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Ausschreibung: Erdgas - DE-Eisenberg
Erdgas
Dokument Nr...: 21067-2019 (ID: 2019011609104480429)
Veröffentlicht: 16.01.2019
*
  DE-Eisenberg: Erdgas
   2019/S 11/2019 21067
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYG26/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYG26
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erdgaslieferung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01-15-RPS-SPE
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09123000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (nachfolgend
   Auftraggeberin genannt) schreibt in einem Interimsvertrag die
   Versorgung für insgesamt 34 Lieferstellen für den Bezug von Erdgas in
   einem offenen Vergabeverfahren aus.
   Gegenstand des Auftrages ist die Versorgung der in der Anlage 01_02
   Übersicht Lieferstellen aufgeführten Lieferstellen der Auftraggeberin
   mit Erdgas einschließlich der Netznutzung. Die jährlichen
   Verbrauchsdaten aus Anlage 01_02 "Übersicht Lieferstellen" stammen aus
   dem Jahr 2017. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen
   für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der jeweilige
   Sitz der in der Anlage 01_02 Übersicht Lieferstellen aufgeführten
   Lieferstellen der Auftraggeberin.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Versorgung der in der Anlage 01_02
   Übersicht Lieferstellen aufgeführten Lieferstellen der Auftraggeberin
   mit Erdgas einschließlich der Netznutzung. Die jährlichen
   Verbrauchsdaten aus Anlage 01_02 "Übersicht Lieferstellen" stammen aus
   dem Jahr 2017. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen
   für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Abnahmemengen dar.
   Die Erdgaslieferung erfolgt frei Übergabestelle an die einzelnen in
   Anlage 01_02 Übersicht Lieferstellen aufgeführten Lieferstellen. Die
   Vertragslaufzeit beginnt am 1.3.2019, 6.00 Uhr und endet am 1.1.2020,
   6.00 Uhr. Ab dem 1.3.2019, 06:00 Uhr hat eine Versorgung aller
   Lieferstellen durch das durch die Ausschreibung ermittelte
   Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2019
   Ende: 01/01/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II
   Abschnitte A bis D und Teil III und IV Abschnitt A: Erklärung zur
   Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
   1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
   Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs-und/oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung);
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich
   Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungspolice.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Das LLTG Rheinland-Pfalz findet auf diese Ausschreibung Anwendung.
   Der Bieter hat die Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
   Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LLTG)
   einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Bei Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs.2,4 VgV wäre eine Vergabe erst
   zum 1.4.2019 möglich, so dass für den Monat März 2019 ein weiterer
   finanzieller Schaden durch die ca. 40  50 % teurere Ersatzversorgung
   entstehen würde. Um diesen Schaden abzuwenden ist es somit im
   Vergabeverfahren dringend erforderlich, so kurzfristig wie möglich
   einen Liefervertrag für eine Interimsversorgung auszuschreiben. Für
   Energieversorger ist in der Regel nur eine Heizperiode von
   wirtschaftlichem Interesse. Wird der Zeitraum für die
   Interimsversorgung zu kurz gewählt, ist zu befürchten, dass kein
   wirtschaftliches bzw. gar kein Angebot eingeht, so dass über einen
   weiteren Zeitraum hinaus die Versorgung der Standorte durch die 40  50
   % teurere Ersatzversorgung erfolgen müsste.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/02/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 04/02/2019
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYG26
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden 
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/01/2019
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   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYG26/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYG26
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