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Ausschreibung: Immobiliendienste - DE-Hamburg
Immobiliendienste
Dokument Nr...: 238147-2020 (ID: 2020052209154852441)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
  DE-Hamburg: Immobiliendienste
   2020/S 99/2020 238147
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
   Wohlfahrtspflege (BGW)
   Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 22089
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bgw-online.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauplanungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptverwaltung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauplanungsleistungen für die Sanierungsmaßnahmen der Hauptverwaltung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Herstellung von Präsenz in der Fläche
   verfügt die BGW über Büro-und Verwaltungsgebäude an 13 Standorten in
   Deutschland, die in 23 FM-relevante Objekte differenziert werden. Die
   BGW beabsichtigt, die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen zur
   Steuerung des Gebäudemanagements der BGW in allen ihren Objekten an
   einen Auftragnehmer zu vergeben, um sich ihren Verwaltungsfunktionen
   auf die Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zu
   konzentrieren. Die Begriffe Gebäudemanagement (GM) und Facility
   Management (FM) werden hier, in der Bekanntmachung,synonym verwendet.
   Auftragsgegenstand ist die Durchführung ganzheitlicher Dienstleistungen
   zur Steuerung des Gebäudemanagements der BGW. Nicht Gegenstand dieses
   Auftrags ist die Erbringung der zugehörigen gewerblichen
   Ausführungsleistungen, mit Ausnahme von DGUV V3-prüfungen. Die
   Ausführungsleistungen werden separat an dritte Unternehmen vergeben und
   sind durch den Auftragnehmer im Rahmen des hiesigen Auftragsgegenstands
   zu steuern. Zur Sicherstellung einer transparenten und
   wettbewerbswahrenden Beschaffung soll dabei grundsätzlich die
   Bedarfsermittlung einschließlich Steuerung
   einerseits(zuständig:Auftragnehmer) von den Ausführungsleistungen
   andererseits (zuständig: Dritte) getrennt werden(Grundsatz der Trennung
   von Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung). Erwartet wird, dass die
   technischen und kaufmännischen Funktionen des Gebäudemanagements in
   hoher fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Qualität erfüllt
   werden. Ziel ist es, einen reibungslosen, störungsfreien
   Verwaltungsbetrieb sicherzustellen,die Betriebskosten zu minimieren und
   den Vermögenswert der Immobilien zu steigern. Eine Entlastung der BGW
   von Gebäudemanagement-Aufgaben, bei gleichzeitiger Sicherstellung der
   durchgängigen und stetigen Durchführung sowie einer hinreichenden
   Qualität des Gebäudemanagements, kann unter Berücksichtigung der
   Rahmenbedingungen (insbesondere der Struktur der Institution und
   Aufgaben des Auftraggebers) nur durch Übertragung der
   auftragsgegenständlichen Leistungen des Gebäudemanagements an einen
   Auftragnehmer erreicht werden. Der besonderen  erfolgskritischen 
   Relevanz, der nachhaltigen Verfügbarkeit personeller Ressourcen sowie
   der Gewährleistung gesamtverantwortlicher FM-Dienstleisters entsprochen
   werden. Der Auftragnehmer ist als dieser FM-Dienstleister somit
   verantwortlich für die ganzheitliche Durchführung des Facility
   Managements über alle Objekte der BGW und den jeweiligen ausführenden
   Unternehmen und Dienstleistern. Die Leistungen des Auftragnehmers
   reichen von Planungsleistungen über die Steuerung der Bewirtschaftung
   der Objekte (u.a. kaufmännische Verwaltungsleistungen, technische
   Betriebsführung und technischer Objektbetrieb, Leistungen der
   Projektierung, Veranlassung von Instandhaltungen der technischen
   Gebäudeausrüstung, Durchführung von DGUV V3-Prüfungen) bis hin zur
   Auswahl und Steuerung ausführender Unternehmen und Dienstleister. Hinzu
   kommt die Übernahme eines auf das Gebäudemanagement bezogenen
   Berichtswesens.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/01/2014
   Ende: 31/03/2021
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2013/08
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   28/03/2014
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
   Ort: Montabaur
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 56410
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
   Ort: Hachenburg
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 57627
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 5 800 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [9]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs.
   3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und
   Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das
   Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
   2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
    gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
    den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   70000000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die Sanierung der Hauptverwaltung in Hamburg ist mit der Bauplanung
   im Jahr 2020 zu beginnen. Die Bauplanungsleistungen werden auf
   Grundlage des Pauschalvertrags zum Gebäudemanagement/Facility
   Management beauftragt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 23/04/2020
   Ende: 31/03/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 646 000.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ARGE fgs GmbH und AuK GmbH
   Postanschrift: Bahnallee 11
   Ort: Montabaur
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 56410
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH
   Ort: Hachenburg
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 57627
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Für die Sanierung der Hauptverwaltung in Hamburg ist mit der Bauplanung
   im Jahr 2020 zu beginnen. Die Bauplanungsleistungen werden auf
   Grundlage des Pauschalvertrags zum Gebäudemanagement/FacilityManagement
   beauftragt.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Im Rahmen der Akquisition des Gebäudes Pappelallee 41 wurden seitens
   der ARGE eine Due Diligence vorgenommen sowie erste Ideen zur
   Eingliederung des Gebäudes in den Komplex der Hauptverwaltung
   vorgestellt. Somit sind der ARGE bereits aus den vorangegangenen
   Projekten die technischen sowie baulichen Gegebenheiten des Gebäudes
   bekannt. Die ARGE kennt sich neben den Gebäudespezifika zudem bereits
   mit allen laufenden Verfahren und derzeitigen Problemstellungen sowie
   BGW-internen Prozessen aus. Insofern stellt sich die Beauftragung der
   ARGE mit den Planungsleistungen als wirtschaftlich dar, da die zuvor
   erfolgten Planungsleistungen in den ersten Leistungsphasen
   kostensenkend zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist eine zeit- und
   kostenintensive Einarbeitung nicht notwendig.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 11 414 698.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 13 060 698.00 EUR
References
   6. mailto:vergabestelle@bgw-online.de?subject=TED
   7. http://www.bgw-online.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. http://www.bundeskartellamt.de/
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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