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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 143173-2020 (ID: 2020032509055036556)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
DE-Stuttgart: Arzneimittel
2020/S 60/2020 143173
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK Baden-Württemberg
E-Mail: [6]ohv@bw.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de/bw
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB
V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2020-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt
sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und
einer möglichst breit angelegten Information der interessierten
pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser
Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe
eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben
dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten
pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. §
130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser
Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die
Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24
Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist
innerhalb des Zeitraums vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 jederzeit zu einem
Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum
Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung
sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage
3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten
Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den
nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe):
1. Dornase alfa (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste);
2. Somatropin (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste);
3. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste).
*Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich
nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten (Depot)
Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf.
Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses
Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d.
h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden
auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen
Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich
würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge
erweitert. Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren
Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf diese Auftragsbekanntmachung
nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des
Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt
A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens
mit Wirkung zum 1.6.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses
Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
31.5.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.6.2020 müssen
interessierte Unternehmen spätestens am 20.4.2020 ein nach Maßgabe der
Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot in Papierform und zusätzlich
elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
einreichen. Verträge werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-
und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu
Arzneimitteln mit den o. g. Startwirkstoffen zu einem späteren
Zeitpunkt als dem 1.6.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich.
Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten
Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit
sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von
Erweiterungen des des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen
Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu
den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses
Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche
Vertragsstart der 1.5.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen
spätestens am 18.3.2022 eingehen.
Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen
Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte
werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine
Exklusivität zu.
Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer
der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die
nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu
Lasten der AOK abgerechnet werden. Dabei gilt je Wirkstoff, der
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs ist, ein prozentualer Rabattsatz auf
den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) exklusive
Umsatzsteuer. Für verschiedene Wirkstoffe können unterschiedliche
Rabattsätze gelten. Je Wirkstoff gilt aber selbstverständlich ein
einheitlicher Rabattsatz für alle Vertragspartner.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2020
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden
frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und
Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14)
der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung
veröffentlicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder
Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i.S.d.
§ 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen
Arzneimittel, in Betracht.
Weitere Anforderungen:
Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit;
Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht
älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
einen entsprechenden Ausdruck/ Auszug aus dem Berufs- und
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem
sie ansässig sind, vorzulegen,
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
Dokumentation und Information (DIMDI) für die Arzneimittel, für die der
pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet. Zu den Informationen, die
sich aus den Auszügen ergeben müssen und ggf. dem Erfordernis der
Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise siehe Abschnitt B.3 der
Teilnahmebedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4),
II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den
Auftragsunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 23:59
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in
Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten
Startwirkstoffen mit Wirkung zum 1.6.2020 angestrebt, müssen die
Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.4.2020 und bei angestrebtem
Vertragsbeginn nach dem 1.6.2020 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6
Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen.
Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung sind die Fristen und der
Vertragsbeginn der aktualisierten Wirkstoffliste und den Abschnitten
II.2.4), II.2.14) sowie IV.2.7) der Bekanntmachung zu der
Beschaffungsbedarfserweiterung, welche unter Bezugnahme der hier
vorliegenden Auftragsbekanntmachung zu erfolgen hat, zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem
Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich
Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D026
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art.
1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und
Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser
Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine
Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB)
verbunden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2020
References
6. mailto:ohv@bw.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/bw
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents
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