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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Wesel
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 20186-2019 (ID: 2019011509470775107)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Wesel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2019/S 10/2019 20186
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DeltaPort GmbH & Co. KG
Moltkestr. 8
Wesel
46483
Deutschland
E-Mail: [1]vergabe@deltaport.de
NUTS-Code: DEA1F
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.deltaport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Worpswede
27726
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Rechtsanwältin Friederike Berg-Packhäuser
E-Mail: [4]vergabe@bergrecht.net
NUTS-Code: DE936
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Grundstück Wardweide
Referenznummer der Bekanntmachung: 189-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt bei
Rheinkilometer 813 den trimodalen Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der
Stadt Voerde. Der Hafen Emmelsum liegt am Rheinstrom, der größten
europäischen Wasserstraße in unmittelbarer Nähe zum
Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands.
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum
aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und
sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang
(Wardweide) zur Verfügung. Dieses wurde durch DeltaPort zur
zukünftigen Nutzung aufgeteilt in den Teilbereich A (ca. 1,75 ha) und
den Teilbereich B (ca. 4,8 ha). DeltaPort stellt mit dieser
Ausschreibung die Teilbereiche A (optional inkl. des ca. 0,4 ha großen
Grundstücks C) und B (optional inkl. des ca. 0,66 ha großen Grundstücks
D) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss jeweils
eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der
vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem
Nutzungszweck) zur Verfügung. Es werden insoweit 2 Lose gebildet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teilbereich A
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F
Hauptort der Ausführung:
Hafen Emmelsum 46562 Voerde, Emmelsum
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum
aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und
sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang
(Wardweide) zur Verfügung. Das Grundstück Wardweide liegt in zweiter
Reihe zum östlichen Uferstreifen des Hafen Emmelsum und wird an der
nord-östlichen Seite von dem Wesel-Datteln-Kanal begrenzt. DeltaPort
stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (ca. 1,75 ha) und B
(ca. 4,8 ha) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch Abschluss
jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum Bau und
Betrieb im Rahmen des hafenaffinen Nutzungszwecks) zur Verfügung. Die
exakten Grenzverläufe der Grundstücke sind noch nicht festgelegt. Der
Zuschnitt kann sich daher noch im Verlaufe der Verhandlungen verändern.
Gegenstand dieses Loses 1 ist der Teilbereich A.
Das Gesamtgrundstück Wardweide ist über die Schleusenstraße für den
Straßenverkehr erschlossen. Im Rahmen der Festlegung der exakten
Grenzverläufe wird (ggf. über entsprechende Wegerechte) sichergestellt
werden, dass beide Teilbereiche (A und B) weiterhin über diese Straße
für den Straßenverkehr erschlossen bleiben.
Die Herstellung eines eigenen Anschlusses an die Hafenbahn ist für
beide zu vergebenden Erbbaurechtsverträge bei Abschluss eines
Infrastrukturanschlussvertrages auf Kosten des jeweiligen Ansiedlers
möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
DeltaPort steht neben dem Gesamtgrundstück Wardweide ein ca. 0,4 ha
großes Grundstück mit der Möglichkeit des unmittelbaren Wasserzugangs
(Grundstück C) zur Verfügung. Dieses kann, soweit gewünscht, in den
Erbbaurechtsvertrag für den Teilbereich A einbezogen werden (entweder
unmittelbar oder im Rahmen einer Option). DeltaPort erwägt, vor dem
Grundstück C im wasserseitigen Bereich einen Dalbenliegeplatz zu
errichten. Soweit das Grundstück C in den Erbbaurechtsvertrag für den
Teilbereich A (unmittelbar oder im Rahmen einer Option) einbezogen
werden soll, kann über eine entsprechende Verpflichtung DeltaPorts
sowie über eine exklusive Nutzung oder Mitnutzung des zu errichtenden
Dalbenliegeplatzes durch den (dann) Erbbaurechtsnehmer verhandelt
werden. Hierfür wären die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
einzuholen und die Finanzierung müsste gesichert sein. Voraussetzung
für die Errichtung des Dalbenliegenplatzes ist daher, dass durch das
entsprechende Nutzungskonzept des Ansiedlers die (Teil-) Amortisation
der von DeltaPort hierfür vorgenommenen Investitionen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums gewährleistet wird.
Zwischen dem Gesamtgrundstück Wardweide (Teilbereiche A und B) und
dem Grundstück C befinden sich die Erschließungsstraße
(Schleusenstraße), eine Hafenbahntrasse sowie die Betriebsgelände von 2
bereits angesiedelten Unternehmen. Voraussetzung für eine gemeinsame
Nutzung des Teilbereichs A und des Grundstücks C ist daher die
Gewährung einer Zuwegung vor allem über die vorgenannten
Betriebsgelände, die der zukünftige Ansiedler des Teilbereichs
A/Grundstücks C eigenverantwortlich zu verhandeln hat. Es wird
klargestellt, dass DeltaPort hierbei unterstützend mitwirken wird, die
Möglichkeit einer Zuwegung und damit die Einbeziehung des Grundstück C
in den Erbbaurechtsvertrag für Grundstück A jedoch nicht garantieren
kann.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
verstehen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der je Los zu Verhandlungen
aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3
geeignete Bieter je Los innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann
DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten
Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend
aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln,
die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden)
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
jeweiligen Betriebszeiträume),
Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
Aussagekraft und
Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teilbereich B
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F
Hauptort der Ausführung:
Hafen Emmelsum 46562 Voerde, Emmelsum
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
DeltaPort steht als Eigentümer im östlichen Bereich des Hafens Emmelsum
aktuell noch ein ca. 6,5 ha großes, hochwasserfrei angelegtes und
sofort bebaubares Grundstück ohne unmittelbaren Wasserzugang
(Wardweide) zur Verfügung. Das Grundstück Wardweide liegt in zweiter
Reihe zum östlichen Uferstreifen des Hafen Emmelsum und wird an der
nord-östlichen Seite von dem Wesel-Datteln-Kanal begrenzt.
