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Ausschreibung: Hauptprozessoren für Minicomputer - DE-Berlin
Hauptprozessoren für Minicomputer
Dokument Nr...: 19944-2019 (ID: 2019011509434674946)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Berlin: Hauptprozessoren für Minicomputer
2019/S 10/2019 19944
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
degewo AG
Potsdamer Str. 60
Berlin
10785 Berlin
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Vergabe
E-Mail: [1]ausschreibung@degewo.de
Fax: +49 3026485-1805
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.degewo.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: AG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von NUC-PC inklusive Halterungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30212100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und ggf. Aufbau zusätzlicher Client-Hardware (NUC-PC
inklusive notwendiger Halterungen) in den Räumlichkeiten der degewo AG
an unterschiedlichen Standorten in Berlin, inkl. Abdeckung der
Garantie, Wartung und Support.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von ca. 400 Stück NUC-PC inklusive der Halterungen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung
ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den
strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:
Degewo hat vor 4 Jahren den Tausch der Bürotische mit dem parallelen
Wechsel der Client-Hardware (NUC-PC) geplant und nur teilweise
umgesetzt. Im Zuge einer eu-weiten Ausschreibung hat die Fa. microCity
den Zuschlag für diese Leistung in 2016 erhalten. Durch Verzögerungen
beim Austausch der Tische konnten der Austausch der Client-Hardware
zunächst nur partiell erfolgen. Bei der damaligen Planung war nicht
vorgesehen alle Standorte in die Ausstattung mit einzubeziehen. Auf
Grund des stetigen Wachstums bedeutet dies, dass für den Neuaufbau von
Arbeitsplätzen noch Geräte fehlen. Mit der speziell entwickelten
Konstruktion der Haltung können die NUC-PC´s platzsparend und
diebstahlsicher am Monitor befestigt werden. Nur mit der Beauftragung
von microCity kann sichergestellt werden, dass die zu beschaffenden
Geräte die gleiche Bauform haben, um diese mit den zugehörigen
Halterungen entsprechend an die Bildschirme montieren zu können
(Sonderanfertigung für degewo). Die Bildschirmhalterungen sind aus
Sicherheitsgründen (Diebstahl) und ergonomischen Gründen zwingend
notwendig.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
microCity Elektronik Handelsges. mbH
Köpenicker Straße 187/188
Berlin
10997
Deutschland
NUTS-Code: DE300
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/01/2019
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2. http://www.degewo.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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