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Ausschreibung: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel - DE-Hannover
Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
Dokument Nr...: 20968-2019 (ID: 2019011609090680333)
Veröffentlicht: 16.01.2019
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DE-Hannover: Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
2019/S 11/2019 20968
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
E-Mail: [1]rabattvertraege@nds.aok.de
NUTS-Code: DE9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
hung-von-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pemetrexed (ATC-Code: L01BA04)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33652000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pemetrexed (ATC-Code: L01BA04),
für in Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus
Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung, innerhalb des Zeitraumes vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 mit
jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit
(open-house-Modell).
Die Vertragspartner sind einzusehen unter:
[4]https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_
03504.html?bl=nds
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu dem Wirkstoff Pemetrexed (ATC-Code: L01BA04), für in Apotheken
hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der
Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung, bietet die AOK Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum
Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen
Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung,
Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
open-house-Modells und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des
generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von
Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten
für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte,
Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich individuelle
Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Alle Verträge enden spätestens am
28.2.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des
vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
Monatsende. Die AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält
sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven
open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Die künftigen
Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich
dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
Kontaktadresse anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Pemetrexed (ATC-Code: L01BA04), für in
Apotheken hergestellte parenterale Zubereitungen aus
Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen
Anwendung, werden erstmalig mit Wirkung zum 1.3.2019 abgeschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 31.1.2019 bei der
in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf
den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind
während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel
35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen
Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu
können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen
bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich
nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um
ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/12/2020
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gilt u. a. die folgende
Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen
Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies
gegenüber der unter 6. genannten Vergabestelle innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnis zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf
Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen
Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die
für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Ziff. 18.
benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2019
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1. mailto:rabattvertraege@nds.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
3. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
4. https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds
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