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Ausschreibung: Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns - DE-Nürnberg
Kipplastwagen
Dokument Nr...: 879930-2020 (ID: 2020032412371736017)
Veröffentlicht: 25.03.2020
*
  Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
VERGABEUNTERLAGEN
2020001349
Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland
11.03.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 5
Stadt Nürnberg
UVgO............................................................................................................................
.......... 5
Bewerbungsbedingungen
UVgO.............................................................................................................. 5
Besondere Vertragsbedingungen (BVB/L)
............................................................................................... 8
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB) ............................................................................
9
Datenschutzhinweis
Vergabeverfahren.................................................................................................... 16
Datenschutzhinweis Bieterkartei
.............................................................................................................. 18
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ....... 20
Einladung zur Angebotsabgabe bei ZD/3 nach UVgO mit Bewerbungsbedingungen (VHBN 0506 - 11/2018 21
Angebot nach UVgO (nationales Verfahren) an ZD/3 (VHBN 0509 - 11/2018) ............................................... 25
Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO-VgV_20181026.................................................................................. 28
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZAVB)
....................................................................................................... 30
4
................................................................................................................................
............................... 30
Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
....................................................................................................... 30
5
................................................................................................................................
............................... 31
Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
..................................................................................................... 31
6
................................................................................................................................
............................... 31
Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
......................................................................................... 31
7
................................................................................................................................
............................... 31
Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
..................................................................................... 31
8
................................................................................................................................
............................... 32
Abnahme (VOL/B	13)
........................................................................................................................... 32
9
................................................................................................................................
............................... 32
Mängelansprüche (VOL/B  14)
............................................................................................................ 32
10
................................................................................................................................
............................. 32
Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
........................................................................................................ 32
11
................................................................................................................................
............................. 32
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16) ................................................................. 32
12
................................................................................................................................
............................. 33
Zahlungen (VOL/B  17)
......................................................................................................................... 33
13
................................................................................................................................
............................. 33
Überzahlungen (VOL/B  17)
.................................................................................................................. 33
14
................................................................................................................................
............................. 33
Abtretung
................................................................................................................................
................. 33
14.2
................................................................................................................................
.................. 33
Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, ................................................................. 33
15
................................................................................................................................
............................. 34
i
Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
............................................................................................................. 34
16
................................................................................................................................
............................. 35
Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
........................................................................................................ 35
17
................................................................................................................................
............................. 35
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19) ..................................................................... 35
18
................................................................................................................................
............................. 35
Gerichtsstand (VOL/B  19)
..................................................................................................................... 35
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 36
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 54
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 59
ii
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Allgemeine Informationen
Projektnummer: 2020001349
Projektname: Lkw zur Pflege des
Straßenbegleitgrüns
Gewerk:
Projektbeschreibung:
Lkw mit einem
zulässigen
Gesamtgewicht von
26,0 to. (3-Achser,
Nachlaufachse als
Lenk-Liftachse), mit
Dreiseitenkipper und
Ladekran
CPV-Code Code Bezeichnung
34134200-7 Kipplastwagen
Vergabeart:
Öffentliche
Ausschreibung
gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung
 am: 12.03.2020
Einreichungsfrist
Teilnahmeantrag:
bis einschließlich um
Uhr
Angebotsfrist:
bis einschließlich
14.04.2020 um
 15:00:00 Uhr
Eröffnungstermin: am um Uhr
Bindefrist: bis einschließlich
30.06.2020
geplante
Ausführungsfrist:
vom
bis einschließlich
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e
vergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 07.04.2020 13:00 Uhr eingegangen sein, für
später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
1
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel
werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Ja
Art der Losauswahl: Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  53 Abs. 7 Satz 1 und  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach  1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
2
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß  126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, die Angebotsunterlagen
in der Eingabemaske im Bieterassistenten (elektronisch) auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin (elektronisch) abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter Allgemeines >
Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch bearbeiten zu
können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet kostenlos zur
Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000  behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
3
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
4
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform
darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für
Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot
mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in
vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur
Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt,
ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann
anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese
Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische
Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
5
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 2 von 3
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig
und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den
Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür
vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet
werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 3 von 3
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
7
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
,
Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26,0 to. (3-Achser, Nachlaufachse als Lenk-Liftachse), mit Dreiseitenkipper und
Ladekran
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom oben genannten Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
, , .
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung bzw. Beginn der Ausführung am:
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen bis zum .
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Leistung Datum
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart: Nein
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist: vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung, der nicht genutzt
werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: Prozent der den unter Ziffer 3.3 genannten Einzelfristen zugehörigen
Auftrags-Teilsummen für denjenigen Teil der
Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in folgender Anzahl einzureichen:
und zugleich sind alle Rechnungen bei in folgender Anzahl einzureichen:
5.2 Eventuell notwendige Anlagen zu den Rechnungen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen u.s.w.) sind
in folgender Anzahl
einzureichen:
6. Sicherheitsleistung (18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten: Nein
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von Prozent der Auftragssumme.
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, welche die Leistung, den Inhalt des Vertrages
oder dessen Abwicklung
betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist
dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 20.12.2007 (Nr. I B
1612-917-29-926) in der
jeweils gültigen Fassung).
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
keine
8
Stadt Nürnberg
vhbn_0521, Stand Dezember 2019
Seite 1 von 7
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren
und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung
benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung
verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von
Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung
von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung ( 2 VOL/B)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
9
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich
unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen
zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 AEntG oder einer
nach  3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen
und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der
Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage
prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern
sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben
die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 VOL/B)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es
gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
10
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme ( 13 VOL/B)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung.
10 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu
nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der Leistungsbeschreibung
aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in
2-facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
11
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 4 von 7
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
12 Zahlungen ( 17 VOL/B)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut
den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft
nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag
incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen ( 17 VOL/B)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des
 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen
in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen
Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form-
12
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 5 von 7
blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber
bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags
an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht,
wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige
Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer
Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe  354a
Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung ( 18 VOL/B)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche
einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer
Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme
einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 %
der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme
um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber
kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende
Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
13
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 6 von 7
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen
Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gemäß
Nr. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt
sind.
16 Bürgschaften ( 17 und 18 VOL/B)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer
zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten
Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19 VOL/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi-
14
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 7 von 7
schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
15
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie
Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
Übermittlung an Drittländer
16
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten
Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen
bzw.  20 EU VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für
drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne
USt. übersteigt, sind die in  20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,
 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt
wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren
möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen
und abgewickelt werden.
17
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine Bieterkartei
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Pflege einer Bieterkartei
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit DSB Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch, aus
der Bieterkartei entfernt zu werden, in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen
aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so
18
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie
von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsschluss
erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
19
Stadt Nürnberg
vhbn_0522-1, Stand November 2018
Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw.	124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
20
Stadt Nürnberg
vhbn_0506, Stand November 2018 Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Firma
Einladung zur Angebotsabgabe nach UVgO
mit Bewerbungsbedingungen
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Die Angebotsfrist läuft am um Uhr ab.
Angebote sind einzureichen bei: Stadt Nürnberg
(nur bei zulässiger schriftlicher Angebotsabgabe relevant) Zentrale Dienste
-Submission-
Fünferplatz 2 (Erdgeschoss / Zi. 002)
90403 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie um ein Angebot für die oben bezeichnete Maßnahme.
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben auszufüllen, zu
unterschreiben und zusammen mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis oder einer
entsprechenden Kurzfassung sowie den Vergabeunterlagen in einem verschlossenen
Umschlag unter Verwendung des beiliegenden Kennklebezettels einzureichen.
Zur Beschleunigung der Angebotsprüfung bitten wir Sie, Ihr Angebot zusätzlich auch auf
Datenträger im GAEB-Standard 90 (Datenart 84) einzureichen.
Die Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 8.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr 8.30 - 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Tel.:
Fax.:
Maßnahme:
Leistungsbereich:
Ausschreibungs-Nr.:
Die Bindefrist endet mit dem
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: bis
Sulzbacher Str. 2-6 90489 Nürnberg
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Karl Augustin
Sulzbacher Str. 2-6
90489 Nürnberg
Karl.Augustin@stadt.nuernberg.de
11.03.2020
Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
14.04.2020 15:00:00
30.06.2020
21
vhbn_0506, Stand November 2018 Seite 2 von 4
1. Anlagen:
siehe im Angebotsschreiben unter Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen
2. Rückfragen, Einsicht in nicht abgegebene Verdingungsunterlagen und gegebenenfalls
Vereinbarung eines Ortstermins beim
3. Nebenangebote werden
zugelassen ausgeschlossen
jedoch nur für folgende Leistungsbereiche:
Zusätzlich zu Nr. 10.4 müssen Nebenangebote noch folgende Mindestanforderungen erfüllen:
4. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten (näheres siehe Leistungsbeschreibung):
nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
Entgegen Nr. 10.3.5 der Bewerbungsbedingungen sind Nachlässe mit Bedingung zugelassen,
die sich auf die Vergabe mehrerer oder aller Lose beziehen.
5. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich
Preis Gewichtung
Gewichtung
Gewichtung
Gewichtung
Gewichtung
6. Evtl. Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
7. Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB) beigelegt, muss
sein Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO ausgeschlossen werden.
8.
9.
Tel.: Fax.:
Email:
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
%
%
%
%
%
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sulzbacher Str. 2-6
90489 Nürnberg
Karl.Augustin@stadt.nuernberg.de
22
vhbn_0506, Stand November 2018 Seite 3 von 4
10. BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
10.0 Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen enthalten.
10.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
10.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen
verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
10.3 Angebot
10.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
10.3.2 Bei schriftlicher Angebotsübermittlung ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben; für
das Angebot sind die Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen.
Die von der Vergabestelle verfassten Verdingungsunterlagen sind allein verbindlich, auch bei Abweichungen in
Bezug auf den Text oder die Mengenangaben, zwischen der vom Bieter ausgedruckten Fassung und den
Vergabeunterlagen der Vergabestelle.
10.3.3 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung
abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Angebote in Textform dürfen nur abgegeben werden, wenn
dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber
verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
10.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe
und Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und
genaue Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt
diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
10.3.5 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem
Angebot nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote
berücksichtigt, wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist
mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
10.3.6 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln
nachweist, dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
10.3.7 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
10.4 Nebenangebote
10.4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren
Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
10.4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen
Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
23
vhbn_0506, Stand November 2018 Seite 4 von 4
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
- hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
10.4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
10.4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
Vergütung durch Pauschalsumme).
10.4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne
Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im
Nebenangebot zu erklären.
10.4.6 Nebenangebote, die den Nummern 10.4.1 bis 10.4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen
werden.
10.5 Bietergemeinschaften
10.5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall
erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
10.5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
10.6 Nachunternehmer
10.6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen,
dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen auf Anforderung vorzulegen.
10.6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
10.6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen.
10.6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen
in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren
kann.
10.7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn
zuständigen vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
10.8 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
24
Stadt Nürnberg
vhbn_0509 Stand Oktober 2018
Seite 1 von 3
Angebot nach UVgO (nationales Verfahren)
Vergabeverfahrens-Nr.
Maßnahme
Die Bindefrist endet mit dem
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen, den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Angebotssumme netto
- Nachlass %
EURO
EURO
Zwischensumme EURO
+ % Umsatzsteuer (MwSt) EURO
Angebotssumme brutto EURO
Die Anzahl von Nebenangeboten ist auf dieser Seite anzugeben.
Nebenangebote: nein ja Anzahl
Skonto % bei Zahlung innerhalb Tagen
nach Eingang der Rechnung, erbrachter Leistung, erfolgter Lieferung
(gilt für alle rechtzeitig geleisteten Zahlungen des AG in Verbindung
mit ZAVB/L Nr. 12 und Bewerbungsbedingungen Pkt. 10.3.4)
Das Hauptangebot ist ein Festpreisangebot!
Preisgleitung gemäß Leistungsbeschreibung
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
- Submission -
Fünferplatz 2 (Erdgeschoss / Zimmer 002)
90403 Nürnberg
Wird vom Auftraggeber ausgefüllt:
Bieter-Nr.
Vergabestelle: (Datum, Handzeichen)
Auf Vollständigkeit
geprüft:
nachgerechnet:
geprüfte
Angebotssumme:
Bemerkungen:
 siehe Rückseite
Name, Anschrift, Fernruf des Bieters (Stempel oder handschriftlich):
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
30.06.2020
25
vhbn_0509 Stand November 2018
Seite 2 von 3
2. Meinem / Unserem Angebot liegen die im nachfolgenden Verzeichnis der
Vergabeunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen und die VOL/B in der am
Tage der Angebotseröffnung gültigen Fassung zu Grunde.
Die Rangfolge richtet sich nach  1 VOL/B.
Verzeichnis der Vergabeunterlagen ( 21 UVgO bzw.  29 VgV)
Die Vergabeunterlagen umfassen:
2-fach (davon je 1 Exemplar mit dem Angebot zurückgeben!)
Nachunternehmerliste
Besondere Vertragsbedingungen
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Nürnberg für die Ausführung von Leistungen
(ZAVB/L)
Seiten Leistungsbeschreibung mit Wertungsmatrix
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Dienstleistungsvertrag ( Seiten); bitte 2 Exemplare unterschrieben mit dem Angebot
zurückgeben!
Beiblatt Nr. 2:
Beiblatt Nr. 3:
Gesamtkostenaufstellung
Gesamtstundenaufstellung
Erklärung zum Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
Liste der angeforderten Erklärungen und Nachweise
vom Bieter beigefügte Unterlagen:
1-fach, zum Verbleib beim Bieter bestimmt:
26
vhbn_0509 Stand November 2018
Seite 3 von 3
3 Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft seit unter Nr.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie
zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.
4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
 meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
 in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500  belegt worden bin/sind,
 die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
5.
5.1 Ich/wir gehöre(n) zu
Handwerk Industrie Handel Versorgungs-
Unternehmen
Sonstigen
5.2 Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis
(z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte Blindenwerkstatt, Spätaussiedler oder Verfolgte gem. Bevorzugten-Richtlinie,
Bekanntm. der Bayer. Staatsregierung vom 06.11.2001)
5.3 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus
EWR-Staat bzw.
Staat des WTOAbkommens
anderem Staat
Nationalität:
6 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
7 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im
Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
8 Die mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/unseres
Angebotes.
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Im Fall der zulässigen schriftlichen Angebotsabgabe:
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift:
Bei zulässiger schriftlicher Angebotsabgabe: Ist das Angebotsschreiben nicht an dieser Stelle
unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.
27
Stadt Nürnberg
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Leistungen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt unterhalb des europäischen Schwellenwertes nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und bei Verfahren über dem Schwellenwert nach der
Vergabeverordnung (VgV). Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen
enthalten.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen
Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies
gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt,
zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das
Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle
zu übermitteln. Angebote in Textform dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber
verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die
Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und
Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art und
wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue
Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe,
ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot
nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt,
wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist,
dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug genommen
wurde, gleichermaßen entspricht.
3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
28
Seite 2 von 2
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestkriterien
erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich
sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und
Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung
durch Pauschalsumme).
4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe
eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im Nebenangebot zu
erklären.
4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die
sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
6 Nachunternehmer
6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen, dass ihm/ihr die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
auf Anforderung vorzulegen.
6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen
angemessen zu beteiligen.
6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen
in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen
vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
8 Benachrichtigung
Benachrichtigung über die Nichtberücksichtigung des Angebots:
a) Bei EU-Verfahren (über dem Schwellenwert) erhalten nichtberücksichtigte Bieter und Bewerber eine
Benachrichtigung nach  134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
b) Bei nationalen Verfahren nach UVgO: Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das
Angebot nicht berücksichtigt werden.
29
Stadt Nürnberg
VHB-N 0521, Stand Juni 2013 Seite 1 von 6
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
30
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Seite 2 von 6 31
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
Seite 3 von 6 32
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
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ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
Seite 5 von 6 34
Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
11.03.2020
Verfahren: 2020001349 - Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen:
Das Fahrzeug wird für Unterhaltsarbeiten im Bereich Straßenbegleitgrün eingesetzt.
! Keine Sonderan- und aufbauten für den Winterdienst !
Tätigkeiten /Anforderungen:
- Lade- u. Transportarbeiten
- Aushubarbeiten in geringem Umfang
- kein Winterdienst
Los 1: Fahrgestell
Los 2: An- und Aufbauten (Ladekran, 3-Seitenkipper mit Bordwanderhöhungen und halbautomatischem Rollverdeck,
sowie weiteren, benötigten Auf- u. Anbauten laut Beschreibung Los 2)
Die Einrichtungen zur Steuerung u. Bedienung des Fahrzeuges und des Ladekranes müssen ergonomisch gestaltet
sein.
Nach Auswertung aller Angebote findet, falls benötigt, zwischen dem Auftraggeber und den für die Vergabe
relevanten Bietern, ein Abstimmungsgespräch beim Auftraggeber (Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg) statt.
Die oben genannten Lose sind best möglichst neutral beschrieben. Sollte auf Grund von Formulierungen ein
Rückschluss auf ein bestimmtes Fabrikat gezogen werden können, sind grundsätzlich Fahrzeuge bzw. An- u.
Aufbauten gleichwertiger Art zulässig, sofern die angebotenen Produkte die Mindestanforderungen der
Leistungsbeschreibung erfüllen.
!!! Wichtig !!!
