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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Augsburg
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 24969-2019 (ID: 2019011709381884335)
Veröffentlicht: 17.01.2019
*
DE-Augsburg: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2019/S 12/2019 24969
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
Augsburg
86179
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Z4
E-Mail: [1]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lfu.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Servicevertrag zur Wartung und Pflege der Produkte WISKI und SODA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Wartung und Pflege der Softwareanwendungen WISKI und SODA der Firma
KISTERS
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 954 720.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
Hauptort der Ausführung:
Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
WISKI (Wasser Informations System Kisters) und SODA (Simultaner
Online-Datenabruf-Server) sind Produkte der Firma KISTERS und beim
Landesamt für Umwelt seit Jahren im Einsatz. Die Software muss gewartet
werden, um an die sich ständig verändernde Infrastruktur und deren
Updatezyklen (Betriebssystem, Datenbank, Runtime-Umgebungen,
Veröffentlichungsplattform) sowie steigende Anforderungen an die
IT-Sicherheit (z. B. Verschlüsselung der Datenübertragung an
Schnittstellen) angepasst werden zu können. Unterbleibt dies, droht die
Abschaltung durch das IT-DLZ (Rechenzentrum). Die Wartung beinhaltet,
an Weiterentwicklungen der Anwender-Community teilzuhaben. Dies ist
erforderlich, um den fachlichen Anforderungen an das System gerecht zu
werden. Ein Wartungsvertrag sichert die kostenfreie Nutzung der von
anderen Kunden beauftragten Funktionalitäten zu, die in das
Standardprodukt einfließen. Ein Wartungsvertrag berechtigt dazu, Fehler
zu melden und diese beheben zu lassen sowie zu Bezug und Installation
benötigter Hotfixes, Bugfixes und der regulären Releases nach dem
Releaseplan. Dies ist nötig, um die Software technisch und fachlich
einsatzfähig zu erhalten.
Die Firma Kisters hält alle Rechte an diesen Produkten sodass Sie der
einzig mögliche Anbieter für eine Wartung dieser ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das unter Punkt V.2. angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf
die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10
Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
WISKI (Wasser Informations System Kisters) und SODA (Simultaner
Online-Datenabruf-Server) sind Produkte der Firma KISTERS und beim
Landesamt für Umwelt seit Jahren im Einsatz. Die Software muss gewartet
werden, um an die sich ständig verändernde Infrastruktur und deren
Updatezyklen (Betriebssystem, Datenbank, Runtime-Umgebungen,
Veröffentlichungsplattform) sowie steigende Anforderungen an die
IT-Sicherheit (z. B. Verschlüsselung der Datenübertragung an
Schnittstellen) angepasst werden zu können. Unterbleibt dies, droht die
Abschaltung durch das IT-DLZ (Rechenzentrum). Die Wartung beinhaltet,
an Weiterentwicklungen der Anwender-Community teilzuhaben. Dies ist
erforderlich, um den fachlichen Anforderungen an das System gerecht zu
werden. Ein Wartungsvertrag sichert die kostenfreie Nutzung der von
anderen Kunden beauftragten Funktionalitäten zu, die in das
Standardprodukt einfließen. Ein Wartungsvertrag berechtigt dazu, Fehler
zu melden und diese beheben zu lassen sowie zu Bezug und Installation
benötigter Hotfixes, Bugfixes und der regulären Releases nach dem
Releaseplan. Dies ist nötig, um die Software technisch und fachlich
einsatzfähig zu erhalten.
Es handelt sich hier um die Wartung von Standardprodukten der Fa.
KISTERS, die wegen den ausschließlichen Rechten von KISTERS am
Quellcode nur von KISTERS AG durchgeführt werden können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Servicevertrag zur Wartung und Pflege der Fachanwendungen WISKI und
SODA
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
KISTERS AG
Pascalstr. 8+10
Aachen
52068
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 954 720.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur
durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10
Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der
Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2019
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References
1. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
2. http://www.lfu.bayern.de/
3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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