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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Berlin
Softwareprogrammierung und -beratung
Dokument Nr...: 234375-2020 (ID: 2020052009162848560)
Veröffentlicht: 20.05.2020
*
  DE-Berlin: Softwareprogrammierung und -beratung
   2020/S 98/2020 234375
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR
   Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 10178
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-05-15-BV-REN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung:
   Externe IT-Unterstützung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nach § 20b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die
   gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete
   Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u.a.
   Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Die
   AOKs liefern zu diesem Zweck halbjährlich Arbeitsunfähigkeitsdaten aus
   ihrem Bestand an das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im
   AOK-Bundesverband, die für die vom WIdO angebotenen webbasierten
   Berichte (AU-Profil mit 3 Standardberichtstypen, AU-Bericht, regionaler
   Gesundheitsbericht, GKV-Gesundheitsbericht) aufbereitet sowie zu
   bundesweiten Vergleichsdaten verdichtet werden. Für die
   Standardberichte gibt es je nach Berichtstyp die Ausgabeformate PDF,
   Word, Excel und PowerPoint. Diese webbasierten Berichte werden den AOKs
   automatisiert zur Verfügung gestellt und von den Usern jährlich über 20
   000 Mal abgerufen. Anwender sind die Berater der AOKs im Bereich der
   Betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Unternehmen
   Arbeitsunfähigkeitsberichte bereitstellen. Diese Analysen sind eine
   Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen
   seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder
   Strukturen im Betrieb. Die Berichte stellen das
   Arbeitsunfähigkeitsgeschehen nach unterschiedlichen Bedarfen für
   einzelne Betriebe, Betriebsgruppen und Regionen dar.
   Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche Erweiterung und
   der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen
   Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von
   Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der
   webbasierten Softwarekomponenten (Support). Alle webbasierten Berichte
   werden stetig nach den Bedürfnissen der User bzw. den fachlichen
   Anforderungen weiterentwickelt. An den Berichten werden regelmäßig
   Fehlerbehebungen, die Beseitigung von Unschönheiten und technische
   oder inhaltliche Optimierungen vorgenommen.
   Des Weiteren soll die Produktpalette der webbasierten Analysetools im
   Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung sukzessive um zwei
   weitere Analysetools erweitert werden. Zum einem soll ein neuer
   Branchenbericht das Produktportfolio erweitern: Dies ist ein knapp
   40seitiger Bericht mit Abbildungen und Tabellen, der ebenso wie die
   bisherigen Berichte webbasiert von definierten Usern in den AOKs als
   PDF-Bericht abgerufen werden soll. Dieser Bericht gibt detailliert
   Auskunft über das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen einer gewählten Branche.
   Des Weiteren ist vorgesehen einen abteilungsbezogenen Bericht zu
   etablieren: Mit diesem Bericht sollen verschiedene Abteilungen eines
   Unternehmens untereinander bezüglich ihres
   Arbeitsunfähigkeitsgeschehens verglichen werden. Diese Webanwendungen
   sollen ebenfalls wie die anderen Webberichte auf ASP.NET umgesetzt
   werden.
   Der Zugriff erfolgt per https, die Daten liegen in einem
   Oracel-Datenbanksystem. Das verwendete DBMS ist Oracle 12g. Die
   bestehenden Versionen der Web-Applikationen basieren auf ASP.NET IIS.
   Die Auswertungen sind im Back-End komplett in Oracle PL/SQL erstellt.
   Die der Anwendung zu Grunde liegende Oracel-Datenbank umfasst derzeit
   ca. 1,6 TB Daten (jährlicher Zuwachs beträgt ca. 140 GB Rohdaten). Es
   gibt ein Produktiv- und ein Testsystem.
   Neben den definierten Erweiterungen der Produktpalette mit zwei neuen
   Berichtstypen, erfolgen weitere Aufträge zur Weiterentwicklung bzw.
   notwendige Fehlerbehebungen im Rahmen des Supports in unregelmäßigen
   Abständen abhängig von Anwenderwünschen. Wir erwarten einen agilen
   Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und
   gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2020
   Ende: 31/10/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit
   jeweils automatisch, jedoch maximal zweimal, um jeweils ein weiteres
   Jahr, sofern sie nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3
   Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es werden die Angaben des Bewerber zu seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.2) sowie zur technischen
   und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) bewertet. Bezüglich
   der genauen Ausgestaltung der einzelnen Wertungskriterien sowie die
   jeweils zu erzielenden Punkte wird auf die Wertungsmatrix für den
   Teilnahmewettbewerb im Dokument Teilnahmebedingungen (Anlage A1 der
   Vergabeunterlagen) verwiesen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds
   der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der
   Teilnahmefrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
   Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen.
