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Ausschreibung: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpfle gung dienen - DE-Braunschweig
Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Bauleistungen im Hochbau
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 298268-2020 (ID: 2020062609021814750)
Veröffentlicht: 26.06.2020
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  DE-Braunschweig: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpfle
gung dienen
   2020/S 122/2020 298268
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Braunschweig
   Postanschrift: Platz der Deutschen Einheit 1
   Ort: Braunschweig
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 38100
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ernst & Young Law GmbH
   E-Mail: [6]stadthalle.braunschweig@de.ey.com
   Telefon: +49 403613212975
   Fax: +49 181394312975
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.braunschweig.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vorinformation zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
   europaweitem Teilnahmewettbewerb Sanierung der Stadthalle Braunschweig
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem
   Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadthalle Braunschweig ist zeitgeschichtlich ein für die Stadt
   Braunschweig wichtiges Bauwerk. Das Gebäude umfasst im derzeitigen
   Bestand eine Brutto-Grundfläche (BGF) i. H. v. ca. 23 300 m^2 mit einem
   Bruttorauminhalt i. H. v. ca. 110 000 m^3. Die wesentlichen
   Veranstaltungsflächen beinhalten neben kleineren Vortragsräumen einen
   Congress-Saal für bis zu 500 Besucher sowie einen Großen Saal,
   ausgelegt für bis zu 3 000 Besucher. Jährlich besuchen rund 250 000
   Gäste das Haus zu rund 100 Shows und Konzerten, einer Vielzahl
   nationaler und internationaler Tagungen und Kongressen sowie Galas und
   Bällen. Damit ist die Stadthalle für die Stadt Braunschweig eine
   zentrale Säule des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Die
   Stadthalle bedarf nach ihrer 50 jährigen Nutzungszeit sowohl
   hinsichtlich der technischen Anlagen als auch der baulichen
   Gebäudesubstanz einer umfassenden Sanierung. Nähere weiterführende
   Informationen werden in der 2. Phase der Interessenbestätigung"
   veröffentlicht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45210000 Bauleistungen im Hochbau
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem
   Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Braunschweig
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der durch den Rat der Stadt Braunschweig vom 19.12.2017 gefasste
   Beschluss sieht vor, die Stadthalle unter weitestgehender Erhaltung der
   baulichen Substanz und der Raumstruktur vollständig zu sanieren. Das
   Stadthallenprojekt wird durchgeführt durch den Betrieb gewerblicher Art
   (BgA) Verpachtung Stadthalle der Stadt Braunschweig. Pächterin und
   Betreiberin der Stadthalle ist die Stadthalle Braunschweig mbH, die
   mittelbar zu 100 % von der Stadt Braunschweig kontrolliert wird. Im
   Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen auch Anpassungen aufgrund
   novellierter Bestimmungen sowie aufgrund nutzungsbedingter
   Erfordernisse berücksichtigt werden. Hierfür sind in Teilbereichen des
   Gebäudes Umbaumaßnahmen z. B. in Bezug auf die Errichtung von variablen
   Veranstaltungsräumen, eines optimierten Lastenaufzuges sowie zur
   Anpassung und Optimierung der Flucht- und Rettungswegsituation
   vorgesehen. Anfang 2018 erfolgte die Unterschutzstellung der Stadthalle
   als Einzeldenkmal. Im Rahmen des Planungs- und Ausführungsprozesses
   sind daher auch die Aspekte des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
   Sämtliche Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen und
   Leistungen des technischen Gebäudebetriebs und der Instandhaltung
   sowohl im Gebäudeinneren als auch in Bezug auf das äußere
   Erscheinungsbild unterliegen neben den gesetzlichen und
   bauordnungsrechtlichen Bestimmungen auch Abstimmungs- und
   Genehmigungsprozessen der zuständigen Instanzen des Denkmalschutzes. Um
   eine hohe Kosten- und Terminsicherheit für die Stadt Braunschweig
   (Auftraggeberin) und die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft
   mbH (Pächterin der Stadthalle Braunschweig) zu erreichen, soll die
   Sanierung im Rahmen eines erweiterten Totalunternehmermodells
   (einschließlich technischer Gebäudebetrieb und Finanzierung) mit
   angemessener Risikoteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin
   umgesetzt werden. Leistungen der Planung ab Leistungsphase 5 sollen in
   einheitlicher Verantwortungsübertragung in einem Paket mit den Bau-,
   Finanzierungs- und Instandhaltungsleistungen vertraglich gebündelt
   werden. Die Erarbeitung der Planungsunterlagen bis Genehmigungsplanung
   ist im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig unter Einbindung
   eines Generalplanungsteams erfolgt. Sämtliche Planungsphasen bis
   einschließlich Genehmigungsplanung wurden ganzheitlich im Sinne einer
   abgestimmten Objekt- und TGA-Planung bearbeitet. Die Baugenehmigung
   liegt mit Stand 2. Quartal 2020 vor und die wesentlichen Eckpunkte sind
   mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Neben Planungs- und Bauleistungen in
   der Investitionsphase soll das technische Gebäudemanagement 
   orientiert an DIN 32736  mit beauftragt werden. Die Verantwortlichkeit
   für den Veranstaltungsbetrieb verbleibt bei der Stadthalle Braunschweig
   Betriebsgesellschaft mbH als Pächterin und Betreiberin der Stadthalle
   im Sinne der nieders. Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO).
