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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Berlin
Softwarepaket und Informationssysteme
Medizinsoftwarepaket
Investitionsmanagement- und Steuersoftwarepaket
Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Dokument Nr...: 23278-2019 (ID: 2019011709074782652)
Veröffentlicht: 17.01.2019
*
  DE-Berlin: Softwarepaket und Informationssysteme
   2019/S 12/2019 23278
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BG Kliniken  Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
   Berlin
   10117
   Deutschland
   E-Mail: [1]sonja.stenzel@bg-kliniken.de
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bg-kliniken.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHYQYR/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHYQYR
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kliniken und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kalkulationssoftware für die BG Kliniken
   Referenznummer der Bekanntmachung: 153-18 (200)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf
   Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten
   stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung
   mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation
   und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung
   des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
   gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII)
   ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung
   der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen
   gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT
   ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen
   Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen
   datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48180000
   48410000
   48440000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH
   Die Leistungen sind an den 9 teilnehmenden Akutkliniken zu erbringen
   (Berlin, Bochum, Duisburg, Halle, Hamburg, Ludwigshafen, T
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ausgeschrieben wird eine Software für die Kalkulation auf
   Kostenträgerebene (Kostenträgerrechnung) zur Bestimmung der Kosten
   stationärer und ambulanter Behandlung in Krankenhäusern in Verbindung
   mit optionalen Dienstleistungen für die Durchführung einer Kalkulation
   und die Erstellung eines Kalkulationshandbuches. Die Berücksichtigung
   des Regelungsrahmens des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
   gGmbH (InEK) sowie die der gesetzlichen Unfallversicherungen (SGB VII)
   ist dabei Grundvoraussetzung. Die Software muss sowohl die Einbindung
   der bereits bestehenden IT-Infrastruktur über Schnittstellen
   gewährleisten als auch im Bedarfsfall die Einbindung neuer IT
   ermöglichen. Die Software soll hierbei zentral auf einem BG-eigenen
   Server an einem Standort einer BG-Akutklinik nach allen
   datenschutzrechtlichen Anforderungen betrieben werden. Die einzelnen
   Kliniken werden aufgrund der unterschiedlichen Inanspruchnahme der
   Unterstützungsdienstleistungen und des Implementierungsaufwands
   Vertragspartner.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht von einer Partei gemäß den
   vertraglichen Regelungen gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Überblick
   Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber
   bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten
   Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die
   Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der
   Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
    Beschäftigte (max. 10 Punkte),
    Referenzen (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung) (max. 40
   Punkte),
    Konzeptionelle Beratung (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung)
   (max. 10 Punkte),
    Durchführung der Kalkulation für eine Klinik (Ziffer 4.5 der
   Eigenerklärung zur Eignung) (max. 10 Punkte).
   3) Auswahlkriterien
   Es werden pro Kriterium 10 Punkte vergeben. Qualität der Referenzen
   wird mit Faktor 2 gewichtet, alle anderen mit Faktor 1.
   3.1) Mitarbeiter (10 Punkte)
   Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der
   Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und
   Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
   3.2) Qualität der Referenzen (alle vorgelegten Referenzen) gemäß Ziffer
   4.3.1 der Eigenerklärung zur Eignung (20 Punkte)
   Es wird die Vergleichbarkeit aller eingereichten Referenzen zu dem
   ausgeschriebenen Auftrag bewertet. Bei der Bewertung wird der
   Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte positiv bewerten:
    Referenzkunde ist ein Krankenhaus,
    Referenzkunde ist ein Krankenhauskonzern,
    Dauer der Einführung des Projekts,
    Anzahl der Kalkulationsfälle pro Jahr,
    Anzahl Fachabteilungen gem. § 301 SGB V-Schlüssel,
    Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten,
    Anbindung verschiedener Schnittstellen.
   3.3) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.2 der Eigenerklärung zur
   Eignung (10 Punkte)
   Für jede vollständige und vergleichbare Referenz wird ein Punkt
   vergeben (max. 10 Punkte).
   3.4) Anzahl Referenzen gemäß Ziffer 4.3.3 der Eigenerklärung zur
   Eignung (10 Punkte)
   Für jede vollständige Referenz wird ein Punkt vergeben (max. 10
   Punkte).
   3.5) Konzeptionelle Beratung gemäß Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur
   Eignung (10 Punkte)
   Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers.
   Positiv bewertet wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung
   über Themen und Umfang der Beratung, Herangehensweise an Projekte,
   Dokumentation von Parametereinstellungen, Erstellung von
   Kalkulationshandbüchern, Leitfäden o.ä.
   3.6) Durchführung der Kalkulation für eine Klinik gemäß Ziffer 4.5 der
   Eigenerklärung zur Eignung (10 Punkte)
   Bewertet werden die Angaben in der eigenen Darstellung des Bewerbers.
   Abläufe und Zusammenarbeit sollen dargestellt werden. Positiv bewertet
   wird insbesondere eine aussagekräftige Darstellung, wie der Bewerber
   die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten Daten eines
   BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende Kalkulationsabgabe
   eigenständig und fristgerecht durchführen würde (Prämissen, Verfahren,
   Checklisten, Protokolle o.ä.).
   4) Punktevergabe
   Für jedes Unterkriterium werden maximal 10 Punkte vergeben. Die
   Qualität der Referenzen (Ziffer 3.2) wird mit dem Faktor 2 bewertet.
