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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Potsdam
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 237538-2020 (ID: 2020052209120551936)
Veröffentlicht: 22.05.2020
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DE-Potsdam: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2020/S 99/2020 237538
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur
und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: [6]SPNV-Vergabe@VBB.de
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.mil.brandenburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: [8]SPNV-Vergabe@VBB.de
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.berlin.de/sen/uvk
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SPNV-Leistungen Netz Ostbrandenburg 2 (NOB2)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot
folgender Linien:
RB12 Berlin Ostkreuz Oranienburg Templin Stadt;
RB25 Berlin Ostkreuz Werneuchen;
RB26 Berlin Ostkreuz Müncheberg (Mark) - Bundesgrenze DE/PL;
RB35 Fürstenwalde (Spree) Bad Saarow Süd;
RB36 Frankfurt (Oder) Königs Wusterhausen;
RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg) Löwenberg (Mark)
Rheinsberg (Mark);
RB60 Eberswalde Frankfurt (Oder);
RB61 Schwedt Angermünde;
RB62 Angermünde Prenzlau;
RB63 Eberswalde Joachimsthal (-Templin).
Die Leistungen umfassen damit ca. 6,9 Mio. Zug km p. a.
Hinweis:
Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
NUTS-Code: DE4
Hauptort der Ausführung:
Angermünde, Bad Saarow Süd, Berlin, Eberswalde, Frankfurt (Oder),
Fürstenwalde (Spree), Königs-Wusterhausen, Löwenberg (Mark),
Oranienburg, Prenzlau, Schwedt, Templin Stadt, Werneuchen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im
Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO
(EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines
Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Hinweise:
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen
genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von
Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage
Fahrzeuge).
Die Aufgabenträger übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen
genannten Voraussetzungen das Risiko der Nachnutzung einer für diesen
Vertrag neu errichteten Werkstatt nach Ablauf des Verkehrsvertrags
(Nachnutzungszusage Werkstatt).
Auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 ist zwingend
der Einsatz von elektrischen Zügen, die unter Nutzung von
Batteriespeichern (batterieelektrische Züge) auf den nicht
elektrifizierten Linienanteilen fahren, mit Kapazitäten von 120 bis 140
Sitzplätzen vorgeschriebenen.
Auf den Linien RB26, RB36 und RB60 werden Maßnahmen zur Reduzierung des
Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2), Schadstoffen und Lärm bei der Wertung
der Angebote berücksichtigt.
Die Linie RB26 soll bis Kostrzyn verkehren. Darüber hinaus sollen die
deutsch-polnischen Verkehrsbeziehungen und der grenzüberschreitende
Verkehr gestärkt werden, z. B. durch eine gute kooperative Verknüpfung
der RB 26 mit den SPNV-Angeboten in Lubuskie.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2024
Ende: 13/12/2036
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Preis für die Erhöhung von Kapazitätsvorgaben gemäß
Leistungsbeschreibung,
Option 2: Preis für Änderungen in der Vertriebsinfrastruktur,
Option 3: Preis für den Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse
ICE sowie der Produktklasse IC/EC, mit Fahrausweisautomaten.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum
Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate. Zulässig sind auch
Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister
([12]www.handelsregister.de). Dabei ist der aktuelle Ausdruck (AD)
mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der
chronologische Ausdruck (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf
elektronische Registerführung zu wählen.
2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der
Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg,
dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer
Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die
Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur
Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a
Abs. 1 AEG oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4
AEG oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten
Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
3) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von
Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die
kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen
Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der
zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine
rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.
B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Erklärung muss im
Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des
Bewerbers aussagekräftig sein, d.h. sie muss Aufschluss darüber geben,
ob und inwieweit der Bewerber über die zur Erfüllung der Pflichten aus
dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsvertrag erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, beispielsweise
in Form von Eigenkapital.
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist,
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht
bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1
genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind
die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht
fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach Nr.
3 ausreichend.
3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr)
für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der
Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen
zu Nr. 2 enthalten sind.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach Nr. 1 bis Nr. 3
nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche
Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere
geeignete Nachweise anzufordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im
schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen
der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur
Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die
Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre
zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich
ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen
erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will. In
diesem Fall gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3)3.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2020/S 072-173301
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2020
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S.
1 VgV registrieren. Sie erhalten beider unter Ziff. I.3) genannten
Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die
Kommunikation imVergabeverfahren zu nutzen ist,
2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und
124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
GWB sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
a) Eigenerklärung des Bieters,
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder in
Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung nach § 48
Abs. 4 letzter Halbsatz VgV. Im Falle des Vorliegens der
Voraussetzungen von § 48 Abs. 6 VgV kann nach dessen Satz 1 eine
Versicherung an Eides statt oder nach dessen Satz 2 eine förmliche
Erklärung vorgelegt werden. Die Auskunft oder sie ersetzende Erklärung
darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein,
c) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der
zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr.
2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen,
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B.
durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben,
darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem
Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
3) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die
Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer
eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese
Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz
2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet
ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
4) Eignungsleihe
Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit
seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt.
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur
dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das
Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die
für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der
Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Nimmt ein
Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
5) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3
VgV).
6) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung wird
zu Einzelheiten der unter VI.3) genannten Unterlagen auf die
Vergabeunterlagen verwiesen. Damit ist jedoch keine inhaltliche
Änderung der Anforderungen verbunden. Im Falle etwaiger Widersprüche
zwischen den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung,
gelten nur die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse:
https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c
.478846.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14437
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse:
https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c
.478846.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2020
References
6. mailto:SPNV-Vergabe@VBB.de?subject=TED
7. http://www.mil.brandenburg.de/
8. mailto:SPNV-Vergabe@VBB.de?subject=TED
9. http://www.berlin.de/sen/uvk
10. https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115
11. https://www.daisikomm.de/verfahren/D10115
12. http://www.handelsregister.de/
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:173301-2020:TEXT:DE:HTML
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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