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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Waldshut-Tiengen
Gebäudereinigung
Sonstige Baufertigstellungsarbeiten
Baufertigstellung
Putzarbeiten
Reinigungsdienste
Dokument Nr...: 128329-2019 (ID: 2019032009195891321)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
  DE-Waldshut-Tiengen: Gebäudereinigung
   2019/S 56/2019 128329
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Baden  Württemberg
   Am Rheinfels 2
   Waldshut-Tiengen
   79761
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY83F/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   AOK Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [4]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.aok.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY83F
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rückbau und Neubau des AOK Verwaltungsgebäudes in Waldshut: hier
   Bauschlussreinigungsarbeiten
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-03-15-BW-SPE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für
   die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
   Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK
   am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
   Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich
   Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit 2 Baukörpern
   mit Tiefgarage zu ersetzen.
   Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
   Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und
   Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
   Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage
   angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude
   (Hauptgebäude).
   Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
   Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045
   (Überwachungsklasse 2).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45450000
   45400000
   45410000
   90910000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   AOK Baden-Württemberg c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
   Am Rheinfels 2
   79761 Waldshut
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bauschlussreinigung eines Verwaltungsgebäudes mit Gesundheitszentrum:
    ca. 1 000 m^2 Fensterflächen,
    ca. 400 m^2 Pfosten-Riegelfassade,
    ca. 4 400 m^2 Teppichboden,
    ca. 400 m^2 Linoleum,
    ca. 850 m^2 Glas-Systemtrennwände,
    ca. 1 100 m^2 Vollwand-Systemtrennwände.
   Reinigen und Imprägnieren von Betonfertigteiltreppen, Reinigen von
   Handläufen aus Edelstahl und Geländer beschichtet, Reinigen von
   Einbaumöbeln in geringem Umfang.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/03/2020
   Ende: 27/04/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des
   Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate
   vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
   Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   2) Eigenerklärung, zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung zu den
   Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung zu
   den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   einzureichen.Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (d) Hinweis zur Präqualifikation:
   Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 und 2 genannten
   Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein
   gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis
   ebenso zugelassen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich
   Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungspolice*;
   2) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen;
   3) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse* (soweit beitragspflichtig);
   4) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   Berufsgenossenschaft* des für den Bieter zuständigen
   Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
   5) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes* (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
   oder eine aktuelle Bescheinigung* in Steuersachen.
   (a) Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Bescheinigungen können bereits
   mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, sind jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen.
   (b) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   (c) Hinweis zur Präqualifikation:
   Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 bis 4 genannten
   Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber
   direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
   Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein
   gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis
   ebenso zugelassen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung zu Arbeitskräften
   Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
   gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
   2) Referenzen
   Angaben von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der
   letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und
   Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es
   ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten
   Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden;
   zwingend sind Angaben zum Auftraggeber (inkl. Telefonnummer).
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
   Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende
   Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der
   Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!)
   (c) Hinweis Nachunternehmer
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen
   für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom
   Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich
   sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (d) Hinweis zur Präqualifikation:
   Ist ein Bieter präqualifiziert, ist die unter Ziffer 1 genannte
   Erklärung durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
   Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein
   gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis
   ebenso zugelassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
   Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG)
   (a) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt AEntG;
   (b) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Nicht AEntG.
   2) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der
   Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und
   Gesundheitsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der
   jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und
   Regeln zu beachten.
   (a) Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die
   Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen
   durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
   3) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Die
   Freistellungsbescheinigung ist dann vom Bieter/jedem Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft vorzulegen;
   4) Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ziffer
   VI.3 Zusätzliche Angaben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/04/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/04/2019
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind
   zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
    dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6
   Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer
   Haftung der Mitglieder gebildet wird,
    dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen
   Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine
   Bietergemeinschaft gegründet haben, und
    dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden
   Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach
   Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der
   Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches
   fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY83F
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2019
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   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY83F/documents
   4. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   5. http://www.aok.de/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY83F
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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