches Telemonitoring von Zeichen und
Beschwerden der behandlungsführenden Indikation bzw. Indikationen.
Dafür werden die Versicherten mit indikationsspezifischen
telemedizinischen Geräten ausgestattet. Die erhobenen Werte werden
kontinuierlich und automatisch an den Auftragnehmer übermittelt und
dort überprüft. Bei Auffälligkeiten wird ein Alarm beim Auftragnehmer
ausgelöst und der Versicherte durch den Auftragnehmer kontaktiert, um
die Ursache für die Auffälligkeit zu ermitteln und wenn möglich zu
beheben. Neben diesen anlassbezogenen Kontakten erfolgt in regelmäßigen
Abständen die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer beim Versicherten
zur allgemeinen Betreuung im Programm sowie zum Zweck von indikations-
und gesundheitsbezogenen Schulungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag ist auf eine Laufzeit von 4 Jahren befristet.
Dieser Vertrag kann im Einvernehmen der Vertragsparteien um weitere
zwei Jahre verlängert werden.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende
schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach einjähriger
Vertragslaufzeit.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Liegen Teilnahmeanträge von mehr als 3 geeigneten Bewerbern vor, werden
die 3 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzprojekten
entsprechend der geforderten Mindestkriterien aufgefordert, ein Angebot
abzugeben und erhalten eine Einladung zur Verhandlung.
Ist die Anzahl der Referenzprojekte bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern
gleich, erfolgt eine weitere Staffelung der Bewerberauswahl
entsprechend der weiteren Mindestkriterien an die Referenzprojekte (in
der Reihenfolge: Teilnehmerzahl, Anzahl betreuter Indikationen,
Projektlaufzeit, Anzahl der Mitarbeiter in der telemedizinischen
Betreuung) sowie hinsichtlich der Erfahrung in der Einbindung
niedergelassener, ärztlicher Leistungserbringer.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, unterschrieben
einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer
aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch
Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je
Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3 000 000 EUR);
Vermögensschäden inkl. Datenschutz (300 000 EUR). Ersatzweise kann der
Bewerber erklären, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
Mindestdeckungssummen und in der geforderten Ausgestaltung abschließt
und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes
nachweisen wird.
Hinweise:
(a) Die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des
Teilnahmeantrages eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
Aufforderung vorzulegen.
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist die zuvor genannte
Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber weist detailliert seine Eignung und Leistungsfähigkeit
bezüglich der Organisation, Administration und Durchführung nach Art
und Größe vergleichbarer Referenzprojekte für gesetzlich
Krankenversicherte in den letzten 3 Jahren nach. Die AOK betrachtet
lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens ein
entsprechendes Referenzprojekt nachweisen können.
Als Referenz eignet sich ein Projekt, bei dem gleichzeitig mindestens 5
000 GKV-Versicherte mit einer chronischen Herzinsuffizienz über einen
Zeitraum von mindestens 12 Monaten telemedizinisch hinsichtlich
mindestens einer chronischen Erkrankung der Herzinsuffizienz
betreut wurden. Das Referenzprojekt muss mit mindestens 20 Mitarbeitern
in der telemedizinischen Betreuung durchgeführt worden sein.
Liegen darüber hinaus Erfahrungen in der Einbindung niedergelassener,
ärztlicher Leistungserbringer bei der Durchführung des o.g.
Referenzprojektes vor, sind diese (mit Art der Einbindung, Rolle der
Leistungserbringer und Anzahl der Leistungserbringer) mit einzureichen.
2. Erklärung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzungen zur
elektronischen Abrechnung gemäß § 295 Abs. 1b SGB V.
3. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Angaben
in Anlage A0 der Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis zu den Anforderung 1 bis 3
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor
genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die
Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das
jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
(b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die
vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind.
4. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes in Kopie, welches den
Bestimmungen der DSGVO entspricht.
5. Der Bieter hält ein zertifiziertes
Informationssicherheitsmanagementsystem (DIN EN ISO 27001) vor.
Hinweis zu den Anforderungen 4 und 5
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen die zuvor
genannten Nachweisn von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
erbracht werden.
(b) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
Erklärungen für Nachunternehmer
Insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu
übernehmende Leistung anwendbar sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bewerber muss zum berechtigten Personenkreis nach § 140a Abs. 3
Punkt 6 SGB V (Hersteller von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes
über Medizinprodukte) gehören.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Es handelt sich um eine soziale Dienstleistung nach § 64 VgV. Die
Laufzeit darf abweichend von § 21 Abs. 6 höchstens sechs Jahre
betragen. Ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter
Sonderfall liegt nicht vor.
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/08/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabelösung
Abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und
Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
(III) Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 69 Abs. 4 SGB V im Wege eines
Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
Vorschriften der VgV, von denen abzuweichen sich die Auftraggeberin
aber im Rahmen des gesetzlich zulässigen vorbehält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDNES
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDNES
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