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Ausschreibung: Dienstleistungen im Grafik-Design - DE-Berlin
Dienstleistungen im Grafik-Design
Dokument Nr...: 18953-2019 (ID: 2019011509221973888)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
DE-Berlin: Dienstleistungen im Grafik-Design
2019/S 10/2019 18953
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Designleistungen für Backend Apps
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01-11-BV-DAH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79822500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die funktionale Erweiterung
der Backend-Apps. Das impliziert neben Coding-Leistungen auch grafische
Leistungen, entsprechend den Vorgaben des AOK-Styleguides. Zudem ist
zur Verbesserung der Usability der AOK Bonus-App ein entsprechendes
Redesign erforderlich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung
durch Struktur, Umfang und Art der Leistung beschrieben. Dabei wird der
Begriff App als Sammelbegriff für Client Programme für mobile Geräte
(mit Android, IOS oder Windows Betriebssystem) verwendet.
Die Vertragslaufzeit unterteilt sich in eine Vorbereitungsphase und
eine Leistungsphase. Die Vorbereitungsphase wird nicht vergütet.
Die Vorbereitungsphase beinhaltet:
Abstimmung von Rahmenbedingungen vor dem eigentlichen
Leistungsbeginn,
Festlegung von Inhalt und Ablauf der Leistungen,
Festlegung von Inhalt und Ablauf der Projektinteraktion und
Kommunikation,
Festlegungen zur Durchführung von Tests und Erbringung von
Designproben.
In der anschließenden Leistungsphase hat der AN nach Maßgabe einzelner
Abrufaufträge folgenden Leistungsprozess je Abrufauftrag durchzuführen:
Leistungserstellung,
Klärung und Annahme der jeweiligen Leistungs- bzw. Designanforderung
zwischen AN und AG,
Ggf. Herstellung und Lieferung von Design Skizzen, Storyboards und
Prototypen,
Digitalisierung und Formatierung der entsprechenden Leistungsobjekte,
Objekt- bzw. Datenübergabe an AG in digitaler Form auf Datenträger,
Annahme der Leistung, Überprüfung und Abnahme der Leistung durch den
AG,
Archivierung der gelieferten Leistungen,
Datenvernichtung nach Ende der Auftragsdauer und dem
Aufbewahrungszeitraum,
wöchentliches Reporting über Arbeitsfortschritte,
Kommunikation der Leistungen und eventueller Teilleistungen nach
Aufforderung durch den AG.
Einzelne Leistungen werden jeweils durch einen Abrufauftrag (Anlage 4
zum Vertrag) mit dem dort beschriebenen Verfahren abgerufen.
Durch einen Abrufauftrag werden die gewünschten Leistungen aus
folgendem Leistungskatalog, der Leistungszeitraum und die
voraussichtlich notwendigen Personentage angefragt.
Leistungskatalog für Abrufe:
Erstellung/ Änderung von spezifischem Design pro Plattform
Erstellung/ Änderung Klickdummy (Mockup etc.) für UX
Erstellung/ Änderung Storyboard, Ablaufbeschreibung UX etc.
Erstellung/ Änderung von Namenskonvention für Assets
Erstellung/ Änderung Animationen in Lotti-Format
Erstellung/Änderung bzw. Refactoring von CSS Code
Erstellung/Änderung von Icons und des Icon-Fonts
Erstellung/Änderung des App Designguides der jeweiligen App
Abbildung von Designelementen in einem Design- Baukasten
Durchführung von Design-Reviews mit Entwicklern
Optimierung bestehender Funktionen bezüglich Design und Usability
Beratung zur Erstellung neuer Funktionen
Beratung zu Aufgabenstellungen der User Experience
Beratung und Schulung zu Fragen der CSS/LESS Codierung
Beratung und Schulung zum Aufbau einer Frontend-Architektur
Beratung und Unterstützung zur Erstellung von Bildern und Icons bzw.
Icon- Fonts
Beratung und Unterstützung zu Design-Änderungen in den
Frontend-Releases
Beratung und Unterstützung zu Rückfragen in der Fehlerbehebung
bezüglich Design und Usability
Unterstützung bei Usability Tests bestehender und neuer Funktionen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2019
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des
Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
(vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung);
2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/02/2019
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/02/2019
Ortszeit: 07:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYUVT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden .
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/01/2019
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2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT
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