Aus arbeitstechnisch bedingten Vorgaben des Bedarfsträgers können seitens des AG für die Vergabe nur Angebote
zugelassen werden, welche in Kombination von Los 1 (Fahrgestell) und Los 2 (Aufbau Ladekran  gestreckte Ablage
mit angebautem Greifer auf der Ladefläche) eine Gesamtfahrzeughöhe von max. 3.800 mm, unbeladen, nicht
überschreiten. Die niedrigste, mögliche Gesamthöhe ist dem Angebot zu Grunde zu legen und zu kalkulieren. Evtl.
hierfür benötigte Fahrgestell- bzw. Rahmenänderungen bezüglich beider Lose sind im Angebotspreis zu kalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
Technische Zeichnungen bzw. Beschreibungen welche dieses eindeutig belegen sind den Angeboten zwingend
beizulegen.
Fragen zur Leistungsbeschreibung oder anderen Sachverhalten können vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt und
aufgeklärt werden. Zur lückenlosen Vergabedokumentation in diesem eVergabesystem, bitten wir Sie dazu
ausschließlich die Kommunikations-Funktion dieses Systems zu verwenden. Bitte beachten Sie den Schlusstermin
für die Nutzung dieses Tools (unter Projektinformationen). Technisch sind Fragestellungen nach diesem
Schlusstermin zwar möglich, eine Beantwortung bis zur Angebotsfrist kann jedoch nicht mehr sichergestellt werden.
1 LOS Trägerfahrzeug (Fahrgestell) EUR .........................
1.1 Fahrgestell (3-achsig,
Nachlaufachse) als Linkslenker
laut nachfolgender
Beschreibung
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Motorisierung:
 Leistung: ca. 292 - 300 kW (= ca. 400 PS)
 Schadstoffarm nach der aktuell vorgeschriebenen EURO 6
Norm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/18
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 Dieselpartikelfilter, soweit erforderlich
 Geräuschkapselung 80 dB (92/97 EWG)
 EDC Motorregulierung
 Erstparametrierung
 Kraftstoffvorwärmung / Flammstartanlage
 Kraftstofffilter mit Heizung
 Getriebeölkühler/Wärmetau scher
 Visco-Lüfter mit hoher Kühlleistung
 Kühler mit Steinschlagschutzgitter
 Geregelte Kipphebelbremse / Konstantdrossel
Antrieb / Nebenantrieb:
 Antriebsvariante (Radformel) 6 x 2-4, Nachlaufachse als
Lenk- Liftachse ca. 9,0 to.
 Getriebeschaltung mit Komfort-Unterstützung (z.B.
Comfort-Shift, Power-Shift, usw. diese genannten
Herstellerbezeichnungen dienen nur zur Erläuterung der
Funktionsweise)
 Differenzialsperre, zuschaltbar
 Nebenantrieb für die erforderliche LS-Hydraulikanlage zum
Betrieb der Kipperbrücke und des Ladekrans
 Evtl. spezifisch benötigte Übersetzungen und Einstellungen in
Bezug auf die Achsen bzw. auf das Getriebe müssen von allen
beteiligten Firmen/Herstellern im Rahmen dieser
Ausschreibung, untereinander, abgestimmt werden und sind im
Angebotspreis zu kalkulieren.
 Nach der Auswertung aller Angebote ist ein Vergabegespräch
zwischen dem Fahrgestellhersteller/-li eferanten (Los 1) und
dem Aufbauhersteller bzw. dem Aufbaulieferanten (Los 2) und
dem Bedarfsträger / Vergabestelle zwingend erforderlich
Fahrgestell:
 Fahrgestell, geeignet für die in Los 2 beschriebenen
Aufbauten (3-Seitenkipper und Ladekran)
 Radstand ca. 3.600 mm von VA bis 1. HA (Anmerkung: Der
Aufbau eines Ladekrans mit Hochstand und zusätzlichem
Querrost hinter dem Fahrerhaus mit seitlicher
Aufstiegsmöglichkeit links vom Boden und einer
3-Seiten-Kipperbrücke mit einer Länge von ca. 4.200  4.600
mm, je nach Aufbaumaß des Ladekrans, muss zwingend
möglich sein)
 Rahmenüberhang ist in Absprache zwischen
Fahrgestellhersteller und Aufbauhersteller festzulegen
 Gesamthöhe des fertig aufgebauten Fahrzeuges unbeladen
(einschl. des auf der Kipperbrücke abgelegten Ladekrans),
zwingend max. 3.800 mm;
 zulässiges Gesamtgewicht ca. 26.000 kg
 Nutzlast des Fahrgestelles: > 10.000 kg
 Vorderachse ca. 7,5 to., mind. jedoch geeignet für den
problemlosen Aufbau und den Betrieb des in Los 2
beschriebenen Ladekrans. Federung Stahl, mechanisch;
incl. Kotflügel mit Schmutzfänger einschl.
Sprühnebelverminderung
 Hinterachse/n, Luftfederung einschl. Drucksensoren für
Federbälge und Kunststoffkotflügel (3-teilig) mit Schmutzfänger
rechts u. links. Der problemlose Aufbau des Ladekrans muss
gewährleistet sein
 falls benötigt, verstärkte Vorder- und Hinterfedern
 Stabilisatoren an allen Achsen
 Digitale Achslastmessung mit Anzeige im Armaturenbrett
 Ohne Ersatzradhalter, Ersatzrad lose beigelegt
 Bereifung der Antriebsachse M+S Profil und 3-PMSF
Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
 Bereifung Vorderachse, Lenkprofil
 Radmutternabdeckung
 Rahmenfarbe schwarz RAL 9005 (wassergelöst) oder ähnlich
 Kupplungs- und Bremsbeläge asbestfrei
 Schalldämpfer aus nicht rostendem Stahl (Edelstahl)
 Luftansaugung hochgezogen mit Trockenluftfilter
 Kraftstoffbehälter ca. 180 ltr., abschließbar
 AdBlue Behälter möglichst ca. 35 ltr., abschließbar
 Anti-Blockier-System (ABS)
 Antriebs-Schlupfregelung (ASR)
 Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
Leistungsverzeichnis - 2/18
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 Notbremssignal (ESS) / Notbremsassistent
 2-Kreis-Druckluft-Bremsan lage mit
Kondenswasserüberwachung, Füllanschlüssen und allen
benötigten Leitungen und Kupplungen für Hängerbetrieb,
betriebsfertig eingebaut
 Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachsen mit
asbestfreien Bremsbelägen
 Betriebsbremse als servounterstützte Bremsanlage mit ABS
(evtl. abschaltbar), ASR, ALB, ESP usw.
 Notbremsassistent
 Feststellbremse
 2 Stck. Unterlegkeile mit Halter
 Kupplung vorne für DIN-Abschleppstange
 Anhängekupplung als Ringmaul für ZAA, einschl. der
benötigten Änderungen bzw. Verstärkungen des Rahmens für
eine Anhängelast bis ca. 10.000 kg, sowie der benötigten
Hydraulikleitungen und kupplungen zum Fahrzeugheck.
Anbauhöhe der Kupplung ca. 95 cm mittig
 Servolenkung (Linkslenker)
 Unterfahrschutz (seitlich, hinten, vorne) in Absprache mit dem
Aufbauhersteller und nach den gesetzlichen Vorschriften und
Richtlinien
 Kunststoffstoßstange vorne
 Lufttrockner beheizt
 Druckluftfüllanschluss frontseitig
 Luftpresser verbrauchsoptimiert
 Geschwindigkeitsbegrenzun g, 90 km/h nach EG
 Luftanschlüsse einschl. Kupplungen zum Fahrzeugheck, für
Hängerbetrieb
 alle benötigten Verstärkungen, Befestigungsteile und evtl.
Änderungen des Rahmens für den in Los 2 beschriebenen Aufu.
