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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Osnabrück
Kommunikationsnetz
Schächte
Dokument Nr...: 141472-2020 (ID: 2020032409132334654)
Veröffentlicht: 24.03.2020
*
  DE-Osnabrück: Kommunikationsnetz
   2020/S 59/2020 141472
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH
   Landkreis Osnabrück
   Postanschrift: Am Schölerberg 1
   Ort: Osnabrück
   NUTS-Code: DE94E
   Postleitzahl: 49082
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis
   Osnabrück Zu Händen von: HerrnDirk Holtgrewe
   E-Mail: [7]dirk.holtgrewe@Lkos.de
   Telefon: +49 541501-2260
   Fax: +49 541501-62260
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.breitband-osnabrueck.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von
   Leerrohren.
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221230
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Osnabrück
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück
   ein passives Glasfasernetzzu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu
   vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen
   Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5
   Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende
   Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/02/2018
   Ende: 30/06/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 039-084970
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2017/S 229-476687
   Los-Nr.: 5
   Bezeichnung des Auftrags:
   Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von
   Leerrohren
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/02/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Wavin GmbH
   Postanschrift: Industriestraße 20
   Ort: Twist
   NUTS-Code: DE949
   Postleitzahl: 49767
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 3 102 669.30 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3308/+49 413115-3307/+49 413115-3306
   Fax: +49 4131/15-2943
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
   4803.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-3308/+49 413115-3307/+49 413115-3306
   Fax: +49 4131/15-2943
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
   4803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45221230
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE94E
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Osnabrück
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Beschaffung ist die Lieferung von Leerrohren.
   Der Auftraggeber baut zurzeit ein passives NGA-Netz im Landkreis
   Osnabrück. Dieses NGA-Netz soll verbessert und das Ausfallrisiko
   minimiert werden, indem die bisher einbeinig und logisch sternförmig an
   jeweils einen PoP angebundenen MFG's künftig jeweils über 2
   weitestgehend disjunkte Trassen an einen POP angebunden werden. Die
   Beschaffung wird somit für die Verbesserung des NGA-Netzes benötigt.
   Die ursprünglich beschaffte Lieferung von Leerrohren wird somit um die
   Lieferung von Leerrohren für den Bau der disjunkten Trassen und die
   Anbindung der in unmittelbarer Nähe befindlichen unterversorgten Kunden
   erweitert.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Ende: 30/03/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 906 334.82 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Wavin GmbH
   Postanschrift: Industriestraße 20
   Ort: Twist
   NUTS-Code: DE949
   Postleitzahl: 49767
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Es werden zusätzliche Materiallieferungen erforderlich, um die
   disjunkten Trassen und die Anbindung der in unmittelbarer Nähe
   befindlichen unterversorgten Kunden zu realisieren. Die
   Materiallieferung selbst unterscheidet sich inhaltlich nicht von der
   ursprünglich beschafften Materiallieferung. Sie wird nur in der Menge
   erweitert, damit ausreichend Material vorhanden ist, um die sog. Ringe
   zu bilden, die verhindern sollen, dass es im Falle des Ausfalls eines
   Kabelabschnittes zu langandauernden Ausfällen für die Kunden kommt.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Materiallieferung für die disjunkten Trassen war aufgrund damals
   nur begrenzt zur Verfügung stehender Fördermittel nicht Gegenstand der
   ursprünglichen Ausschreibung bzw. nicht in dem Ausmaß und Umfang in den
   Vergabeunterlagen der ersten Ausschreibung enthalten. Die sog.
   Ringschlüsse sind jedoch erforderlich, um die Ausfallsicherheit des
   Netzes zu verbessern. Die ursprüngl. beschaffte Leistung kann so
   verbessert werden und einen größeren Nutzen für die Kunden bieten. Ein
   Wechsel des Auftragnehmers für die Materiallieferung wäre technisch
   problematisch und wirtschaftlich teuer. Bei der Vergabe an andere
   Auftragnehmer bestünde das Risiko, dass der Auftraggeber Material mit
   unterschiedl. technischen Merkmalen erwirbt. Dann müssten für die
   unterschiedl. Materialien auch die entsprechenden Ersatzteile
   bereitgehalten werden, was zur Einrichtung einer zusätzl. Stelle mit
   neuer Wartungs- und Instandhaltungstechnik führt sowie mehr
   Koordinierungsaufwand bei der Lagerhaltung und Zusatzkosten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 3 102 669.30 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 4 009 004.12 EUR
References
   7. mailto:dirk.holtgrewe@Lkos.de?subject=TED
   8. http://www.breitband-osnabrueck.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:084970-2018:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  11. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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