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Ausschreibung: Heizöl - DE-Marburg
Heizöl
Dokument Nr...: 21506-2019 (ID: 2019011609182780833)
Veröffentlicht: 16.01.2019
*
DE-Marburg: Heizöl
2019/S 11/2019 21506
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Philipps-Universität Marburg, vertreten durch die Präsidentin
Biegenstraße 12
Marburg
35037
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat V C, Materialwirtschaft
Telefon: +49 64212826125
E-Mail: [1]materialwirtschaft@verwaltung.uni-marburg.de
Fax: +49 64212828966
NUTS-Code: DE724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uni-marburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Heizöl
Referenznummer der Bekanntmachung: UMR-2015-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09135100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Heizöl
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 270 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE724
Hauptort der Ausführung:
Fernheizwerk auf den Lahnbergeb
35043 Marburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 500 000 Litern Heizöl für das Fernheizwerk
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferfrist / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 95
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen
Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen
Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Da der Ölpreis momentan niedrig ist und bereits in Kürze wieder
deutlich steigen könnte, sind eine längere Angebotsfrist als 7 Tage
sowie eine Stillhaltefrist von 10 Tagen nicht möglich. Es wird daher
ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren wegen besonderer Dringlichkeit
durchgeführt und 5 Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Zuschlag wird frühestens am 24.1.2019 vergeben, also 10 Tage nach
Absendung dieser Bekanntmachung.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Heizöl
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Auftrag wird am 24.1.2019 vergeben
bis dahin wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt
Marburg
35037
Deutschland
NUTS-Code: DE724
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 270 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 270 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2019
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2. http://www.uni-marburg.de/
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