Anbauten
 Lackierung der benötigten Anbauteile in Rahmenfarbe
 Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz
 keine rot-weiße Warnmarkierung (erfolgt durch Auftraggeber)
Fahrerhaus:
 Fahrerhaus als Normalfahrerhaus, ca. 2.250 mm breit (ohne
Spiegel), max. ca. 1.900 mm tief
 Innenraumfarbe, möglichst dunkel
 Führerhauskippvorrichtung elektrisch/hydraulisch
 Akustische Warnanlage für eingelegten Rückwärtsgang
 Lenkungsanordnung links
 Lenksäule in Höhe und Neigung verstellbar
 Lenkradschloss mit Wegfahrsperre
 Multifunktionslenkrad
 Lackierung in tief- bzw. kommunalorange RAL 2011,
wassergelöst
 Windschutzscheibe aus Verbundglas, klar und beheizbar
 Alle Scheiben als Wärmeschutzverglasung
 Fahrerhausrückwand mit Fenster
 Fahrerhaus-Hubdach, mechanisch
 Zentralverriegelung mit Fernbedienung für zwei
Hauptschlüssel und einen Ersatzschlüssel ohne
Fernbedienung)
 Elektrische Fensterheber für Fahrer und Beifahrer
 Außenspiegel (Rück- und Weitwinkelspiegel) Fahrer- und
Beifahrerseite heizbar und elektrisch verstellbar
 EU-Frontspiegel
 Rampenspiegel, 2 Stck., fahrer- u. beifahrerseitig
 Fahrersitz Komfortschwingsitz mit Sitzheizung u. -belüftung,
Lendenwirbelstütze, luftgefedert mit Kopfstütze und
Automatiksicherheitsgurt, einschl. hochwertigem Schonbezug
(kein Werkstattbezug)
 Beifahrersitze als Sitzbank oder Einzelsitze für 2 Personen
(Standard / Serie), einschl. der vorgeschriebenen
Sicherheitsgurte, Kopfstützen und hochwertigem Schonbezug
(kein Werkstattbezug), keine Notsitze, eine ergonomische
Sitzhaltung für beide Personen muss gewährleistet sein.
 zusätzliche Ablagefächer
 Führerhausheizung mit mind. 3-stufigem Gebläse, beidseitig,
mit Scheibenbelüftung (kalt/warm) und Scheibendefroster EG
bis minus 18 C
 Zusatzheizung (Standheizung) für Führerhaus
 Klimaanlage FCKW-frei mit automatischer
Temperaturregelung
Leistungsverzeichnis - 3/18
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 Feinstaub- und Pollenfilter
 Sonnenblende, innen, klappbar bzw. Rollo für Fahrer
 Sonnenblende vor Windschutzscheibe (außen)
 Haltegriffe links und rechts an A + B-Säule
 Kleiderhaken an Fahrerhausrückwand
 Geschwindigkeitsanzeige mittels Simulator (Befreiung gem.
FPersV,  18, Abs. 1)
 Türinnenverkleidung abwaschbar
 Drehzahlmesser
 Betriebsstundenzähler für Motor
 Zeitanzeige (Uhr) in der Instrumententafel
 Funktionskontrollleuchten (Tank, Kühlmittel, Öldruck,
Bremsdruck, Fahrzeugbeleuchtung, usw.)
 evtl. Bremsbelags-Kontrollanzei gen vorne/hinten
 Digitale Achslastanzeige im Fahrerhaus für luftgefederte
Achse/n
 Einstiegsbeleuchtung für Fahrer
 Deckenleuchten im Fahrer- und Beifahrerbereich, mit
Leseleuchten
 Fahrerhausbodenbelag (Kunststoff oder Gummi) mit
Isolierung
 Scheiben- Wisch-/Waschanlage (elektr. betrieben) mit
Intervallschaltung und Regensensor
 Druckluftanschluss im Führerhaus mit Druckschlauch einschl.
Druckluftpistole
 Geräuschmaßnahmen nach ECE 96/20EG, bzw. nach den
geltenden Vorschriften
Elektrik:
 Beleuchtung nach StVZO
 Schlussleuchten in LED-Technik
 2 Stck. Rückfahrscheinwerfer
 2 Stck. Rundumkennleuchten (LED) je eine rechts u. links auf
dem Fahrerhaus, einschl. Schalter und Verkabelung
 1 Stck. Schalter u. Verkabelung für LED-Arbeitsscheinwerfer
(2,00 Stck.) am Fahrerhaus hinten, oben im Bereich der
Regenrinne rechts und links
 1 Stck. Schalter für die Arbeitsscheinwerfer (LED) im Bereich
der Rückleuchten (2,00 Stck.) seitlich rechts und links montiert,
für Ausleuchtung hinter dem Fahrzeug
 1 Stck. Schalter und Verkabelung für zwei zusätzlich
benötigte Weitwarn-Blinkleuchten an der Fahrerhausrückwand,
rechts u. links oben (Ø = ca. 340 mm)
 die Montage aller Arbeitsscheinwerfer und der
Weitwarnblinkleuchten erfolgt seitens der Aufbaufirma (Los 2)
 2 Stck. Verteilersteckplätze für Zusatzelektrik, noch nicht
belegt (evtl. Nachrüstung eines Telematiksystems, o.Ä.) inkl.
Lageplan u. Bezeichnung der Klemmen
 Halogen Hauptscheinwerfer mit Leuchtweitenregulierung in
Klarglasoptik
 LED-Tagfahrlicht ECE R87 konform
 Positionsleuchten LED, falls benötigt
 Nebelschlussleuchte
 Rangierleuchten im Einstieg
 2 Stck. Steckdose im Fahrerhaus je 1 x 12V / 15A und 1 x
24V / 15A
 Spannungswandler
 Betriebshauptschalter mechanisch
 Verstärkte Batterien 2x ca. 12V 225 AH (wartungsarm)
 Verstärkte Lichtmaschine ca. 28V, 120A, 3360W
 Fremdstartsteckdose Hert & Buss Nr. 51305417 in der Nähe
der Fahrzeugbatterien
 ETA-Sicherungsautomaten, erweiterbar für Fremdaufbau
 Vorbereitung für den evtl. nachträglichen Einbau eines
digitalen Tachographen mit den Einstellmöglichkeiten Out of
Scope oder Out, damit keine Fahrerkarte gesteckt werden
muss (Befreiung gem. FPersV,  18, Abs. 1)
 DAB-Rundfunkgerät mit integriertem Navigationssystem,
Freisprechanlage und Bluetooth-Funktion
(Bluetooth-Schnittstelle für Handybetrieb über
Freisprechanlage), einschl. Mikrofon, Verkabelung,
Nahentstörung, Lautsprecher, Antenne und der evtl. benötigten
Spannungsanpassung
 2 Stck. Verteilersteckplätze für Zusatzelektrik, noch nicht
belegt, (für den evtl. nachträglichen Anschluss zusätzl.
Arbeitsscheinwerfer, eines Abbiegeassistenten, o.Ä.) inkl.
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Lageplan u. Bezeichnung der Klemmen
 Vorrüstung/Schnittstelle Kranelektrik für LKW-Motor
START/STOP & Drehzahlverstellung
 2 Stck. Anhängeranschlüsse (Elektro: 1x 24V / 15-polig und
1x 12V / 13-polig; Druckluft und ABS) einschl. aller
Leitungen/Verkabelungen und Stecker, zum/am Rahmenende
 Seitenmarkierungsleuchten gemäß StVZO 51a Abs. 6
 Umrissleuchten/Begrenzung sleuchten nach den geltenden
Vorschriften
 betriebsfertige Montagen und Parametrierungen aller
elektrischen bzw. elektronischen Sonderkomponenten für das
Fahrgestell und den in Los 2 beschriebenen Aufbauten
Sonstiges:
 Verbandtasche, Warndreieck, Warnlampe und Warnweste
 abschließbarer Deckel für Kraftstofftank und für Adblue-Tank
 Reifenfüllschlauch ca. 10,00 m lang, mit Manometer
 Teleskopwagenheber (bis ca. 25 to.)
 Zulassungsbescheinigung Teil II und alle für die zur
Zulassung benötigten Gutachten (TÜV-Gutachten, ABEs, usw.)
sowie alle benötigten Prüfbücher
 Alle für das Fahrzeug benötigte Schlüssel 3-fach, davon mind.
2 Stck. Fernbedienungsschlüssel für Zentralverriegelung
 Bedienungsanleitung für den Lkw in deutscher Sprache,
2-fach (als Handbuch) und 1 x auf CD; alle anderen
Bedienungsanleitungen mind. 2-fach als Handbuch)
 ausführliche Einweisung von bis zu acht Personen am
Standort des Auftraggebers Großreuther Str. 117, 90425
Nürnberg, nach erfolgtem Aufbau
 incl. aller anfallenden Frachtkosten (einschl. Transport zum
Aufbauhersteller bzw. der Aufbaufirma und zum Auftraggeber)
 Preisbindung bis zur Auslieferung
 mind. 24-monatige Garantiezeit beginnend mit Tag der
mängelfreien Abnahme des gesamten Fahrzeuges (Los 1 u.
Los 2) durch den Auftraggeber
 Die Abnahme des Fahrgestelles erfolg im Rahmen der
Auslieferung zum Aufbauhersteller (Los 2)
 Wichtig: Ergeben sich bei der Abnahme Mängel bzw. wurde
eine fehler- oder mangelhafte Ausführung an einzelnen
Komponenten des gesamten Fahrzeugs festgestellt, hat
Auftragnehmer das Fahrzeug zur Beseitigung oder zu evtl.
erforderlichen Nacharbeiten zurückzunehmen.
 Die Koordinierung der gesamten Fahrzeugeinweisung obliegt,
nach erfolgter Terminabsprache mit dem Auftraggeber, dem/n
Auftragnehmer/n.
