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Ausschreibung: Immobiliendienste - DE-Hamburg
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 238147-2020 (ID: 2020052209154852441)
Veröffentlicht: 22.05.2020
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DE-Hamburg: Immobiliendienste
2020/S 99/2020 238147
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauplanungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptverwaltung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauplanungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptverwaltung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche
verfügt die BGW über Büro-und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in
Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die
BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an
einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen
auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu
konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility
Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung,synonym verwendet.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen
zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses
Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen
Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die
Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und
sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands
zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und
wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die
Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung
einerseits(zuständig:Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen
andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden(Grundsatz der Trennung
von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die
technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in
hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien
Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,die Betriebskosten zu minimieren und
den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW
von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der
durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und
Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der
auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen
Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen erfolgskritischen
Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie
der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen
werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit
verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility
Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden
Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers
reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung
der Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische
Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der
Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen
Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur
Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu
kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
Berichtswesens.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2014
Ende: 31/03/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2013/08
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/03/2014
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 5 800 000.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
70000000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die Sanierung der Hauptverwaltung in Hamburg ist mit der Bauplanung
im Jahr 2020 zu beginnen. Die Bauplanungsleistungen werden auf
Grundlage des Pauschalvertrags zum Gebäudemanagement/Facility
Management beauftragt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 23/04/2020
Ende: 31/03/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 646 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
Postanschrift: Bahnallee 11
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
Ort: Hachenburg
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Für die Sanierung der Hauptverwaltung in Hamburg ist mit der Bauplanung
im Jahr 2020 zu beginnen. Die Bauplanungsleistungen werden auf
Grundlage des Pauschalvertrags zum Gebäudemanagement/FacilityManagement
beauftragt.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Rahmen der Akquisition des Gebäudes Pappelallee 41 wurden seitens
der ARGE eine Due Diligence vorgenommen sowie erste Ideen zur
Eingliederung des Gebäudes in den Komplex der Hauptverwaltung
vorgestellt. Somit sind der ARGE bereits aus den vorangegangenen
Projekten die technischen sowie baulichen Gegebenheiten des Gebäudes
bekannt. Die ARGE kennt sich neben den Gebäudespezifika zudem bereits
mit allen laufenden Verfahren und derzeitigen Problemstellungen sowie
BGW-internen Prozessen aus. Insofern stellt sich die Beauftragung der
ARGE mit den Planungsleistungen als wirtschaftlich dar, da die zuvor
erfolgten Planungsleistungen in den ersten Leistungsphasen
kostensenkend zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist eine zeit- und
kostenintensive Einarbeitung nicht notwendig.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 11 414 698.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 13 060 698.00 EUR
References
6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. http://www.bundeskartellamt.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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