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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Stuttgart
Arzneimittel
Dokument Nr...: 143173-2020 (ID: 2020032509055036556)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
  DE-Stuttgart: Arzneimittel
   2020/S 60/2020 143173
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
   Postanschrift: Presselstraße 19
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE1
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK Baden-Württemberg
   E-Mail: [6]ohv@bw.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de/bw
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
   Referenznummer der Bekanntmachung: OHV 2020-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt
   sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und
   einer möglichst breit angelegten Information der interessierten
   pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement
   zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser
   Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe
   eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben
   dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums TED ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen
   Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
   Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten
   pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. §
   130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den
   Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser
   Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffe zu schließen. Die
   Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24
   Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist
   innerhalb des Zeitraums vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 jederzeit zu einem
   Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des
   Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum
   Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung
   sowie Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE1
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage
   3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste) benannten
   Wirkstoffen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den
   nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe):
   1. Dornase alfa (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste);
   2. Somatropin (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste);
   3. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste).
   *Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich
   nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten (Depot)
   Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf.
   Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses
   Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d.
   h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden
   auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen
   Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich
   würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge
   erweitert. Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des
   Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren
   Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf diese Auftragsbekanntmachung
   nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
   machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des
   Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt
   A.I.4).
   Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens
   mit Wirkung zum 1.6.2020 geschlossen. Alle im Rahmen dieses
   Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am
   31.5.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.6.2020 müssen
   interessierte Unternehmen spätestens am 20.4.2020 ein nach Maßgabe der
   Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot in Papierform und zusätzlich
   elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform
   einreichen. Verträge werden frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte-
   und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu
   Arzneimitteln mit den o. g. Startwirkstoffen zu einem späteren
   Zeitpunkt als dem 1.6.2020 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich.
   Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten
   Vertragsstart vollständig einzureichen. Die (maximale) Vertragslaufzeit
   sowie die Angebots- und Warte- und Stillhaltefrist im Fall von
   Erweiterungen des des Beschaffungsbedarfs werden in den zugehörigen
   Auftragsbekanntmachungen und in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu
   den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses
   Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche
   Vertragsstart der 1.5.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen
   spätestens am 18.3.2022 eingehen.
   Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen
   Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte
   werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine
   Exklusivität zu.
   Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer
   der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die
   nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu
   Lasten der AOK abgerechnet werden. Dabei gilt je Wirkstoff, der
   Gegenstand des Beschaffungsbedarfs ist, ein prozentualer Rabattsatz auf
   den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) exklusive
   Umsatzsteuer. Für verschiedene Wirkstoffe können unterschiedliche
   Rabattsätze gelten. Je Wirkstoff gilt aber selbstverständlich ein
   einheitlicher Rabattsatz für alle Vertragspartner.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/05/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden
   frühestens am 21.4.2020 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).
   Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs wird die Warte- und
   Stillhaltefrist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den
   neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschnitten II.2.4) und II.2.14)
   der Bekanntmachung betreffend die Beschaffungsbedarfserweiterung
   veröffentlicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin
   nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder
   Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i.S.d.
   § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen
   Arzneimittel, in Betracht.
   Weitere Anforderungen:
    Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit;
    Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht
   älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben
   einen entsprechenden Ausdruck/ Auszug aus dem Berufs- und
   Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem
   sie ansässig sind, vorzulegen,
    Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
   Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
   Dokumentation und Information (DIMDI) für die Arzneimittel, für die der
   pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet. Zu den Informationen, die
   sich aus den Auszügen ergeben müssen und ggf. dem Erfordernis der
   Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise siehe Abschnitt B.3 der
   Teilnahmebedingungen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4),
   II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den
   Auftragsunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2022
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/03/2022
   Ortszeit: 23:59
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den in
   Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten
   Startwirkstoffen mit Wirkung zum 1.6.2020 angestrebt, müssen die
   Angebotsunterlagen spätestens bis zum 20.4.2020 und bei angestrebtem
   Vertragsbeginn nach dem 1.6.2020 zu diesen Wirkstoffen, spätestens 6
   Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen.
   Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung sind die Fristen und der
   Vertragsbeginn der aktualisierten Wirkstoffliste und den Abschnitten
   II.2.4), II.2.14) sowie IV.2.7) der Bekanntmachung zu der
   Beschaffungsbedarfserweiterung, welche unter Bezugnahme der hier
   vorliegenden Auftragsbekanntmachung zu erfolgen hat, zu entnehmen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem
   Postweg bzw. per Boten einzureichen. Vergleiche hierzu ausführlich
   Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0D026
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
   - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das
   Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und
   einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
   gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das
   Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das
   Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. von Art.
   1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und
   Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser
   Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine
   Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB)
   verbunden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/03/2020
References
   6. mailto:ohv@bw.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/bw
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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