Informationen zur Hydraulikanlage:
 Die Hydraulikanlage (LS-Mobilhydrauliksystem) muss für den
Betrieb des 3-Seitenkippers, des Ladekrans und für den
Hängerbetrieb ausreichend dimensioniert sein.
 Seitens des Fahrgestell- und des Aufbauherstellers muss für
alle hydraulisch betriebenen Aggregate biologisch abbaubares
Hydrauliköl zwingend HLP 46 Panolin verwendet werden.
 Kennzeichnung des verwendeten Hydrauliköls mittels gut
sichtbarem Aufkleber.
 Der Einbau einer Hydrauliköl-Feinstfiltera nlage KLEENOIL für
das LS-Hydrauliksystem, den Leitungen und den
Anbauwerkzeugen wird seitens des Auftraggebers zwingend
vorgeschrieben (siehe entsprechende Optionalposition).
 Alle benötigten und eingebauten Dichtungen im Bereich der
Hydraulikanlage müssen mit oben genanntem Hydrauliköl (HLP
46 Panolin) dauerhaft verträglich sein.
 Der Einbau der Hydraulikpume/n und des Öltanks ist in Bezug
auf Lage, Art, Leistung und Kapazitäten zwingend mit dem
Aufbauhersteller (Los 2) abzusprechen und zu koordinieren
 Der Einbau der einzelnen Komponenten für die
Hydraulikanlage, einschl. der benötigten Pumpen, Leitungen
und den erforderlichen Kupplungen, muss in Absprache
zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller
erfolgen.
Leistungsverzeichnis - 5/18
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Textergänzungen/Eigenscha ften
Angabe des Fabrikates u. des Typs des angebotenen Fahrgestelles:: ________
Angabe der Rahmenhöhe des Fahrgestelles, unbeladen: ________
Angabe der Lieferzeit nach Auftragserteilung: ________
Angabe der nächstgelegenen Vertragswerkstatt (Anschrift) und des Ansprechpartners: ________
Angabe der Ersatzteilverfügbarkeit  weniger / mehr als die geforderten 10 Jahre:: ________
Angabe des Garantie-/Gewährleistungs zeitraumes (mind. 24 Monate) für das gesamte in Los : ________
1.2 Optionalposition zum
Fahrgestell:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Fahrgestell wie oben beschrieben jedoch ohne Lenk-/Liftachse
als 3. Achse (Starrachse)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.3 Optionalposition zu Fahrgestell:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Unterfahrschutz - zusätzl. Kugelkopfanhängerkupplung :
Unterfahrschutz mit zusätzlichem Kugelkopf ANH montiert,
Unterfahrschutzrohr mit Konsole für Montage Zugkugel und
Seitenblechen zur Montage seitlich am Fahrgestellrahmen.
Umfang inkl. Montage der Zugeinrichtung am Fahrgestell u.
Verlegung der vorhandenen, bzw. Einbau einer evtl. zusätzlich
benötigten elektrischen ANH-Dose neben die Zugkugel am
Unterfahrschutz.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.4 Optionalposition zu Fahrgestell:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Versetzen der Auspuffanlage, falls dieses zum Aufbau des
Ladekranes (ohne Schwenkstützen) benötigt wird.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.5 Optionalposition zu Fahrerhaus:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Außenspiegel, beidseitig, elektrisch abklappbar
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.6 Optionalposition zu Elektrik:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Schalter u. Verkabelung für LED-Arbeitsscheiwerfer (2,00
Stck.) am Fahrerhaus hinten für rückwärtig im Bereich
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 6/18
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Fahrerhauslagerung / Motortunnel montiert, für die
Ausleuchtung seitlich neben dem Fahrzeug
1.7 Optionalposition zu Elektrik:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Schalter für eine Rundumkennleuchte (LED) an Fahrzeugheck
unterhalb der Ladefläche, einschließlich Verteilersteckplatz und
Verkabelung, Montage der Leuchte durch
Aufbauherstellerseitlich rechts und links montiert, für
Ausleuchtung hinter dem Fahrzeug.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.8 Optionalposition zu Elektrik:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Rückraumüberwachungssyste m, bestehend aus:
- Farb-LCD-Monitor (ca. 7,0) mit zwei Kameraeingängen für
Solo- und Hängerbetrieb, erschütterungsbeständig, für 12/24V
geeignet, einschl. Montagezubehör und dem betriebsfertigen
Einbau
- Farbkamera mit Wischfunktion, Lichtstärke <0,5 Lux,
Blickwinkel ca. 120-150 und Schutzklasse IP69K	Montage
der Kamera falls möglich u. zulässig im Bereich der
Fahrerhausrückwand, oben.
 einschl. der kompletten Verkabelung und der zusätzl.
Anschlussdose am Fahrzeugheck
 in Absprache mit dem Aufbauhersteller
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.9 Optionalposition zu Elektrik:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Video-Abbiege-Assistenzsy stem mit Seitenkamera,
Aktivierung über Lichtzeichengeber (Blinker), System
geschwindigkeitsgesteuert mit Richtungswechselerkennung ,
Lenkwinkelsensor, akustischem Warngeber und Monitor. Falls
möglich mit dem Monitor der Rückraumüberwachung
koppelbar.
In Absprache mit dem Aufbauhersteller
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.10 Optionalposition zu
Hydraulikanlage:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Hydrauliköl-Feinstfiltera nlage KLEENOIL für das
Hydraulik-Leitungssystem (Einbau der Anlage vor Auslieferung
des Fahrzeuges beim Auftraggeber
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 7/18
42
1.11 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Fahrgestell wie oben beschrieben jedoch ohne Lenk-/Liftachse
als 3. Achse als Starrachse
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
1.12 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängeru ng um zwölf (12)
Monate für das gesamte Los 1
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2 LOS An- und Aufbauten (LS-Hydraulik, Ladekran,
Bordwanderhöhungen mit halbautomatischem Rollverdeck,
Staukästen, usw.) laut nachfolgender Beschreibung
EUR .........................
2.1 Hydraulikanlage: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Einbau einer ausreichend dimensionierten und
betriebsfertigen Hydraulikanlage (in Absprache mit dem
Fahrgestellhersteller) als LS-Mobilhydrauliksystem für die
nachfolgend beschriebenen Anbau- und Aufbaugeräte auf das
in Los 1 beschriebene Fahrgestell.
Einschl. allen Leitungen, Verschraubungen, Kupplungen,
Pumpen, Steuerventilen, den vorgeschriebenen
Sicherungseinrichtungen, usw. für den Betrieb aller genannten
Anbaugeräte sowie deren Anpassung und Inbetriebnahme. In
Absprache mit dem Fahrgestellhersteller (Los 1).
 Befüllung der ges. Hydraulikanlage, einschl. der
Anbauwerkzeuge mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl,
zwingend HLP 46 Panolin
 Kennzeichnung des verwendeten Hydrauliköls mittels gut
sichtbaren Aufklebern im Bereich des Hydrauliktanks und des
Ladekranes.
 Der Einbau einer Hydrauliköl-Feinstfiltera nlage KLEENOIL für
das LS-Hydrauliksystem, den Leitungen und den
Anbauwerkzeugen wird seitens des Auftraggebers zwingend
vorgeschrieben (siehe entsprechende Optionalposition).
 Alle benötigten und eingebauten Dichtungen im Bereich der
Hydraulikanlage müssen mit oben genanntem Hydrauliköl (HLP
46 Panolin) dauerhaft verträglich sein.
 Steckkupplungen für alle evtl. benötigten Kupplungen als
Schnellkupplungen nach ISO 7241-1A/ISO 5675, tropffreie
Ausführung
 Die Ausführung und Positionierung aller benötigten Leitungen,
Kabel, Schalter und evtl. benötigte Elektro- u.
Elektronikkomponenten zum Betrieb des Kippers und des
Ladekrans sind unter den beteiligten Herstellern, Lieferanten,
dem Fahrzeugbauer und falls nötig mit dem Bedarfsträger
abzusprechen.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/18
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2.2 Lkw-Ladekran: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Standardumfang:
 Ladekran nach Einstufung der EN 12999 H1-B3 Hubmoment
ca. 12,60 mt.
