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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Parchim
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Einsammeln von kommunalem Müll
Einsammeln von Hausmüll
Müllsammlung
Altpapiersammlung
Transport von Haushaltsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 143761-2020 (ID: 2020032509113037161)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
DE-Parchim: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2020/S 60/2020 143761
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Ludwigslust-Parchim
Postanschrift: Putlitzerstraße 25
Ort: Parchim
NUTS-Code: DE80O
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland
E-Mail: [6]abfall_LuP@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kreis-lup.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]www.dtvp.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abfalllogistikleistungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim verbunden mit
einer Beteiligung des privaten Partners an dem gemeinsamen Unternehmen
mit 49 %
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt die Erbringung von
Abfalllogistikleistungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab dem
1.1.2022, verbunden mit einer Beteiligung des privaten Partners an dem
gemeinsamen Unternehmen (GmbH) in Höhe von 49 % aus. Die übrigen
Anteile (51 %) an dem gemeinsamen Unternehmen hält der Landkreis
Ludwigslust-Parchim. Spätestens mit Leistungsbeginn wird eine Anstalt
öffentlichen Rechts (AöR) diese Anteile halten. Die AöR wird zudem
Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen. Die AöR wird sich in
Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim befinden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511100
90511200
90511300
90511400
90512000
90511000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Ludwigslust-Parchim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das gemeinsame Unternehmen soll die folgenden Leistungen jeweils im
Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim erbringen:
Einsammeln und Befördern von Restabfall,
Einsammeln und Befördern von Bioabfall,
Einsammeln und Befördern von Papier, Pappe, Kartonagen (100 % der
Menge),
Behälterbewirtschaftung, Behälterdienst für die Abfallfraktionen
Restabfall, Bioabfall, PPK,
Betrieb eines Behälteridentifikationssystems für Restabfall und
Bioabfall,
Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektro- und
Elektronikaltgeräten, Haushaltsschrott und Weihnachtsbäumen,
Reinigen der Containerstellplätze,
Einsatz eines Telematiksystems,
Betrieb von Wertstoffhöfen und
Befördern von Abfällen von den Wertstoffhöfen zu den Übergabestellen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind auch weitere von dem privaten
Partner zur Auftragsdurchführung des gemeinsamen Unternehmens zu
erbringende Leistungen. Diese umfassen beispielsweise die Beschaffung
von Fahrzeugen, die Bereitstellung von Werkstatt-/ Serviceleistungen,
Verwaltungsdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Flächen für
Betriebshöfe.
Darüber hinaus sollen die vorhandenen Abfallsammelfahrzeuge des
Auftraggebers sowie das Bestandspersonal (Fahrer/ Lader) mit dem
gegebenen Vergütungsniveau (TVöD) in das gemeinsame Unternehmen
überführt werden.
Ablauf dieses Verfahrens:
I. Interessenbekundung: Im Rahmen dieser Vorinformation haben
Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu
bekunden und dem Auftraggeber eine Interessenbekundung (§ 38 Abs. 4
VgV) elektronisch zu übermitteln. Die Interessenbekundung muss
fristgerecht ( vgl. Ziffer IV.2.2) ) mittels E-Mail an
[9]abfall_LuP@menoldbezler.de eingereicht werden. Interessenten haben
die Möglichkeit über diese E-Mail-Adresse Fragen im Rahmen der
Interessenbekundung zu stellen.
Mit der Interessenbekundung sind folgende Angaben zu machen:
a) Name/ Firma und Rechtsform des Unternehmens;
b) Büroanschrift (Straße, Ort, Land);
c) Name und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners;
d) sofern bereits vorhanden: Registrierungs-ID des Unternehmens im
Deutschen Vergabeportal ([10]www.dtvp.de).
II. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag: Der Auftraggeber fordert
alle interessierten Unternehmen, die fristgerecht eine
Interessenbekundung eingereicht haben, zur Interessenbestätigung auf.
Mit der Interessenbestätigung (entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der
Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter
geforderten Nachweise einreichen. Mit Aufforderung zur
Interessenbestätigung ist die gesamte Kommunikation ausschließlich über
das Deutsche Vergabeportal ([11]www.dtvp.de) zu führen.
Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl
Die Bewerberauswahl erfolgt dreistufig.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1) bis III.3) dieser
Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu
erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird anhand der nachfolgend unter Ziffer VI.3)
aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich
als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern
besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt
werden soll.
III. Angebots- und Verhandlungsphase: Das Verhandlungsverfahren wird in
verschiedenen Phasen abgewickelt. Die Aufforderung zur indikativen
Angebotsabgabe wird voraussichtlich am 29.6.2020 erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine erste Verlängerungsoption um 5 Jahre (bis 31.12.2036).
Eine zweite Verlängerungsoption besteht um weitere 5 Jahre (bis
31.12.2041). Beide Verlängerungsoptionen bestehen sofern keine
Vertragspartei fristgerecht zum Vertragsende kündigt und sind mit dem
Recht des Auftraggebers auf Preisprüfung verbunden. Die konkrete
Ausgestaltung ist im Vertragsentwurf geregelt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in
der Phase der Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine
Bewerbergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur
Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge
zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in diesem Fall, dass
ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und fristgerecht eine
Interessenbekundung abgegeben hat.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
vorliegen,
Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
vorliegen,
Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin folgende Eigenerklärung
einzureichen:
Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
(bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb
einer gesetzten Frist beizubringen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der
Sozialversicherungsträger,
Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Inhaber sowie
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
die Gewerbeanmeldung,
Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizubringen:
(1) Eigenerklärung über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 2 Mio.
EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (Jahre 2017, 2018, 2019). Dieser Nachweis wird bei
Bewerbergemeinschaften in Summe gefordert.
(2) Bilanz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2017,
2018, 2019). Soweit ein Bewerber/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
über keine geprüften Jahresabschlüsse verfügt oder deren
Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und der Bewerber
sie daher nicht vorlegen will, sind andere geeignete Nachweise (z. B.
Steuerbilanzen oder sonstige Unterlagen), aus denen sich die in Ziffer
VI.3) dieser Bekanntmachung dargestellten Position für die Bewertung
der Eigenkapitalquote ermitteln lassen, vorzulegen.
(3) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einschließlich
einer aktuellen Bestätigung der Bank, dass die bisherige
Geschäftsentwicklung erwarten lässt, dass der Bewerber im Auftragsfall
in der Lage ist eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitut in Höhe von 5 % des jährlichen
Brutto-Auftragswertes zu stellen. Dieser Nachweis ist nur durch den
Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
(4) Jahresabschlussbericht und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2017, 2018, 2019),
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird
bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
gefordert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(1) Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz über eine haushaltsnahe
Behältersammlung in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 50 000
Einwohnern für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der
letzten 36 Monate vor Einreichung des Teilnahmeantrags. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist von den o. g.
Auftraggebern der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte
Erklärungen einzureichen.
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates
Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die
Tätigkeit Sammeln für mindestens eine beliebige Abfallart. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/
die Zertifikat(e) einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen hat der Partner nach
Maßgabe der Vorgaben in den Vergabeunterlagen eine Bürgschaft von einem
in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut zu stellen.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz über die Vergabe
öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom
12.7.2018 (VgG M-V), die Verordnung zur Festsetzung des
vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (MStEVO M-V) sowie das
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)
Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen,
insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmern, sind
daher zu beachten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 04/05/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
08/05/2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Auswahlkriterium 1 (Gewichtung 50 Punkte): Referenzen im Bereich
Abfalllogistik
Referenzen für die durch den Bewerber selbst durchgeführte
haushaltsnahe Einsammlung und Beförderung von Abfällen in einem
zusammenhängenden Gebiet inkl. gebührenscharfen
Behälteridentifikationssystem für mindestens 50 000 Einwohner
(Referenzen aus den letzten 60 Monaten vor Einreichung des
Teilnahmeantrags). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen
aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet. Die
Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/ die
Teilnahmeanträge mit den meisten derartigen Referenzen die
Höchstpunktzahl (50 Punkte) erhält/ erhalten (Bewertungsobergrenze).
Teilnahmeanträge, die keine derartigen Referenzen aufweisen werden mit
null Punkten bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von
Teilnahmeanträgen, deren Anzahl an derartigen Referenzen zwischen der
Bewertungsobergrenze und Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in
linearer Relation.
Auswahlkriterium 2 (Gewichtung 25 Punkte): Mitarbeiteranzahl
Abfalllogistik (Fahrer, Lader)
Anzahl der im Bereich Abfalllogistik beim Bewerber beschäftigten
Mitarbeiter (Fahrer, Lader). Zur Bewertung herangezogen wird der
Mittelwert der Jahre 2017, 2018 und 2019.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die mittlere Mitarbeiterzahl der
einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Summe bewertet. Die
Bewertung erfolgt in der Form, dass der Teilnahmeantrag/ die
Teilnahmeanträge mit den meisten Mitarbeitern die Höchstpunktzahl (25
Punkte) erhält/ erhalten (Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge,
deren Mitarbeiteranzahl gleich null ist werden mit null Punkten
bewertet (Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen,
deren Mitarbeiteranzahl zwischen der Bewertungsobergrenze und
Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation.
Auswahlkriterium 3 (Gewichtung 25 Punkte): Eigenkapitalquote des
Bewerbers
Die Ermittlung des Eigenkapitals erfolgt gemäß Bilanz: Position
Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage,
Gewinnrücklage, Gewinn-/ Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust] geteilt
durch Bilanzsumme).
Zur Bewertung herangezogen wird der Mittelwert der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen
gewichtete mittlere Eigenkapitalquote aller Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft bewertet. Die Bewertung erfolgt in der Form, dass
der Teilnahmeantrag/ die Teilnahmeanträge mit der höchsten
Eigenkapitalquote die Höchstpunktzahl (25 Punkte) erhält/ erhalten
(Bewertungsobergrenze). Teilnahmeanträge, deren Eigenkapitalquote null
oder schlechter ist werden mit null Punkten bewertet
(Bewertungsuntergrenze). Die Bewertung von Teilnahmeanträgen, deren
Eigenkapitalquote zwischen der Bewertungsobergrenze und
Bewertungsuntergrenze liegen, erfolgt in linearer Relation.
Die Vergabestelle wird - soweit mindestens 3 geeignete Bewerber
vorhanden sein werden - unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern 3
bis 6 Bewerber nach den vorstehenden Auswahlkriterien auswählen und zur
Abgabe eines ersten Angebotes auffordern.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134,135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist
10 Kalendertage.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2020
References
6. mailto:abfall_LuP@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.kreis-lup.de/
8. http://www.dtvp.de/
9. mailto:abfall_LuP@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/
12. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
13. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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