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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Witzenhausen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Einsammeln von Hausmüll
Müllsammlung
Dokument Nr...: 234297-2020 (ID: 2020052009163248573)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
  DE-Witzenhausen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2020/S 98/2020 234297
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Witzenhausen, Der Magistrat
   Postanschrift: Am Markt 1
   Ort: Witzenhausen
   NUTS-Code: DE737
   Postleitzahl: 37213
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]norbert.heinemann@witzenhausen.de
   Telefon: +49 5542-508-200
   Fax: +49 5542-508-100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.witzenhausen.eu/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E18784731
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Witzenhausen, Der Magistrat
   Postanschrift: Am Markt 1
   Ort: Witzenhausen
   NUTS-Code: DE737
   Postleitzahl: 37213
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]norbert.heinemann@witzenhausen.de
   Telefon: +49 5542-508-200
   Fax: +49 5542-508-100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.witzenhausen.eu/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.subreport.de/E18784731
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems,
   Abfuhr sperriger Abfälle
   Referenznummer der Bekanntmachung: WIZ01-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems,
   Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte)
   Mengen:
    ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
    ca. 1 700 Mg/a Bioabfall;
    ca. 350 Mg/a Sperrmüll;
    ca. 60 Mg/a E-Geräte.
   Weitere Mengenangaben siehe Datei Anlage 3 Abfallmengen, Behälter- und
   Entleerungsstatistiken Logistik WIZ".
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511100
   90511200
   90511300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE737
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Witzenhausen und Entsorgungsanlagen des Werra-Meißner-Kreises
   bzw. des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich
   der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur
   Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben
   können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben
   müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem
   Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
   Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate  gemessen
   ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines
   Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse
   bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des
   Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder
   bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein
   Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise
   verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine
   Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.),
   dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird,
   vorzulegen.
   Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
   finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit
   besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter
   kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
   Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
   die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische
   Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular Anlage 1.3.1
   Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx über die vergangenen 3 Jahre
   (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen
   der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der
   ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber
   (berufliche Leistungsfähigkeit).
   Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im
   gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab
   dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu
   benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das
   Formular Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit
   Identsystem.docx zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der
   geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig
   ausgefüllt und die Richtigkeit durch Benennung eines Vertreters des
   Auftraggebers (Erklärender) bestätigt ist und die betreffenden
   Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die
   juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf
   gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der
   öffentlichen Hand/Zweckverband/Kommunalgesellschaft. Die
   Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen
   Auftraggebern stammen. (technische Leistungsfähigkeit)
   Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist
   mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche
   Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an
   Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche
   Sperrmüllmenge pro Tag und Fahrzeug) darstellt und mit welchen
   Fahrzeugkapazitäten der Bieter und mit welchen Einsatz- und
   Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an
   Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt
   Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx zu verwenden. Eine Angabe
   bezogen auf die Sammlung von E-Geräten ist wegen der geringen Mengen
   nicht erforderlich bzw. gefordert.
   Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im
   Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende
   Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage
   1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die
   Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für
   Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG in
   der Erklärung angegeben ist oder alle Mitglieder der BG in der
   Erklärung benannt sind.
   Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung
   zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die
   Verpflichtungserklärung muss die Benennung des Erklärenden enthalten
   und mit dem Angebot eingereicht werden
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/06/2020
   Ortszeit: 14:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die
   nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise
   enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden
   können.
   Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der
   Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
   unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
   insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
   Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
   fehlende oder un-vollständige leistungsbezogene Unterlagen
   nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf
   vertrauen, dass dies geschieht.
   Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
   Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
   betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn
   es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise
   den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
   Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
   Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch
   den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem
   Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung
   nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig
   nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
   Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
   § 160 GWB  Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu
   entnehmen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2020
References
   6. mailto:norbert.heinemann@witzenhausen.de?subject=TED
   7. http://www.witzenhausen.eu/
   8. https://www.subreport.de/E18784731
   9. mailto:norbert.heinemann@witzenhausen.de?subject=TED
  10. http://www.witzenhausen.eu/
  11. https://www.subreport.de/E18784731
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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