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Ausschreibung: Installation von Audiogeräten - DE-Berlin
Installation von Audiogeräten
Dokument Nr...: 23334-2019 (ID: 2019011709100682757)
Veröffentlicht: 17.01.2019
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DE-Berlin: Installation von Audiogeräten
2019/S 12/2019 23334
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Platz der Republik 1
Berlin
11011
Deutschland
Telefon: +49 30-227-33234
E-Mail: [1]vergabereferat@bundestag.de
Fax: +49 30-227-30374
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.bundestag.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=233926
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umrüstung der Audioinfrastruktur des Parlamentsfernsehens
Referenznummer der Bekanntmachung: ZT6-1133-2018-284-16-PuK4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51313000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Umrüstung der Audioinfrastruktur
des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages.
Der Auftragnehmer muss das Audionetzwerk so erneuern, dass die
Audiosignale aus den Sitzungssälen in verschiedenen Liegenschaften des
Deutschen Bundestages und dem TV-Studio betriebssicher und mit einer
hohen Verfügbarkeit übertragen werden können. Dies ist ein zentraler
Aspekt der Umrüstung. Die Unabhängigkeit des Audionetzwerks vom
Netzwerk der Kamera-Signale muss erhalten bleiben.
Die neue Audioinfrastruktur muss kompatibel sein zur Videoinfrastruktur
des Parlamentsfernsehens, die 2015 auf den HD-Standard 1080i/50; 1,485
Gbit/s umgerüstet wurde.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der AN muss die neue Audioinfrastruktur als Gesamtsystem erstellen und
ihre Betriebsbereitschaft herbeiführen. Er muss folgende technische
Bereiche umrüsten:
Zuführungsnetzwerk für die Audiosignale (Audionetzwerk) aus den
diversen Sitzungssälen inklusive Dolmetschersignalen, Multimedia und
Datensignalen,
Tontechnik in vier Fernsehregieräumen und in der Nachbearbeitung
(NB),
Tontechnik in einem TV-Studio und zugehörige Tonregie,
Zentrale Kommandoanlage (KDO, Intercom),
Zentrales Audiorouting (Kreuzschiene und Verteilung).
Der AN hat bis spätestens 30.8.2019 für die gesamte Anlage die
Betriebsbereitschaft zu erklären.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise
in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1
des Angebotsvordrucks).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes).
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe
des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer,
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 4
000 000 EUR für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt
eingeholt werden:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren
erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen
müssen geeignet sein hinsichtlich der Umrüstung einer
Audioinfrastruktur, zum Beispiel Regien und Mischpult in Tonregie und
Audionetzwerk (Übertragung von diversen Standorten). Sie werden anhand
der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die
Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen
hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht
wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich
verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da
es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss,
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in
den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Mindestens 10
Mitarbeiter (einschließlich Projektleiter und Montageleiter) im
fernseh- und broadcasttechnischem Bereich,
sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen
(Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten
Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam
erfüllt werden,
Blockschaltbild/Prinzipschaltbild der geplanten Umrüstung der
Audioinfrastruktur gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die
zentralen Komponenten müssen enthalten sein.
Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4
des Angebotsvordrucks),
Eigenerklärung, dass der für die Leistungserbringung vorgesehene
Projektleiter über Erfahrung mit der Umrüstung einer Audioinfrastruktur
oder einem vergleichbaren Projekt in den letzten fünf Jahren verfügt,
Eigenerklärung, dass der für die Leistungserbringung vorgesehene
Montageleiter über Erfahrung mit der Umrüstung einer Audioinfrastruktur
oder einem vergleichbaren Projekt in den letzten fünf Jahren verfügt,
Eigenerklärung über die Eintragung in das Stiftung
Elektro-Altgeräte-Register gemäß § 6 des Gesetzes über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) (Punkt 3.3 des
Angebotsvordrucks).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/02/2019
Ortszeit: 13:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform des Bundes ([5]www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes
einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen
Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der
Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum
Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein
elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der
e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe
sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden,
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine
Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung
später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der
e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem
Angebot nicht beigefügt werden,
bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein
angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14
Kalendertage beträgt,
eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht
dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die
e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228-94990
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [7]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1.)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2.)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/01/2019
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1. mailto:vergabereferat@bundestag.de?subject=TED
2. https://www.bundestag.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=233926
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.evergabe-online.de/
6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.de/
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