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Ausschreibung: Dienstleistungen in Verbindung mit Software - DE-Augsburg
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 24969-2019 (ID: 2019011709381884335)
Veröffentlicht: 17.01.2019
*
  DE-Augsburg: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   2019/S 12/2019 24969
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bayerisches Landesamt für Umwelt
   Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
   Augsburg
   86179
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat Z4
   E-Mail: [1]vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.lfu.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Servicevertrag zur Wartung und Pflege der Produkte WISKI und SODA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72260000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Wartung und Pflege der Softwareanwendungen WISKI und SODA der Firma
   KISTERS
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 954 720.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   WISKI (Wasser Informations System Kisters) und SODA (Simultaner
   Online-Datenabruf-Server) sind Produkte der Firma KISTERS und beim
   Landesamt für Umwelt seit Jahren im Einsatz. Die Software muss gewartet
   werden, um an die sich ständig verändernde Infrastruktur und deren
   Updatezyklen (Betriebssystem, Datenbank, Runtime-Umgebungen,
   Veröffentlichungsplattform) sowie steigende Anforderungen an die
   IT-Sicherheit (z. B. Verschlüsselung der Datenübertragung an
   Schnittstellen) angepasst werden zu können. Unterbleibt dies, droht die
   Abschaltung durch das IT-DLZ (Rechenzentrum). Die Wartung beinhaltet,
   an Weiterentwicklungen der Anwender-Community teilzuhaben. Dies ist
   erforderlich, um den fachlichen Anforderungen an das System gerecht zu
   werden. Ein Wartungsvertrag sichert die kostenfreie Nutzung der von
   anderen Kunden beauftragten Funktionalitäten zu, die in das
   Standardprodukt einfließen. Ein Wartungsvertrag berechtigt dazu, Fehler
   zu melden und diese beheben zu lassen sowie zu Bezug und Installation
   benötigter Hotfixes, Bugfixes und der regulären Releases nach dem
   Releaseplan. Dies ist nötig, um die Software technisch und fachlich
   einsatzfähig zu erhalten.
   Die Firma Kisters hält alle Rechte an diesen Produkten sodass Sie der
   einzig mögliche Anbieter für eine Wartung dieser ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das unter Punkt V.2. angegebene Datum bezieht sich ausschließlich auf
   die Zuschlagsentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens 10
   Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   WISKI (Wasser Informations System Kisters) und SODA (Simultaner
   Online-Datenabruf-Server) sind Produkte der Firma KISTERS und beim
   Landesamt für Umwelt seit Jahren im Einsatz. Die Software muss gewartet
   werden, um an die sich ständig verändernde Infrastruktur und deren
   Updatezyklen (Betriebssystem, Datenbank, Runtime-Umgebungen,
   Veröffentlichungsplattform) sowie steigende Anforderungen an die
   IT-Sicherheit (z. B. Verschlüsselung der Datenübertragung an
   Schnittstellen) angepasst werden zu können. Unterbleibt dies, droht die
   Abschaltung durch das IT-DLZ (Rechenzentrum). Die Wartung beinhaltet,
   an Weiterentwicklungen der Anwender-Community teilzuhaben. Dies ist
   erforderlich, um den fachlichen Anforderungen an das System gerecht zu
   werden. Ein Wartungsvertrag sichert die kostenfreie Nutzung der von
   anderen Kunden beauftragten Funktionalitäten zu, die in das
   Standardprodukt einfließen. Ein Wartungsvertrag berechtigt dazu, Fehler
   zu melden und diese beheben zu lassen sowie zu Bezug und Installation
   benötigter Hotfixes, Bugfixes und der regulären Releases nach dem
   Releaseplan. Dies ist nötig, um die Software technisch und fachlich
   einsatzfähig zu erhalten.
   Es handelt sich hier um die Wartung von Standardprodukten der Fa.
   KISTERS, die wegen den ausschließlichen Rechten von KISTERS am
   Quellcode nur von KISTERS AG durchgeführt werden können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Servicevertrag zur Wartung und Pflege der Fachanwendungen WISKI und
   SODA
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/01/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   KISTERS AG
   Pascalstr. 8+10
   Aachen
   52068
   Deutschland
   NUTS-Code: DE212
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 954 720.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur
   durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10
   Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der
   Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/01/2019
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   1. mailto:vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.lfu.bayern.de/
   3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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