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Ausschreibung: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes - DE-Erfurt
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Druckereidienste
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Dokument Nr...: 124732-2019 (ID: 2019031809291787617)
Veröffentlicht: 18.03.2019
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  DE-Erfurt: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
   2019/S 54/2019 124732
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Plus  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Augustinerstraße 38
   Erfurt
   99084
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nadja Stingl
   E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEG
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://plus.aok.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck und
   Kuvertierdienstleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79800000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung für die AOK
   Plus  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (elektronische
   Ausgangspost). Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen
   an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79810000
   79823000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG
   NUTS-Code: DED
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung für die AOK
   Plus  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (elektronische
   Ausgangspost). Die Sicherstellung des Prozesses zur Abwicklung der
   Ausgangskorresponzenz erfolgt heute zum großen Teil durch einen
   zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost). Das
   Outputmanagementsystem der Auftraggeberin ermöglicht eine effiziente
   und papierlose Verwaltung der gesamten Korrespondenz mit Versicherten
   und Vertragspartnern. Dabei können die entsprechenden Prozesse
   innerhalb des Verfahrens abgebildet und rationalisiert werden. Der
   gesamte Druck- und Kuvertierungsbedarf der AOK Plus besteht aus dem an
   einen Dienstleister ausgelagerten, sogenanntem zentralen Druck;
   daneben druckt die AOK Plus auch weiter hausintern z. B. an PC-Druckern
   für das Tagesgeschäft, der sogenannte dezentrale Druck. Die
   Ausschreibung soll den vorhandenen Prozess des zentralen Druckes mit
   Kuvertierung bei der Auftraggeberin sicherstellen. Sie erfolgt für
   beide Regionen Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst auch die
   Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
   Die Anforderungen ergeben sich aus der als Anlage 1 der
   Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
   Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von
   Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die aktuelle
   durchschnittliche Anzahl der Seiten beträgt 120 000 Seiten (Klick) je
   Tag (zzgl. ggf. Sonderaktionen, Mailings etc. bis zu 50 000 Seiten je
   Tag); die aktuelle durchschnittliche Anzahl der Sendungen beträgt 40
   000 Sendungen je Tag. Die Angaben dienen lediglich der Orientierung und
   stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die angegebenen Mengen
   können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2019
   Ende: 31/08/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 11
   der Vergabeunterlagen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3
   Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 12 der
   Vergabeunterlagen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages
   lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3
   Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 2,4 Mio. EUR nachweisen können.
   Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der
   Mitglieder zugrunde gelegt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und
   Größe in den letzten 3 Jahren unter Angabe
    des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit
   Telefonnummer,
    einer Beschreibung der Leistung (einschließlich Übergabeprozess),
    > des Auftragszeitraumes sowie
    > des monatlichen Auftragsvolumens (durchschnittliche Anzahl der
   gedruckten und kuvertierten Briefsendungen) unter Verwendung von Anlage
   13 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist,
    Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter nach einzelnen Berufsgruppen
   (Anlage 14 der Vergabeunterlagen),
    detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung, insbesondere
   des Maschinenparks (z. B. Maschinenart, Hersteller, Typbezeichnung,
   Baujahr) unter Angabe der Kapazitäten (Druck-/Kuvertierleistungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet,
   welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und
   vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann
   in seinem Umfang vergleichbar, wenn bei diesem innerhalb eines Jahres
   wenigstens 6 Mio. Briefsendungen gedruckt und kuvertiert worden sind.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/04/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/04/2019
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw.
   Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
   auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([5]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
   g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
   werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
   für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
   eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
   2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung (Anlage 17 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
   Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch
   haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder
   der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in
   Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer
   Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Ziffer
   III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung genannten
   Eignungsnachweisesind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
   gemeinschaftlich zu erbringen.
   3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen,
   die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den
   gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
   vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im
   Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B.
   andere Druck- oder Kuvertieraufträge, Druck von Broschüren, Flyern,
   weiteren Werbematerialien, etc.) bis zu einem Auftragsvolumen von
   maximal 5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser
   Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der
   hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit
   Ausnahme des Preises vergeben werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY8EB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 78
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist 
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind 
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden .
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2019
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   1. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   2. https://plus.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB
   5. https://www.dtvp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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