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Ausschreibung: Dienstleistungen im Grafik-Design - DE-Berlin
Dienstleistungen im Grafik-Design
Dokument Nr...: 18953-2019 (ID: 2019011509221973888)
Veröffentlicht: 15.01.2019
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen im Grafik-Design
   2019/S 10/2019 18953
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Bundesverband GbR
   Rosenthaler Str. 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Designleistungen für Backend Apps
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-01-11-BV-DAH
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79822500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die funktionale Erweiterung
   der Backend-Apps. Das impliziert neben Coding-Leistungen auch grafische
   Leistungen, entsprechend den Vorgaben des AOK-Styleguides. Zudem ist
   zur Verbesserung der Usability der AOK Bonus-App ein entsprechendes
   Redesign erforderlich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen werden in der Leistungsbeschreibung
   durch Struktur, Umfang und Art der Leistung beschrieben. Dabei wird der
   Begriff App als Sammelbegriff für Client Programme für mobile Geräte
   (mit Android, IOS oder Windows Betriebssystem) verwendet.
   Die Vertragslaufzeit unterteilt sich in eine Vorbereitungsphase und
   eine Leistungsphase. Die Vorbereitungsphase wird nicht vergütet.
   Die Vorbereitungsphase beinhaltet:
    Abstimmung von Rahmenbedingungen vor dem eigentlichen
   Leistungsbeginn,
    Festlegung von Inhalt und Ablauf der Leistungen,
    Festlegung von Inhalt und Ablauf der Projektinteraktion und
   Kommunikation,
    Festlegungen zur Durchführung von Tests und Erbringung von
   Designproben.
   In der anschließenden Leistungsphase hat der AN nach Maßgabe einzelner
   Abrufaufträge folgenden Leistungsprozess je Abrufauftrag durchzuführen:
    Leistungserstellung,
    Klärung und Annahme der jeweiligen Leistungs- bzw. Designanforderung
   zwischen AN und AG,
    Ggf. Herstellung und Lieferung von Design Skizzen, Storyboards und
   Prototypen,
    Digitalisierung und Formatierung der entsprechenden Leistungsobjekte,
    Objekt- bzw. Datenübergabe an AG in digitaler Form auf Datenträger,
    Annahme der Leistung, Überprüfung und Abnahme der Leistung durch den
   AG,
    Archivierung der gelieferten Leistungen,
    Datenvernichtung nach Ende der Auftragsdauer und dem
   Aufbewahrungszeitraum,
    wöchentliches Reporting über Arbeitsfortschritte,
    Kommunikation der Leistungen und eventueller Teilleistungen nach
   Aufforderung durch den AG.
   Einzelne Leistungen werden jeweils durch einen Abrufauftrag (Anlage 4
   zum Vertrag) mit dem dort beschriebenen Verfahren abgerufen.
   Durch einen Abrufauftrag werden die gewünschten Leistungen aus
   folgendem Leistungskatalog, der Leistungszeitraum und die
   voraussichtlich notwendigen Personentage angefragt.
   Leistungskatalog für Abrufe:
   Erstellung/ Änderung von spezifischem Design pro Plattform
   Erstellung/ Änderung Klickdummy (Mockup etc.) für UX
   Erstellung/ Änderung Storyboard, Ablaufbeschreibung UX etc.
   Erstellung/ Änderung von Namenskonvention für Assets
   Erstellung/ Änderung Animationen in Lotti-Format
   Erstellung/Änderung bzw. Refactoring von CSS Code
   Erstellung/Änderung von Icons und des Icon-Fonts
   Erstellung/Änderung des App Designguides der jeweiligen App
   Abbildung von Designelementen in einem Design- Baukasten
   Durchführung von Design-Reviews mit Entwicklern
   Optimierung bestehender Funktionen bezüglich Design und Usability
   Beratung zur Erstellung neuer Funktionen
   Beratung zu Aufgabenstellungen der User Experience
   Beratung und Schulung zu Fragen der CSS/LESS Codierung
   Beratung und Schulung zum Aufbau einer Frontend-Architektur
   Beratung und Unterstützung zur Erstellung von Bildern und Icons bzw.
   Icon- Fonts
   Beratung und Unterstützung zu Design-Änderungen in den
   Frontend-Releases
   Beratung und Unterstützung zu Rückfragen in der Fehlerbehebung
   bezüglich Design und Usability
   Unterstützung bei Usability Tests bestehender und neuer Funktionen
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller
   Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister (Kopie) des
   Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft
   (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung);
   2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Teil III der
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/02/2019
   Ortszeit: 07:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/02/2019
   Ortszeit: 07:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYUVT
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist 
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden .
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/01/2019
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   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT/documents
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVT
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