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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - DE-Horn-Bad Meinberg
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 234331-2020 (ID: 2020052009163248571)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
DE-Horn-Bad Meinberg: Projektmanagement im Bauwesen
2020/S 98/2020 234331
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Horn-Bad Meinberg über den Kreis Lippe
Der Landrat
Postanschrift: Marktplatz 4
Ort: Horn-Bad Meinberg
NUTS-Code: DEA45
Postleitzahl: 32805
Land: Deutschland
E-Mail: [6]z.vergabestelle@kreis-lippe.de
Telefon: +49 52315030
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.horn-badmeinberg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c93d8a76-2
d6c-457d-90ad-c3e4c72a6096
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Kreis Lippe Der Landrat
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [9]z.vergabestelle@kreis-lippe.de
Telefon: +49 52315030
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.kreis-lippe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c93d8a76-
2d6c-457d-90ad-c3e4c72a6096
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Controlling/Projektsteuerung Revitalisierung des Kotzenbergschen Hofes
als Bürgerzentrum"
Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 111/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kotzenbergsche Hof am Marktplatz der Stadt Horn ist ein
geschichtsträchtiges Gebäude, das seit 1983 unter Denkmalschutz steht
und zur Nutzung als Bürgerzentrum, Standesamt und Ratssaal umgebaut
werden soll. Für die Umsetzung der Planung ist die Mitarbeit
verschiedener Planer erforderlich. Die Leistungen des Controlling bzw.
der Projektsteuerung werden hier ausgeschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71541000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Kotzenbergsche Hof wird grundlegend saniert und einer völlig neuen
Nutzung zugeführt. Die Stadt Horn-Bad Meinberg beabsichtigt, einen
externen Dienstleister zu beauftragen, der das Controlling im Sinne
einer Projektsteuerung der Maßnahme durchführt. Mit der Leistung sollen
folgende Ziele bzw. Aufgaben erfüllt werden:
Steuerung der Sanierung des Kotzenbergschen Hofes;
Beratung des Auftraggebers zur Planung und verschiedenen
Planungsalternativen;
Entwicklung eines Zeitplanes und der verschiedenen Arbeitspakete in
Abstimmung mit dem AG und dem Architekten;
Leitung der Kommunikation zwischen den verschiedenen
Projektbeteiligten;
Verteilung der einzelnen Aufgaben;
Kontrolle der Aufgabenerledigung;
Regelmäßige Baubesprechungen mit dem AG und den Beteiligten
(Häufigkeit abhängig vom Projektstand);
Teilnahme an Terminen vor Ort;
Pflege eines Projektkommunikationssystems, z. B. eines digitalen
Projektservers;
Umfassende Kostenkontrolle;
Budget-Kontrolle und ggf. Initiierung von Planungsanpassungen;
Abwägung von Alternativen bei Planungsänderungen;
Überprüfung und Unterstützung des Bauherrn bei der Kostenberechnung,
Planung, Ausschreibung sowie der Vergabe von Aufträgen und Vereinbarung
von Nachträgen;
Rechnungskontrolle;
Prüfung von Bedarfsableitungen und Begleitung während der gesamten
Bauzeit bis zur Fertigstellung;
14-tägige Vor-Ort-Präsenz Der Architekt soll seine Leistungen bis
einschließlich LPH 3 bis zum 1.10.2020 erbringen. Auch wenn ein
Bauzeitenplan noch nicht vorliegt wird die Bauphase auf 2-3 Jahre
geschätzt. Der Leistungszeitraum wird somit auf die 09/2020-
Oktober/2023 geschätzt. Eine Verlängerung bis Ende 2023 ist jedoch
nicht auszuschließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Vorgehensweise bewertet anhand
des einzureichenden Konzeptes / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahung der im Projekt
eingesetzten Mitarbeiter / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit ist abhängig von der Bauzeit. Verlängert sich die Bauzeit,
verlängert sich die Laufzeit dieses Auftrages. Insoweit kann es
theoretisch auch zu einer Verkürzung der Laufzeit kommen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung als Architekten/Bauingenieure haben. Teilnahmeberechtigt
sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten
fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärung
nachweisen
a) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am
Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Bauingenieur zu
führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solche tätig sind.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom
7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L
255 S. 22) entspricht.
b) Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt,
wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Leistungen gehören, die
der anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn der mit der Aufgabe
betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an
natürliche Personen gestellt werden. Sie haben einen Berufs- oder
Handelsregisterauszug vorzulegen, sofern sie zu der Eintragung
verpflichtet sind.
c) Bietergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind
ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Auf Anforderung des
Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
[13]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [14]www.pq-verein.de
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern
vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine
Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei
vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit
dem Angebot beizubringen:
Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem
betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU)
Weiterhin haben die Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der
Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter haben nachzuweisen, dass Sie über eine
Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme
pro Versicherungsfall von mind. 1 000 000 EUR für Personenschäden und
mind. 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sofern ein
Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist
eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die
Bestätigung des Versicherers ist mit dem Angebot vorzulegen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
[15]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [16]www.pq-verein.de
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern
vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine
Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei
vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit
dem Angebot beizubringen:
Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem
betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bieter haben Ihre Fachkenntnisse durch mindestens 2 Referenzen (nach
dem 1.1.2014) vergleichbarer Projekte nachzuweisen. Unternehmen, die in
den Präqualifizierungsdatenbanken
[17]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder [18]www.pq-verein.de
bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien
Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe
eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern
vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g.
Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine
Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Bieter kann sich (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde
anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Bei
vorgesehener Eignungsleihe sind (sofern nicht anders ausgewiesen) mit
dem Angebot beizubringen:
Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (C-2 Formular 532 EU) (Von jedem
betroffenen Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen);
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (C-3 Formular 533 EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
s. o. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2020
Ortszeit: 08:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/06/2020
Ortszeit: 08:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [19]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2020
References
6. mailto:z.vergabestelle@kreis-lippe.de?subject=TED
7. https://www.horn-badmeinberg.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c93d8a76-2d6c-457d-90ad-c3e4c72a6096
9. mailto:z.vergabestelle@kreis-lippe.de?subject=TED
10. http://www.kreis-lippe.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c93d8a76-2d6c-457d-90ad-c3e4c72a6096
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
14. http://www.pq-verein.de/
15. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
16. http://www.pq-verein.de/
17. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
18. http://www.pq-verein.de/
19. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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