   2. Eigenerklärung, dass keiner der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt.
   Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf Anlage A2 der
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erwirtschafteten Jahresumsatz des Bewerbers/des
   Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
   2. Angabe des jeweils innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen, durchschnittlichen
   Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag
   abgedeckten Geschäftsbereich des Bewerbers/des Mitglieds der
   Bewerbergemeinschaft,
   3. Abgabe einer Eigenerklärung mit welcher der Bewerber/das Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft zusichert, dass er/es über eine aktuell
   bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der
   mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
    500 000,00 EUR gegen Personenschäden sowie
    500 000,00 EUR gegen Sachschäden und
    250 000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der
   Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
   Das Bestehen der eben genannten Versicherung ist gegenüber der
   Auftraggeberin innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung durch
   Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Der Bewerber/das Mitglied
   der Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich, die
   Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages
   aufrecht zu erhalten. Sofern und soweit keine entsprechende
   Versicherung besteht, ist zu erklären, dass diese im Auftragsfall
   unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung
   entsprechend erweitert wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des
   Bewerbers sind Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3
   Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem
   Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Die im Rahmen
   des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind unter
   Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des öffentlichen
   oder privaten Auftraggebers (Referenzkunde) ausführlich zu beschreiben.
   Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Bereichen
   vorzulegen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
   1. Entwicklung einer datenbankbasierten Software unter Verwendung einer
   Oracle-Datenbank mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel und MS-Word und
   Generierung von Reports im PDF-Format und Generierung von
   PowerPoint-Folien,
   2. Entwicklung einer Web-Applikation mit produktiven Einsatz von LaTeX
   und unter Verwendung von DevExpress-Komponenten,
   3. Entwicklung einer Web-Applikation basierend auf ASP.NET IIS,
   Darüber hinaus werden im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages
   Punkte vergeben, wenn zusätzlich Referenzen aus den folgenden Bereichen
   vorgelegt werden:
   4. Analyse von großen Datenmengen in relationalen Datenbanksystemen.
   Dabei muss die analysierbare Datenmenge und Datenkomplexität sowie die
   Vielfalt und Komplexität der möglichen Analysen dargestellt werden,
   5. Kenntnisse hinsichtlich der Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten
   (Kennwertberechnungen),
   6. Es wurde eine Anwenderdokumentation erstellt,
   7. Agile Softwareentwicklung.
   2. Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung
   des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Das Kernteam soll aus einem
   Projektleiter und mindestens einem weiteren Mitarbeiter bestehen.
   Für die Mitarbeiter des Kernteams sind Angaben zu ihrer beruflichen
   Befähigung, ihren Kenntnissen und Erfahrungen sowie von ihnen
   durchgeführten Referenzprojekte, die für den ausgeschriebenen Auftrag
   von Relevanz sind, in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen
   vorzulegen. Anhand der Angaben ist Folgendes nachzuweisen:
   a) Der Projektleiter des Projektteams muss über einen
   Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen
   vergleichbaren Abschluss verfügen,
   b) Weitere Mitglieder des Teams müssen über einen qualifizierten
   Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklung verfügen,
   c) Ferner müssen alle Mitglieder des Projektteams über Berufserfahrung
   im Bereich der Softwareentwicklung verfügen,
   d) Kenntnisse in Bezug auf Softwareprojekte, die dem Aufbau eines
   automatisierten Berichtswesens dienen, sind für jedes Mitglied des
   Projektteams anzugeben (sofern vorhanden).
   Für den Projektleiter sind zwingend Erfahrungen in Bezug auf
   Softwareprojekte, die dem Aufbau eines automatisierten Berichtswesens
   dienten, anhand mindestens eines Referenzprojektes nachzuweisen.
   Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen,
   e) Kenntnisse zu Arbeitsunfähigkeitsdaten (u. a. Kennwertberechnung)
   sind von Vorteil.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Nachweis der unter III.1.2) (3) geforderten
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/06/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
   4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
   Vergabeverordnung (VgV).
   2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin
   die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de. die zwingend zu verwendenden
   Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen.
   3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich
   elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu
   ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag.
   4) Die unter Ziffer III.1.1) (Befähigung zur Berufsausübung
   einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
   oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2) (Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit) geforderten Angaben, Erklärungen und
   Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer
   III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten
   Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
   gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3) (Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen
   Angebote nach der Verhandlungsrunde.
   6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDFFF
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDFFF
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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