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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Dachau
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 22261-2019 (ID: 2019011609325081634)
Veröffentlicht: 16.01.2019
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  DE-Dachau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   2019/S 11/2019 22261
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Dachau, vertreten durch Herrn Landrat Stefan Löwl
   Weiherweg 16
   Dachau
   85221
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abt. 5 Bautechnik und Kreisentwicklung
   Telefon: +49 813174233
   E-Mail: [1]georg.meier@lra-dah.bayern.de
   NUTS-Code: DE217
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.landratsamt-dachau.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Landratsamt Dachau  Objektplanung Gebäude und Freianlagen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Dachau beabsichtigt, das Landratsamtsgebäude in Dachau
   rückzubauen und auf dem Grundstück ein neues Amtsgebäude zu errichten.
   Das bisherige Gebäude wurde Ende der 1970er Jahre nach einem
   Architektenwettbewerb vom ersten Preisträger, den Architekten Kubitzek
   und Pammesberger geplant. Das Gebäude ist zwischenzeitlich für die
   gestiegenen Mitarbeiterzahlen viel zu klein geworden und erfüllt die
   heute gestellten Anforderungen weder in funktionaler noch in
   technischer Hinsicht. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Umbau mit
   Sanierung und Erweiterung nicht sinnvoll und nicht wirtschaftlich ist.
   Der geplante Neubau umfasst ca. 12 000 m^2 Nutzfläche und eine
   Tiefgarage für ca. 320 PKW. Nach der Realisierung eines 1.
   Bauabschnitts soll das bestehende Gebäude rückgebaut werden und das
   vollständige Programm realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt der
   Aufgabenstellung ist die städtebauliche Einbindung in einem heterogenen
   Umfeld. Anforderungen und Rahmenbedingungen wurden bereits im Vorfeld
   untersucht und mit der Stadt Dachau insbesondere hinsichtlich Städtebau
   und Verkehrserschließung diskutiert.
   Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen der Objektplanung
   Gebäude und Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1
   und 2, die Leistungsphasen 1-5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
   Aus der stufenweisen Beauftragung kann ein Anspruch auf die
   Beauftragung weiterer Stufen nicht abgeleitet werden. Nach derzeitigem
   Kenntnisstand stuft die Ausloberin die Objektplanung Gebäude in die
   Honorarzone IV ein sowie die Objektplanung Freianlagen in die
   Honorarzone IV. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den
   geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
   Der Auslober beabsichtigt optional Planungsleistungen für die
   Leistungsphasen 6-9 zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung
   dieser Leistungen besteht nicht.
   Wird die Aufgabe realisiert, führt der Auslober nach Abschluss des
   Wettbewerbs ein Vergabeverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durch.
   Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die die in der
   Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von
   Mindestanforderungen erfüllen und gegen die keine Aussschlussgründe
   nach § 42 (1) und (2) VgV vorliegen.
   Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der
   Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer  Ende Mai 2018, Kolloquium 
   Ende Juni 2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten  Anfang September 2018.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt,
    Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Bebauung,
    Qualität der Gestaltung und Funktionalität der Grün- und Freiräume,
    Funktionalität der inneren und äußeren Erschließung,
    Wirtschaftlichkeit,
    Realisierbarkeit,
    Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 078-174853
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   25/10/2018
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
   Anzahl der beteiligten KMU: 20
   Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 2
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   h4a Gessert + Randecker Architekten GmbH, Stuttgart mit Glück
   Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart
   Immenhofer Straße 47
   Stuttgart
   70180
   Deutschland
   NUTS-Code: DE111
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 184 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb  siehe
   III.1.10) sowie:
   a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind per
   e-mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu
   senden ([4]wehrhahn@landherr-wehrhahn.de). Fragen zum
   Teilnahmewettbewerb, die nicht 7 Kalendertage vor Ablauf der
   Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten
   auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer
   I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt. Ebenso
   etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch
   regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf
   Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
   2) Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
   Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
   a) Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter
   Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit
   den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Er wird hierzu ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8
   VgV durchführen;
   b) Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das
   Vertragsmuster des Auftraggebers.
   Ausschlussgründe:
   a) Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine
   Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren
   vorzulegen.
   Weitere Eignungskriterien:
   a) Nachweis zur beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten
   Projektverantwortlichen: Natürliche Personen, juristische Personen und
   Bewerbergemeinschaften müssen einen Projektverantwortlichen benennen,
   der zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt ist. Ist die
   Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
   so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein
   Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
   verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und im
   Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt;
   b) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3
   000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit
   Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
   zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die
   Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der
   Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über
   die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ
   genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden
   Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im
   Auftragsfall.
   Unteraufträge:
   a) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
   Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen
   und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf
   Anforderung einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse: [6]http://regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
   geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach
   Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
   in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
   3GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Landratsamt Dachau
   Weiherweg 16
   Dachau
   85221
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/01/2019
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   1. mailto:georg.meier@lra-dah.bayern.de?subject=TED
   2. https://www.landratsamt-dachau.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:174853-2018:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:wehrhahn@landherr-wehrhahn.de?subject=TED
   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
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