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Ausschreibung: Bedruckte Briefumschläge - DE-Dortmund
Bedruckte Briefumschläge
Dokument Nr...: 138262-2020 (ID: 2020032309081031350)
Veröffentlicht: 23.03.2020
*
  DE-Dortmund: Bedruckte Briefumschläge
   2020/S 58/2020 138262
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 44269
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD03K/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD03K
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Produktion und Lieferung von Briefumschlägen für die AOK Nordwest
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-03-20-NW-PEN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30199710
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die bedarfsbezogene Produktion
   (Herstellung und Druck) von Briefumschlägen, Automatenhüllen, Versand-
   und Falttaschen mit und ohne Fenster in verschiedenen Ausführungen
   entsprechend der Leistungsbeschreibung sowie die abrufbezogene
   Lieferung an ausgewählte Standorte der Auftraggeberin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesland Nordrhein-Westfalen (Gebiet Westfalen-Lippe), Bundesland
   Schleswig-Holstein
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Voraussichtlicher jährlicher Umfang:
    Briefumschläge DIN C6 verschiedene Ausführungen: ca. 420 000 Stück;
    Briefumschläge DIN lang verschiedene Ausführungen: ca. 4 585 000
   Stück;
    Automatenhüllen mit Fenster verschiedene Ausführungen: ca. 3 245 000
   Stück;
    Versandtaschen DIN C5 verschiedene Ausführungen: ca. 280 000 Stück;
    Versandtaschen DIN C4 verschiedene Ausführungen: ca. 230 000 Stück;
    Versandtaschen DIN B5 verschiedene Ausführungen: ca. 46 000 Stück;
    Versandtaschen DIN B4 verschiedene Ausführungen: ca. 43 500 Stück;
    Antwortumschläge verschiedene Ausführungen: ca. 565 500 Stück;
    Kompaktbriefumschläge verschiedene Ausführungen: ca. 40 000 Stück.
   Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2020
   Ende: 31/07/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12
   Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen
   Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien
   gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am
   31.7.2024.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Rahmenvereinbarung kann die Produktion (Herstellung und Druck)
   weiterer nicht im Vertrag genannten Briefumschläge, Automatenhüllen,
   Versand- und Falttaschen mit und ohne Fenster in verschiedenen
   Ausführungen umfassen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die für die Bewertung erforderlichen Muster sind bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist an die in den Bewerbungsbedingungen, Ziffer 6.3 genannte
   Anschrift zu senden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller
   Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes
   Nordrhein-Westfalen
   a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und die Eigenerklärung zu
   den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen für jedes
   Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für
   jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch
   nimmt, einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt und die Eigenerklärung zu
   den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen für jeden
   Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
   einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
   durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden
   Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (3
   000 000 EUR); Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er
   unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten
   Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt
   und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes
   nachweisen wird.
   a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
   Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen;
   b) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte
   Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die innerhalb der letzten 3
   Jahre erbracht wurden und die nach Art (kostenstellenbezogene Lieferung
   von bedruckten Briefumschlägen), Umfang und Schwierigkeitsgrad
   vergleichbar sind; zwingend sind Angaben zum Auftraggeber (inkl.
   Telefonnummer), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Vertragslaufzeit.
   Die Leistungen müssen bis zum Ende der Angebotsfrist erbracht worden
   sein. Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über
   diese Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
   Die Auftraggeberin prüft, ob der Bieter die geforderte Leistung zur
   Produktion und kostenstellenbezogenen Lieferungen für alle von ihm
   gebotenen Standorte erfüllen kann. Dazu weist der Bieter nach, dass für
   einen Zeitraum von 12 Monaten, mindestens 50 % der Liefermenge und
   Lieferstandorte in den letzten 3 Jahren ordnungsgemäß beliefert wurden.
   Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt reichen.
   Ansonsten ist die Summe zweier Referenzen die die Bedingungen erfüllen
   einzureichen. Wichtig ist, dass die Leistungen im gleichen Zeitraum von
   12 Monaten erbracht wurden und nicht länger als 3 Jahre her sind.
   a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
   Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende
   Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der
   Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten
   Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die
   vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich
   sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/05/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/05/2020
   Ortszeit: 09:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
   AOK-Bundesverband durchgeführt.
   II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin
   die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de.
   Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
   Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben
   und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden,
   soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
   Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses
   Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen
   Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
   (Bewerbungsbedingungen).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD03K
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD03K/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD03K
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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