DeltaPort stellt mit dieser Ausschreibung die Teilbereiche A (ca. 1,75
ha) und B (ca. 4,8 ha) für 2 hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen durch
Abschluss jeweils eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zum
Bau und Betrieb im Rahmen des hafenaffinen Nutzungszwecks) zur
Verfügung. Die exakten Grenzverläufe der Grundstücke sind noch nicht
festgelegt. Der Zuschnitt kann sich daher noch im Verlaufe der
Verhandlungen verändern. Gegenstand des hier gegenständlichen Loses 2
ist der Teilbereich B.
Das Gesamtgrundstück Wardweide ist über die Schleusenstraße für den
Straßenverkehr erschlossen. Im Rahmen der Festlegung der exakten
Grenzverläufe wird (ggf. über entsprechende Wegerechte) sichergestellt
werden, dass beide Teilbereiche (A und B) weiterhin über diese Straße
für den Straßenverkehr erschlossen bleiben.
Die Herstellung eines eigenen Anschlusses an die Hafenbahn ist für
beide zu vergebenden Erbbaurechtsverträge bei Abschluss eines
Infrastrukturanschlussvertrages auf Kosten des jeweiligen Ansiedlers
möglich, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
DeltaPort steht darüber hinaus das östlich an den Teilbereich B
angrenzende Grundstück D zur Verfügung. Dieses ca. 0,66 ha große
Grundstück kann, soweit gewünscht, in den Erbbaurechtsvertrag für den
Teilbereich B einbezogen werden (entweder unmittelbar oder im Rahmen
einer Option).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
verstehen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der je Los zu Verhandlungen
aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3
geeignete Bieter je Los innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann
DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten
Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend
aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
absteigender Rangfolge):
a) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln,
die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden)
Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
jeweiligen Betriebszeiträume),
Aktualität der Referenzen.
b) Betriebskonzept
Aussagekraft und
Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
(im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist
einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden
sind.
(2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen
Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat
aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten
Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen 881/2002
und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP
ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an
der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass
dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als
letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2017.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind
einzureichen:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle
Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des
Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung
nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen,
zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und
Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit/Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer
(verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer, z. B. als Mieter/Pächter)
erbracht werden. Spätestens mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung der Erfahrung mit vergleichbaren
hafenaffinen Projekten. Das jeweilige Referenzprojekt muss mindestens
für eine Laufzeit von 2 Jahren betrieben worden sein. Das jeweilige
Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind
die generierten Umschläge darzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische
Leistungsfähigkeit/Hafenaffinität) kann auch durch Drittunternehmer
(verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer, z.B. als Mieter/Pächter)
erbracht werden. Spätestens mit Angebotsabgabe ist eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des Drittunternehmers einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bieter-gemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer
Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Im Übrigen wird auf das
Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften)
vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des
Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des
Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte
Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch
zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Als geeignet gilt ein Ansiedlungsprojekt, wenn ein Betrieb des
Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition,
Umschlag und Lagerung, Handel und auch temperaturgeführte
Güterdistribution) angesiedelt werden soll (hafenaffine Ansiedlung),
welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger
Hafenbahn generiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerung und/oder der Umschlag von
staubenden Gütern, Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen
ist. Nicht hafenaffine Ansiedlungsprojekte sind nicht geeignet. Dies
gilt insbes. für Betriebe des Einzelhandels, Einkaufszentren,
Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, hafenfremde
Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene Verwaltungen sowie Anlagen für
kulturelle, soziale und sportliche Zwecke. Zum Nachweis der Eignung
sind die in den Vergabeunterlagen abgefragten Grundstücks- und
Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen
Diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er
DeltaPort unverzüglich
In Textform darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort
Zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die
erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an
die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform
zum Download zur Verfügung
Gestellt.
4) DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich
unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang der
Teilnahmeanträge wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine
Eignungsprüfung des Bieters und des beabsichtigten Projektes
entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien vornehmen.
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt.
6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit
der Ergebnisse der
Verhandlungen über den jeweiligen Erbbaurechtsvertrag unter anderem
anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw.
ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren
Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben. Der Abschluss des
jeweiligen Erbbaurechtsvertrages steht bei DeltaPort unter
Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort
behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.
DeltaPort wird dem jeweiligen Bestbieter die Gründe für die
(eventuelle) Ablehnung des notariellen Angebots mitteilen. Den
unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls unaufgefordert mitteilen,
dass im Rahmen dieses Verfahrens kein Erbbaurechtsvertrag für den
betreffenden Teilbereich vergeben wurde.
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine
Weitergabe an Dritte mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten
Berater ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm
eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des
Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren,
dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern
erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot
verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise
gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen.
DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine
Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der
Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen
Im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl.
etwaiger personenbezogener
Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens
und im Anschluss
An dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der
DeltaPort obliegenden
Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren,
dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren
Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
9) Die zu vergebenden Erbbaurechtsverträge sind als Konzessionen i. S.
d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren
richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende
Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform nicht zur Verfügung steht,
wurde das Verfahren als
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYG8S
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Fax: +49 2111472891
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Fax: +49 2111472891
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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References
1. mailto:vergabe@deltaport.de?subject=TED
2. http://www.deltaport.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S/documents
4. mailto:vergabe@bergrecht.net?subject=TED
5. http://www.bergrecht.net/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYG8S
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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