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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Düsseldorf
Arzneimittel
Dokument Nr...: 145206-2020 (ID: 2020032609052938641)
Veröffentlicht: 26.03.2020
*
  DE-Düsseldorf: Arzneimittel
   2020/S 61/2020 145206
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
   Postanschrift: Tersteegenstraße 28
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.gwq-serviceplus.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD0TK/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD0TK
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Patent_32
   Referenznummer der Bekanntmachung: 32
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen
   wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB
   V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in
   elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu
   schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt.
   Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die
   Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für nur ein Los
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dabigatran
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Abschluss eines exklusiven Rabattvereinbarung für den o. g. Wirkstoff.
   Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen
   geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details entnehmen
   Sie bitte den Vergabeunterlagen).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/05/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als der 1.1.2020.
   Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszuege,
   Nachweise und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben desjenigen
   Staates vorzulegen, in dem sie ansässig sind, sowie eine Übersetzung
   dieser Unterlagen in die deutsche Sprache;
    Eigenerklaerung;
    im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklaerung;
    Erklaerung zur Konzernverbundenheit;
    Unterauftragnehmerübersicht;
    Verpflichtungserklärung Dritter;
    Erklärung zu Liefermengen;
    Erklärung zur Lieferfähigkeit.
   Die Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft haften
   gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Unterlagen können nachgefordert werden: Nachweis über die
   arzneimittelrechtlichen Zulassungen für die Arzneimittel gemäß
   Preisblatt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Auszuges aus dem
   kostenlosen öffentlichen Teil der AMIS Datenbank erbracht werden. Im
   Fall der Nachforderung sind von ausländischen Bietern die
   entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen
   entsprechend den Vorgaben desjenigen Staates vorzulegen, in dem sie
   ansässig sind. Darüber hinaus ist eine beglaubigte Übersetzung der
   Nachweise in deutscher Sprache einzureichen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen im Sinne des §4 Abs.
   18 AMG oder eine Bietergemeinschaft pharmazeutischer Unternehmer sein.
   Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebots, dass er seinen Sitz im
   Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
   über den europäischen Wirtschaftsraum im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1
   AMG hat.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/04/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/04/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen
   Krankenkassen:
    Atlas BKK ahlmann;
    Bahn-BKK;
    BKK MTU;
    Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg;
    BKK BPW Bergische Achsen KG;
    BKK Deutsche Bank AG;
    BKK Diakonie;
    BKK Faber-Castell & Partner;
    BKK firmus;
    BKK Freudenberg;
    BKK Gildemeister-Seidensticker;
    Koenig&Bauer BKK;
    BKK KRONES;
    BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg;
    BKK Voralb Heller*Index*Leuze;
    Daimler BKK;
    Die Bergische Krankenkasse;
    Heimat BKK;
    IKK Brandenburg und Berlin;
    IKK Nord;
    IKK Südwest;
    Merck BKK;
    Salus BKK;
    SBK;
    Securvita BKK;
    SKD BKK;
    Südzucker BKK;
    Wieland BKK.
   Die Freischaltung für den Zugang zum Download der Unterlagen erfolgt
   innerhalb von 48 Std. nach Registrierung. Ein postalischer Versand der
   Verdingungsunterlagen erfolgt nicht. Zur Durchführung des
   Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de verwendet.
   Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben
   genannten Link dort abzurufen. Die Angebote können ausschließlich
   elektronisch über die E-Vergabelösung [11]www.dtvp.de abgegeben werden.
   Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig.
   Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZD0TK
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist"
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   24/03/2020
References
   6. mailto:bieteranfrage@gwq-serviceplus.de?subject=TED
   7. https://www.gwq-serviceplus.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD0TK/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRZD0TK
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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