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Ausschreibung: Rohbauarbeiten - DE-Berlin
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 236666-2020 (ID: 2020052209043450974)
Veröffentlicht: 22.05.2020
*
DE-Berlin: Rohbauarbeiten
2020/S 99/2020 236666
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tempelhof Projekt GmbH
E-Mail: [6]vergabe@tempelhof-projekt.de
Telefon: +49 30200037400
Fax: +49 30200037499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 03 - Rohbau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223220
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des
Towers wurden Rohbauarbeiten ausgeschrieben. Hier kam es zu ergänzenden
Leistungen innerhalb des Umfanges der beauftragten Rohbauleistung.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 13 899.61 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tempelhof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Nachtrag enthält ergänzende Leistungen innerhalb des Umfanges der
beauftragten Rohbauleistung. Im Folgenden soll der AN beim Betonieren
der bereits beauftragten Elemente die durch den Prüfingenieur für
Standsicherheit geprüften und angeordneten Schraubbewehrungen und Dorne
als Einbauteile verwenden. Der ursprüngliche Gesamtauftragswert betrug
1 340 328,66 EUR.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne
die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die
Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein
Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen
Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie
beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber
verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich
geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der
Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als
50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag
abtrennbar. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der
bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen
ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das
entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d. h. bei einer
Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber
insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde
eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die
Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die
Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein
anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
Ursprünglich wurde die Windaussteifung mittels Überlappungsstoß
geplant. Aus Platzgründen ist dies nicht umsetzbar, weshalb
Schraubverbindungen die Steifigkeit gewährleisten müssen.
Des Weiteren sollten Rückbiegeanschlüsse zur kraftschlüssigen Anschluss
der Decke verwendet werden. Im Zuge der Detaillierung der
Montageplanung wurde eine Gebäudefuge erforderlich, für die ein
verschiebliches Auflager mittels Dornen hergestellt werden muss.
Die angebotenen Leistungen sind für das Erreichen des Bauziels des
Unternehmers als ergänzende bzw. abgeänderte Leistungen innerhalb
dessen Hauptleistung erforderlich.
Die Bestandsuntersuchungen hätten vor Planungsbeginn stattfinden
müssen. Dadurch, dass das Gebäude KBW voll vermietet und im Betrieb war
(VLB), gab es keine Möglichkeit, die Un-tersuchungen umfangreich
auszuführen. Es wurden lediglich einige wenige Öffnungen vorge-nommen,
die den Betrieb nicht störten. Sie waren aber weder in ihrer Qualität
noch Quantität ausreichend, um das Gebäude zu bewerten.
Auch war nach Auszug des Mieters eine umfangreiche Untersuchung
ausgeblieben. Das Ziel war, nicht alles zu untersuchen, sondern nur die
Grundlagen sicherzustellen, die unbedingt notwendig waren und damit die
vorhandene denkmalgeschützte Gebäudesubstanz zu schonen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 243-554036
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 33000-027-357.18 33000-027-357.18 MZB 155.20
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ABIA Hoch- & Tiefbau GmbH
Postanschrift: Teilestr. 26-28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [10]mail@abia.ag
Internet-Adresse: [11]https://www.abia.ag/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 13 899.61 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[13]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[15]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2020
References
6. mailto:vergabe@tempelhof-projekt.de?subject=TED
7. http://www.thf-berlin.de/
8. https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:554036-2018:TEXT:DE:HTML
10. mailto:mail@abia.ag?subject=TED
11. https://www.abia.ag/
12. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
13. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
15. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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