   Die Punktevergabe erfolgt für die Unterkriterien 3.1, 3.2, 3.5, 3.6
   nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im
   Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im
   Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im
   Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung
   mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten
   Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung,
   0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
   Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben
   des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der
   Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das
   ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
   Die Unterkriterien 3.3 und 3.4 werden nach der Anzahl der genannten
   Referenzen bewertet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
    Das System ermöglicht eine Deckungsbeitragsrechnung,
    die Deckungsbeitragsrechnung beinhaltet eine Erlösverteilung nach
   verschiedenen Modellen,
    als optionale Leistung soll im Rahmen einer Geschäftsbesorgung eine
   externe Kalkulation durch den Dienstleister angeboten werden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4
   GWB (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind
   aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
   vorzulegen,
    Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1
   GWB (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind
   aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
   vorzulegen,
    Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines
   Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und
   kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers
   beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c
   Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im
   Formblatt Eigenerklärung zur Eignung erforderlich),
    Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige
   Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des
   Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich),
    Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige
   Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des
   Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
   Versicherungsunternehmen mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
   mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und
   Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und
   Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung),
    Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen
   betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
   Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der
   Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird
   (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen
   (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur
   Eignung erforderlich);
   2) Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare
   Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name,
   Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und
   zum Referenzprojekt (z. B. Art des Referenzkunden, Referenzkunde ist
   ein Krankenhauskonzern, Dauer der Einführung des Projekts, Anzahl der
   Kalkulationsfälle pro Jahr, Anzahl Fachabteilungen gem. § 301 SGB
   V-Schlüssel, Einführung eines Projektes mit mehreren Mandanten,
   Anbindung verschiedener Schnittstellen, etc.); weitere Angaben (z. B.
   Rechnungswert, Vertragslaufzeit etc. des Referenzauftrags). Eine
   Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den
   Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung
   im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung sowie im Formblatt
   Referenzbogen erforderlich);
   3) Anzahl der durch den Bewerber durchgeführten und bestandenen
   InEK-Kalkulationen über mindestens 3 Kalkulationsjahre (Eigenerklärung
   im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung erforderlich);
   4) Anzahl InEK-Kalkulationshäuser, die mit dem System des Bewerbers die
   Kalkulation der Jahre 2015, 2016 und 2017 bestanden haben (mindestens
   5) (Eigenerklärung im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
   erforderlich);
   5) Anzahl der Referenzen über den Einsatz des Systems des Bewerbers in
   einem Krankenhauskonzern, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System
   des Bewerbers nach InEK kalkulieren (Eigenerklärung im Formblatt
   Eigenerklärung zur Eignung erforderlich);
   6) Bewerber bietet als Dienstleistung die konzeptionelle Beratung von
   DRG Kalkulationskonzepten an (Beschreibung dieser Leistungen auf
   gesonderter Anlage (max. 5 Seiten) und Verweis auf die entsprechenden
   Referenzen);
   7) Bewerber ist in der Lage, die InEK-Kalkulation mit den vorbereiteten
   Daten eines BG-InEK-Kalkulationshauses für eine laufende
   Kalkulationsabgabe eigenständig und fristgerecht durchzuführen
   (Verfahren und Prämissen sind auf gesonderter Anlage (max. 5 Seiten) zu
   beschreiben).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Bewerber hat für InEK-Kalkulationshäuser über mindestens 3
   Kalkulationsjahre InEK-Verfahren durchgeführt und bestanden. Nachweis
   durch Vorlage von mindestens einer entsprechenden Referenz und
   Eintragung in die Eigenerklärung zur Eignung Ziffer 4.3.2.
   2) Mindesten 5 InEK-Kalkulationshäuser haben mit dem System des
   Bewerbers die Kalkulation der Jahre 2015, 2016 und 2017 bestanden. Die
   Kalkulation muss nicht zwingend durch den Bewerber durchgeführt worden
   sein. Nachweis durch Vorlage von mindestens 5 entsprechenden Referenzen
   und Eintragung in die Eigenerklärung zur Eignung unter Ziffer 4.3.3.
   3) Das System des Bewerbers ist in mindestens einem Krankenhauskonzern
   im Einsatz, in dem mindestens 2 Akuthäuser mit dem System des Bewerbers
   nach InEK kalkulieren. Nachweis durch Vorlage von mindestens 1
   entsprechenden Referenz und Eintragung in die Eigenerklärung zur
   Eignung unter Ziffer 4.3.4.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Zahlung von Tarif- und Mindestlöhnen (Abgabe der Erklärung zu
   Tariftreue und Mindestentgelt).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/02/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   8. Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben
   1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur
   Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren
   bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem
   Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen
   ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet
   werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist
   ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht
   erteilt;
   2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche
   Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt
   ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an
   der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
   3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag
   sind ausschließlich die in dem Formblatt Teilnahmeantrag aufgeführten
   Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt
   Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag aufgelistet ist, welche
   Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie
   von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere
   Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem
   Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die
   aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe
   eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass
   Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich
   Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt
   vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale
   Fassungen übermittelt.
   4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als
   Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein
   Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung
   zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die
   grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird.
   Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen
   Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft
   im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall
   berufen hat;
   5) Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken  Klinikverbund der
   gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die acht teilnehmenden
   Konzerngesellschaften geführt. Die Auftraggeber sind in dem
   Vertragsentwurf aufgelistet.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYQYR
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung
   in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß
   § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
   Der Antrag in unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/01/2019
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   2. http://www.bg-kliniken.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHYQYR/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHYQYR
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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