Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019011509222473893" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Wankendorf
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 18972-2019 (ID: 2019011509222473893)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
  DE-Wankendorf: Kommunikationsnetz
   2019/S 10/2019 18972
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Amt Bokhorst-Wankendorf
   Kampstraße 1
   Wankendorf
   24601
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Ralf Bretthauer, Leitender Verwaltungsbeamter
   Telefon: +49 4326997916
   E-Mail: [1]ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de
   NUTS-Code: DEF0A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.amt-bokhorst-wankendorf.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://abruf.bi-medien.de/D434782148
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.bi-medien.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitbandinfrastruktur
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für
   Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden
   Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen
   Übertragungsraten (NGA-Netz) in den amtsangehörigen Gemeinden Belau,
   Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf und deren Betrieb im Rahmen einer
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0A
   Hauptort der Ausführung:
   Belau, Ruhwinkel, Stolpe, Wankendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen
   (weiße NGA-Flecken) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und
   auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige
   Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung
   mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten.
   Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100
   Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte
   können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im
   Einzelnen Vergabeunterlagen.
   Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst
   wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden
   Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die
   Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft
   keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein
   öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
   zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf
   der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
   Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
   (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur
   Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen
   Schleswig-Holsteins  Breitbandrichtlinie  vom 30.5.2017. Ein
   Zuwendungsbescheid ist noch nicht erteilt, dieser soll erst nach den
   endgültigen Angeboten eingeholt werden. Ohne Zuwendungsbescheid, der
   den nach dem wirtschaftlichsten Angebot geforderten Zuschuss
   (Wirtschaftlichkeitslücke) unter Berücksichtigung des
   richtliniengemäßen und im Bescheid festgelegten kommunalen Eigenanteils
   abdeckt, wird kein Zuschlag erteilt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 100
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahlkriterien sind den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen (dort Teil A, Dokument
   Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520
   (2017/X)-Deutschland
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C.
   Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
   Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
   geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   PL1 Unternehmensprofil
   PL2 Keine Straftaten
   PL3.1 Steuern und Abgaben
   PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
   PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
   PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
   PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
   PL5 Keine Insolvenz o. Ä.
   PL6 Keine schweren Verfehlungen
   PL7 Keine Vertragsverletzungen
   Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher
   Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
   Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   WL 1 Haftpflichtversicherung
   WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
   WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, auf Anforderung zwingend)
   Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J.
   Vertriebserfahrung/Referenzen.
   Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
   bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
   Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
   TL1 Referenzliste Betrieb
   TL2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise
   Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im
   Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2013) mit vereinbarter
   Vertragsdauer von mind. 7 Jahren
   Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren
   Projekts im Referenzzeitraum (ab 2013).
   Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
   Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des
   EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts
   (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein,
   Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber dem Amt), insbes. der
   Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf
   Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt
   Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw.
   Rückgewähr der Zuwendung. Es wird eine Vertragserfüllungssicherheit
   gefordert.
   Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem
   Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der
   Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/02/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/03/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
   Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten
   Vergabeunterlagen.
   Zu I.3: Zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die
   Verwendung einer Software der oben genannten e-Vergabeplattform
   erforderlich. Zur Erstattung erforderlicher Kosten vgl.
   Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt III.5 c) cc)).
   Wie oben ausgeführt, geht das Amt davon aus, dass das vorliegende
   Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher
   das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht
   betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt
   das Verfahren nach Auffassung des Amtes auch nicht den Vorschriften
   über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem
   Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
   Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
   Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht das Amt vielmehr davon aus,
   dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit
   der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
   Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße
   13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
   Zuständig wäre.
   Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der
   Auffassung des Amtes um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des
   GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen
   Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige
   Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein,
   Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
   Im nach Auffassung des Amtes maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt
   keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz
   (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine
   Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können
   jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen.
   Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag
   (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte
   möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu
   erlangen ist.
   Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird
   auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger
   Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
   GWB unberührt bleibt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
    hier: Auftraggeber  gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer
   Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird
   ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung
   (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
   nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
   Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
   Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
   Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
   nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
   im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/01/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de?subject=TED
   2. https://www.amt-bokhorst-wankendorf.de/
   3. https://abruf.bi-medien.de/D434782148
   4. https://www.bi-medien.de/
   5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau