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Ausschreibung: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpfle gung dienen - DE-Braunschweig
Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Bauleistungen im Hochbau
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 298268-2020 (ID: 2020062609021814750)
Veröffentlicht: 26.06.2020
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DE-Braunschweig: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpfle
gung dienen
2020/S 122/2020 298268
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Braunschweig
Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ernst & Young Law GmbH
E-Mail: [6]stadthalle.braunschweig@de.ey.com
Telefon: +49 403613212975
Fax: +49 181394312975
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.braunschweig.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vorinformation zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
europaweitem Teilnahmewettbewerb Sanierung der Stadthalle Braunschweig
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem
Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadthalle Braunschweig ist zeitgeschichtlich ein für die Stadt
Braunschweig wichtiges Bauwerk. Das Gebäude umfasst im derzeitigen
Bestand eine Brutto-Grundfläche (BGF) i. H. v. ca. 23 300 m^2 mit einem
Bruttorauminhalt i. H. v. ca. 110 000 m^3. Die wesentlichen
Veranstaltungsflächen beinhalten neben kleineren Vortragsräumen einen
Congress-Saal für bis zu 500 Besucher sowie einen Großen Saal,
ausgelegt für bis zu 3 000 Besucher. Jährlich besuchen rund 250 000
Gäste das Haus zu rund 100 Shows und Konzerten, einer Vielzahl
nationaler und internationaler Tagungen und Kongressen sowie Galas und
Bällen. Damit ist die Stadthalle für die Stadt Braunschweig eine
zentrale Säule des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Die
Stadthalle bedarf nach ihrer 50 jährigen Nutzungszeit sowohl
hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen
Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung. Nähere weiterführende
Informationen werden in der 2. Phase der Interessenbestätigung"
veröffentlicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45210000 Bauleistungen im Hochbau
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem
Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Braunschweig
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der durch den Rat der Stadt Braunschweig vom 19.12.2017 gefasste
Beschluss sieht vor, die Stadthalle unter weitestgehender Erhaltung der
baulichen Substanz und der Raumstruktur vollständig zu sanieren. Das
Stadthallenprojekt wird durchgeführt durch den Betrieb gewerblicher Art
(BgA) Verpachtung Stadthalle der Stadt Braunschweig. Pächterin und
Betreiberin der Stadthalle ist die Stadthalle Braunschweig mbH, die
mittelbar zu 100 % von der Stadt Braunschweig kontrolliert wird. Im
Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen auch Anpassungen aufgrund
novellierter Bestimmungen sowie aufgrund nutzungsbedingter
Erfordernisse berücksichtigt werden. Hierfür sind in Teilbereichen des
Gebäudes Umbaumaßnahmen z. B. in Bezug auf die Errichtung von variablen
Veranstaltungsräumen, eines optimierten Lastenaufzuges sowie zur
Anpassung und Optimierung der Flucht- und Rettungswegsituation
vorgesehen. Anfang 2018 erfolgte die Unterschutzstellung der Stadthalle
als Einzeldenkmal. Im Rahmen des Planungs- und Ausführungsprozesses
sind daher auch die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
Sämtliche Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und
Leistungen des technischen Gebäudebetriebs und der Instandhaltung
sowohl im Gebäudeinneren als auch in Bezug auf das äußere
Erscheinungsbild unterliegen neben den gesetzlichen und
bauordnungsrechtlichen Bestimmungen auch Abstimmungs- und
Genehmigungsprozessen der zuständigen Instanzen des Denkmalschutzes. Um
eine hohe Kosten- und Terminsicherheit für die Stadt Braunschweig
(Auftraggeberin) und die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft
mbH (Pächterin der Stadthalle Braunschweig) zu erreichen, soll die
Sanierung im Rahmen eines erweiterten Totalunternehmermodells
(einschließlich technischer Gebäudebetrieb und Finanzierung) mit
angemessener Risikoteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin
umgesetzt werden. Leistungen der Planung ab Leistungsphase 5 sollen in
einheitlicher Verantwortungsübertragung in einem Paket mit den Bau-,
Finanzierungs- und Instandhaltungsleistungen vertraglich gebündelt
werden. Die Erarbeitung der Planungsunterlagen bis Genehmigungsplanung
ist im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig unter Einbindung
eines Generalplanungsteams erfolgt. Sämtliche Planungsphasen bis
einschließlich Genehmigungsplanung wurden ganzheitlich im Sinne einer
abgestimmten Objekt- und TGA-Planung bearbeitet. Die Baugenehmigung
liegt mit Stand 2. Quartal 2020 vor und die wesentlichen Eckpunkte sind
mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Neben Planungs- und Bauleistungen in
der Investitionsphase soll das technische Gebäudemanagement
orientiert an DIN 32736 mit beauftragt werden. Die Verantwortlichkeit
für den Veranstaltungsbetrieb verbleibt bei der Stadthalle Braunschweig
Betriebsgesellschaft mbH als Pächterin und Betreiberin der Stadthalle
im Sinne der nieders. Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO).
Beabsichtigt ist derzeit eine Vertragslaufzeit, die die anfängliche
Sanierungsphase sowie eine anschließende Betriebsphase von 20 Jahren
umfasst. Der Auftragnehmer wird ferner mit der Bauzwischenfinanzierung
der Kosten für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie der
anschließenden Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten nach
Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes beauftragt werden. Für die
Endfinanzierung ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorzusehen.
Hinsichtlich der Endfinanzierung ist die Stadt Braunschweig bereit,
nach erfolgter Fertigstellung, Abnahme/Übergabe des Gebäudes sowie
Stellung der geforderten Sicherheiten einen Einredeverzicht gegenüber
der/den endfinanzierenden Bank(en) zu erklären. Sämtliche Einwendungen
und Einreden gegenüber dem Auftragnehmer bleiben davon unberührt.
Nähere weiterführende Informationen sowie ggf. ein Einblick in den
aktuellen Stand der Planung gegen Unterzeichnung einer
Vertraulichkeitserklärung und ein Entwurf des Vertrages, der Grundlage
der späteren Verhandlungen sein wird, werden in der 2. Phase der
Interessenbestätigung veröffentlicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 274
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung
eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben (§ 12 EU Abs. 2 VOB/A). Die
Vorinformation bezieht sich eigens auf den Gegenstand des zu
vergebenden Auftrags. Wir bitten Sie daher, Ihr Interesse innerhalb der
angegebenen Frist (siehe IV.2.2)) mitzuteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
mitgeteilt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
mitgeteilt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
mitgeteilt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
mitgeteilt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
mitgeteilt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Spätestens mit Angebotsabgabe (Erstangebote) wird der Bieter
aufgefordert werden, eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der
Bestimmungen des MiLoG nach § 4 NTVergG sowie ggf. eine Erklärung zur
Beachtung der ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen nach §
12 NTVergG abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
12/08/2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Objektive Teilnahmeregeln und kriterien:
Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verfahren von der
Möglichkeit des § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, die Zahl der geeigneten
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden, zu begrenzen, Gebrauch zu machen. Der öffentliche Auftraggeber
wird dazu in der Aufforderung zur Interessenbestätigung die von ihm
vorgesehenen objektiven und nicht diskriminierenden Eignungskriterien
für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und
gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber angeben.
B) Ablauf des Verfahrens
1. Phase: Interessensbekundung
Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per
E-Mail bekunden. Die Interessensbekundung als
Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich,
aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das
vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu
benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung
und Teilnahmewettbewerb). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer
Interessensbestätigung ist in dieser 1. Phase noch nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 12 EU Abs. 2
VOB/A). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der
oben genannten Kontaktstelle eine Interessensbekundung übermittelt
haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt
das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessensbekundung.
2. Phase: Interessensbestätigung und Teilnahmewettbewerb:
Nur diejenigen Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben
genannten Kontaktstelle ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang
zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe
eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert.
Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren
berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als
Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine
Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur
Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig
gebildet werden. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet
alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist
ausschließlich auf elektronischem Weg über die Ihnen dann mit
Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-Plattform
zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmenantrags per
Post, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht
eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden
ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Phase: Angebots- und Verhandlungssphase
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich
durchlaufen haben, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes
aufgefordert. Dieses erste Angebot ist dann Grundlage der weiteren
Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird den Bietern
eine fortgeschriebene Fassung der Vergabeunterlagen einschließlich der
finalen Fassung der Verträge übermittelt und sie werden auf dieser
Basis zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im
Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin
behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege
vorzugeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[9]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144
803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die
Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die
Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten
Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden.
Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den
Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich spätestens
jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße
nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von
ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2020
References
6. mailto:stadthalle.braunschweig@de.ey.com?subject=TED
7. https://www.braunschweig.de/
8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
9. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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