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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen für Brücken
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dienstleistungen im Straßenbau
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 19186-2019 (ID: 2019011509274274130)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2019/S 10/2019 19186
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
   Zimmerstr. 54
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
   GmbH
   Telefon: +49 30-20243-614
   E-Mail: [1]vergabe@deges.de
   Fax: +49 30-20243-791
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-168327a8c8b-3bf6c3575ddfa751
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://vergabe.deges.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   B 112 OU Eisenhüttenstadt/Neuzelle, VKE 128.1
   Referenznummer der Bekanntmachung: A128270101-2
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle, VKE 128.1
   Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Lph 3 und 4 in
   Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI;
   Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Lph 2 in Verbindung
   mit Anlage 12 Nummer 12.1;
   Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Lph 2 in Verbindung mit
   Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI;
   Besondere Leistungen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322300
   71327000
   71322500
   71311220
   71320000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40C
   Hauptort der Ausführung:
   Land Brandenburg
   Landkreis Oder-Spree
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die B 112 Ortsumgehung Eisenhüttenstadt/Neuzelle stellt den
   Lückenschluss zwischen den Ausbaumaßnahmen im Zuge der
   Oder-Lausitz-Straße zwischen Guben und Frankfurt (Oder) dar
   (großräumige Verbindungsfunktion). Der Planungsraum liegt etwa 125 km
   Süd-östlich von Berlin im äußeren Entwicklungsraum des Landes
   Brandenburg. Die Bundesgrenze zur Republik Polen befindet sich in etwa
   4 km Entfernung. Das Gebiet berührt die Belange des Landkreises
   Oder-Spree.
   Beschreibung der Verkehrsanlage
   Trassierungsgrundlagen
   Bei der B 112 handelt es sich, gemäß den Richtlinien für integrierte
   Netzgestaltung (RIN), um eine Landstraße der Kategorie LS I
   (Fernstraße). Es ist vorgesehen diese Straße als Kraftfahrstraße zu
   betreiben.
   Folgende Parameter sind zu beachten:
   Straßenklasse: Bundesfernstraße
   Straßenkategorie: LS I
   Verkehrsart: Kfz
   Entwurfsklasse: EKL 1
   Querschnitt: Regelquerschnitt RQ 15,5
   Kreuzungen anderer Straßen: B 246, L 37, L 43, L 452, L 453, K 6708
   Knotenpunkte: teilplanfrei
   Länge: ca. 14,10 km
   Großbrücke: Dorchetal (dort abweichend RQ 11,5 / RQ 11,5 B)
   Ingenieurbauwerke: 18
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 52
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und
   4 VgV) [nur Mindeststandard]
    Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v. H.]
   Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
   Angaben werden wie folgt gewichtet:
   § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen [70 v. H.]
   Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
   Mitarbeiter 1 Objektplanung für Verkehrsanlagen 40 v. H.
   Mitarbeiter 2 Objektplanung für Ingenieurbauwerke 30 v. H.
   Mitarbeiter 3 Fachplanung Tragwerksplanung 30 v. H.
   Mit folgender Unterwichtung:
   Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v. H.
   Referenzprojekte 80 v.H.
   § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
   § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [30 v. H.]
   Mit folgender Unterwichtung:
   Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v. H.
   Referenzprojekte 80 v. H.
   § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
   [nur Mindeststandard]
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr);
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10
   GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
    dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
   Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
   nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
   Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung
   von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
   sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
   Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§
   45 Abs. 2 VgV]
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
   EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als
   Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
   Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
   Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in
   einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
   VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
   Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
   § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
   den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
   gefordert.
   § 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung. Zum Nachweis der
   Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   Zu § 46 (3) 6 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der technischen Leitung bestimmten
   Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
   Zu § 46 (3) 8 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
   letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen Personalbestand in einer
   Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
   Zu § 46 (3) 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von
   ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
   übernommenen Leistungen genügen (siehe Teilnahmeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/02/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom
   Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die
   Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise
   der Bekanntmachung zusammen.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
   Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661-719
   E-Mail: [6]beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de
   Fax: +49 3318661-652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/01/2019
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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