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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Ahaus
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 300294-2020 (ID: 2020062609170916772)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
  DE-Ahaus: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2020/S 122/2020 300294
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Ahaus
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Postleitzahl: 48683
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Ahaus, Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
   Telefon: +49 256172129
   Fax: +49 25617281129
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.stadt-ahaus.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.vergabe-westfalen.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschliessung von unterversorgten Gewerbegebieten auf Basis des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Ahaus
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens
   mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der
   nächsten Generation (Next Generation Access  NGA) in den noch
   unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Ahaus.
   Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der in den
   Ausbaugebieten ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer
   Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit
   die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes in den
   Ausbaugebieten nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der
   Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen
   einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner
   Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1  GWG Ahaus
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ahaus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 200 zu versorgende Anschlüsse.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
     * Kriterium: Zeitplan (20 %)
     * Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (12,5 %)
     * Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (12,5 %)
     * Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind
   elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
   Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
   Angebotsfrist gestellt werden.
   Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2  GWG Alstätte/Wessum
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34 Borken
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ahaus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 85 zu versorgende Anschlüsse.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
     * Kriterium: Zeitplan (20 %)
     * Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (12,5 %)
     * Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (12,5 %)
     * Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind
   elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
   Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
   Angebotsfrist gestellt werden.
   Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 GWB
   genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des
   Bieters in Frage stellen;
    Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine
   Verstöße gegen einschlägige Normen des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes
   und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
    Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
   unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
    Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens
   das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein
   Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen
   nicht in Liquidation befindet;
    Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe
   des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige
   Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
   Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
    Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
    Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und
   Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen
   auf die letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre;
    Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
    Eigenerklärung oder  soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt 
   Bestätigung eines Finanzierungspartners Bzw. Finanzdienstleisters, dass
   die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
    Nachweis darüber, dass die Jahresbilanz des Unternehmens die
   Gesamtinvestition des Projekts um mehr als 10 Mio. EUR übersteigt bzw.
   Nachweis einer Sicherheit in Form einer Bürgschaft, Garantie oder eines
   Schuldbeitritts in Höhe der Gesamtinvestitionen. Zum Nachweis der
   wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem
   Angebot einzureichen:
   Nachweis über das Vorliegen einer
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorbezeichnete
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3
   Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden bei einem
   in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die
   Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung
   des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den
   Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise
   im Auftragsfall zusichert.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die
   Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen
   müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der
   Bewerbung beiliegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den
   letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des
   Gesamt-/Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der
   Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes
   einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie
   entsprechender Kontaktdaten.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 05/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber führt eine öffentliche und europaweite Bekanntmachung
   durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges
   Verhandlungsverfahren aus.
   Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs.
   1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist,
   sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur
   Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v.
   21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der
   Konzes-sionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert
   sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an §
   12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der
   genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert
   sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten
   und diskriminierungsfreien Verfahrens.
   Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote
   auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten
   Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente
   mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben
   haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl
   erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als
   dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.
   Achtung: Der Vorbehalt des Auftraggebers, den Zuschlag bereits auf das
   Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, bedingt,
   dass bereits das Erstangebot bezuschlagungsfähig und verbindlich sein
   muss. Er bedingt ferner, dass es keinen Anspruch der Bieter auf
   Verhandlung über das Erstangebot gibt. Der Auftraggeber möchte den
   Bietern jedoch auch im Falle dessen, dass er den Zuschlag auf das
   Erstangebot erteilt, die Möglichkeit einräumen, Änderungswünsche zum
   Vertragsentwurf einzureichen. Diese gelten vertragsrechtlich nicht als
   Bestandteil des Erstangebotes. Die Umsetzung eines Änderungswunsches
   darf somit nicht zur Bedingung des Angebotes oder Voraussetzung für
   dessen Ausführung gemacht werden. Die Umsetzung ist dem Erstangebot
   auch nicht kalkulatorisch zu Grunde zu legen. Entsprechende
   Änderungswünsche müssen (bereits vor Ablauf der Angebotsfrist) auf
   einem ausdrücklich gekennzeichneten Dokument bis zum 8.7.2020 (11.00
   Uhr) auf der genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Der
   Auftraggeber wird die eingegangenen Änderungswünsche zum
   Vertragsentwurf im Nachgang dahingehend überprüfen, ob diese für ihn
   annehmbar oder nicht akzeptabel sind und einen darauf basierenden
   Vertrag bis zum 22.7.2020 (11.00 Uhr) allen Bietern über die genannte
   Vergabeplattform zur Verfügung stellen, so dass die Bieter ihr
   Erstangebot zwingend auf diesem vom Auftraggeber übermittelten Vertrag
   abzugeben haben, damit der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der
   Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die
   Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
   gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
   fristgerecht bei dem Auftraggeber gerügt wird. Es sind die
   Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
   zu beachten.
   Ferner weisen wir darauf hin, dass der Antrag schriftlich bei der zuvor
   benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen
   ist. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag
   erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
   nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
   beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß i.S.v. § 134 GWB informiert hat
   und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder
   auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der
   Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsicht aller
   Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen
   muss, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den
   Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
   seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
   Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die
   Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
   Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die
   Vergabekammer wenden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
   Bezirksregierung Münster
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-1691
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [15]http://www.bezreg-muenster.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
   7. https://www.stadt-ahaus.de/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  11. http://www.bezreg-muenster.de/
  12. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  13. http://www.bezreg-muenster.de/
  14. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  15. http://www.bezreg-muenster.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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