(1) Searching for "2020062609150016505" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 300111-2020 (ID: 2020062609150016505)
Veröffentlicht: 26.06.2020
*
DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2020/S 122/2020 300111
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG(Bukr 16)
Nationale Identifikationsnummer: 2017-017964
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Südwest
E-Mail: [7]markus.metz@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386265
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Adresse des Beschafferprofils: [9]http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn.
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus-
und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die
Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten
Güterverkehraufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura
2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu
können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu
ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu
bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn
zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der
A5.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2017/S 082-159269
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
07/04/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
Rheintalbahn
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 28/06/2017
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Vorläufige Ablöseberechnung SÜ Gewerbestraße für die Planung des
Großprojekts soll eine vorläufige Ablöseberechnung für den Ersatzneubau
der SÜ Gewerbestraße auf Grundlage des Vorentwurfs Stand 12/2019 ohne
Fiktiventwürfe aufgestellt werden. Ziel ist die Ermittlung eines
möglichen Kostenbeitrags der DB zum Projekt Durchbindung Erzstraße an
B3 des Lkr. Emmendingen.
.(NA025)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Wenn wir die Ablöseberechnung SÜ Gewerbestraße nicht durchgeführt
hätten, hätten die Träger öffentlicher Belange unserem geplanten
Bauvorhaben Widerstände entgegen gebracht. Insofern sind die Studie und
die Ablöseberechnung notwendig, damit die Träger öffentlicher Belange
ihr Einvernehmen erklären. Da unser Planungspartner eine
genehmigungsfähige Planung schuldet, in der auch das Einvernehmen der
Träger öffentlicher Belange ihren Niederschlag findet, hätte er ohne
die NT Nr. 23 und 25 wohl keine abgestimmte/ genehmigungsfähige
Planung vorgelegt und damit das Leistungssoll nicht erreicht. Es würden
beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen.
Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden
müssten. Ein zweiter AN würde den Aufwand in der Abstimmung mit dem AG
und dem Träger öffentlicher Belange deutlich erhöhen, da die
Planungsstände jeweils erst nach Rückmeldung des anderen AN angepasst
werden könnten.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:markus.metz@deutschebahn.com?subject=TED
8. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
9. http://www.deutschebahn.com/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159269-2017:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|