 Kransockel für seitlich ausziehbare Abstützträger; Knickarm
quer zur Fahrtrichtung zusammenlegbar; Knickarm seitlich
versetzt mit 15 POWERLINK; 3x hydraulisch ausschiebbarem
Knickarm; Umlenkgestänge zwischen Hub- und Knickarm;
Ausladung Armpaket ca. 10,00 m / 1000 kg;
Kransäulenlagerung in Hochleistungslagern; Schwenkwerk mit
zentralen Schmierpunkt; Schwenkbereich 410, Endlage über
Fahrerhaus; Steuerblock bestehend aus Einzelventilen;
automatische Umschaltung für Lastmomenterhöhung;
Steuerventil zusammengesetzt aus Einzelventilen In
Verkettungs- bzw. Sektionsbauweise; Lasthaltevielen an Hub-,
Knick- und Ausschubzylinder; alle Hydraulikzylinder
doppeltwirkend, Hydraulikanlage mit montiertem
Hochdruckfilter am Kransockel; sämtliche Hydraulikleitungen
für Armpaket geschützt innenliegend in der Kransäule mit
zusätzlicher Ummantelung nach oben verlegt; Kranabsicherung
über ACM, Spannung 24V DC; Zentralbedienpult zur Schaltung
der Kranfunkt. am Bedienstand montiert, mit
Betriebsstundenzähler, Anlage Ein/Aus, LKW-Motor Ein/Aus
Schaltung, Drehzahlsteuerung LKW-Motor tastbar oder
Drehzahlautomatik Ein/Aus, Zusatzscheinwerfer Ein/Aus,
Not-Aus-Schaltung; Lackierung Standard
 Abstützträger stufenlos, seitlich hydraulisch ausfahrbar
(Abstützweite ca. 3,60 m)
 EAW 1 nach EN12999:2009 Überwachung der Abstützungen
ist in die Sicherheitsschaltung des Kranes eingebunden.
Sonderausstattung:
 Abstützüberwachung V4 zur Erhöhung der Betriebssicherheit
für kompletten Schwenkbereich Hubkraft in Abhängigkeit der
seitlichen Abstützsituation. Anpassung der Hubkraft stufenlos
programmierbar von der gewählten seitlichen
Abstützweitebreite, beide Abstützzylinder am Boden abgestützt
sind. Überwachungssystem mit Seitenerkennung, dieses stoppt
die Bewegung des Krans vor der nicht seitlich ausreichend
abgestützten Fahrzeugseite. Beim Stopp des Krans durch das
Überwachungssystem sind weiterhin lastreduzierende
Bewegungen möglich.
 Vierkantprofilabstützunge n mit außenliegenden Zylindern,
Vierkantstützprofil, zusätzlich teleskopierbar, bis 1,35 m
Kranaufbauhöhe
 Kunststoff Aufsteckteller rund (lose), Ø 400 mm + 50 mm
stark, zum Aufstecken auf die Stützteller (Ø 180 mm)
Kranabstützungen
 Halterungen für Kunststoff-Aufsteckteller
 LKW-Motor START/STOP & Drehzahlverstellung Bei
Betätigung einer Kranfunktion erhöht sich automatisch die
Motordrehzahl, nach eingestellter Pausenzeit fällt die
Motordrehzahl wieder auf Leerlaufdrehzahl ab. Bei weiterer
längerer Pause stoppt der Motor automatisch. Vorrüstung der
Kranelektrik
 Elektrohydraulische Schwenklastbegrenzung, 4 Lastbereiche,
System ermöglicht zusammen mit der Abstützüberwachung
immer die Nutzung der maximalen Hubkraft bei jeweiliger
Ausladung
 Fahrerhaussicherheitseinr ichtung. in Abhängigkeit der
Hubarmstellung von 2-Seiten, ist der Hubarm NICHT mind.
150 (Winkel einstellbar) angehoben, wird das Schwenken vor
dem Fahrerhaus begrenzt. Bei entsprechender Hubarmstellung
mind. 150 steht der Schwenkbereich vollständig zur
Verfügung
 Steuerstandüberwachung überfahrbar in
Überkopf-Sicherheitseinri chtung für den Ladekranbediener in
Abhängigkeit dessen örtlicher Position. Befindet sich der
AK-Bediener auf dem Steuerstand, stoppt die
Schwenkbewegung des Ladekrans vor dem Steuerstand
automatisch. Zum überfahren des Steuerstandes muss das
Auslegersystem nun angehoben werden
 Schwenkbegrenzung bei Hoch- bzw. Steuerstand hinter
Fahrerhaus, Begrenzung automatisch wirksam wenn der
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 9/18
44
Ladekranbediener auf Hochstand steht, dass Schwenken über
Steuerstand ist dann nicht möglich. Befindet sich der
Ladekranbediener nicht auf dem Hochstand, steht der
Schwenkbereich vollständig zu Verfügung
 Höhenwarneinrichtung für Auslegersystem, Signal vor
Fahrtbeginn (Summer & Warnleuchte) wenn Ausleger nicht in
Transportstellung abgelegt ist
 Überwachung der Abstützträger & Abstützungen für
Abstützsystem in Fahrstellung. Bei Fahrstellung NEIN optische
und akustische Signalisierung im Fahrerhaus
 LED-Blinkleuchten an den Abstützungen, blinken bei seitlich
ausgefahrenen Abstützträger
 AK Steuerung E-Geräte mit Funkfernsteuerung in Ausführung
2 Kreuzhebel und Kreuzhebel mit Drehknopf, wegeabhängig.
feinfühlige Proportionalsteuerung für 6 Steuerfunktionen,
weiterhin zusätzliche Bedienmöglichkeiten für: Umschaltung
Geschwindigkeitsstufen Hase/Schnecke; Möglichkeit LKW
Motor Start/Stopp, Drehzahl +/-; belegbare freie
Zusatzschaltfunktionen (2 Stück); Anzeige Akkuzustand und
Betriebsbereitschaft; automatische Funk-Frequenzwahl,
Spannung 24V DC
 Einseitige Schaltung mittels Flurhebel (Steuerhebel am
Steuerventil)
 Bedienung Abstützung AK über Funkfernsteuerung
 Feinfühligeres Steuerventil für Funkfernsteuerung, bei
Konstantpumpenbetrieb, anstelle des serienmäßigen
Steuerventiles
 Schutzschlauch Säule / Hubarm Hydraulikleitung
 Eilgangventil für Rückölverwertung am Knickarm zur
Erhöhung der Ausschubgeschwindigkeit
 Schwenkwerk mit Lasthalteventilen, erhöht die
Positioniergenauigkeit der Schwenkbewegung
 Umlenkgestänge (Kniehebel) am Knickzylinder
 Zwei zusätzliche Steuerventilfunktionen für Greifer drehen
und Auf/Zu mit Schlauchführung am Knickarm geschützt bis zur
Knickarmspitze
 Kolbenstangenschutz für Knickzylinder
 Kopfstück GK 2.3b zum Einstecken in die Knickarmspitze, für
Knickarmablage bzw. Anbauwerkzeugen
 Ölkühler thermogeschaltet am Kransockel montiert, mit elektr.
Zubehör für Krane bis 50 Liter/Minute
 Hydraulisches Montage Mindestzubehör für AK Geräte bis
maximal 1x 50 Liter Schluckvolumen bei Betrieb mit einer
Konstantpumpe, für Kranmontagen frontseitig und mit
separatem Ölbehälter (Saug-, Druck-, und Rücklaufleitung in
Stahl- & Schlauchausführung sowie erforderliche
Verschraubungen)
 einschl. aller benötigten Kranbefestigungsteile, aller
Prüfungen, Parametrierungen und Abnahmen sowie den für die
Zulassung benötigten Unterlagen
 LED-Leuchten als Kranarmbeleuchtung (evtl. 2,00 Stck.)
Textergänzungen/Eigenscha ften
Angabe des Fabrikates u. des Typs des
angebotenen Ladekrans:: ________
Angabe der Aufbauhöhe des Ladekrans bei auf
der Ladefläche, gestreckt abgelegtem Ausleger,
ab der Rahmenhöhe des Trägerfahrzeuges::
________
Angabe der Lieferzeit (gesamt Los 2) nach
Anlieferung des Fahrgestelles:: ________
Angabe der Ersatzteilverfügbarkeit mind. 10 oder
mehr Jahre (ja/nein), für das gesamte Los 2:: ________
Angabe der nächstgelegenen Vertragswerkstatt
(Anschrift) und des Ansprechpartners:: ________
Angabe des Garantie-/Gewährleistungs
zeitraumes (mind. 24 Monate) für das gesamte in
Los 2::
________
2.3 Zweischalengreifer: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Komplettpaket mit liegenden Hydraulikzylindern für den
Alltagseinsatz. Baubreite 600 mm, Öffnungsweite 1295 mm,
Inhalt 350 Liter, Anzahl Zähne 5, Gewicht ca. 275 kg,
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
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Schließkraft 2,00 to, Traglast 3000 kg. Drehmotor endlos,
passender Flanschausführung und oberer Aufhängung, sowie
kurze Verbindungsschläuche zw. Drehmotor & Greifer
 Verbindungsschläuche (4 Stück) von der Knickarmspitze zum
Anbauwerkzeug (z.B. Greifer)
 Multikupplung Loshälfte + Festhälfte (Stecker + Dose), Multi-X
Quattro System, anstelle einzelner Steckkupplungen an den
Verbindungsschläuchen für hydraulische Anbauwerkzeuge, an
der Knickarmspitze montiert
 Schlauchschutzbügel für verbauten Drehmotor
 Anschweißhaken (2 Stck.) geeignet zum Einhängen von
Hebegurten oder Ketten
 Aufsteckkanten für Greiferkanten mit Zähnen, Greiferzähne
müssen nicht demontiert werden
 Montage des Anbauwerkzeuges (z.B. Greifer) inkl. der
Verbindungsleitungen am LKW-Ladekran
2.4 Lasthaken: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
einschl. des zum Betriebs benötigten Zubehörs (incl. Anbau
bzw. bei Anbau des Greifers, lose beigelegt)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.5 Bedienstand: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Hoch- bzw. Bedienerstand 1-seitig, Ausführung Standplateau
mit Seiten- & Rückenschutz, zum Aufsteigen vom Boden inkl.
der erforderlichen Griff- bzw. Haltemöglichkeiten für die
Bedienung des Ladekrans über 3. Steuerstand
(Funkbedienung).
