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Ausschreibung: Finanzierungs-Leasing - DE-Wangen im Allgäu
Finanzierungs-Leasing
Dokument Nr...: 231639-2020 (ID: 2020051909085845822)
Veröffentlicht: 19.05.2020
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DE-Wangen im Allgäu: Finanzierungs-Leasing
2020/S 97/2020 231639
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@Wangen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wangen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://it-vergabe.eu/vergabe/vorgaben/8484c22965c00a4a1d48c84c18e1a
011
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/8484c22965c00a4a1d48c84c18e1a0
11
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zum Leasing von IT-Standardkomponenten
Referenznummer der Bekanntmachung: IT 045.21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66114000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben
auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend
angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard IT Geräte wie z.B.
Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen
Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher
eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem
Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer
für die Finanzierung der zu beschaffenden IT Standard-komponenten
mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die
Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der
Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard IT
Geräte über Leasing zu finanzieren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE148
Hauptort der Ausführung:
Wangen im Allgäu
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben
auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend
angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard IT Geräte wie z.B.
Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen
Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher
eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem
Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer
für die Finanzierung der zu beschaffenden IT Standard-komponenten
mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die
Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12
Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der
Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard IT
Geräte über Leasing zu finanzieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 750 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption 2 mal je 12 Monate
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind:
die Eigenbetriebe der Stadt Wangen im Allgäu;
die Schulen in städtischer Trägerschaft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV
in Verbindung mit §§ 123,124GWB ist die Eigenerklärung (Anlage in den
Veragabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen;
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landesder Gemeinschaft oder des
Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist
(Handelsregisterauszug)nicht älter als ein Jahr;
Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister
nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens
1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an
die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis
dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten
Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist;
Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger
Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der
Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr);
Eigenerklärung und Darstellung der Neuinvestition im Bereich IT
Leasing in den letzten 3 Jahren;
Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist we folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <=5% in der
Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >5 % und
<=7,5 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder
Bilanzauszügen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >7,5 % in der
Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreichen werden.
Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über
Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder
gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem
Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur
Bewertung der Bonität des Bieters wir folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = mittlere bis gute Bonität
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität
Es können maximal 20 Eignungspunkte erreichen werden.
Bewertung der Neuinvestition im Bereich IT Leasing in den letzten 3
Jahren wie folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT Leasing:
fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT Leasing:
gleichbleibend
Hoher Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT Leasing:
steigend
Es können maximal 20 Eignungspunkte erreichen werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens
1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an
die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis
dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten
Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist;
Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer
Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger
Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der
Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr);
Eigenerklärung und Darstellung der Neuinvestition im Bereich IT
Leasing in den letzten 3 Jahren.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt (bei
wirtschaftlicher u. finanzieller sowie bei technischer u. beruflicher
Leistungsfähigkeit) mindestens 65 Eignungspunkte erreicht hat.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/06/2020
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor dern
Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/05/2020
References
6. mailto:vergabe@Wangen.de?subject=TED
7. http://www.wangen.de/
8. https://it-vergabe.eu/vergabe/vorgaben/8484c22965c00a4a1d48c84c18e1a011
9. https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/8484c22965c00a4a1d48c84c18e1a011
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