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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Wankendorf
Kommunikationsnetz
Dokument Nr...: 18972-2019 (ID: 2019011509222473893)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Wankendorf: Kommunikationsnetz
2019/S 10/2019 18972
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Amt Bokhorst-Wankendorf
Kampstraße 1
Wankendorf
24601
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralf Bretthauer, Leitender Verwaltungsbeamter
Telefon: +49 4326997916
E-Mail: [1]ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de
NUTS-Code: DEF0A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.amt-bokhorst-wankendorf.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://abruf.bi-medien.de/D434782148
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.bi-medien.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitbandinfrastruktur
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für
Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden
Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen
Übertragungsraten (NGA-Netz) in den amtsangehörigen Gemeinden Belau,
Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf und deren Betrieb im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0A
Hauptort der Ausführung:
Belau, Ruhwinkel, Stolpe, Wankendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen
(weiße NGA-Flecken) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und
auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige
Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung
mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten.
Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100
Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte
können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im
Einzelnen Vergabeunterlagen.
Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst
wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden
Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die
Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft
keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein
öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe
zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf
der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access
(NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur
Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen
Schleswig-Holsteins Breitbandrichtlinie vom 30.5.2017. Ein
Zuwendungsbescheid ist noch nicht erteilt, dieser soll erst nach den
endgültigen Angeboten eingeholt werden. Ohne Zuwendungsbescheid, der
den nach dem wirtschaftlichsten Angebot geforderten Zuschuss
(Wirtschaftlichkeitslücke) unter Berücksichtigung des
richtliniengemäßen und im Bescheid festgelegten kommunalen Eigenanteils
abdeckt, wird kein Zuschlag erteilt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 100
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien sind den öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen (dort Teil A, Dokument
Verfahrensregeln, Abschnitt IV.5).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520
(2017/X)-Deutschland
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C.
Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV,
geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3.1 Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
PL5 Keine Insolvenz o. Ä.
PL6 Keine schweren Verfehlungen
PL7 Keine Vertragsverletzungen
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher
Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, auf Anforderung zwingend)
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J.
Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich
bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste Betrieb
TL2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise
Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im
Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2013) mit vereinbarter
Vertragsdauer von mind. 7 Jahren
Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren
Projekts im Referenzzeitraum (ab 2013).
Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument
Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des
EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts
(insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein,
Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber dem Amt), insbes. der
Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf
Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt
Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw.
Rückgewähr der Zuwendung. Es wird eine Vertragserfüllungssicherheit
gefordert.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem
Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der
Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/03/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten
Vergabeunterlagen.
Zu I.3: Zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die
Verwendung einer Software der oben genannten e-Vergabeplattform
erforderlich. Zur Erstattung erforderlicher Kosten vgl.
Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt III.5 c) cc)).
Wie oben ausgeführt, geht das Amt davon aus, dass das vorliegende
Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher
das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht
betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt
das Verfahren nach Auffassung des Amtes auch nicht den Vorschriften
über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem
Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht das Amt vielmehr davon aus,
dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit
der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße
13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der
Auffassung des Amtes um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des
GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen
Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige
Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein,
Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung des Amtes maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt
keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz
(Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine
Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können
jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen.
Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag
(Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte
möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu
erlangen ist.
Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird
auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger
Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
hier: Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer
Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird
ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen
Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und
Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger
Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2019
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1. mailto:ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de?subject=TED
2. https://www.amt-bokhorst-wankendorf.de/
3. https://abruf.bi-medien.de/D434782148
4. https://www.bi-medien.de/
5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
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