 Einhängevorrichtung für den Sender der Funkfernsteuerung in
Verbindung mit Hochstand hinter dem Fahrerhaus und
Hochstandabsicherung überfahrbar.
 Überstiegsmöglichkeit vom Fahrerhaus / HST bei Kranfront
über Vorderwand (einschl. der Stirnwanderhöhung) auf die
Ladefläche, bestehend aus rutschhemmenden Trittflächen mit
den erforderlichen Griff- und Haltemöglichkeiten.
 Hochstand- bzw. Standplateaubauteile in Schraubausführung
für Feuerverzinkung (inkl.).
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.6 Optionalposition zu
Bedienstand:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Querrost zusätzlich zu Hochstand hinter Fahrerhaus mit
seitlicher Aufstiegsmöglichkeit links vom Boden inkl. der
erforderlichen Griff und Haltemöglichkeiten, Ausführung zur
Einsicht auf die Kipper Ladefläche.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 11/18
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2.7 3-Seitenkippaufbau USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 3-Seitenkipper geeignet für die beschriebenen
Nachrüstungen (Ladekran und Bordwanderhöhungen auf ca.
1.000 mm Gesamthöhe und zusätzl. mit halbautomatischem
Rollverdeck)
 Ladefläche im Lichten: ca. 4.400 mm x 2.420 mm
 Lackierung der Bordwände in tief- bzw. kommunalorange RAL
2011, wassergelöst
 einschl. folgender Sonderausstattung:
Zurrösen im Brückenboden versenkt, bestehend aus 4 x
steckbaren Schwerlastösen (8.000 daN) und seitlich je 3x
versenkbare Ösen (2.000 daN), 2 x 1.000 daN Zurrösen in
Stirnwand. Anzahl und Anordnung nach DIN EN 12640 / inkl.
Aufstiegsleiter und Zurrstange
 einschl. aller benötigten Befestigungsteile (z.B.
Zwischenrahmen und den benötigten
Befestigungskomponenten)
 einschl. der benötigten Hydraulikkomponenten für ein
LS-Mobilhydrauliksystem (Hydraulikpumpe, Hydrauliktank,
usw.) in Absprache mit dem Fahrgestelllieferanten (Los 1)
 Netzhaken umlaufend, Abstand ca. 35 cm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.8 Erhöhung Vorderwand: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Erhöhung der Vorderwand bis zu einer gesamt
Vorderwandhöhe von ca. 1000 mm, Aufsatz fest mit
Grundwand verbunden, in einem Stück aus Stahl gefertigt.
Ausführung aus Stahl in Materialgüte und Bauweise gleich der
Kipper-Grundwand (Vorderwanderhöhung muss das auftreffen
eines pendelnden Zweischalengreifer ohne wesentliche
Verformung ertragen können). Eckbereich ausgeführt für die
Pendellagerung von Seitenwand Erhöhungen und Anbindung
eines halbautomatischen Rollverdecks. Vorderwanderhöhung
im Farbton RAL 2011 kommunalorange ausgeführt.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.9 Erhöhung Seitenwände: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Zusatz-Seitenwände für den alltäglichen Kommunaleinsatz
(Erhöhung Seitenwände) bis zu einer gesamt Seitenwandhöhe
von ca. 1000 mm, Zusatz-Seitenwände abnehmbar und
pendelbar gelagert, abnehmen mittels öffnen von
handbetätigten Verschlüssen. Zusatz-Seitenwände sind nicht
abklappbar auszuführen. Für das Abnehmen der
Zusatz-Seitenwände sind ausreichende Personen
Griffmöglichkeiten und Ladekran Anschlagpunkte vorzusehen.
Pendellagerung Zusatz-Seitenwände oben im Eckbereich der
Kippbrücken Eckrungen. Verschluss der Zusatz-Seitenwände
ist durch die Kipper Serienunterwand zu gewährleisten.
Ausführung der Zusatz-Seitenwände aus Stahlblech in einem
Stück mit robuster Rahmung und besonders robustem Obergurt
für Ladekran Nutzung mit Zweischalengreifer. Zusatzwände im
Farbton RAL 2011 kommunalorange ausgeführt.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 12/18
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2.10 Rollverdeck: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Rollverdeck halbautomatisch für die Abdeckung der
Ladefläche, Bedienung des Rollverdecks: öffnen / schließen
mittels Ladekran. Zweifache Endstellung für Rollverdeck
geschlossen, 1. Endstellung für Möglichkeit abstellen
Zweischalengreifer auf der Ladefläche heckseitig, 2.
Endstellung Ladefläche komplett abgedeckt. Rollfunktion
halbautomatisch in Lagerkasten der Abdeckplane und dieser
als eine bauliche Einheit in der Vorderwand Erhöhung
integriert. Die Anordnung des Lagerkastens hat so zu erfolgen,
dass dieser bzw. funktionswesentliche Bauteile nicht in die
Ladefläche der Kippbrücke vorstehen. Abdeckplane aus
robusten PVC Planenstoff, für die Abdeckung von Schüttgütern
geeignet. Abdeckplane mit seitlicher Überlappung zum
abspannen auf den Zusatz Seitenwänden. Endseitig
Abdeckplane quer angeordnete Zugstange mit einer
Zweischalengreifer Grifflasche. Lagerkasten mit robusten
Stahl-Schutzgehäuse. Schutzgehäuse demontierbar für Zugang
zur Halbautomatik Rollverdeck. Lagerkasten im Farbton RAL
2011 kommunalorange ausgeführt. Abdeckplane ähnlich RAL
2011 kommunalorange ausgeführt.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.11 Optionalposition
Unterfahrschutz - zusätzl.
Kugelkopfanhängerkupplung :
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Unterfahrschutz mit zusätzlichem Kugelkopf ANH montiert,
Unterfahrschutzrohr mit Konsole für Montage Zugkugel und
Seitenblechen zur Montage seitlich am Fahrgestellrahmen.
Umfang inkl. Montage der Zugeinrichtung am Fahrgestell und
Verlegung der vorhandenen, bzw. Einbau einer evtl. zusätzlich
benötigten elektrischen ANH-Dose neben die Zugkugel am
Unterfahrschutz.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.12 Arbeitsscheinwerfer: USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Arbeitsscheinwerfer (LED) hinten oben an FH Regenrinne
montiert, für die Ausleuchtung der Ladefläche, Schaltung über
vorh. Schalter im FH, Verkabelung an Fahrerhausrückwand
verlegt und aufgelegt an Schnittstelle.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.13 zusätzl. Weitwarnblinkleuchten USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Weitwarn-Blinkleuchten an der Fahrerhausrückwand, rechts u.
links oben (Ø = ca. 340 mm) einschl. betriebsfertiger Montage.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 13/18
48
2.14 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Montage einer zusätzlichen Rundumkennleuchte am
Fahrzeugheck unterhalb der Ladefläche, einschl. Schalter und
Verkabelung, falls vom Fahrzeughersteller nicht möglich
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.15 Staukasten: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Staukasten Kunststoff montiert, Abmessungen ca.