   Beabsichtigt ist derzeit eine Vertragslaufzeit, die die anfängliche
   Sanierungsphase sowie eine anschließende Betriebsphase von 20 Jahren
   umfasst. Der Auftragnehmer wird ferner mit der Bauzwischenfinanzierung
   der Kosten für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie der
   anschließenden Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten nach
   Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes beauftragt werden. Für die
   Endfinanzierung ist eine Laufzeit von 20 Jahren vorzusehen.
   Hinsichtlich der Endfinanzierung ist die Stadt Braunschweig bereit,
   nach erfolgter Fertigstellung, Abnahme/Übergabe des Gebäudes sowie
   Stellung der geforderten Sicherheiten einen Einredeverzicht gegenüber
   der/den endfinanzierenden Bank(en) zu erklären. Sämtliche Einwendungen
   und Einreden gegenüber dem Auftragnehmer bleiben davon unberührt.
   Nähere weiterführende Informationen sowie ggf. ein Einblick in den
   aktuellen Stand der Planung gegen Unterzeichnung einer
   Vertraulichkeitserklärung und ein Entwurf des Vertrages, der Grundlage
   der späteren Verhandlungen sein wird, werden in der 2. Phase der
   Interessenbestätigung veröffentlicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 274
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung
   eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben (§ 12 EU Abs. 2 VOB/A). Die
   Vorinformation bezieht sich eigens auf den Gegenstand des zu
   vergebenden Auftrags. Wir bitten Sie daher, Ihr Interesse innerhalb der
   angegebenen Frist (siehe IV.2.2)) mitzuteilen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
   mitgeteilt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
   mitgeteilt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
   mitgeteilt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
   mitgeteilt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angaben werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung
   mitgeteilt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Spätestens mit Angebotsabgabe (Erstangebote) wird der Bieter
   aufgefordert werden, eine schriftliche Erklärung zur Einhaltung der
   Bestimmungen des MiLoG nach § 4 NTVergG sowie ggf. eine Erklärung zur
   Beachtung der ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen nach §
   12 NTVergG abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 05/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   12/08/2020
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A) Objektive Teilnahmeregeln und  kriterien:
   Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verfahren von der
   Möglichkeit des § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A, die Zahl der geeigneten
   Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
   werden, zu begrenzen, Gebrauch zu machen. Der öffentliche Auftraggeber
   wird dazu in der Aufforderung zur Interessenbestätigung die von ihm
   vorgesehenen objektiven und nicht diskriminierenden Eignungskriterien
   für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und
   gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber angeben.
   B) Ablauf des Verfahrens
   1. Phase: Interessensbekundung
   Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per
   E-Mail bekunden. Die Interessensbekundung als
   Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich,
   aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das
   vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu
   benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung
   und Teilnahmewettbewerb). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer
   Interessensbestätigung ist in dieser 1. Phase noch nicht erforderlich.
   Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 12 EU Abs. 2
   VOB/A). Lediglich die Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der
   oben genannten Kontaktstelle eine Interessensbekundung übermittelt
   haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt
   das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessensbekundung.
   2. Phase: Interessensbestätigung und Teilnahmewettbewerb:
   Nur diejenigen Unternehmen, die fristgerecht per E-Mail bei der oben
   genannten Kontaktstelle ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang
   zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe
   eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert.
   Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren
   berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als
   Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine
   Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur
   Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig
   gebildet werden. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet
   alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
   Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist
   ausschließlich auf elektronischem Weg über die Ihnen dann mit
   Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-Plattform
   zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmenantrags per
   Post, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Nicht fristgerecht
   eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden
   ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   3. Phase: Angebots- und Verhandlungssphase
   Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich
   durchlaufen haben, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes
   aufgefordert. Dieses erste Angebot ist dann Grundlage der weiteren
   Verhandlungen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase wird den Bietern
   eine fortgeschriebene Fassung der Vergabeunterlagen einschließlich der
   finalen Fassung der Verträge übermittelt und sie werden auf dieser
   Basis zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes aufgefordert.
   C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im
   Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin
   behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege
   vorzugeben.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3308
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144
   803.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabeunterlagen, insbesondere die
   Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die
   Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten
   Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden.
   Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den
   Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und
   zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
   Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
   Interessent/Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich  spätestens
   jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages  schriftlich darauf hin.
   Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße
   nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von
   ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
   Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf
   die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3
   GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
   ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
   GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/06/2020
References
   6. mailto:stadthalle.braunschweig@de.ey.com?subject=TED
   7. https://www.braunschweig.de/
   8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   9. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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