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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Ahaus
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 300294-2020 (ID: 2020062609170916772)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
DE-Ahaus: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2020/S 122/2020 300294
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ahaus, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@ahaus.de
Telefon: +49 256172129
Fax: +49 25617281129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.stadt-ahaus.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe-westfalen.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://www.vergabe-westfalen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschliessung von unterversorgten Gewerbegebieten auf Basis des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Ahaus
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens
mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der
nächsten Generation (Next Generation Access NGA) in den noch
unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Ahaus.
Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der in den
Ausbaugebieten ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer
Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit
die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes in den
Ausbaugebieten nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der
Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen
einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner
Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 GWG Ahaus
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Stadt Ahaus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 200 zu versorgende Anschlüsse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
* Kriterium: Zeitplan (20 %)
* Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (12,5 %)
* Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (12,5 %)
* Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind
elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 GWG Alstätte/Wessum
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA34 Borken
Hauptort der Ausführung:
Stadt Ahaus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 85 zu versorgende Anschlüsse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
* Kriterium: Zeitplan (20 %)
* Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (12,5 %)
* Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (12,5 %)
* Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind
elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 GWB
genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des
Bieters in Frage stellen;
Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine
Verstöße gegen einschlägige Normen des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes
und des Mindestlohngesetzes vorliegen;
Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden;
Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens
das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet;
Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe
des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige
Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der
Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG);
Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- und
Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen
auf die letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Eigenerklärung oder soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt
Bestätigung eines Finanzierungspartners Bzw. Finanzdienstleisters, dass
die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
Nachweis darüber, dass die Jahresbilanz des Unternehmens die
Gesamtinvestition des Projekts um mehr als 10 Mio. EUR übersteigt bzw.
Nachweis einer Sicherheit in Form einer Bürgschaft, Garantie oder eines
Schuldbeitritts in Höhe der Gesamtinvestitionen. Zum Nachweis der
wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem
Angebot einzureichen:
Nachweis über das Vorliegen einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorbezeichnete
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3
Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden bei einem
in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die
Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung
des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den
Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise
im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die
Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen
müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der
Bewerbung beiliegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den
letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des
Gesamt-/Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der
Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes
einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie
entsprechender Kontaktdaten.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber führt eine öffentliche und europaweite Bekanntmachung
durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges
Verhandlungsverfahren aus.
Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs.
1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist,
sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur
Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v.
21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der
Konzes-sionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert
sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an §
12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der
genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert
sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten
und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote
auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten
Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente
mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben
haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl
erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als
dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.
Achtung: Der Vorbehalt des Auftraggebers, den Zuschlag bereits auf das
Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, bedingt,
dass bereits das Erstangebot bezuschlagungsfähig und verbindlich sein
muss. Er bedingt ferner, dass es keinen Anspruch der Bieter auf
Verhandlung über das Erstangebot gibt. Der Auftraggeber möchte den
Bietern jedoch auch im Falle dessen, dass er den Zuschlag auf das
Erstangebot erteilt, die Möglichkeit einräumen, Änderungswünsche zum
Vertragsentwurf einzureichen. Diese gelten vertragsrechtlich nicht als
Bestandteil des Erstangebotes. Die Umsetzung eines Änderungswunsches
darf somit nicht zur Bedingung des Angebotes oder Voraussetzung für
dessen Ausführung gemacht werden. Die Umsetzung ist dem Erstangebot
auch nicht kalkulatorisch zu Grunde zu legen. Entsprechende
Änderungswünsche müssen (bereits vor Ablauf der Angebotsfrist) auf
einem ausdrücklich gekennzeichneten Dokument bis zum 8.7.2020 (11.00
Uhr) auf der genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Der
Auftraggeber wird die eingegangenen Änderungswünsche zum
Vertragsentwurf im Nachgang dahingehend überprüfen, ob diese für ihn
annehmbar oder nicht akzeptabel sind und einen darauf basierenden
Vertrag bis zum 22.7.2020 (11.00 Uhr) allen Bietern über die genannte
Vergabeplattform zur Verfügung stellen, so dass die Bieter ihr
Erstangebot zwingend auf diesem vom Auftraggeber übermittelten Vertrag
abzugeben haben, damit der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [11]http://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [13]http://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der
Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die
Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei dem Auftraggeber gerügt wird. Es sind die
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten.
Ferner weisen wir darauf hin, dass der Antrag schriftlich bei der zuvor
benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen
ist. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag
erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden,
nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den
beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß i.S.v. § 134 GWB informiert hat
und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder
auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der
Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsicht aller
Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen
muss, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die
Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die
Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [15]http://www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:vergabestelle@ahaus.de?subject=TED
7. https://www.stadt-ahaus.de/
8. https://www.vergabe-westfalen.de/
9. https://www.vergabe-westfalen.de/
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. http://www.bezreg-muenster.de/
12. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
13. http://www.bezreg-muenster.de/
14. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
15. http://www.bezreg-muenster.de/
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