650x400x450 mm (BxHxT), Drehriegelverschluss, umlaufend
Deckel mit Dichtung, Farbton kunststoffschwarz,
Montageposition wenn nichts anders angegeben nach
möglichen Platzverhältnissen seitlich am Fahrgestell
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.16 Netzkasten: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Netzkasten (Drahtgitter, verzinkt) seitlich zwischen den Achsen
montiert oder Montageposition nach Absprache bei
Rohbauabnahme.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.17 Staukasten: USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Staukasten auf Ladefläche vorn oben rechts, Maßanfertigung
nach Angabe des AG (im Rahmen des Vergabegespräches)
und den Platzverhältnissen, Aluminium Warzenblech,
Oberfläche Alu-natur.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.18 Schaufel- und Besenhalter USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Schaufel- & Besenhalter für 1 Stück Schaufel und 1 Stück
Besen, Montageposition nach Absprache bei Rohbauabnahme.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.19 Optionalposition zu
Hydraulikanlage:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Hydrauliköl-Feinstfiltera nlage KLEENOIL (Einbau der Anlage
vor Auslieferung des Fahrzeuges beim Auftraggeber)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 14/18
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2.20 Optionalposition zu
3-Seitenkipper
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
psch
Netzhaken umlaufend, Abstand ca. 35 cm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 psch
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.21 Optionalposition zu Elektrik:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Arbeitsscheinwerfer (LED) für rückwärtige Ausleuchtung im
Bereich Fahrerhauslagerung / Motortunnel montiert, zur
Ausleuchtung seitlich neben dem Fahrzeug, Schaltung über
vorhanden Schalter im FH und aufgelegt an Schnittstelle
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.22 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Kotflügel aus Kunststoff (3-teilig) mit Schmutzfänger an den
Hinterachsen rechts und links (4 Stck.)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.23 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
Stück
Halterungen (z.B. Haltestangen Länge = ca. 1.100 mm, Ø =
ca. 30 mm) für je 5 Stck. Leitkegel mit einer Höhe von 750 mm,
einschl. Sicherung (Schraubverschluss o.Ä.), evtl. mögliche
Montageposition nach Festlegung bei Vergabegespräch oder
Rohbauabnahme
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.24 Optionalpostition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Rückraumüberwachungssyste m, bestehend aus:
- Farb-LCD-Monitor (ca. 7,0) mit zwei Kameraeingängen für
Solo- und Hängerbetrieb, erschütterungsbeständig, für 12/24V
geeignet, einschl. Montagezubehör und dem betriebsfertigen
Einbau
- Farbkamera mit Wischfunktion, Lichtstärke <0,5 Lux,
Blickwinkel ca. 120-150 und Schutzklasse IP69K	Montage
der Kamera falls möglich u. zulässig im Bereich der
Fahrerhausrückwand, oben.
 einschl. der kompletten Verkabelung und der zusätzl.
Anschlussdose am Fahrzeugheck
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 15/18
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 in Absprache mit dem Fahrgestellhersteller
2.25 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Rückfahrvideo Komplettsystem betriebsbereit montiert,
Ausführung Komplett system für Motorwagen, nicht erweiterbar
auf Anhänger, Kamera Typ: LED Shutter Kamera 120 mit
automatisch motorscher Schutzklappe, Öffnungswinkel ca.
120, hochdruckreinigerfest und staubdicht. Monitor Typ: 7
TFT-LCD Monitor Quad mit automatischer Helligkeitsregelung,
Kontrast 300:1, Auflösung 480x234 (16:9), LED
Hintergrundbeleuchtung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.26 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Toten-Winkel-Assistent Kamerasystem betriebsbereit montiert,
für Nutzung des fahrzeugseitig vorhandenen und geeigneten
Monitors.
Die seitlich am Fahrerhaus montierte Kamera wird über das
Geschwindigkeitssignal oder den Blinker automatisch aktiviert
und erfasst den gesamten Bereich rechts neben dem LKW. Die
Bilddarstellung kann auf dem Borddisplay (= vorh. Monitor)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.27 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Abbiege-Assistent Komplettsystem betriebsbereit montiert.
Das Abbiegeassistenz-System, AAS-GPS /-CAN beruht auf
dem PRECO PreView Side DefenderII FMCW-Radarsensor.
Das System erfasst schwächere Verkehrsteilnehmer, die sich
im Gefährdungsbereich neben dem Fahrzeug befinden. Dank
intelligenter Betriebsarten löst das Abbiegeassistenz-System
zuverl. optische und akustische Warnmeldungen aus, wenn
sich Fahrradfahrer oder andere Fahrzeuge in der
Erfassungszone befinden. Fehlalarme durch stationäre Objekte
werden auf ein Minimum reduziert. Der Radarsensor mit
permanenter Selbsttestfunktion.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
2.28 Optionalposition zu
3-Seitenkipper:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
Seitenwand rechts oder links, abklappbar mit hydraulischer
Schließhilfe für abklappen u. schließen. Verschlüsse in Vorderu.
Heckrunge hydraulisch. Lagerung (Scharniere) an der
Kipperbrücke als Rohrscharnier ausgeführt. Bedienung der
Seitenwandfunktion im Fahrerhaus. (= Bordmatik, o.Ä.  die
Firmenbezeichnung ist nur zur Verdeutlichung aufgeführt,
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis - 16/18
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gleichwertige Produkte führen nicht zum Ausschluss des
Angebotes)
Diese Position ist nur relevant, falls bezüglich des Rollverdecks
und der Seitenwanderhöhungen, der Einbau technisch möglich
ist.
2.29 Optionalposition:
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
---
Garantie- bzw. Gewährleistungsverlängeru ng um weitere
zwölf (12) Monate für das gesamte Los 2
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 ---
Gesamtpreis [EUR]
ohne Gesamtpreis
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 17/18
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
11.03.2020
Verfahren: 2020001349 - Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 18/18
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
11.03.2020
Verfahren: 2020001349 - Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignungskriterien RA UVgO/VgV
Gewichtung: 0,00%
1.1 Präqualifikation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1 - X der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise
automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr
gesondert nachgewiesen werden.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www.amtliches-verzeichnis .ihk.de
Hinweis: Bei den nachfolgenden Muss-Angaben zur Eignung bitte "PQ" eintragen bzw. das so gekennzeichnete Feld ankreuzen.
Tragen Sie bitte Ihre PQ-Nummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie nicht präqualifiziert sind d.h. keine PQ-Nummer haben,
schreiben
Sie bitte das Wort "keine" in das Freifeld.
1.2 Berufsgruppe [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wählen Sie die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe aus.
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Freie Berufe im Sinne von  18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (0)
[ ] Sonstige (0)
[ ] PQ (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Unterlagen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Tragen Sie nachfolgend ein, welche Unterlagen vorgelegt/hochgeladen wurden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (sofern ich/wir zur Eintragung verpflichtet bin/sind)
3. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
4. Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder
5. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie bitte PQ ein
1.4 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  123 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/5
54
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
(rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur
Heilung nach
 125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  31 Abs. 1 UVgO i.V.m.  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf.
Nachweis
zur Heilung nach  125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7  123 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder
rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach  125 GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8  124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach
125
GWB).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.9 Referenzen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden
Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger
der
Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.10 Umsätze [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte tragen Sie den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen in dem Tätigkeitsbereich
des
Auftrags betrifft.
1.11 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie den Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversic herung mit den in
den
Vergabeunterlagen angegebenen Mindestdeckungssummen als Anlage hoch.
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Ja, eine gültige Betriebshaftpflichtversic herung ist zwar abgeschlossen, jedoch sind die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend. Ich/wir erkläre(n), dass die Mindestdeckungssumme(n) bei Auftragserteilung angepasst werden (Die momentan aktuelle
Police wurde mit dem Angebot mit hochgeladen). (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein (0)
Kriterienkatalog - 2/5
55
Nur eine Antwort wählbar
1.12 Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.13 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.14 AEntG/MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage
stellt.
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
? gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
? gem.	21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
? gem.	19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr
als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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1.15 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte "Ja" auswählen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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1.16 Berufsgenossenschaft 1 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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Kriterienkatalog - 3/5
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1.17 Berufsgenossenschaft 2 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
1.18 Bevorzugte Bewerber [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2  G17/17-1.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im Workflow-Punkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
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1.19 Staatszugehörigkeit
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens oder einem anderem Staat
(Wenn zutreffend bitte angeben).
1.20 Erklärung zum Vergabeverfahren [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich
falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:
2.1 Der Bewerber/Bieter versichert
- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder
in
sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung
des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard
anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren
Durchführung des
Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in
sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2
berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des
Auftraggebers bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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2 Los 1 -"Trägerfahrzeug (Fahrgestell) "
3 Los 2 -"An- und Aufbauten (LS-Hydraulik, Ladekran, Bordwanderhöhungen mit halbautomatischem Rollverdeck, Staukästen,
usw.) laut nachfolgender Beschreibung"
Kriterienkatalog - 4/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
11.03.2020
Verfahren: 2020001349 - Lkw zur Pflege des Straßenbegleitgrüns
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Trägerfahrzeug (Fahrgestell) "
2 Los 2 -"An- und Aufbauten (LS-Hydraulik, Ladekran, Bordwanderhöhungen mit halbautomatischem Rollverdeck, Staukästen,
usw.) laut nachfolgender Beschreibung"
Kriterienkatalog - 5/5
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Name Dateiname Größe MIME-Type
59
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/03/25de8436-f3b7-4fa6-9f74-adf26c070fca.html
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