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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Parchim
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Einsammeln von Hausmüll
Müllsammlung
Altpapiersammlung
Transport von Haushaltsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 143761-2020 (ID: 2020032509113037161)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
  DE-Parchim: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2020/S 60/2020 143761
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigslust-Parchim
   Postanschrift: Putlitzerstraße 25
   Ort: Parchim
   NUTS-Code: DE80O
   Postleitzahl: 19370
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]abfall_LuP@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kreis-lup.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]www.dtvp.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abfalllogistikleistungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim verbunden mit
   einer Beteiligung des privaten Partners an dem gemeinsamen Unternehmen
   mit 49 %
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt die Erbringung von
   Abfalllogistikleistungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab dem
   1.1.2022, verbunden mit einer Beteiligung des privaten Partners an dem
   gemeinsamen Unternehmen (GmbH) in Höhe von 49 % aus. Die übrigen
   Anteile (51 %) an dem gemeinsamen Unternehmen hält der Landkreis
   Ludwigslust-Parchim. Spätestens mit Leistungsbeginn wird eine Anstalt
   öffentlichen Rechts (AöR) diese Anteile halten. Die AöR wird zudem
   Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen. Die AöR wird sich in
   Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim befinden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511100
   90511200
   90511300
   90511400
   90512000
   90511000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80O
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Ludwigslust-Parchim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das gemeinsame Unternehmen soll die folgenden Leistungen jeweils im
   Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim erbringen:
    Einsammeln und Befördern von Restabfall,
    Einsammeln und Befördern von Bioabfall,
    Einsammeln und Befördern von Papier, Pappe, Kartonagen (100 % der
   Menge),
    Behälterbewirtschaftung, Behälterdienst für die Abfallfraktionen
   Restabfall, Bioabfall, PPK,
    Betrieb eines Behälteridentifikationssystems für Restabfall und
   Bioabfall,
    Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektro- und
   Elektronikaltgeräten, Haushaltsschrott und Weihnachtsbäumen,
    Reinigen der Containerstellplätze,
    Einsatz eines Telematiksystems,
    Betrieb von Wertstoffhöfen und
    Befördern von Abfällen von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen.
   Gegenstand des Vergabeverfahrens sind auch weitere von dem privaten
   Partner zur Auftragsdurchführung des gemeinsamen Unternehmens zu
   erbringende Leistungen. Diese umfassen beispielsweise die Beschaffung
   von Fahrzeugen, die Bereitstellung von Werkstatt-/ Serviceleistungen,
   Verwaltungsdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Flächen für
   Betriebshöfe.
   Darüber hinaus sollen die vorhandenen Abfallsammelfahrzeuge des
   Auftraggebers sowie das Bestandspersonal (Fahrer/ Lader) mit dem
   gegebenen Vergütungsniveau (TVöD) in das gemeinsame Unternehmen
   überführt werden.
   Ablauf dieses Verfahrens:
   I. Interessenbekundung: Im Rahmen dieser Vorinformation haben
   Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu
   bekunden und dem Auftraggeber eine Interessenbekundung (§ 38 Abs. 4
   VgV) elektronisch zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss
   fristgerecht ( vgl. Ziffer IV.2.2) ) mittels E-Mail an
   [9]abfall_LuP@menoldbezler.de eingereicht werden. Interessenten haben
   die Möglichkeit über diese E-Mail-Adresse Fragen im Rahmen der
   Interessenbekundung zu stellen.
   Mit der Interessenbekundung sind folgende Angaben zu machen:
   a) Name/ Firma und Rechtsform des Unternehmens;
   b) Büroanschrift (Straße, Ort, Land);
   c) Name und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners;
   d) sofern bereits vorhanden: Registrierungs-ID des Unternehmens im
   Deutschen Vergabeportal ([10]www.dtvp.de).
   II. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag: Der Auftraggeber fordert
   alle interessierten Unternehmen, die fristgerecht eine
   Interessenbekundung eingereicht haben, zur Interessenbestätigung auf.
   Mit der Interessenbestätigung (entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der
   Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter
   geforderten Nachweise einreichen. Mit Aufforderung zur
   Interessenbestätigung ist die gesamte Kommunikation ausschließlich über
   das Deutsche Vergabeportal ([11]www.dtvp.de) zu führen.
   Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl
   Die Bewerberauswahl erfolgt dreistufig.
   Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
   erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
   vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1) bis III.3) dieser
   Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu
   erbringen.
   Stufe 3: Schließlich wird anhand der nachfolgend unter Ziffer VI.3)
   aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich
   als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
   besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
   werden soll.
   III. Angebots- und Verhandlungsphase: Das Verhandlungsverfahren wird in
   verschiedenen Phasen abgewickelt. Die Aufforderung zur indikativen
   Angebotsabgabe wird voraussichtlich am 29.6.2020 erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2022
   Ende: 31/12/2031
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine erste Verlängerungsoption um 5 Jahre (bis 31.12.2036).
   Eine zweite Verlängerungsoption besteht um weitere 5 Jahre (bis
   31.12.2041). Beide Verlängerungsoptionen bestehen sofern keine
   Vertragspartei fristgerecht zum Vertragsende kündigt und sind mit dem
   Recht des Auftraggebers auf Preisprüfung verbunden. Die konkrete
   Ausgestaltung ist im Vertragsentwurf geregelt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
   wird. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in
   der Phase der Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine
   Bewerbergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur
   Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge
   zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in diesem Fall, dass
   ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und fristgerecht eine
   Interessenbekundung abgegeben hat.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
   Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
   entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
    Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
   vorliegen,
    Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
   vorliegen,
    Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
   Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin folgende Eigenerklärung
   einzureichen:
    Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
   (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb
   einer gesetzten Frist beizubringen:
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der
   Sozialversicherungsträger,
    Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Inhaber sowie
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
    die Gewerbeanmeldung,
    Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizubringen:
   (1) Eigenerklärung über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 2 Mio.
   EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre (Jahre 2017, 2018, 2019). Dieser Nachweis wird bei
   Bewerbergemeinschaften in Summe gefordert.
   (2) Bilanz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2017,
   2018, 2019). Soweit ein Bewerber/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren
   Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber
   sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B.
   Steuerbilanzen oder sonstige Unterlagen), aus denen sich die in Ziffer
   VI.3) dieser Bekanntmachung dargestellten Position für die Bewertung
   der Eigenkapitalquote ermitteln lassen, vorzulegen.
   (3) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einschließlich
   einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige
   Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bewerber im Auftragsfall
   in der Lage ist eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union
   zugelassenen Kreditinstitut in Höhe von 5 % des jährlichen
   Brutto-Auftragswertes zu stellen. Dieser Nachweis ist nur durch den
   Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
   Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
   folgende Unterlagen nachzureichen:
   (4) Jahresabschlussbericht und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2017, 2018, 2019),
   falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber
   niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird
   bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   gefordert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (1) Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über eine haushaltsnahe
   Behältersammlung in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 50 000
   Einwohnern für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der
   letzten 36 Monate vor Einreichung des Teilnahmeantrags. Auf Verlangen
   der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist von den o. g.
   Auftraggebern der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte
   Erklärungen einzureichen.
   (2) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates
   Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die
   Tätigkeit Sammeln für mindestens eine beliebige Abfallart. Auf
   Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/
   die Zertifikat(e) einzureichen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Partner nach
   Maßgabe der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine Bürgschaft von einem
   in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut zu stellen.
   (2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom
   12.7.2018 (VgG M-V), die Verordnung zur Festsetzung des
   vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (MStEVO M-V) sowie das
   Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
   Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
   insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmern, sind
   daher zu beachten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 04/05/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   08/05/2020
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Auswahlkriterium 1 (Gewichtung 50 Punkte): Referenzen im Bereich
   Abfalllogistik
   Referenzen für die durch den Bewerber selbst durchgeführte
   haushaltsnahe Einsammlung und Beförderung von Abfällen in einem
   zusammenhängenden Gebiet inkl. gebührenscharfen
   Behälteridentifikationssystem für mindestens 50 000 Einwohner
   (Referenzen aus den letzten 60 Monaten vor Einreichung des
   Teilnahmeantrags). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen
   aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet. Die
   Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/ die
   Teilnahmeanträge mit den meisten derartigen Referenzen die
   Höchstpunktzahl (50 Punkte) erhält/ erhalten (Bewertungsobergrenze).
   Teilnahmeanträge, die keine derartigen Referenzen aufweisen werden mit
   null Punkten bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von
   Teilnahmeanträgen, deren Anzahl an derartigen Referenzen zwischen der
   Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in
   linearer Relation.
   Auswahlkriterium 2 (Gewichtung 25 Punkte): Mitarbeiteranzahl
   Abfalllogistik (Fahrer, Lader)
   Anzahl der im Bereich Abfalllogistik beim Bewerber beschäftigten
   Mitarbeiter (Fahrer, Lader). Zur Bewertung herangezogen wird der
   Mittelwert der Jahre 2017, 2018 und 2019.
   Bei Bewerbergemeinschaften wird die mittlere Mitarbeiterzahl der
   einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet. Die
   Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/ die
   Teilnahmeanträge mit den meisten Mitarbeitern die Höchstpunktzahl (25
   Punkte) erhält/ erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
   deren Mitarbeiteranzahl gleich null ist werden mit null Punkten
   bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen,
   deren Mitarbeiteranzahl zwischen der Bewertungsobergrenze und
   Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation.
   Auswahlkriterium 3 (Gewichtung 25 Punkte): Eigenkapitalquote des
   Bewerbers
   Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt gemäß Bilanz: Position
   Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage,
   Gewinnrücklage, Gewinn-/ Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust] geteilt
   durch Bilanzsumme).
   Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Bei Bewerbergemeinschaften wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen
   gewichtete mittlere Eigenkapitalquote aller Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft bewertet. Die Bewertung erfolgt in der Form, dass
   der Teilnahmeantrag/ die Teilnahmeanträge mit der höchsten
   Eigenkapitalquote die Höchstpunktzahl (25 Punkte) erhält/ erhalten
   (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge, deren Eigenkapitalquote null
   oder schlechter ist werden mit null Punkten bewertet
   (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen, deren
   Eigenkapitalquote zwischen der Bewertungsobergrenze und
   Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation.
   Die Vergabestelle wird - soweit mindestens 3 geeignete Bewerber
   vorhanden sein werden - unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern 3
   bis 6 Bewerber nach den vorstehenden Auswahlkriterien auswählen und zur
   Abgabe eines ersten Angebotes auffordern.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
   bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
   160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134,135 GWB.
   Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
   Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
   Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
   10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
   bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/03/2020
References
   6. mailto:abfall_LuP@menoldbezler.de?subject=TED
   7. http://www.kreis-lup.de/
   8. http://www.dtvp.de/
   9. mailto:abfall_LuP@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/
  12. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
  13. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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